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ALG 2 Kosten des Umgangs - Gewissensfrage

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(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, vielen Dank schoneinmal für konstruktive Meinungen,

mich plagt die gewissensfrage und ein Stück weit auch die rechtliche Sache.

Folgendes zuerst, ich arbeite bekomme aber zusätzlich ALG II, da mein Einkommen (Vollzeit) nicht ausreicht, meine Miete und Kosten des täglichen Bedarfes zu decken.

Mit ALG II Antrag im Januar bekam ich von der netten Mitarbeiterin der ARGE einen Zusatzantrag (Formular Bebe: zur Beantragung eines laufenden, nicht vermeidbaren, besonderen Bedarfes) überreicht.

Ich beantrage die Kosten des Umganges. Ich null Ahnung, habe pauschal mal Monatlich 200 Euro reingeschrieben (weiß wie naiv) Mit Begründung was aber nicht viel zur Sache tun würde hier.

Nun nach langer Zeit nix und Nachfrage und Forschung im Internet, auch hier, weiß ich, das mir für die Umgangswochenenden (Freitag 14 uhr bis Sonntag 19 Uhr)
pro Wochenende bei 2 Kindern, der Regelsatz der Kinder für 4 Tage zusteht.

Rechtliche Sache ist geklärt, Mutter muss ja laut §38 SGB II nicht einwilligen. Ich hab sie informiert, sie hat mir schriftlich bestätigt, das die Kids jedes 2. WE und Ferien hälftig bei mir sind.

Meine Gewissensfrage ist nun: Es sind pro Ungangswochenende bei mir für beide Kinder ca. 30 Euro, also monatlich rund 60 Euro, diese werden ja bei der Bedarfsgemeinschaft meiner Exfrau nun abgezogen, denke ich mal, dass ist das Problem, sollte dies geschehen, habe ich wieder riesigen Streß mit meiner EX.
Vorwürfe tralala und bei unseren Behörden (Jugendamt, Familiengericht) kommt sie damit durch, dass ich damit die Kinder schade.

Jetzt stehen die Sommerferien bevor, die Kids sind 21 Tage bei mir, mir würden ca. 300 Euro (Bedarf der Kinder) zustehen. Die normale Berechnung der ARGE sieht ja nur mich vor, klar würde ich mit meinem Lohn und meinen zusätzlichen ALG II hinkommen, aber warum auf 300 Euro für die Kinder, die ja auch den Kindern zugute kommen verzichten?

Das Problem ist nun aber, die Reaktion der Mutter, sie ist informiert, und hat das ganze erstmal bei der ARGE stoppen lassen, aber laut SGB bin ich im Recht? Aber ist das bissel Geld, was letzendlich für die Kinder ist, soviel Streß wert?

Danke schoneinmal für Eure Meinungen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2011 20:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi codex,

mit den Gewissensfragen ist es so eine Sache, die kann letzendlich nur jeder selbst für sich beantworten - nach einem tiefen Blick in den Spiegel.

Ich sehe es so, dass ihr beide von Zuwendungen des Staates lebt (du ja zumindest teilweise). Da beide Eltern bedürftig sind, kommt der Staat auch für die Kinder auf. Warum sollst du, bei Bedürftigkeit, für die Kinder auf etwas verzichten, was der KM so gar nicht zusteht, weil das Geld ja da hingehört, wo die Kinder sind... Diese Argumentation, dass die Arge ja das Geld quasi den Kindern zahlt, könnte sie vielleicht umdenken lassen??

Oftmals ist es ja so, dass du durch Nachgeben das genaue gegenteil erreichst, nämlich immer mehr Forderungen. Nur kann ich schlecht einschätzen ob deine Ex, einmal auf Granit gebissen, das nächste Mal klein bei gibt, oder ob sie einen Umgangsboykott beginnt...und auch die Frage, ob es ein "bissel" geld ist oder von dir dringend benötigt wird (wovon man bei der Sozialleistung ALG II ja schon ausgehen sollte), das ist für mich schwer einzuschätzen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2011 21:22
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Ginnie für Deine Antwort,

die Theorie klingt so einfach. Aber wenn es um Geld geht, ist meine Exfrau eben halt schwirig. Es ist richtig, warum sollen die Kinder wenn sie bei mir sind darauf verzichten und gerade in den Ferien würde es für mich schwierig werden.

Und mit dem Geld was den Kindern in dem Zeitraum zusteht, kann man wenigstens auch mal was schönes in den Ferien unternehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2011 07:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann deine Skrupel auch nicht verstehen.
Schließlich bekommt sie ja auch noch Unterhalt von dir, in der Zeit, wo du die Kinder betreust und versorgst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2011 07:47
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Gut sie bekommt Unterhaltsvorschuss. Letztendlich habt ihr Recht. Das Geld steht den Kindern zu, wenn sie sich in meinem Haushalt aufhalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2011 08:02
(@soja209)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen 🙂

ich bin eigentlich nur stille Mitleserin, aber nun möchte ich mich auch mal melden :wink:.

Verständnis bringe ich dafür auf, dass Du die 60€ monatlich für den Umgang erhälst. Aber für die Sommerferien 300,00€ zu erhalten, die bei Ihr dann abgezogen werden? Sei mir bitte nicht böse, aber da würde ich auch die Wand hoch gehen. Schließlich laufen manche Kosten für Vereine, Rücklagen bilden -für Klamotten oder was weiss ich - usw. auch weiter. Oder kleidest Du die Kinder in der Zeit ein? Nee eher nicht:-) Außerdem Telefon, Strom, das muss auch in den 21 Tagen gezahlt werden. Oder ziehst Du die Tage in eine größere Wohnung 🙂

Sorry, aber das würd ich noch mal überdenken:-) wenn Du nicht teilweise von ALG II leben würdest, müsstest Du  für die 21 Tage Ausflüge selbst aufkommen.

Gruß Soja

Leben und leben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2011 11:50
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Soja für Deine Meinung.

Genau das was du sagst ist der Punkt. Und das sind auch meine Bedenken, natürlich hat die Kindsmutter auch weitere laufende Kosten. Und natürlich hätte sie ein Problem.

Aber die Arge kennt unsere Umgangsregelung jedes 2. Wochenende und die Ferien zu hälfte und rein rechtlich nach SGB II, auch wenn Ich nicht ALGII bekommen würde und diesen Antrag auf Unterstützung bei den Kosten des Umgangs gestellt hätte, müsste die Arge nach SGB II der Kindsmutter für die Tage wo die Kinder nicht bei ihr sind das Geld rausrechnen.
Denn die Kinder gehören nicht 30 Tage im Monat in Ihre Bedarfsgemeinschaft.

Letzendlich muss ich aber dazu sagen, dass ich ein relativ gutes Verhältniss (inzwischen) zur Kindsmutter habe, der Umgang klappt und ich jederzeit meine Kinder sehen kann, (wohnen 500 m auseinander).
Es gibt natürlich einige Probleme und Situation wo ich der Meinung bin die Kindsmutter ist überfordert, aber solange ich ihr gegenüber nichts sage und die Füße still halte, klappt auch alles. (Sie verträgt keine Kritik, sie ist die beste und andere sind an allem Schuld)

Noch zur Frage von Soja209: Ja die Kinder bekommen von mir Sachen, Spielzeug und Taschengeld, wir fahren gemeinsam in Urlaub, und ich habe auch ein bissel mehr Ausgaben für bestimmte Sachen in der Zeit wo meine Kinder bei mir sind, was natürlich auch Selbsverständlich ist. Zum Thema Wohnung. Ich habe 2 Kinder einen Jungen und ein Mädchen, wohne dadurch in einer 3 Raumwohnung, die minimal größer ist als eine Wohnung lt. SGB II für jemanden allein. Beide Kinder haben bei mir ein voll eingerichtetes Kinderzimmer. Eine Zeitlang hatten sie jeder eins (wir hatten 2 Jahre lang das Wechselmodell) aber aufgrund der Gerichtlichen Entscheidung vor ca. 1 Jahr und einer Trennung bei mir, wohne ich jetzt in einer kleineren Wohnung.

Es sei auch anzumerken, dass die Bewilligung der Kosten für den Umgang bei der ARGE sehr fragwürdig ist, und da leider nach meinen Antrag sehr viel Schief gelaufen ist, so dass ich am Montag dort leider erst mal ein klärendes Gespräch führen muss.
Zuständig ist das Jobcenter OSL (Oberspreewald Lausitz) und wer sich auskennt und auch mal RTL schaut (Helena Fürst, vor ca. 3 Wochen) weiß das dort arrogante Mitarbeiter sind, mit null Gesetzeskenntnis.

Nur ein kurzer Auszug was mir schon widerfahren ist aufgrund meines Antrages auf Kosten des Umgangs. Mittwoch wurde meine Exfrau vom Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle angerufen: Das wurde von der ARGE  informiert, dass anscheinend bei uns wieder das Wechselmodell läuft. (Dies konnte ich beim Jugendamt am selben Tag klarstellen, dass dies nicht so ist)
Freitag telefonierte meine Exfrau mit der ARGE um das zu klären, dort erzählte man ihr ich hätte einen Antrag aus dem Bildungspaket gestellt.

Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen, wie eine Frau die so schon ein wenig bei kleinigkeiten überreagiert, da reagiert.

So wie es aussieht, müssen meine Kinder aufgrund der Unfähigkeit der Arge und irgendwo auch meiner Angst vor der Kindsmutter (und gerichtlichen Folgen) auf das Ihnen zustehende Geld verzichten.

Man kann es aber auch so sehen: Die Kindsmutter bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, der ALGII Bedarf der Kinder wird zwar bei Ihr angerechnet, aber warum soll sie Geld was den Kindern zusteht bekommen, wenn die Kinder gar nicht bei Ihr sind?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2011 12:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ganze Theater wäre ja auch gar nicht so schlimm, wenn man sich bei dem Geld, was KM erhält, auf einen Fixkostenbeitrag und einen Ernährungs-/Ausflugsbeitrag einigen würde und sie eben einen Prozentsatz ihrer kindesbezogenen Einnahmen abtritt.

Ich hab jetzt nicht auf der Pfanne, wie alt die drei sind. Aber bei 3x 180 Euro UHV und 3 x 184 Euro KG plus 6 Euro bei Kind 3 liegen hier Einnahmen von rund 360 Euro pro Kind vor. Und wenn das Kind in dem Monat die Hälfte nicht da ist, kann man wohl auch wenigstens einen Anteil von 1/3 bis 1/2 dem verpflegenden Vater überlassen. Das wären dann 120 bis 180 Euro pro Kind.

Ich persönlich hätte Interesse daran, dass mein Kind in der Zeit was zu essen erhält und auch mal ins Kino oder zum Eisladen kann, ohne dass Papa Schweißperlen auf der Stirn hat.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2011 15:45
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für deinen Beitrag Lausesbackesmama,

ich hab 2 Kinder im Alter von 5 und 8. Diese einigung wie du sie vorschlägst finde ich gut, aber nun mal ein Beispiel wie meine Exfrau tickt:

Wir hatten das Wechselmodell 2 Jahre lang, darurch bekam ich für 1 Kind (bzw. für beide Kinder hälftig) Kindergeld.

Das Urteil vom ABR war noch nicht mal richtig gesprochen, da hatte ich schon vom Gegenanwalt die Aufforderung, das Kindergeld ihr zu geben, was ich ja im Vorraus für den Monat von der Kindergeldstelle bekommen habe.

Meine Frage die ich mir stelle ist ganz einfach. Hat es einen Sinn für das zu Kämpfen was den Kindern gesetzlich zusteht, wenn sie in meinem Haushalt sind oder darauf zu verzichten nur des Friedens willen.

Bin ich den nicht sogar verpflichtet als Sorgeberechtigter Elternteil, die Rechte meiner Kinder zu vertreten? Das Geld kommt ja meinen Kindern zugute!

Jetzt mal ganz anders gedacht, bei 21 Tagen Umgang während der Sommerferien, dass sind in meinen Fall ca. 300 Euro Regelsatz für die Kinder, die die Mutter bekommen würde obwohl sie gar keine Ausgaben für die Kinder hat. Was macht sie mit dem Geld, sich einen Fetten.

Gut dass dass Einkommen der Kinder (Unterhaltsvorschuss und Kindergeld) bei weiten den Regelsatzbedarfes eines Kinder übersteigt und in dem Falle der Mutter angerechnet wird, dafür kann ich nichts.

Ich kann auch nichts dafür, dass die Mutter nicht arbeiten gehen kann, obwohl die Kinder Wochentags von 7:15 Uhr bis 15 oder 16 Uhr in betreuung sind.

Es sei dabei nocheinmal anzumerken, dass ich Vollzeit arbeite (Schichten), aber aufgrund des im Osten geringen Verdienstes und der Fahrtstrecke, ich zusätzlich ein paar Euros von der Arge bekomme und deshalb auch die Kids Unterhaltsvorschuss bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2011 17:57
(@soja209)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals.  😉

die Idee mit den Anteilen in Abzug bringen, find ich als gute Lösung. Im Grund möchte ich mich auch garnicht einmischen oder mit eine Meinung bilden. Ich war selbst schon in der Situation. Aber wenn ihr nicht Geld von der ARGE beziehen würdet, könntest Du für die Zeit auch nicht einen Teil des Untehaltes geltend machen. 😉

Sicher ist es wichtig mit den Kindern ohne schlechtes Gewissen was zu unternehmen.

Vieleicht kannst Du ja nochmal mit Deiner ExFrau sprechen und ihr findet eine einvernehmliche Lösung:)

Wünsche Dir einen schöne Sommerzeit mit den Kindern:)

Leben und leben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 10:10




(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja finde die Rechnung von Lausebackemama, schon irgendwo die vernünftigste.

Aber das Problem wird sein, sich mit der Mutter zu einigen. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass Sie (Kindsmutter) das Geld vom Staat kassiert und die Kinder nichts davon haben.

Endweder gebe ich klein bein, oder ich ziehe es bei der Arge durch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 10:45
(@soja209)
Schon was gesagt Registriert

Hej,

versuchen solltest Du es mit ihr, kannst ja den sagen, was Dir eigentlich zusteht (wobei ich das ja für die lange Zeit bezweifele:):):)) und ihr dann sagen, dass ihr gern entgegen kommst:):):) Wenn sie dann nicht einlenkt, kannst ja immer noch den offizielen Weg gehen:)

Gruß

Leben und leben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 11:13
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

So ich hatte eben ein Gespräch bei unserer örtlichen ARGE.

Die Bedarfskosten der Kinder können die mir nicht anteilig Zahlen, da sie ja der Mutter rausgerechnet würden?!?

Auch hätte Sie dann keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss für die Kinder????

Ich habe der guten Frau erklärt, dass ich erhöhte Kosten habe und das Geld ja den Kindern zusteht in meiner Bedarfsgemeinschaft, und in dem Moment ist der Regelsatz anteilig meiner Bedarfsgemeinschaft zuzuführen und nicht der der Mutter!

Als Antwort bekam ich, dass ja die Kinder bei der Miete (hab 20 Euro mehr Miete, als einen 1 Personen Haushalt zusteht) berücksichtigt sind.

Sie habe das auch mit der Teamleiterin besprochen und das geht nicht. Ein Hinweis auf § 38 SGB II brachte nichts, aber ein Bescheid sei auf den Weg zu mir.

Fazit: Unwissenheit bei der ARGE schützt vor Schaden nicht. Naja Widerspruch schreiben ist die leichteste Übung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2011 10:01
(@fruchteis)
Registriert

Hallo codex,

ist Dein Problem noch irgendwie gegeben?
Wenn nicht, wie wurde es gelöst?

Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2011 18:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wildlachs

Eventuell wäre es besser, einen eigenen Thread mit Deiner ganz speziellen Fragestellung aufzumachen. Codex hat sich bereits seit über 3 Monaten nicht mehr hier im Forum eingeloggt. Ob (bzw. wann) er sich daher noch mal meldet, ist zumindest ungewiss.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 00:35
(@fruchteis)
Registriert

Eigener Thread kommt. Ja!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 01:07
(@diskurso)
Registriert

Hallo codex,

ist Dein Problem noch irgendwie gegeben?
Wenn nicht, wie wurde es gelöst?

Wildlachs

Kuckst Du hier:
http://www.elo-forum.org/bedarfs-haushaltsgem-familie/50707-zeitweise-bedarfsgemeinschaft-finanzieller-mehrbedarf.html

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 01:17
(@fruchteis)
Registriert

Ich danke Dir für den Link, diskurso.

Meine Anstupser für codex war mißverständlich formuliert.

Ich möchte eher Hinweise geben, als Fragen stellen.
Nur soviel und wieder als Frage formuliert:

Wie kann man als bedürftiger Pflichtiger, als Mangelfall dennoch seinen Umgangs- und Unterhaltspflichten nachkommen?

Codex zahlt offenbar keinen KU, statt dessen die Unterhaltsvorschußkasse.
DAS wäre mW nicht nötig.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 01:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bitte darum, keine weitere Diskussion hier zu führen oder auch nur einen weiteren Beitrag hier zu schreiben, solange codex sich nicht selber hier meldet. Siehe Forenregeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 01:52
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry hab mich sehr lange nicht mehr gemeldet.

Möchte nun mal mitteilen wie die ganze Sache ausgegangen ist.

Die Arge zahlt inzwischen für die Tage in denen die Kinder bei mir sind (2 Wochenenden+Ferien) anteilig den Regelsatz der Kinder an mich und zieht dies bei der Mutter ab.

Da ich selbst ca. 1000 Euro netto Verdiene (bin berufstätig und erhalten aufstockend ALG 2) bekomme ich knapp 100 Euro von der Arge monatlich für die Kinder und meinen eigenen anteiligen Regelsatz (da Verdienst zu gering).

Die Kindsmutter hat es verkraftet, da es ja auch im SGB 2 so festgesetzt ist, dass der Unterhaltspflichtige bei ALG2 den anteiligen Regelsatz erhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 17:59




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