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ALG 2 Kosten des Umgangs - Gewissensfrage

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(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich hab das etwas anders verstanden in dem http://www.vatersein.de/Forum-topic-22106.html

Zumal es hier auch um das Thema geht: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-anrechnung-von-hartz-iv-beim-umgangsrecht-900945.php

Und es gibt auch ein Gerichtsurteil, in dem der Mutter Recht gegeben wurde, dass ihr das nicht in Abzug gebracht werden kann: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152075

Selbst der 19. Familiengerichtstag hat sich mit diesem Thema beschäftigt. http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_18.pdf

Ist jetzt ein bißchen viel Text, allerdings lohnt sich das eventuell. Schließlich geht es ja darum, eine friedliche Lösung für das Problem zu finden, ohne das es zu irgendwelche Boykotts kommt. Den Einwand mit den laufenden Kosten und dem menschenwürdigen Leben finde ich sehr interessant. Vielleicht lohnt sich ja der Widerspruch. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass die Ex meines Partners sich bei der Unterschrift genau aus diesem Grund verweigert. Leider haben wir das alles jetzt erst gefunden- hätte uns eine Menge Ärger erspart. Vielleicht können wir das demnächst gerade biegen und es gibt zumindestens damit keinen Stress mehr.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 18:33
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