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ALG1 60% oder 67% ?

 
(@mdroid)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich hoffe das ist der richtige Bereich. Wie sieht es eigentlich aus wenn man bald ALG1 bezieht, GSR hat und das Kind aber bei der Mutter wohnt? Bekommt man dann nur 60% oder doch 67%?

Mitarbeiterin bei der Agentur meinte sie "glaubt" nur die 60 %.

Hat da jemand schon Erfahrung mit?

Grüße
MDroid

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2012 20:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

definitiv 67%! Maßgeblich ist m. W. ob ein Kind existiert, für das der Anspruch nach § 32 (1), (3) und (5) EStG besteht.

Edit: Ich habe damals sogar 67% bekommen, weil ich eine STIEFtochter hatte (damals noch nicht selbst Mutter), für die mein Ex berechtigt i. S. d. § 32 EStG war.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2012 20:50
(@mdroid)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

danke für die Antwort. Hatte heute einen Rückruf bekommen von der Agentur. Stimmt, ich muss nur nachweisen anhand z.B. Titel das ein Kind vorhanden ist, dann gibts 67%.

Grüsse
MDroid

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 18:48
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Kann LBM nur zustimmen: Wenn Kind existiert, dann 67%

:gunman: :gunman: Eigentlich ist schon bedauerlich, dass Väter es so verinnerlicht haben, sich selbst als alleinstehend behandeln zu lassen, dass so eine Frage überhaupt aufkommen kann, :crash:

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 15:42