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ALGII Kind 12 Tägig beim Vater

 
(@bryaten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...

Ich habe ein anliegen bezüglich ALGII.

Ich bekomme den normalen Regelsatz an ALG II
Nach 6 Jahren konnte ich meine Ex Freundin endlich dazu überreden das wir das gemeinsame Sorgerecht beantragen, sie hatte das alleinige Sorgerecht.
Nun ist meine Tochter alle 2 Wochen von Freitag bis Mittwoch bei mir.
Das geht nun schon seit knapp einem 3/4 Jahr so.
Geld bekomme ich nicht für meine Tochter und ich muss mir immer von meiner Ex anhören das ich mir gefälligst Arbeit suchen soll damit ich meiner Tochter was bieten kann.  Jetzt habe ich Ihr gesagt das ich zur ARGE will um nachzufragen ob ich den Geld für mein Kind bekomme wenn sie bei mir ist.
Das möchte sie nicht, weil die ARGE ihr dann nur noch die hälfte zahlt und sie ist auf das Geld angewiesen. Sie hat mir jetzt angeboten das ich dann meine Tochter nur noch alle 2 Wochen am Wochenende nehmen soll  :knockout:... Das möchte ich aber nicht.
Zu meiner Ex Freundin... Sie ist einwenig "komisch" ich weiß nicht wie ichs erklären soll.......... Sie denkt die Erde dreht sich nur um Sie.
Wir sind seit 2007 nicht mehr zusammen und Streiten nurnoch... meistens geht es immer um meine Tochter

Bezüglich arbeiten gehen ist das auch sone Sache... Ich war schon 2 mal Selbstständig, hatte auch schon etliche Jobs.
Nun geht es mir aber Gesundheitlich sehr schlecht, das ich kaum noch schwere körperliche arbeiten verrichten kann.

Was soll ich eurer meinung nach tun???
Ich weiß nicht mehr weiter  ;(
Weihnachten steht vor der Tür und ich kann der kleinen nichts schönes kaufen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 21:51
(@fruchteis)
Registriert

Hi bryaten,

wie ist, wie habt ihr das mit dem Kindesunterhalt geregelt?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 21:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai.

Familienrechtlich gibt es da nichts zu klingeln.
Solange du euer Kind weniger als 50% betreust, hast du 100% Unterhalt zu bezahlen.
Du kannst zwar zur Arge gehen und tatsächliche Umgangskosten beantragen (Anlage BEBE) aber das ziehen sie ihr wieder ab und dann wird sie vermutlich ziemlich schnell deinen Umgang auf das, von der Justiz für ausreichend angesehene Maß zurück schneiden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 22:02
(@bryaten)
Schon was gesagt Registriert

Sie bekommt Unterhaltsvorschuß.

kann sie, obwohl wir gemeinsames Sorgerecht haben, einfach entscheiden wann ich meine Tochter sehen darf und wann nicht???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jein.
Dürfen darf sie es nicht, können kann sie es schon.

Wenn sie euer Kind eben nur noch alle 14 Tage heraus gibt, kannst/musst du klagen und bei Gericht herrscht oft noch die Meinung vor, dass zuviel Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl abträglich sei.

Wenn du Glück hast, findest du einen Richter, der die Kontinuität des bisherigen Umgangs bewahren möchte, aber wenn deine Ex dem Richter was vor jammert, dass euer Kind durch den häufigen Umgang immer so überfordert sei, hat sie gute Chancen Gehör zu finden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 22:20
(@bryaten)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube nicht das sie so schlau ist. Abgang 8 Klasse. Die hellste war sie auch noch nie.
Bei meiner Tochter sieht man auch wer die Erziehung im Griff hat. Bei mir ist sie immer ein Engel, aber sobald sie bei Ihrer Mutter ist, hört Sie kein stück mehr.
Das ist so als wenn man bei Ihr ein Schalter umlegt.
Schaden kann es Ihr absolut nicht wenn sie bei mir ist.

Wir haben auch eine schriftliche Vereinbarung beim Jugendamt getroffen wann meine Tochter bei mir und wann sie bei Ihrer Mutter ist.

Sonntag wollen wir uns unterhalten.

Ich weiß auch nicht was ich noch machen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 23:06
(@diskurso)
Registriert

Du kannst zwar zur Arge gehen und tatsächliche Umgangskosten beantragen (Anlage BEBE) aber das ziehen sie ihr wieder ab ...

Das ist eine falsche Auskunft !!
Wird gern beim Amt vorsätzlich als Bremse gegen einen Antrag auf Umgangskosten falsch behauptet.
Muddi glaubt den rechtswidrigen **tsts - ID 1** und kürzt promt den Umgang.
Die Rechtslage ist nicht so, die Kosten (ca. 8 € pro 12 Stunden Mindesaufenthalt plus evtl. Fahrkosten) erhält der Vater ohne dass bei Muddi gekürzt wird !

Was soll ich eurer meinung nach tun???

Kuckst Du hier:
http://www.elo-forum.org/bedarfs-haushaltsgem-familie/50707-zeitweise-bedarfsgemeinschaft-finanzieller-mehrbedarf.html

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 23:48
(@bryaten)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Danke... Hat mir schon ungemein geholfen. Konnte auch einiges aus deinem Link entnehmen.
Wichtig ist, das Ihr das Geld nicht gekürzt wird.
Hoffe nur das die hier bei der ARGE das auch schon wissen  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2011 00:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bryaten,

ich sag's ganz ehrlich: Eine Aussage wie

Bezüglich arbeiten gehen ist das auch sone Sache... Ich war schon 2 mal Selbstständig, hatte auch schon etliche Jobs.
Nun geht es mir aber Gesundheitlich sehr schlecht, das ich kaum noch schwere körperliche arbeiten verrichten kann.

finde ich bei einem 25-Jährigen recht bedenklich, wenn er nicht im Rollstuhl sitzt - und selbst die meisten Rolli-Fahrer können (und wollen) arbeiten. Wenn es bei Dir (ärztlich attestierte!) gesundheitliche Einschränkungen gibt, such Dir eben eine körperlich leichtere Arbeit oder mach eine Umschulung. Im Moment klingt Deine Erklärung für mich eher wie eine Ausrede für "kein Bock" und ist alles andere als vorbildlich für Eure Tochter. Oder wie wolltest Du die nächsten 40 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Es geht nicht um einen Wettbewerb mit dem Titel "Wer von uns beiden Eltern greift tiefer in den Sozialtopf?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 02:15
(@bryaten)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe einen Ärztlichen Attest und den habe ich seit ich 19 bin.
Als Kind bin ich zu schnell gewachsen aber die Wirbelsäule nicht, dadurch habe ich ein Hohlkreuz und ein Rundrücken.
Dann hat sie noch einen knick nach Links und die Wirbel sind so stark abgenutzt das sie aussehen wie Dreiecke, tut mir Leid ich weiß nicht genau wie die Begriffe heißen.
Kann den Attest und die Röntgenbilder gerne raussuchen.

Dazu kommt noch das durch ein Unfall mal meine linke Kniescheibe zertrümmert wurde.

Um das ganze abzurunden ist mein Tag mit Tabletten und Tropfen geplackt, wegen meiner ständigen Überlkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2011 12:24




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bryaten,

ich kann Martin aber nur zustimmen. Auch wenn Du aus Deiner Sicht sicherlich absolut richtige Argumente für Deine Situation hast, gibt es auch sehr viele Menschen die trotz körperlicher Einschränkung oder Behinderung aktiv am Arbeitsleben teilhaben - und sich keinesfalls in ALGII eingerichtet haben.

Selbst wenn Dir körperliche Arbeit nicht mehr zumutbar ist, ist es in Deinem Alter möglich, durch Weiterbildung an eine körperlich nicht fordernde Tätigkeit zu gelangen.

Hier müssen auch sehr viele AE Mütter und Väter oder die durch hohe Unterhaltszahlungen geschröpften schauen, dass Sie das Geld für den Lebensunterhalt und Geschenke durch Arbeit hereinbekommen. Also, nutz Deine Möglichkeiten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2011 14:13