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Anrechnung von Weihnachtsgeld bei Alg 2

 
(@nacktschnecke)
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Hallo,
ich habe da mal wieder eine Frage 🙂
wir bekommen seit Januar 2012 ALG 2 dazu,weil meine Frau aufgrund diverser Krankheiten nicht arbeiten kann,bzw.nur ein paar Stunden am Tag.Ich gehe voll arbeiten und zahle artig Unterhalt für meine beiden Kinder.Vor 2 Tagen kam der neue Bewilligungsbescheid,bis Dezember diesen Jahres.Darin auch die freundliche Aufforderung,die Höhe meines zu erwartenden Weihnachtsgeldes im November mitzuteilen.Nun meine bange Frage,dürfen die das gesamte Weihnachtsgeld anrechnen?,nur für den Monat,oder über mehrere Monate verteilt?Ich habe da ja so gar keine Ahnung von,wir wollten davon so einiges bezahlen(Auto,Möbel,etc)
Ich würde mich über eine aufklärende,verständliche Antwort freuen.

lg            Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 16:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Nacktschnecke!
Das Weihnachtsgeld wird auf das Jahreseinkommen dazugezählt und dann alles zusammen durch 12 geteilt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 16:22
(@nacktschnecke)
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Hallo Marco,
für welchen Zeitraum denn?Also,von November 2012 bis November 2013?Wir bekommen nur Leistungen für Unterkunft und Heizung,das heißt,die würden dann für die nächsten 12 Monate gekürzt werden?Gibt es da keinen Freibetrag,weil ich arbeiten gehe?

lg  Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 16:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sog "Einmalige Leistungen" sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. Die Wahl des Zeitraumes obliegt der individuellen Betrachtung des Sachbearbeiters. Die Verteilung auf zwölf Monate halte ich für das maximal Erreichbare. Es könnte auch sein, dass dir das ALG-2 für den Zuflussmonat gänzlich versagt wird. Du solltest ausrechnen, ob das für dich evtl. sogar die günstigere Variante ist und entsprechenden Antrag stellen.

Wir bekommen nur Leistungen für Unterkunft und Heizung,

Wie das? Es wird immer der Gesamtbedarf dem Einkommen gegenüber gestellt. Wäre Wohngeld nicht evtl. unschädlicher?

Gibt es da keinen Freibetrag,weil ich arbeiten gehe?

Selbstverständlich. Und der wird bereits jetzt monatlich berücksichtigt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 19:00
(@nacktschnecke)
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Nabend,

Wohngeld wurde abgelehnt,weil ich zuviel verdiene.Mit der Ablehnung waren meine Frau und ich zum Job-Center und siehe da:Sie haben Anspruch auf ALG 2!Im erhalteten,aktuellen Bescheid,vom 01.07-30.11.2012 steht:Im November 2012 erhalten Sie ein Weihnachtsgeld.Bitte geben Sie die Höhe umgehend bekannt,damit die Leistungen nach dem SGB II für den Monat November 2012 berechnet werden können.Also doch nur für November?

lg              Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 20:18