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Aufstockendes ALG 2

 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

habe da mal eine Verständnisfrage. Mal angenommen, eine Familie mit 1 Kind bekommt zusätzlich zum Nettoeinkommen des Mannes aufstockendes ALG 2. Dieser Mann hat aus einer vorigen Beziehung 2 weitere Kinder. Ist im aufstockenden ALG2 ein "Freibetrag für Unterhaltszahlungen" oder so ähnlich enthalten?
Habe so einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, aber kenne mich mit ALG 2 nicht aus. Ich dachte immer, wer (in irgendeiner Form) ALG 2 bezieht, "darf" gar keinen KU leisten, weil er sonst nicht als ALG2-bedürftig gilt?? Oder bin ich auf dem Holzweg?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 23:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt vielerlei Abzüge vom Einkommen beim Bezug von ergänzendem ALG-2. Da wären zu nennen:

  • 30 € Versicherungspauschale (wird gern mit Vorsatz "vergessen")
  • 15,33 Werbungskostenpauschale (wird auch gern mit Vorsatz "vergessen")
  • Gezahlte gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (Gebäude, Kfz-Haftpflicht, Berufshaftpflicht, ...)
  • Gezahlter titulierter Unterhalt
  • Unterhalt

Ja, das führt dazu, dass das ALG-2 um diese Beträge höher ausfällt; zumindest anteilig wegen der Freibetragsstaffeln:

  • 100 € frei
  • 101 € - 400 €: 20%
  • 401 € - 1.500 €: 10 %

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 00:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im konkreten Beispiel verdient der Mann 800 netto und die Neufamilie hat nach ALG2 Bezug 1800 (ob da KG fürs dritte Kind drin ist weiß ich nicht). Das JA stellte den "Mehrerhalt" mit 260 Euro fest, rechnete dann 50 Euro für berufsbedingten Aufwand ab und verteilte die verbleibenden 210 Euro anteilig auf die drei Kinder (alle unter 6).

Wäre das also so korrekt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 00:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*nachdemk* *rauskram*

  800,00
-  15,33
-  30,00
-  x,xx Kfz-Haftpflicht
-  x,xx Werbungskosten
-  x,xx Unterhalt
--------
  754,67 vorläufig

Diesem Betrag ist der Bedarf  gegenüber zustellen (KdU, Regelsätze), damit überhaupt erkannt werden kann, dass ALG-2 ergänzend geleistet werden muss.

Wenn dies positiv festgestellt wird (wie im vorliegenden Fall), wird das Einkommen auf die Freibeträge gekürzt.

  100 € frei
  60 € (20% 101 € - 400 €)
  36 € (10% 401 € - 755 €)
-------
  136 €

Dieser Betrag steht ihm von seinem Arbeitseinkommen zusätzlich zum Bedarf zur Verfügung.

Ich vermute, es geht um eine Abzweigung. Demnach dürften nicht 210 € abgezweigt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 00:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Abgezweigt werden 140 Euro, d.h. 70 pro Kind aus früherer Beziehung.

Mann ist das ne komplizierte Rechnerei!

Danke, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 00:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, ich will ja nicht erbsenzählerisch sein - die 140 € scheinen nicht ok zu sein. Es stehen ja in meiner Berechnung ickse, die noch zu füllen wären und die 754,67 beeinflussen. Selbst wenn dieser Betrag bliebe, wären knappe 136 € auf drei Kinder zu verteilen und nicht 140 € auf zwei..

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 00:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hab ich mir doch gedacht, dass der da irgendwie beschubst wurde.....

Aber danke fürs (Erbsen) rechnen, zumindest bin ich jetzt etwas schlauer 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 00:50
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, ich weiss nicht ob das noch hilft, aber ich kann euch mal sagen wie das bei mir war.

Als ich damals mit meiner jetztigen Frau zusammengezogen bin, musste ich auch Hartz4 beantragen.
Das lief damals so, dass das die ARGE zuerst einmal mein Einkommen genommen hat, und davon meine titulierten Unterhaltszahlungen abgezogen hat, und dann wurde erst der Rest berechnet.

Das wäre dann bei dem Bekannten von LBM

800 netto
- x      titulierter Unterhalt
-136 Euro Mehrbedarf wegen Arbeit
- 30  Euro    Versicherungen
- x      KFZ- Haftpflich
- x      Werbungskosten ( da kann man auch Fahrtkosten mit angeben zur Arbeitsstelle )

Was dann übrig bleibt , wird als Einkommen gerechnet und dem Bedarf gegenübergestellt.

Im Endeffekt bedeutet das, dass man dadurch den Unterhalt von der ARGE zurückbekommt, um zumindest seinen Mindestbedarf zu haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2009 16:54
(@matrose1974)
Schon was gesagt Registriert

hallo dadwithouthope,

da ich zur Zeit in einer ähnlichen Situation stecke wollte ich dich fragen, wie du das beantragt hast, bzw. wie das alles gerechnet wird. Und ob ihr nach euer Hochzeit immer noch ergänzendes Hartz4 bekommt?

LG
Matrose

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 09:05
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Matrose,

hab dir in deinem Thread geantwortet !!

Gruß dadwithouthope

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 20:43