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BVerfG: Regelsätze ALG-2 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[url= http://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-kippt-Hartz-IV-Saetze-article717974.html ]Karlsruhe kippt Hartz-IV-Säte

Werden die Hartz-IV-Sätze jetzt angehoben?
Nein, zumindest nicht zwangsläufig. Ausdrücklich betonen die Richter, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Existenzminimums einen großen Spielraum genießt. Die geltenden Sätze können nach Auffassung des Gerichts durchaus ausreichend sein für die Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums".

Aha

Weil die Hartz-IV-Sätze für Kinder aber einfach pauschal von den Beiträgen für Erwachsene abgeleitet werden, haben die Verfassungsrichter grundsätzlich entscheiden müssen, ob die derzeitige Erhebung der Hartz-VI-Leistungen angemessen ist.

Ach so

Auf Grundlage des ersten Artikels des Grundgesetzes haben die Karlsruher Richter geprüft, was ein menschenwürdiges Existenzminimum ist. Dieses Grundrecht soll der Maßstab für Hartz IV sein.

Aber ja wohl nicht für Unterhaltszahler  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 12:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... warten wir wieder ab, welches Hintertürl die Politik finden wird.
Am Ende geht`s wie bei den Jobcentern. Sind die nicht Verfassungsgemäß, ändern wir halt das Grundgesetz...

Und überhaupt: Erst nach der Wahl in NRW

Ein furchtbarer Laden ist das!  :puzz:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 12:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gerügt wurde ja vor allem das die Berechnungsgrundlage nicht transparent genug ist.

Abwarten, Tee trinken, auswandern 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 13:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die ersten melden sich zu Wort:

Kristina Köhler: "Moderne Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik"

Bundesfamilienministerin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

"Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. "Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen - der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden", sagt Köhler.

Nach dem heutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig. Sie bleibt aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Ab 1. Januar 2011 muss jedoch eine Neuregelung gelten. Bisher werden die Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet.

"Für mich als Familienministerin gibt es über dieses Urteil hinaus aber noch einen zweiten, wichtigeren Aspekt: Es hat Bedeutung für Familienleistungen, wie Kindergeld und Kinderzuschlag. Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. "Wir dürfen die Diskussion über das Existenzminimum für Kinder und deren Situation nicht verengen auf Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen. Die Kinder in diesen Familien brauchen auch Unterstützung - zum Beispiel in Gestalt von Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Regelungen. Wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die Verantwortung für Kinder übernehmen und hart für den Unterhalt der Familie arbeiten", so Köhler weiter.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.02.2010 13:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

ich finde das BVerfG-Urteil auch recht enttäuschend. Ich hätte doch zumindest neben der Rüge der Berechnung auch einen Hinweis erwartet, wo das hingehen soll mit dem Satz.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 18:41