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Damit Unterhalt anrechenbar ist muß ?? ein Titel vorliegen??

 
(@tombas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen wie die Rechtsprechung aussieht?!?!
Ich bin so genannter Aufstocker-allerdings will mir das AA meinen Unterhalt, den ich monatlich an meine Twins (Kindesmutter) zahle und der auch auf Kontoauszügen zu ersehen ist, nicht anrechnen, da ich keinen Unterhaltstitel vom Jugendamt oder keine notarielle Unterhaltsvereinbarung habe.
Da aber mein montaliches Geld schwankt, zahle ich eben auch unterschiedlich viel den Kids- bisher finden die Kindesmutter und ich diese Regelung super!

Laut Aussage des AA wird es deswegen nicht angerechnet, da ich ja "gemeinsame Sache " mit der Kindesmutter machen könnte-echt harte Unterstellung!!!

Dabei steht meinen Kids das Geld doch zu. Wenn ich jetzt einen  Unterhaltstitel beantrage, muß ich immer das zahlen, was laut Gesetz geht-das ist mir aber entweder zu viel oder zu wenig-je nach Joblage.

Wieso wird man gezwungen sowas zu tun?!?!?

Hat jemand RAT bzw. weiß ob die Aussage des AA richtig ist?
Anrechnung nur bei Unterhaltstitel vom Jugendamt oder notarielle Unterhaltsvereinbarung???

Danke für Eure Hilfe!

P.S:  Wir beide haben das Sorgerecht !!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 13:44
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Servus,

bin mir zwar nicht sicher, ob folgendes SGB II konform ist, aber... da du dich so wie es scheint mit der KM unterhalten kannst, geht doch gemeinsam zu einem Notar und setzt einen Titel auf, der KU abhängig vom letzten Monatsgehalt vorsieht. Dürfte nicht mehr als € 20 kosten.

Den gibst du dann der netten ARGE Tusse und lächelst sie gehässig an. Nun hat sie was sie will und ne Menge Arbeit oben drauf. Jetzt darf sie monatlich ne neue rechnung aufmachen. evtl. zu wenig gezahltes ALG nachzahlen oder zu viel gezahltes mit den nächsten Monaten verrechnen. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr in den Titel schreiben, was euch passt.

ich würds versuchen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 13:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin tombas,

bei aller Kritik, die ich immer wieder gerne an AA und Justiz äußere, habe ich doch ein gewisses Verständnis dafür, dass die sich ein gewisses Regelwerk schaffen, und auf dessen Einhaltung achten müssen.

So kann das AA nicht alle Nase lang wieder bei dir nachfragen, wie das Geschäft so läuft und wieviel KU du denn diesen Monat übrig hattest.

Die Unregelmäßigkeit deines Geschäftserfolges wird gemeinhin dadurch geglättet, dass dein Jahreseinkommen zugrunde gelegt wird.
Aus diesem wiederum ergibt sich deine Unterhaltspflicht und diese wird gemeinhin in einem Titel fixiert.
Daran kann man sicher viel aussetzen. Dein Problem gehört da aber aus meiner Sicht nicht dazu.
Gerade wenn du das Glück hast, mit einer verständnisvollen KM gesegnet zu sein und dann auch ein AA hast, dass dich bereitwillig bei der Erfüllung deiner Pflicht unterstützt, solltest du zum JA gehen, dort einen Titel auf den Mindest-KU, begrenzt auf den 18 Geburtstag ausstellen lassen und diesen dem AA zeigen.

Danach kannst du dich ja immer noch mit deiner Ex auf eine vernünftige Verteilung von Betreuung und Unterhalt verständigen. Egal was auf dem Papier steht, oder was die Justiz gerne möchte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 14:01
(@tombas)
Schon was gesagt Registriert

@IlikeGanja
Nun gut ich versuche es-jedoch habe ich einfach ein ungutes Gefühl mich so festlegen zu müssen und noch komme ich mit der KM einigermaßen gut aus-aber wer weiß wann sich das ändert und wie Sie dann drauf ist!

@beppo
klar verstehe ich das es regeln geben muß-nur das man eben gezwungen wird, finde ich schon nicht so toll- denn es ist ja ersichtlich, wann ich was zahle-und das ändert sich ja auch nicht jeden monat,-)
z.zt. zahle ich 250 € was mir eben aber nicht angerechnet wird.
lt. Düsseldorfer Tabelle 2x 317 € = 634 ,- € minus Kindergeld = 2 x 184,- € = 368,- € ergibt 256 € . Richtig??

Ist es denn nun vom gesetz her richtig, daß man zu berechnung (anrechnung) einen titel oder notar braucht??
Danke Euch schon mal für eure antworten und mühe!

gruß tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 14:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tombas

jedoch habe ich einfach ein ungutes Gefühl mich so festlegen zu müssen und noch komme ich mit der KM einigermaßen gut aus-aber wer weiß wann sich das ändert und wie Sie dann drauf ist!

Also ich nenne dies: sich der Verantwortung stellen und sie auch zu übernehmen. Dass das nicht immer bequem oder einfach ist gehört dazu.

klar verstehe ich das es regeln geben muß-nur das man eben gezwungen wird, finde ich schon nicht so toll

Ähm, wer zwingt Dich? So wie ich Dich verstehe willst Du doch etwas von der Arge. Oder sind die aus freien Stücken an Dich heran getreten und haben Dir Unterstützung angeboten? Verstehe es nicht falsch, aber Deine Agrumentation möchte ich nur vom Kopf auf die Füsse stellen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 15:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

lt. Düsseldorfer Tabelle 2x 317 € = 634 ,- € minus Kindergeld = 2 x 184,- € = 368,- € ergibt 256 € . Richtig??

Da du nur das halbe KG abziehen kannst, bleiben 225,- pro Kind also 450,-€ in Summe, solange du zwischen 1.350,- und 1.500,-€ Netto hast und die Kinder jünger als 6 sind.

Wundern tut mich noch, wieso du Aufstockung erhältst.

Normalerweise zahlst du das, was du nach deinem Einkommen zu zahlen hast und wenn das zu wenig ist muss sie zur Arge.
Vereinfacht ausgedrückt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 15:24
(@tombas)
Schon was gesagt Registriert

@oldie...
mmh ja ist auch in den füssen angekommen :knockout:

@beppo
ich habe z.zt gerade mal an die 600-800 € netto -wenn es nen guter monat ist 1000 €

stimmt habe ich vorhin nicht dran gedacht mit dem 1/2 KG...

und genau deswegen habe ich mich immer so gesträubt irgendwas offiziell zu machen... wenn ich mehr verdiene zahle ich 350,- € und auch das sind ja dann lt tabelle viel zu wenig. aber mehr geht bei dem geringen gehalt echt nicht 😡

habe ich jetzt einen UT oder eine notarielle vereinbarung bin ich ja offiziel "gezwungen" soviel zu bezahlen.

ach und die twins sind fast 3 jahre jetzt<--ick liebe sie!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 15:49
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

habe ich jetzt einen UT oder eine notarielle vereinbarung bin ich ja offiziel "gezwungen" soviel zu bezahlen.

Ist das so?
Oder ist es nur so, dass der Titelinhaber bis zu dieser Summe bei Dir vollstrecken lassen kann? Wenn er/sie will?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 16:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Wenn du im Jahresschnitt nicht mehr als 900,- € verdienst, musst du keinen KU bezahlen.
Damit ist die Arge auch dir gegenüber nicht zur Zuschlagszahlung für KU verpflichtet.

2. Deine Ex kann dich auf Mindest-KU verklagen. Dann wird ein Richter dich vermutlich sehr genau fragen, welche Anstrengungen du unternommen hast, um Unterhalt bezahlen zu können.
Wenn ihn deine Antwort nicht überzeugt, wird er dir fiktive Einnahmen unterstellen und dir einen Titel in entsprechender Höhe verpassen.

3. Wenn deine Ex auf das Geld von dir verzichtet, aber statt dessen zur Arge rennt, wird die Arge sie auffordern, sich erstmal an dich zu wenden. Ggf. kommen die auch selbst zu dir.
Dann bist du wieder bei Punkt 2.

Für getrennte Väter gibt es schon recht eng sitzende Daumenschreiben, um Unterhalt einzutreiben.
Bisher bist du anscheinend sehr gut davon gekommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 17:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jedoch habe ich einfach ein ungutes Gefühl mich so festlegen zu müssen
[...]
klar verstehe ich das es regeln geben muß-nur das man eben gezwungen wird, finde ich schon nicht so toll- denn es ist ja ersichtlich, wann ich was zahle-und das ändert sich ja auch nicht jeden monat

ersetze "Kindesunterhalt" einfach mal durch "Kreditvertrag für's Auto". Auch das ist eine Verpflichtungserklärung, in die Du sicher nicht reinschreiben lassen kannst "ich zahle was zurück, wenn ich mal Geld habe, denn mit festen Rückzahlungsbeträgen und -zeiten fühle ich mich so gezwungen!"

Auch Deine Ex muss planen können und nicht darauf hoffen, dass mal wieder ein paar Ücken kommen, wen Papa mal wieder ein bisschen Geld verdient hat. Deine Kinder müssen täglich essen und nicht nur manchmal. Und wenn Dein Part in diesem Familien-Konglomerat das Heranschaffen von Kohle ist, dann tu das. Notfalls mit Überstunden oder einem Nebenjob.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 17:51