Hallo
Meine Name ist Marc und bin mittlerweile 55 Jahre alt.
Ich habe einen volljährigen Sohn der 23 ist und ein Duales Studium absolviert.. Auch wurde Kindergeld von der Kindergeldkasse
gewährt obwohl er eine Vergütung zum Studium erhält. Das Kindergeld geht auf mein Konto und wird anschließen von mir auf das Konto
meines Sohnes überwiesen.
Nun kam vor dem Wochenende die Mitteilung von meinem Arbeitgeber das mit unter auch ich arbeitslos werde.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage ob mir beim Arbeitslosengeld 1 60% oder 67% zu stehen bzw. beantragen muss ?
Ach so eine Ausbildung am Oberstufenzentrum hat mein Sohn auch schon abgelegt, weiß nicht wie das alles relevant ist.
Kann mich erst später wieder melden um ggf. weitere Fragen zu beantworten.
Hallo,
solange Du Kindergeld für ein Kind bekommst stehen Dir 67% Alg 1 zu.
"Ein Kind ab 18 Jahren kann durch den Bezug von Kindergeld nachgewiesen werden. Geben Sie deshalb die Kindergeldnummer und die Familienkasse an, bei der Sie Kindergeld beantragt haben. Die Familienkasse wird vor oder während des Bezuges von Kindergeld für mindestens 18jährige Kinder auch das voraussichtliche Einkommen des Kindes feststellen; darauf greift die Agentur für Arbeit zurück. Andernfalls wird die Agentur für Arbeit Ihnen einen Fragebogen zur Einkommensfeststellung übergeben. " (<a href="http://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-berechnung/#ixzz4LZHOtECV>Alg</a>)"
VG Susi
Danke für die Antwort Susi.
Auch wenn es mich nicht betrifft, konnte ich damit einem Bekannten weiterhelfen, welcher fast versehentlich nur 60 % beantragt hätte.
Weiter so und beste Grüße
Maxi