Hallo Freunde
nach 2 Jahren endlosen hick hack mit einer Anwältin die mich vertreten wollte, das aber dann nicht tat sich verleugnen lies wenn ich anrief usw., ist es nun mir endlich gelungen mit einen neuen Anwalt wieder ein Anlauf zu wagen wegen Umgangsrecht. Da ich ja knapp 1500 km entfernt wohne habe ich mal eine kurze Frage. übernimmt bei Bedürftigkeit das Arbeitsamt die Fahrkosten zum Gericht? War einer schon mal in solcher Lage vielleicht kann er weiterhelfen.
Danke
Moin Ostseereiter,
ich denke mal hier ist nicht das Arbeitsamt sondern die Geschäftsstelle beim zuständigen FamGericht die richtige Ansprechstelle, wenn Du vom Gericht geladen wirst und so bedürftig bist.
Allgemein dazu angemerkt: Wie stellst Du Dir die Durchführung von einem Umgang praktisch vor, wenn Du Dir jetzt noch nicht mal eine Hin-und Rückfahrt über diese Distanz leisten kannst? Wo lebst Du während des Umgangs? Wie finanzierst Du die Reise des Kindes mit Dir / bzw. eine Wohnung? Wie finanzierst Du Freizeitaktivitäten? Was tust Du, wenn die KM Dir am Umgangstag die Tür vor der Nase zuschlägt oder das Kind "transportunfähig krank" ist?
Aus meiner Sicht ist es ziemlich schwer bis aussichtslos ohne finanzielle Mittel einen Umgang über diese Distanz auf Dauer und regelmäßig sicher zu stellen. Gruß Ingo
Also was die Fahrt zum Familiengericht angeht, bin ich ganz bei Ingo.
Was die Umgangskosten angeht, da gibt es schon sozialstaatliche Regelungen, die das möglich machen könnten. Allerdings wird bei der Distanz der Kostenfaktor dann dazu führen, das die Häufigkeit der Umgangskontakte eingeschränkt werden wird. Die Trennungsfolgekosten sind nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten nicht unbegrenzt der Solidargemeinschaft aufzuerlegen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo der Umgang war und soll wieder einmal monatlich sein ein komplettes WE und natürlich die Ferien und Feiertage geteilt. Ich habe immer Mehrbedarf vom Jobcenter bekommen und werde das wenn die Verhandlung gut aus geht natürlich auch wieder beantragen.
Was tust Du, wenn die KM Dir am Umgangstag die Tür vor der Nase zuschlägt oder das Kind "transportunfähig krank" ist
Glaub mir das habe ich mehr als einmal erlebt. Ich bin durch höhen und tiefen gegangen.Die KM hat alle Facetten gezogen um den Umgang zu vereiteln bis hin zur Anzeige des Kindesmissbrauch. Ich bin schon seit 2010 hier angemeldet und Insider wissen was ich durchgemacht habe. Ich habe in der Nähe der Km viele Freunde dort die mir helfen Wohnraum usw. Ja überlegt habe ich auch schon aufzugeben denn nun ist die Kleine 11 und Zwei Jahre wieder nicht gesehen. Wie ist sie beeinflusst worden in den Zwei Jahren sagt sie vielleicht Papa ich will dich nicht mehr sehen. Dann ist es so aber sie hat hier auch noch ihre Halbschwester wo auch der Kontakt unterbunden wurde. Das heißt der Kontakt von meiner Seite wurde unterbunden bis hin zur Aussage sie hat keine Schwester hier Papa lügt bis sich die beiden gegenüberstanden sie sehen sich sowas von ähnlich könnten als Zwillingsschwestern durchgehen.naja egal
ich hatte vor einigen Jahren hier mal sehr detailliert beschrieben wie man bei Bedürftigkeit die Reise zum Gericht auf Staatskosten antritt.
Such mal danach und schau mal in die inzwischen gültige Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen (VwV Reiseentschädigung)
Gruss von der Insel
Danke Insel das heist ich muss einen Antrag an das Gericht senden? Richtig
genau. Zum Nachweis der Bedürftigkeit würde ich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (wie bei VKH) ausfüllen und beifügen.
Gruss von der Insel