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Frage zu "Kinderunterstützung"

 
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo miteinander,

ich habe google und die Suchfunktion dieses Forums bemüht, bin aber nicht so recht schlau geworden.

Zur Situation:
Ich bin verheiratet (nicht mit dem Vater) und habe drei Kinder im Alter von 12, 14 und 16. Die beiden Jüngeren besuchen das Gymnasium, die Älteste bereitet sich gerade auf die Abschlussprüfung Realschule vor und möchte ab Herbst die FOS besuchen.

Ich arbeite 17 Stunden, mein Mann 15 plus 4 auf Geringfügigkeit. Wir suchen seit Jahren händeringend nach einem anderen Job, bzw. nach einem 400,-- €-Job. Gestaltet sich mit 56, bzw. 50 Jahren aber nicht so ganz einfach.

Antrag auf Wohngeld wurde gestellt und bewilligt (220,-- €).

Dazu bekomme ich das Kindergeld und je Kind 50,-- € Unterhalt.

Für den Kinderzuschlag - habe ich gegoogelt - ist unser "Vermögen" zu hoch. Da wir beide keine sonderlich hohen Rentenansprüche haben, haben wir ein Erbe von 10.000 € angelegt und überschreiten damit wohl die Höchstgrenze? Grundsicherung gilt nur für Menschen ab 65 oder dauerhaft erwerbsunfähige, wie ist das mit Sozialhilfe?

Besteht für die Kinder (nicht für uns!) grundsätzlich ein wie auch immer gearteter Anspruch und wo kann ich den ggfls. geltend machen?

Gruß pk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 16:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi prokids

Dazu bekomme ich das Kindergeld und je Kind 50,-- € Unterhalt.

Nun - das ist nun wirklich zu wenig. Verdient der/die KV('s) so wenig oder warum wird nicht mal der Mindestunterhalt bezahlt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2010 13:35
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

der KV versucht seit seiner fristlosen Kündigung einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit durchzubringen. Die gesetzliche Rentenkasse hat (so weit ich weiß) den Antrag bereits zweimal abgewiesen. Durch einen merkwürdigen Deal lebt er jetzt von der Betriebsrente. Da ist wirklich nichts "zu holen". So oder so, selbst wenn der Antrag durch geht - so habe ich ihn verstanden - wird die gesetzliche mit der Betriebsrente verrechnet, so dass unterm Strich auch nicht mehr raus kommt. Ist also eine endgültige Situation für mich was die Finanzen angeht. Ich hätte zwar einen Titel, aber der - so wurde mir beim JA gesagt, sei nichts wert, denn wo nichts ist, kann man auch nicht pfänden. Das Haus sei unantastbar weil zum Großteil vermietet - den Rest bewohnt er.

Daher meine Frage - ich kann es langsam nicht mehr länger abfedern.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2010 16:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich bin nun wirklich kein Sozialgeld-Kenner, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Kinder hier berechtigt sein könnten. Ich weiss auch nicht, inwieweit ihr beiden Erwachsenen euch selbst versorgen könnt, da wäre dann aufstockendes ALG2 zu beantragen. Schon mal bei der Arge gewesen?

Gruss oldie

PS: was soll hier eigentlich der Kinderzuschlag sein? Wer bezahlt den?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2010 18:00
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

nein, ich war noch nicht bei der ARGE, weil ich eben verunsichert bin ob nun die ARGE oder die Kommune zuständig ist. Bei Antragstellung auf Wohngeld habe ich im Rathaus ein großes Hinweisschild auf "Grundsicherung" gesehen.

Dieser Papierkrieg geht mir schon gehörig auf den Keks und ich hasse es, den Staat dafür verantwortlich zu machen, dass ich mein Leben finanziell nicht gebacken kriege, deswegen möchte ich - wenn überhaupt - wenigstens gleich zur richtigen Stelle zu gehen.

Das mit dem Kinderzuschlag habe ich hier gefunden.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 02:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn man auf der von Dir angegebenen Seite rechts schaut wird zum >>Merkblatt-Kinderzuschlag<< verlinkt. Kennst Du dieses? Auf Seite 18 wird detailiert darauf eingegangen, was jeder im Haushalt als Vermögen bei welchem Zweck deklarieren kann. Glaubst Du wirklich, ihr liegt darüber? Ich komme da auf rund 28.000€ an Barvermögen, welches ihr haben dürftet. Hierbei ist eine priv. Altersvorsorge oder LV nicht einbezogen.

Die Kinder bekommen nur ALG 2 (Sozialgeld, Arge, nach SGB II), wenn einer der Eltern (aufstockendes) ALG 2 bekommt und mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ansonsten müsste die Hilfe zum Lebensunterhalt greifen(nach SGB XII).
Jedenfals verstehe ich es so.

Gruss oldie

Edit: Kinderzuschlaf in Kinderzuschlag geändert 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 19:35
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

ich danke dir. Nein, das Merkblatt kannt ich noch nicht  :knockout:. Ich hab einfach mal so ein Onlineformular ausgefüllt und da war dann diese Vermögensgrenze erwähnt. Aber nach dem Merkblatt - das wäre ja traumhaft, wenn wir da drüber lägen  :wink:. Dann werde ich also demnächst die ARGE besuchen.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 22:18