Hallo ihr Lieben,
Ich habe da mal eine Frage ? habe am 04.06.2010 Geheiratet, meine Ehefrau hat 4 Kinder in die Ehe mit gebracht.
Weil unsere Wohnung nur ca 69 qm hat, suchen wir natürlich eine größere Wohnung. Vorher möchte Ich noch zum Ausdruck bringen das wir zwei der Kinder, zur zeit beim Kindesvater Leben lassen nach Absprache mit ihm, aber die Kinder nach wie vor in der Wohnung meiner Frau gemeldet sind,und meine Frau auch weiter das Sorgerecht hat.
Nun meine eigentliche Frage !!!! Die ARGE hat kein Problem damit das wir eine größere Wohnung suchen möchten, aber die ARGE sagt, da zwei der Kinder, auf unbestimmte Zeit beim Kindesvater Leben, werden diese bei der Wohnungssuche nicht mit an Gerechnet ????? Und das verstehen wir nicht ganz !! darf die ARGE so Rechnen !!!
Was wäre wenn wir die zwei Kinder in 2 Monaten zurück nehmen !!! wo hin dann mit den 2 Kindern.
Muß die ARGE die nun bei der Wohnungssuche mit ein Rechnen, oder dürfen die sagen Nein die leben ja zur zeit beim Kindesvater !!!! Das macht einiges aus bei der Suche pro Kind sind das 15qm mehr, und auch 75,00 Euro pro Kind mehr die wir höher an Miete gehen könnten. Dann zu mir, ich habe aus meiner letzen beziehung eine Tochter von 11 jahre, die alle 14 Tage bei mir am WE Schläft, muß nicht auch da die ARGE das Kind mit ein Beziehen bei der Wohnungssuche ??? Ich kann meine Tochter ja nicht alle 14 Tage im Keller Schlafen lassen wenn Platzmangel vor liegt.
Gruß Manuel
Sorry hab eben erst gemerkt, das dieser Beitrag ja schon etwas älter ist.
Hallo Mannolito,
Also die Arge geht so vor, sollte Sie.
Du und deine Frau 2 Erwachsende, dann 2 Kinder die immer da sind. Das ist eigendlich schon die Bedarfsgemeinschaft.
Was sein könnte ist für die Arge egal, ob die Kids in 2 Monaten da sein könnten ist für die nicht greifbar.
Meines erachtens zählen nur die Ständig da lebenden Personen, natürlich kann man wenn man für Kinder Umgangsrecht hat ein Sonderbedarf an Wohnraum anmelden, beantragen. Aber sehe es mal so.
Warum soll die ARGE 2 Zimmer oder 3 Zimmer bzw. 30 qm mehr bezahlen als sie müssten, wenn diese nur 30 Tage (mal so gesagt) benötigt werden.
Soweit die Logik, klar ist: du hast voll Recht. Du kannst deine Tochter nicht im Keller schlafen lassen. Es gibt auf diesen Anträgen auch immer diese Spalte mit Sonderbedarf, mein Tip: Rede mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Erkläre die Situation und wenn absehbar ist dass die anderen 2 Kinder dann bei euch leben, jetzt nur Vorübergehenden aufgrund der kleinen Wohnung beim Vater. Einigt euch mit dem Vater wo die Kinder gemeldet werden.
Das mit der Meldebescheinigung ist immer für die ARGE am wichtigsten!