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Grundsicherung und Wechselmodell

 
(@briese)
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abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-25826-start-msg290533.html#msg290533

Die getrennte Mutter hat ihre Kinder zum Umgang zeitweilig bei sich.
Sie ist ohne Erwerbseinkommen offenbar bedürftig und beantragt Leistungen nach SGB II für sich und die Kinder.

(...)

Das JC ist nun gehalten, übergeleitete Ansprüche der Frau und der Kinder gegen den Exmann bzw. Vater der Kinder zu prüfen, da diese den Ansprüchen gegen das JC vorgehen.

Sorry, dass ich mich in anderer (ähnlicher?) Sache mal kurz hier einklinke:
Wenn ich das beim Lesen richtig verstanden habe, dann dürfte meine Ex-Frau demnächst das kalte Kot.en bekommen, denn wir haben Wechselmodell und ich habe Grundsicherung beantragt mit Kind anteilig bei mir in der BG (15/30T)?

Edit: Abgetrennt deshalb, weil sich aus Deiner Fragestellung heraus eine umfangreiche Diskussion entwickeln könnte.  oldie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 17:21
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Wenn ich das beim Lesen richtig verstanden habe, dann dürfte meine Ex-Frau demnächst das kalte Kot.en bekommen, denn wir haben Wechselmodell ...

Oder du bekommst das kalte K, wenn KM auch am Hartz IV Tropf hängt und das Wechselmodell kippt 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 17:42
(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

Ne, hängt sie nicht 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 22:25
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Wenn ich das beim Lesen richtig verstanden habe, dann dürfte meine Ex-Frau demnächst das kalte Kot.en bekommen, denn wir haben Wechselmodell und ich habe Grundsicherung beantragt mit Kind anteilig bei mir in der BG (15/30T)?

Wieso sollte sie das belasten?

Sie erbringt hälftig den Baraufwand und hälftig der Betreuungsaufwand für die Kinder - und du erbringst hälftig den Baraufwand und hälftig der Betreuungsaufwand für die Kinder.

Da du offensichtlich über zuwenig Barmittel&Einkommen verfügst, übernimmt die Grundsicherung deine Hälfte des Baraufwandes in der Höhe des hälftigen Regelsatzes für die Kinder.

Solltest du mehr als den hälftigen Regelsatz erhalten, also auch Geld für Zeiten in denen faktisch abwesende Kinder fälschlich deiner BG zugerechnet werden, dann wäre es sinnvoller, du würdest das Grundsicherungsamt von dir aus auf die Überzahlung hinweisen. Anders könnte es zu (berechtigten) Rückforderungen kommen.
Falls du dem Amt nicht korrekt mitgeteilt hast, an wievielen Tage des Monats die Kinder bei dir sind, dann wäre es sogar ein Verstoß gegen deine Mitwirkungspflicht bzw. deine Verpflichtung zur korrekten Angabe aller Lebensverhältnisse. Falls du das gar schuldhaft, absichtlich versäumt hast, könnte es bis zur Ordnungswidrigkeit/Strafbarkeit gehen.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 00:33
(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

Dank für die Erläuterung. Nein, ich habe schon alles korrekt angegeben.

Ich hatte zunächst die Befürchtung, dass das Amt von einer gequotelten Unterhaltspflicht ausgeht und sich dementsprechend an die KM hält.

Zum WM gibt's ja zwei Rechtsprechungen, über die man liest: Aufhebung KU und Quotelung KU nach Einkommen. Eine wirklich regelmäßige Rechtsprechung hat sich da ja noch nicht etabliert.

Im anderen Thread scheint's ja an Sozialbetrug der KM zu liegen, was mir zum Zeitpunkt der Fragestellung noch nicht klar war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 18:44
(@fruchteis)
Registriert

Moin Briese.

Die  Quotelung des KU bei WM wurde hier und im tfaq ausführlich besprochen.
Das ist unveränderte Rechtsprechung des BGH.

Wenn ich recht erinnere, dann war auch Ergebnis der Diskussionen, daß die KM in Eurem Fall kaum geneigt sein wird, dem WM zuzustimmen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 19:24
(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Wildlachs,

nein, mit der KM konnte ich das passend regeln. Da sie recht hohe Fahrtkosten zur Arbeit hat, ging es letztendlich noch um ca. 60€/Monat über ihrem Selbstbehalt. Die hätte man sicherlich nochmal "optimieren" können, doch alles in allem war es das nicht wert, ein Fass aufzumachen.

KM kauft jetzt fast die gesamten Anziehklamotten und das auch noch völlig freiwillig und inklusive Lieferservice hierher. Klar würde ich gerne etwas mehr selbst für unsere Tochter einkaufen, doch so ist's auch gut.

Nein, was ich befürchtete ist, da bei uns ja kein Urteil zum KU vorliegt, dass das Jobcenter auf die Idee kommen könnte, ich habe mögliche "Ansprüche" erstmal einzuklagen und mir zu holen, "was mir zusteht".

Zutrauen würde ich das denen...

Gruß
Briese

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2012 07:15