Benachrichtigungen
Alles löschen

Harz 4 Aufstockungsanspruch meiner Frau

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Meine Frau hat Hemmungen Harz 4 nach der Scheidung zu beantragen.
Sie hat mich gebeten, ihr mindestens den Harz 4 Anspruch als nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

Ausserdem kann es sein, dass ein Gericht unseren im Ehevertrag vereinbarten Unterhaltsverzicht für unwirksam erklärt, wenn sie Harz 4 Aufstockung beantragt. Seht ihr das auch so?

Nun kurz zu Ihrem "Bedarf":

Warmmiete mit Nebenkosten :550€
Strom: 50€
ALG 1 - Leistungen für eine Umschulung: 650€
Geld für Fahrtkosten: 60€
Geld für Babysitter: 95€

Unser Kind ist 50% der Zeit bei Ihr, 50% bei mir (5 Jahre alt).

Welchen Anspruch hätte Sie wenn Sie 200€ Kindsunterhalt bekäme.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 09:13
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo funsurfer,

was mir bei Deiner Aufstellung auffällt: Da ist keine Position für Nahrungsmittel, Kleidung, etc. dabei.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 09:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Hartz 4-Regelsatz besteht aus 391 € für 1 Person. Dazu kommen noch die anteiligen Mietkosten.
Ich glaube, Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Und was die Wohnung angeht, da gibt es auch Richtlinien.

Werden die Kosten für die Umschulung vom Arbeitsamt gezahlt und erhält sie ALG 1?
Wenn die Umschulungskosten vom Arbeitsamt gezahlt werden, müssten auch die Fahrtkosten und das Geld für die Kinderbetreuung vom Arbeitsamt kommen.

Erhält sie noch das Kindergeld?

Wie sieht es finanziell bei dir aus? Könntest du das auf freiwilliger Basis zahlen? Was passiert nach der Umschulung?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 09:34
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich habe eben einen Harz 4 Aufstockungsrechner gefunden:

Da kommt raus:
Bedarf mit Kind: 1129€, Anspruch Aufstockung: 355€ (Gesamtes Kindergeld für sie, Kind 100% bei Ihr)
Bedarf ohne Kind: 910€, Anspruch Aufstockung: 136€

Sollte ich Ihr 400€ Unterhalt anbieten, bis Ihre Umschulung abgeschlossen ist?

Wie würde ein eventueller Kindsunterhalt angerechnet? zu 100% angerechnet?

Fahrtkosten und Babysitterkosten kommen vom Arbeitsamt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 09:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo funserver,

meine erste Frage ist, geht es um Trennungs- oder um nachehelichen Unterhalt?
Ansonsten solltest Du erst einmal ausrechenen (lassen) wieviel Trennungsunterhalt Du zahlen müsstest.

Beim nachehelichen Unterhalt besteht ein Anspruch nur dann, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Das kann sein, Kind unter 3 Jahre, lange Ehedauer, ... Sehe ich im Moment nicht.
Wenn Du etwas aus good will zahlen willst, ist das natürlich auch in Ordnung, dann wäre es aber wichtig den Anspruch zeitlich zu begrenzen und nach Möglichkeit stufenweise zu verringern.
Hinsichtlich KU ist die Sache die, dass Du selbst bei 49% zu 51% Betreuung zum kompleten KU verpflichtet werden kannst. Deshalb halte ich es für schwierig den KU zu reduzieren. Es macht aber Sinn den vollen KU zu zahlen und ggf. dadurch einen geringeren nachehlichen Unterhalt.

Wenn kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, dann kann auch die Arge nichts dagegen haben, ein Ausschluss als Vereinbarung wäre aber sittenwidrig, wenn er zu Lasten Dritter ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 11:01
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,
es geht um nachehelichen Unterhalt.
Trennungsunterhalt läuft bis zur Scheidung ganz normal weiter.

Das Kind ist fast 5. Ehedauer: 7 Jahre

Nachehelicher unterhalt ist wie gesagt per Ehevertrag ausgeschlossen.
Da sie aber Aufstockungs- Harz 4 braucht, könnte der Ehevertrag dahingehend angepasst werden, dass doch nachehelicher Unterhalt fällig wird.

Wird denn der Kindsunterhalt auf das Einkommen bei der Harz4 Berechnung mit berücksichtigt (und wie hoch)?

Was sollte ich Ihr bei den im ersten Beitrag von mir genannten Zahlen für eine gütliche Lösung bieten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 14:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo funsurfer,

leider kann ich Deine Frage nicht wirklich beantworten. Aus meiner Sicht ist die Tatsache, dass es keinen nachehelichen Unterhalt gibt eigentlich nicht angreifbar, weil es für nachehelichen Unterhalt keinen Grund gibt, außer einer schwammigen nachehelichen Solidarität, die Dich verpflichtet zumindest noch eine Weile zu zahlen.

Das Problem ist, dass trotzdem ein nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt werden könnte, insbesondere aber der Ehevertrag für unwirksam erklärt werden könnte und zwar in Gänze. Je nachdem wie hoch der Trennungsunterhalt ist, wäre es sicher sinnvoll sich auf nachehelichen Unterhalt zu einigen, der Dir sinnvoll erscheint. Das JC kann nicht von sich einfach nachehelichen Unterhalt fordern, aber Deine Ex könnte vom JC unter Druck gesetzt werden doch nachehelichen Unterhalt zu fordern.

Bei der Berechnung des H4-Anspruchs muss die Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt werden, KU ist Einkommen des Kindes und wird für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet. In der Frage könnte das JC Deine Ex sogar zwingen Dich auf  KU zu verklagen, was bei der Klage rauskommt können 100% oder auch weniger sein, es ist aber davon auszugehen, dass es eher 100% werden.
Die "Gefahr" auf vollen KU verklagt zu werden besteht immer. Deshalb wäre es sicher günstig im Moment KU zu zahlen und als nachehelichen Unterhalt nur die Differenz zu 400 Euro für die Dauer der Umschulung zu zahlen.

Wenn es jemand im Forum anders sieht, dann schreibe er/sie es bitte.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 14:36
(@psoidonuem)
Registriert

Ich bin allein schon aufgrund der Tatsache, dass ein nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen wird der Meinung, dass der Ehevertrag sittenwidrig ist.

Insgesamt hoffe ich genau wie schon bei deinen Freds vor einem Jahr, dass dein Geiz und und deine Versuche Ex über den Tisch zu ziehen dir fürchterlich auf die Füße fallen.

In jedem Fall finde ich es eine Unverschämtheit bei einem Nettoeinkommen von 2800€ , den Steuerzahler - also mich - über HartzIV für den Lebensunterhalt der Frau, die DU geheiratet hast aufkommen lassen zu wollen wo du schon praktisch keinen KU zahlst.

Und bitte, bevor du jetzt wieder losheulst ich würde unsachlich stänkern: Das hier ist eine Seite für Leute, die Rat bei echten Problemen suchen. Nicht für Leute, die die 100 hässlichsten Scheidungstricks suchen. Das Buch hast Du ja bereits.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 14:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In jedem Fall finde ich es eine Unverschämtheit bei einem Nettoeinkommen von 2800€ , den Steuerzahler - also mich - über HartzIV für den Lebensunterhalt der Frau, die DU geheiratet hast aufkommen lassen zu wollen wo du schon praktisch keinen KU zahlst.

Nein, dass sehe ich nicht so.
Du redest von Deinen Steuerngeldern, wirkst an der Demokratie aber per Kreuzchen mit ... Meine Meinung:

Wenn die Gesellschaft so einen Scheiß aktzeptiert, die Solidarität meist nur zur Formulierung einseitiger Froderung herhalten muss, soll die Gesellschaft diesen Mist auch bitte finanzieren. Sprich: Wir = Gesellschaft.
Ich kann nicht einmal ansatzweise verstehen, wie die pure Faulheit und Trägheit (meist ja einer Frau) einem Mann finanziell zum Nachteil gerecht wird und dies dann "Solidarität" genannt wird. Eine Solidarität, die in allen anderen Bereichen nicht mehr vorhanden ist. Nur um irgendwelche Zahlungen zu generieren? Um Dein Steuergeld zu sicher?
Nein, solange sich die Möglicheit ergibt, ist Wiederstand pflicht, und jeder Winkel zu nutzen ... genauso wie es die Damen auch tun (Sorry, an die guten, ich meine jetzt ausdrücklich die bösen  :wink:).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 09:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte keine Grundsatzdiskussionen in diesem Thread von funsurfer; wenn diese erwünscht sind, eröffnet bitte einen entsprechenden Faden!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 09:35




(@psoidonuem)
Registriert

Ähm Kasper, diese spezielle Frau ist aber nicht faul, sie arbeitet und macht eine Umschulung. Und sie bittet, im Gegensatz zu anderen Leuten, um einen überschaubaren Betrag für eine offenbar begrenzte Zeit.

Es wurde dem TO schon vor einem Jahr geraten, einen Kompromiss einzugehen. Das zieht er ja nicht mal in Erwägung.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 10:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn im Ehevertrag kein Passus enthalten ist, wie sich das verhält, wenn einer die Kinder betreut, dürfte dieser sittenwidrig sein.

Insofern würde ich dem Vorschlag von Susi folgend mal ausrechnen, wie es bei einer normalen Trennungsunterhaltsberechnung aussieht. Und dann schauen, ob du ihr nicht doch mehr als den Hartz4-Satz zahlen willst, evtl. sogar noch ein bisschen nach Beendigung der Umschulung auf freiwilliger Basis.

2800 - 5 % 140 - Altersvorsorge geschätzt 160 = 2500 - 200 KU = 2300
Sie 650
2300+650 = 2950 /2 = 1475

Ich glaube, da würde ich ihr 700 € anbieten für die Zeit der Umschulung; danach dann bis zum Schuleintritt des Kindes staffeln, so dass es nach dem 1. Schuljahr ausgelaufen ist.
Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 12:13
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,
so wie du es ausgerechnet hast hatte ich Ihr das gestern auch vorgeschlagen.
Und so praktizieren wir es jetzt auch seit einem Jahr.
Mal schauen, ob sie das als fair empfindet...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 17:02