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Harz IV Regelsätze werden vom BVerfG erneut überprüft

 
(@freifall)
Rege dabei Registriert

Hallo,

zwar handelt es sich um eine Publikation aus 10/2009, denn noch, für alle: Interessierten, Betroffenen, Unwissenden:
Es steht möglicherweise eine Grundsatzentscheidung über die Hartz IV Regelsätze beim Bundesverfassungsgericht bevor. Es scheint so, dass in den meisten Medien der Eindruck erzeugt wird, dass dabei nur die Regelsätze für die Kinder auf dem Prüfstand stehen. Was aber anscheinend beim Verfassungsgericht gar nicht der Fall ist:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatzklage-eine-echte-blamage2099.php

Diese Regelsätze wurden festgelegt auf Grund von Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses Amt hat jedoch fälschlicherweise Sozialhilfe-Haushalte mit berücksichtigt, es sollten jedoch "nur" DIE 20% der Haushalte mit dem geringsten Arbeitseinkommen berücksichtigt werden. Ob man dies "aus Absicht" oder "aus Versehen" falsch gemacht hat, hat das BVG offen gelassen....
So legte eben jenes BVG fest, dass die Regelsätze für Kinder auf jeden Fall, die für Erwachsene höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sind - darüber soll nun noch einmal beratschlagt werden (...)
(Quelle: Sozialhilfe24.de)

Vielleicht tut sich ja endlich mal etwas in diesem politisch dermaßen heruntergekommen Land, was endlich wieder Hoffnung für die vielen und immer mehr werdenden verzweifelten Menschen in unserem Land zulässt.

Ich kann nur hoffen, dass die Gerichte auch den Mut dazu haben, sich im Sinne unserer Verfassung auf die Seite der um ihre verfassungsmäßigen Rechte betrogenen Menschen zu stellen und ihre Unabhängigkeit von der politischen Klasse zu zeigen.

Und, wer sich Ansprüche auf ggfls. vorenthaltene Geldleistungen sichern möchte, muss jetzt (bis zum 31.12.2009) handeln...

Nach der Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein solcher Überprüfungsantrag nicht mehr möglich!

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Regulär verkündet das BVerfG immer drei bis vier Monate nach der Anhörung seine Entscheidung. Das ergibt ein Zeitfenster bis voraussichtlich Januar/Februar 2010. Personen die schon 2005 im Leistungsbezug waren, sollten jedoch bis zum 31. Dezember 2009 den Überprüfungsantrag einreichen (Mustertexte siehe Link) , da dieser auf den 1. Januar 2005 zurückwirkt. Wird der Antrag erst im Januar 2010 gestellt, wirkt er nur auf den 1. Januar 2006 zurück.
(Quelle: tacheles-sozialhilfe.de)

Gruß

Markus

Wer mit Peanuts bezahlt, wird vom Affen bedient.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 17:10
 elwu
(@elwu)

Geht es vielleicht etwas weniger polemisch, ohne politische Agitation? 'Um ihre verfasungsmäßigen Rechte betrogene Menschen', wer genau soll das sein? ALG II-Empfänger?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 18:19
(@freifall)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Sie verwenden die Attribute "Polemik" und "Agination"...

Weder bin ich auf "Streit" aus, noch auf eine "politisch aggressive" Haltung!

Und, JA, ich meine die HARZ IV-Empfänger...

Und weiter????

Darf man sie nicht auf deren verfassungsmässige Rechte aufmerksam machen?!

Anmerkung:

Es ist nicht:
- Mein Recht...
- Mein Verfahren...
- Mein pers. Begehren...
... auf das ich aufmerksam mache!

Wir befinden uns in einer Communitiy...

Wer mit Peanuts bezahlt, wird vom Affen bedient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 19:04
 elwu
(@elwu)

Um welche verfassungsmäßigen Rechte werden ALG II-Empfänger 'betrogen'? Ach ja, hier die Definition von und Strafandrohung bei Betrug.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 19:13
(@freifall)
Rege dabei Registriert

Hallo elwu,

darauf (Betrug ist ein "Vorwurf" aus dem StGB) möchte ich mich nicht einlassen!

Darf ich Sie fragen was Sie beruflich machen?

Wer mit Peanuts bezahlt, wird vom Affen bedient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 19:25
 elwu
(@elwu)

Ja natürlich dürfen Sie das  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 19:27
(@freifall)
Rege dabei Registriert

ok, ich lasse mich gerne auf das Wortspiel ein...  :wink:Und...

Wer mit Peanuts bezahlt, wird vom Affen bedient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 19:44
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Ja kennt man doch schon alle Hartz IV sind schmarotzer betrüger usw  :gunman: :gunman: :gunman:

kopfschüttel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 23:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, diesen Thread find ich langsam doof.  :thumbdown:

Elwu hat doch konkret gefragt:

Um welche verfassungsmäßigen Rechte werden ALG II-Empfänger 'betrogen'? Ach ja, hier die Definition von und Strafandrohung bei Betrug.

BETROGEN werden lt. Ursprungsaussage die ALG II Empfänger. Und dafür hat er gelinkt, was BETRUG nach dem StGB bedeutet.

Also: Wo ist jetzt der Betrug?

Gruß, LBM

PS: Wir haben übrigens keine Verfassung.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 23:09
(@freifall)
Rege dabei Registriert

habe ich etwas falsch verstanden, oder interpretiert...???

Dann entschuldige ich mich selbstverständlich für meine Erwiederung...!

Wer mit Peanuts bezahlt, wird vom Affen bedient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2009 05:54




(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen 

Ja dies mit dem Überprüfungsantrag usw. kenn ich schon,viele sprechen übernichts anderes
und denken die kriegen dann bald einen Haufen Kohle rüber geschoben. Aber wenn man
logisch denkt,freilich wird unser oberstes Gericht die Höhe der Leistung knicken,aber mit
Sicherheit nicht rückwirkend.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2009 17:31