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in temp. Bedarfsgemeinschaft wird Unterhalt als Kindeseinkommen gegengerechnet

 
(@diverin66)
Schon was gesagt Registriert

Zur Situation ....ich, selbständig,  2 Kinder beim Kindsvater lebend. Seit Januar wird nunmehr mein Einkommen um Kindesunterhalt bereinigt, in unserem Falle um 750,00 Euro, die Kinder haben einen temp. Bedarf, der auch zugebilligt wird, fur die Tage, die sie bei mir sind..Gleichzeitig wird der Bedarf der Kinder um € 100 Einkommen gekürzt, welcher aber faktisch nicht fließt. ? Wer kann mir die Gesetzesgrundlage nennen, wonsch das nicht rechtens ist....und da sich meine Sachbearbeiterin ein Knaller nsch dem andrren liefert...kann man sich eigentlich über solvhe Vorgehensweise beschwerden...und Mehrbedarf Kinder Wohnraum wird nicht anerkannt, da Kinder nur sporadisch da wären...Unsinn

Liebe Forianer, uber Hilfe wäre ich echt dankbar...kämpfe absolut gegen Windmühlen

danke Iris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2014 15:28
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe dir in deiner Geschichte eine Antwort geliefert.

Wohnbedarf ist eine Kann- Leitung, muss nur begründet werden, warum sie bewilligt werden sollte.

Dafür sind die Durchführungsbestimmungen das Bundeslandes wichtig.  (KDU Harald Thome dein Wohnort)

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 15:44
(@diverin66)
Schon was gesagt Registriert

SOrry, habe ich missverstanden...für meine Kinder wird die temp.BG zugebilligt. Der Vater, wo beide leben, erhält von mir Kindesuntehalt und kein ALG2 ,...Er ist selbständig und verfugt über ein Einkommen. In meiner Berechnung ķürzt die ARGE den Bedarf der Kinder um fiktiven Unterhalt für jeden Tag, den sie bei mir sind. DIe rechnen 750 euro geteilt durch 30 Tage und rechnen gegen....es fliesst aber kein Untehalt aus der Richtung Vater an mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2014 16:02
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Das habe ich schon verstanden.

Da musst du die ARGE noch mal drauf hinweisen. Ich denke eher, die beziehen sich auf deinen gezahlten Unterhalt und bereinigen den um die 100 €. Also müsstest du den Unterhalt um diese Summe kürzen.

Als sich eine Freundin damals von ihrem Mann (4 gemeinsame Kinder) scheiden ließ, sagte die gute Dame beim Jugendamt. Bitte bedenken sie, dass auch der Papa die Kinder während es Umgangs versorgen muss. Also geben sie was vom - deswegen beantragten- Unterhaltsvorschuss/ Kindergeld dem Vater für diese Zeit.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 16:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

KU ist in der Regel tituliert und gesetztlich abgesegnet. M.E. müsste in diesem Fall die Arge nicht kürzen, sondern gar bezuschussen. Der BGH hat festgetellt, das bei nicht vorhandenem WM der KU in voller Höhe zu leisten ist. Das BSG hat festgestellt, das UH-Leistungen an den ALG2-Bezieher zu erstatten sind. Das betrifft m.E. auch Umgangskosten vor Ort. Bin da kein Spezie, aber denke mal, in diese Richtunmg sollte gesucht werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.08.2014 17:03
(@diverin66)
Schon was gesagt Registriert

@OLDIE..sorry, stehe auf dem Schlauch

WM bedeutet was ?

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Themenstarter Geschrieben : 31.08.2014 17:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

WM = Wechselmodell, 50/50 Betreuung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 17:30
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen im Club.

Ich habe das bereits bis vor das Landessozialgericht durchgefochten und da war Ende.
Revision zum BSG wurde nicht zugelassen. Gezahlter Kindesunterhalt vom Umgangselternteil
an den Betreuungselternteil ist bei temporärer BG nicht als Einkommen anzurechnen.
Der Unterhalt soll eben Bedürftigkeit in dem Betreuungshaushalt vermeiden.
Du kannst dich da ja gern auf meinen Beschluß beziehen. Ich habe hier mal
den relevanten Beitrag aus dem Forum hier eingestellt.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22106-start-msg327839.html#msg327839

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 22:40