Zur Situation ....ich, selbständig, 2 Kinder beim Kindsvater lebend. Seit Januar wird nunmehr mein Einkommen um Kindesunterhalt bereinigt, in unserem Falle um 750,00 Euro, die Kinder haben einen temp. Bedarf, der auch zugebilligt wird, fur die Tage, die sie bei mir sind..Gleichzeitig wird der Bedarf der Kinder um € 100 Einkommen gekürzt, welcher aber faktisch nicht fließt. ? Wer kann mir die Gesetzesgrundlage nennen, wonsch das nicht rechtens ist....und da sich meine Sachbearbeiterin ein Knaller nsch dem andrren liefert...kann man sich eigentlich über solvhe Vorgehensweise beschwerden...und Mehrbedarf Kinder Wohnraum wird nicht anerkannt, da Kinder nur sporadisch da wären...Unsinn
Liebe Forianer, uber Hilfe wäre ich echt dankbar...kämpfe absolut gegen Windmühlen
danke Iris
Habe dir in deiner Geschichte eine Antwort geliefert.
Wohnbedarf ist eine Kann- Leitung, muss nur begründet werden, warum sie bewilligt werden sollte.
Dafür sind die Durchführungsbestimmungen das Bundeslandes wichtig. (KDU Harald Thome dein Wohnort)
A life lived in fear is a life half lived
SOrry, habe ich missverstanden...für meine Kinder wird die temp.BG zugebilligt. Der Vater, wo beide leben, erhält von mir Kindesuntehalt und kein ALG2 ,...Er ist selbständig und verfugt über ein Einkommen. In meiner Berechnung ķürzt die ARGE den Bedarf der Kinder um fiktiven Unterhalt für jeden Tag, den sie bei mir sind. DIe rechnen 750 euro geteilt durch 30 Tage und rechnen gegen....es fliesst aber kein Untehalt aus der Richtung Vater an mich.
Das habe ich schon verstanden.
Da musst du die ARGE noch mal drauf hinweisen. Ich denke eher, die beziehen sich auf deinen gezahlten Unterhalt und bereinigen den um die 100 €. Also müsstest du den Unterhalt um diese Summe kürzen.
Als sich eine Freundin damals von ihrem Mann (4 gemeinsame Kinder) scheiden ließ, sagte die gute Dame beim Jugendamt. Bitte bedenken sie, dass auch der Papa die Kinder während es Umgangs versorgen muss. Also geben sie was vom - deswegen beantragten- Unterhaltsvorschuss/ Kindergeld dem Vater für diese Zeit.
A life lived in fear is a life half lived
Moin
KU ist in der Regel tituliert und gesetztlich abgesegnet. M.E. müsste in diesem Fall die Arge nicht kürzen, sondern gar bezuschussen. Der BGH hat festgetellt, das bei nicht vorhandenem WM der KU in voller Höhe zu leisten ist. Das BSG hat festgestellt, das UH-Leistungen an den ALG2-Bezieher zu erstatten sind. Das betrifft m.E. auch Umgangskosten vor Ort. Bin da kein Spezie, aber denke mal, in diese Richtunmg sollte gesucht werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@OLDIE..sorry, stehe auf dem Schlauch
WM bedeutet was ?
WM = Wechselmodell, 50/50 Betreuung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Willkommen im Club.
Ich habe das bereits bis vor das Landessozialgericht durchgefochten und da war Ende.
Revision zum BSG wurde nicht zugelassen. Gezahlter Kindesunterhalt vom Umgangselternteil
an den Betreuungselternteil ist bei temporärer BG nicht als Einkommen anzurechnen.
Der Unterhalt soll eben Bedürftigkeit in dem Betreuungshaushalt vermeiden.
Du kannst dich da ja gern auf meinen Beschluß beziehen. Ich habe hier mal
den relevanten Beitrag aus dem Forum hier eingestellt.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22106-start-msg327839.html#msg327839
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)