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Kindergarten Zuschuß bei Ausbildung?

 
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

betrifft mich zwar nicht selbst, aber ein Bekannter von mir hat folgenden Fall:

Tocher alleinerziehend 24 (war nicht verheiratet) mit 2 1/2 jähiger Tochter. Bisher hat sie von UHV gelebt bzw wurde vom Opa finanziert. Nun fängt sie eine eine Ausbildung  an.
I
n dem Zug wurde Zuschuß für den KiGa beantragt.

Laut Arbeitsamt ist in dem Fall kein Zuschuß möglich.

Ist das wirklich so? Lapidare Begründung war ` eine Ausbildung muss ja nicht sein´

Wäre prima wenn ich ein paar Info´s kriege.

Gruß
Bart

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2009 19:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bart,

ich glaube, das kann von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt sein.

In der Regel kenne ich es so:
a) Besteht ein Betreuungsbedarf? (In Höhe welcher Stundenzahl)
b) Der Betreuungsbedarf wurde festgestellt und nun ist die Frage, welches Familieneinkommen liegt vor (wenn sie mit dem Kind allein wohnt, dann sie und Kind).
c) Nach der Höhe dieses Einkommens bemisst sich der Kita-Betrag.

Der Mindesteigenanteil ist in Berlin bspw. 25 Euro plus 23 Euro Essensgeld. Darunter geht nichts m. W.
Ich musste genau das in der Ausbildung für die Vollzeitbetreuung zahlen. (9h täglich plus).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2009 20:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bart

Wenn sie eine Erstausbildung macht tritt die UH-Rechtsfolge ein. Zuerst ist z.Z. der Vater des Kindes BU-verpflichtet. Ist er nicht leistungsfähig so werden die Eltern der KM herangezogen, Ausbildungs-UH zu leisten. Sind diese ebenfalls nicht leistungsfähig, so kann von anderer Seite Unterstützung geholt werden.
Wie gesagt - bei Erstausbildung. Gib mal ein paar mehr Info's.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2009 23:02
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr beiden,

danke für dir schnelle Antwort.

Zu den Fakten soweit mir bekannt:

Der KV ist nicht leistungsfähig aufgrund Studium

Sie wohnt bei ihren Eltern. Diese kommen auch für ihren Unterhalt voll auf. Hartz4 oder ähnliches wurde nicht beantragt. Lediglich UHV wird von ihr bezogen.

Ihre Argumentation ist: Aufgrund Erstausbildung wird externe Betreuung notwendig (ca 160€). Ihre Eltern arbeiten ebenfalls und können die Betreuung nicht sicherstellen.

Mit einer Ausbildung ist sie irgendwann selbst leistungsfähig und kann für sich alleine sorgen. Ohne Ausbildung keine eigene Leistungsfähigkeit. Und ohne Betreuung keine Ausbildung.

Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz

Reichen die Info´s?

Ach so, Bundesland BW

Gruß
Bart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2009 17:20