Hallo zusammen,
bezieht ein KV AlG II und erhält von der KM KU für das gemeinsame Kind, ist dann die volle Höhe des KUs als Einkommen bei der AlG II-Berechnung zu berücksichtigen. Sprich, bekommt der KV für jeden € mehr KU 1:1 diese(n) €s weniger AlG II?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
*verschoben*
Moin,
ja, das ist tatsächlich so. Es geht sogar noch weiter. Ist die Summe aus KU plus KG größer als der Bedarf des Kindes (Regelsatz plus anteilige KdU) wirkt sich der überhängende Betrag beim Elternteil bedarfsmindernd aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!