Nach über 2 1/2 Jahren meiner Bemühungen gegen die Bürokratie scheint mein zuständiger Grundsicherungsträger
jetzt einzuknicken.
In meinem jüngsten ALGII-Bescheid wird allen bisher strittigen Punkten im Zusammenhang mit
der temporären Bedarfsgemeinschaft abgeholfen.
Mittlerweile sind fünf Gerichtsverfahren durch zwei Instanzen bei der Sozialgerichtsbarkeit rechtsanhängig und weitere Rechtsmittel bei dem
Grundsicherungsträger selber.
Ich gehe davon aus, das in Kürze eine entsprechende Gerichtsentscheidung folgen wird.
"Von sich aus" wird das Jobcenter wohl keinen Grund gehabt haben, den bisherigen Sparkurs aufzugeben.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Wobei die Gerichtskosten mit dem Nachzahlbetrag viel höher sind, als dem gleich statt zugeben.
A life lived in fear is a life half lived
Moin,
Wobei die Gerichtskosten mit dem Nachzahlbetrag viel höher sind, als dem gleich statt zugeben.
Bei einer Einzelfallbetrachtung hast Du sicherlich recht ...
... ich wage aber die Behauptung, dass die Mehrzahl der Bedürftigen nicht über Debugged´s Hartnäckigkeit verfügt (sondern eher dem Glauben schenkt, was eine Dienstleistungsbehörde amtlich ermittelt).
Deshalb dürfte das in Summe eine Ersparnis darstellen.
Gruß
United
Na da haben wir ja Glück gehabt, dass wir nicht klagen mussten, sondern einfach nur 9 Monate und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, damit es dann klappte.
Und als wir jetzt umziehen mussten, habe ich die KDU und deren Auslegungen bzw. Dienstanweisungen beigepackt und höflich angefragt, wie wir das verstehen sollen und eine vernünftige Antwort in einem sehr kurzen Zeitraum erhalten.
A life lived in fear is a life half lived
Wobei die Gerichtskosten mit dem Nachzahlbetrag viel höher sind, als dem gleich statt zugeben.
Das ist dem Jobcenter vermutlich herzlich egal. Die Gerichtskosten trägt ja nicht der Kommunalhaushalt,
sondern der Steuerzahler. Die JC's müssten ja genauso wie die ALGII-Empfänger nichts dafür
bezahlen. Aber die Anzahl der Klagen verhagelt dem JC die Statistik und die sieht mit möglichst
wenig Klagen im Vergleich zu anderen Jobcentern nun mal besser aus. Außerdem haben sie mit
wehrhaften Antragstellern mehr Verwaltungsarbeit und müssen dafür andere Dinge liegen lassen.
Was mich viel mehr wundert, ist die Tatsache, daß das Landessozialgericht in einem Eilverfahren seit über einem Jahr keine vorläufige Entscheidung zu meiner zweitweisen Bedarfsgemeinschaft getroffen hat. Auch auf eine
Sachstandsanfrage von Mitte Februar habe ich keine Antwort bekommen.
Das scheint bei mir und den Kindern möglicherweise ein Fall zu sein, den man gerne heimlich still und leise unter den Teppich kehren möchte. Vielleicht möchte man auch vermeiden, das sich später andere Bedarfsgemeinschaften auf eine offizielle Entscheidung hierzu berufen könnten.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ja manchmal verstehe ich das auch nicht. Anstatt den Dienstanweisungen zu folgen, wird Theater gemacht und andere können besch*** ohne Ende. Und das zahlt dann halt der Steuerzahler.
Ich bin zufrieden, dass wir kontinuierlich unsere Einnahmen so gesteigert haben, dass abzusehen ist, das wir bald rausfliegen. Und dann muss nur noch der Unterhalt gestemmt werden.
A life lived in fear is a life half lived
Jetzt hat sich auch das Landessozialgericht gemeldet, nur 6 Wochen nach meiner
Anfrage, wann es denn hier weitergeht.
Antwort von heute: Mitte April d. J. wird eine Entscheidung zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft ergehen.
Hierbei ist vor allem strittig, ob gezahlter Kindesunterhalt im Haushalt des umgangsberechtigten und
unterhaltspflichtigen Elternteils während der Besuche der Kinder als Einkommen bei der Berechnung
von Sozialleistungsansprüchen berücksichtigungsfähig ist.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Die Entscheidung vom dem Landessozialgericht ist jetzt 4 Wochen überfällig...
Dafür konnte ich heute einen Punktsieg vor dem hiesigen Sozialgericht erringen, hier
ging es um strittige Wohnkosten für den Umgang mit fünf Kindern und die Anrechnung
des Steueranteils für meinen Dienstwagen als Einkommen. War allerdings ein Vergleich
und kein Beschluß.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Während ich in Niedersachsen seit 16 Monaten noch auf die Antwort des Landessozialgerichts
in einer Eilentscheidung warten muß, ob gezahlter Kindesunterhalt an die Mutter zu Umgangszeiten der Kinder
bei mir auf das anteilige Sozialgeld für Kinder angerechnet werden kann, ist man in Schleswig Holstein
in dieser Frage schon seit 4 Monaten weiter. Nun, dort mußten die Kläger ja auch nur drei Jahre auf einen Beschluß
im Hauptverfahren warten.
Das LSG SH hat in seiner Entscheidung L 3 AS 114/11 v. 17.01.2014 angeführt, das, sofern kein tatsächlicher Zufluss aus Unterhaltsvorschuß
an den Umgangshaushalt stattfindet, dieser dort nicht als Einkommen gem. §11 SGBII zu berücksichtigen ist und daher
den (Individual)Anspruch des Kindes zu Umgangszeiten nicht schmälert.
In dem Urteil ging es um ein "Wechselmodell", wobei die Mutter 60 Prozent der Zeit das Kind betreut. Daher hat
der Vater auch keinen Anspruch auf den hälftigen Alleinerziehendenmehrbedarf.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen und ist bereits vor dem Bundessozialgericht rechtsanhängig.
Aktenzeichen: B 14 AS 23/14
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170136
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Während ich in Niedersachsen seit 16 Monaten noch auf die Antwort des Landessozialgerichts
in einer Eilentscheidung warten muß, ob gezahlter Kindesunterhalt an die Mutter zu Umgangszeiten der Kinder
bei mir auf das anteilige Sozialgeld für Kinder angerechnet werden kann, ist man in Schleswig Holstein
in dieser Frage schon seit 4 Monaten weiter. Nun, dort mußten die Kläger ja auch nur drei Jahre auf einen Beschluß
im Hauptverfahren warten.
Diese langen Wartezeiten sind echt unerträglich. Die Gerichte können oft aber wenig dafür, denn gerade die Sozialgerichte sind seit Hart IV ja hoffnungslos überlastet. Oft wird ja sogar im Sinne der Kläger entschieden. Nur es dauert oft viel zu lang.
BVB 09 - Echte Liebe!
Da ich vor dem SG bereits für mich punkten konnte, bin ich vorsichtig optimistisch, das der Grundsicherungsträger auch in der 2. Instanz
wieder abschmieren wird.
Ich lag ja doch richtig. 🙂
Der Beschluß vom Landessozialgericht ist da. Beschwerde vom Jobcenter abgewiesen. :beataway:
Revision wurde nicht zugelassen. Hier ist jetzt also instanzenmässig erst mal Ende der Fahnenstange.
Leitsatz:
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts
Osnabrück v. 21.01.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegner
im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig verpflichtet wird, den Beschwerdegegnern für die Zeit
vom 30.11.2012 bis zum 31.03.2013 für jeden Besuchstag beim Vater im Rahmen der Umgangsausübung
von mehr als 12 Stunden Aufenthaltsdauer Sozialgeld zu gewähren, ohne die Unterhaltszahlungen des Vaters
als Einkommen der temporären Bedarfsgemeinschaft mit diesem zu berücksichtigen.Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner auch für das
Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Verfahrensgang:
S31 AS 1030/12 ER SG Osnabrück
L15 AS 61/13 B ER LSG Niedersachsen Bremen
Jetzt geht es zurück in die 1. Instanz.
Das LSG hat eine Rückforderungsmöglichkeit des Jobcenters gegenüber der Mutter ausdrücklich unberücksichtigt gelassen,
aber geäußert, das es eine Verrechnung über zwei Grundsicherungsträger grundsätzlich für schwierig hält, da ja "Exporte" von Kleidung, Lebensmittel etc., in beide
Haushalte stattfinden und es darüber hinaus zu einer doppelten und damit unzulässigen Einkommensanrechnung nach §19 Abs. 3 SGB II, kommen könnte.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Na schon mal was.
Aber wieso das?
Jetzt geht es zurück in die 1. Instanz.
Wenn die Beschwerde abgewiesen wurde, wird doch das Urteil der 1. Instanz rechtskräftig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn die Beschwerde abgewiesen wurde, wird doch das Urteil der 1. Instanz rechtskräftig.
Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung (bis zur Hauptsache). Jetzt beginnt das Hauptsacheverfahren.
Da kann es auch wieder ein ganz anderes Ergebnis geben. Aber damit ist m. E. in diesem Fall nicht
zu rechnen. Die Hanseaten mögen wohl Kinder. 🙂
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Wieso Hanseaten?
Ich denke, du bist niederer Sachse?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na, es waren doch Leute aus Bremen, die gesagt haben,
das der erste Beschluß der niederen Sachsen zu meinem Fall an und für sich schon ok ist.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Stimmt. Steht ja da oben! :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In dem Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht ist das JC jetzt nach fast drei Jahren Papierkrieg jetzt teilweise eingeknickt, soweit es den vergangenen Zeitraum betrifft und findet die Entscheidung des Landessozialgerichts plötzlich völlig richtig.
Dafür hat man sich jetzt ein paar andere Nebenschaukriegsplätze ausgesucht und versucht dort,
wieder Boden zu gewinnen. Den mit dem JC und mir geschlossenen Vergleich von Mitte Mai hat das JC bis heute nicht mal in Ansätzen umgesetzt.
Das wird wohl zu einer Neverending Story.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Den Vergleich, den ich mit dem Jobcenter bezgl. zeitweiser Bedarfsgemeinschaft u. a. gerichtlich
abgeschlossen habe (Ich erwähnte das in Antwort #87), will der Landkreis offenbar nicht erfüllen.
In den noch laufenden zwei Verfahren will der Landkreis davon teilweise wieder abrücken.
Bei dem bereits geschlossenen Vergleich herscht allerdings Untätigkeit seit mehr als 3 Monaten. Wie sagt man aber
so schön? "Pacta sunt servanda". Verträge sind zu erfüllen.
Ich habe jetzt meinen Rechtsbeistand am Sozialgericht Antrag auf Ordnungsgeld stellen lassen. Die Landespressestelle meines Sozialverbandes
hat Interesse an meinem mittlerweile fast 3-jährigen Ringen mit 6 Gerichtsverfahren durch
2 Instanzen mit dem Jobcenter angemeldet. Wenn dann immer noch nichts passiert, schauen wir mal
beim Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde vorbei. :angel2:
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Auf meinen Vollstreckungsantrag hin ist der Landkreis dann doch mal tätig geworden,
er entschuldigt sich für die Verspätung mit Personalmangel und stellt in Aussicht, den Vergleich in Kürze zu erfüllen,
sowie ein weiteres Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten zu beenden.
Es bleibt abzuwarten, wie das in der Praxis aussehen wird.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo Debugged,
erlaube mir einen Epilog:
Das ist wirklich sehr fazinierend, Deine Beitäge zu lesen.
Du beschäftigst zahlreiche Behörden und Gerichte über Jahre wegen geringfügiger Beträge.
Auf beiden Seiten entstehen im Verhältnis zu den Streitwerten viel höhere Aufwendungen.
Wenn ich es mir so überlege, dann kann es Dir doch nicht wirklich um die Beträge gehen.
Dein Antrieb muss eine andere Herkunft haben, welche sich mir jedoch leider verschließt.
Magst Du mir erklären, was es ist, das dich veranlasst, soviel Energie dafür aufzuwenden?
Viele Grüße