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[Oben angepinnt] Kosten des Umgangs bei Hartz IV 4 / ALG II 2 Umgangskosten

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@squalking

Diese geringfügigen Beträge, wie du sie nennst summieren sich meiner Meinung nach erheblich.
Gehen wir von 50 € monatlich aus. Das sind pro Jahr immerhin 600 €; in 10 Jahren 6.000 €.
Und davon könnten bestimmte Dingen finanziert werden, die jetzt nicht möglich sind.

Der Staat sieht vor, dass nichtbetreuende Elternteile Unterhalt an ihre Kinder zu zahlen haben. Wenn das nicht betreuende Elternteil viele Kinder hat oder ein geringes Einkommen und das Gericht den Selbstbehalt verringert, steht wenig Einkommen zur Verfügung. Ist das Einkommen so gering, dass dies unter den sozialen Selbstbehalt fällt steht es diesem Elternteil frei Hartz VI oder Wohngeld zu beantragen und zu erhalten.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 10:56
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist wirklich sehr fazinierend, Deine Beitäge zu lesen.

Das kann ich von deinen Beiträgen ebenso behaupten.

Ich bin nicht erwerbstätig und erhalte Lebensunterhalt aus einer Nachlassverwaltung  als Vermächtnisnehmer...

 

Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Mühe lohnt, dir meine Intentionen umfassend zu erläutern.

Wenn wir schon bei Laienpsychologie sind und meine Antriebe erforschen, ich befürchte, du bist wegen des Fehlens
eine Erwerbstätigkeit schon zu vergeistigt, um die Kausalität und die ökonomische Notwendigkeit meines Handelns zu
erfassen.

Auch erschließt sich mir aus deiner Frage fehlendes Wissen oder Voreingenommenheit zum Prekariat,
welches ich hier, der Zeitnot geschuldet, nicht umfassend zu klären vermag.

Ich kann dir aber versichern, das ich zur Juristerei wie die Jungfrau zum Kinde gekommen bin.
Man könnte sagen, es wurde mir systembedingt aufgezwungen und ich würde meine bescheidene
Freizeit lieber anderweitig gestalten.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 13:03
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Nach ein Nachtrag:
Der Landkreis hat gestern einen nicht kleinen vierstelligen Bagatellbetrag
auf mein Konto überwiesen. 😉

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 15:25
(@Slycite)

Man könnte sagen, es wurde mir systembedingt aufgezwungen und ich würde meine bescheidene
Freizeit lieber anderweitig gestalten.

Der Landkreis hat gestern einen nicht kleinen vierstelligen Bagatellbetrag auf mein Konto überwiesen.

Moin Debugged,

herzlichen Glückwunsch.

Was wirst du mit dem Geld anfangen?

Deine systembedingt beeinträchtigten Umgangszeiten aus 12.11-03.13 und verlorene Freizeiten nachleben?

Mit einer Nachzahlung öffentlicher Leistgungen von maximal 9.999,- Euro kann man ja schon einiges anfangen.

Ich habe zB vor Jahren mal einen Verrechnungsscheck über eine Umzugsprämie von 8.000 DM vom Wohnungsamt bekommen, weil ich nach der Trennung ein große 4-Zimmer Sozialwohnung freigemacht und in eine kleine freifinanzierte 1-Zimmer Wohnung umgezogen bin.

Der hängt noch heute uneingelöst eingerahmt in dem Partykeller meines Hauses, welches ich damals mit meiner eigenen Hände Arbeit gebaut habe und zwar in meiner knapp bemessenen Freizeit neben meinem Hauptberuf.

Wenn man sich hier in diesem Forum Deine didaktischen Künste so anschaut, fällt es einem auch mit Kenntnis über das Präkariat sehr schwer, sich vorzustellen, dass du keine bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit ausüben könntest.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:15
(@Slycite)

Präkariat

Sorry Schreibfehler. Hatte wohl gerade noch den Begriff Prätorianer im Kopf.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:41
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe auch mal ein Haus mit eigenen Händen gebaut, naja wenigstens einen Teil des Rohbaus davon und war
viel mit den ganzen Innenausbauten beschäftigt. Vorgestellt hatte ich mir, mit meiner Familie dort ein ganz normales
bürgerliches Leben zu führen. Daraus ist aus verschiedensten Gründen, leider nichts geworden.

Ich arbeite seit 25 Jahren, seit meinem 16. Lebensjahr, immer hart für mein Geld und tue das immer noch. Ich habe mich hochgeabeitet und
zeitweise auch überdurschnittlich viel Geld verdient. Heute verdiene ich etwas weniger, aber das ist der Marktentwicklung und Lohnpolitik geschuldet.
Leider habe ich in der Vergangenheit finanziell auch ein paar falsche Entscheidungen getroffen, oder wurde diesbzgl. auch mal vom Schicksal
geschlagen. Als Konsequenz laufe ich seitdem im Hamsterrad, um verschiedensten rechtlichen oder gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden.
Von alledem, was ich mit meiner Hände  Arbeit "erwerbe", wird mir wegen gesetzlicher Regelungen und meiner finanziellen Vergangenheit alles bis auf das Lebensnotwendige, nein sogar darunter, weggenommen. Die finanziellen Lasten steigen sogar noch mit zunehmenden Alter meiner Nachfahren.

Es ist unter diesen Umständen gar nicht möglich, sich selber "aus dem Sumpf" zu ziehen und in finanzieller Hinsicht Wiedergutmachung oder
gar Vermögensaufbau zu betreiben. Ich müsste schon einen 6er im Lotto haben. Schwarzarbeit erscheint mir auch nicht eine gute Option zu sein.

Meine knapp bemessene Freizeit ist dafür da, Sport zu betreiben, damit ich nicht wegen der multiplen Belastung in depressive Episoden verfalle und dann
der Grundsicherung samt Familie vollends auf der Tasche hänge.

Mittlerweile habe ich mich mit den Gegebenheiten arrangiert. Nicht arrangieren kann ich mit mit einem System, das eine per Verfassung garantierte,
menschenwürdige Existenz verweigert, obgleich ich sogar immer noch Leistungen dafür erbringe und das für diesen Anspruch nicht einmal notwendig wäre.
Diese Maschinerie ist völlig herz- und gefühllos. Man ist eine Nummer in diesem System und keine Persönlichkeit. Dieses System wirft mir vor, das
ich durch die Erfüllung meiner gesetzlichen Unterhaltspflicht an meinen Kindern, die von einem Familiengericht per Gerichtsbeschluß festgelegt wurde, mich selber in
die Bedürftigkeit geführt habe. Aus diesem Grund verweigert mir und meinen Kindern die Behörde eine Unterstützung für ein verfassungsrechtlich geschütztes Familienleben.

Was ich mit dem Geld mache, weiss ich noch nicht genau. In der Vergangenheit habe ich auf viele notwendige Anschaffungen, Reparaturen oder sogar Mahlzeiten verzichtet, um den Umgang zu ermöglichen. Ich muß mich auch schon lange mit einer geflickten Brille zufrieden geben. Insofern gibt es hier einigen Nachholbedarf. Sicher werde ich auch etwas für die Kinder, denen auch ein Teil des Geldes gehört, zurücklegen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:07
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

slycite,
was treibt dich eigentlich in dieses forum?  neben deinem hauptberuf?
würde meine next nicht gut verdienen und hätt ich hier nicht viel gelernt könnt es mir wie debugged gehn.
manchmal fühl ich mich hier beim lesen wie der reiter übern bodensee.

Ich habe zB vor Jahren mal einen Verrechnungsscheck über eine Umzugsprämie von 8.000 DM vom Wohnungsamt bekommen, weil ich nach der Trennung ein große 4-Zimmer Sozialwohnung freigemacht und in eine kleine freifinanzierte 1-Zimmer Wohnung umgezogen bin.

Der hängt noch heute uneingelöst eingerahmt in dem Partykeller meines Hauses, welches ich damals mit meiner eigenen Hände Arbeit gebaut habe und zwar in meiner knapp bemessenen Freizeit neben meinem Hauptberuf.

warum sollen arme leute nicht für ihr recht kämpfen wenn sie recht haben? nur weil du geld genug zum verschenken hast?
warum glaubst du das man blöd sein muss um arm zu werden? deine arroganz stinkt zum himmel
findet horst
bekennendes a*loch, immer noch einhändig

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:24
(@Slycite)

@horst

Ich bin zur Zeit noch krankgeschrieben, nachdem ich 6 Wochen lang im Krankenhaus und jede Menge endoskopisch-interventionelle Eingriffe hinter mir habe. Und nein, ich bin nicht arrogant oder voreingenommen und finde, dass wir ein sehr gutes soziales Rechtssystem haben, in welchem es auch weniger gut betuchten Hilfesuchenden möglich ist, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

@debugged

Deine Situation kombiniert aus Überschuldung und Zahlungspflicht ist tatsächlich problematisch. Einerseits bestehen interessen, Deine Erwerbseinkommen zu erhöhen, um Dich aus der Hilfebedürftigkeit zu lösen, auf der anderen, Deine Vermögen zu mindern. Das wirkt sich logischerweise aus wie eine klassische Zwickmühle, in der Du  (unabhängig davon, ob un- oder selbstverschuldest hineingeraten) zerrieben wirst.

Und ja, die Gewichte verschieben sich auch künftig immer mehr Zugunsten bürokratischer Apperate. Und Verstoß gegen niederes Recht kann sich durch den Einsatz für das höhere Recht auch sehr wohl legitimieren.

Und ja, "das System" hat Fehler und wird niemals perfekt sein. Wem es gefällt, kann sich ein Leben lang damit sehr intensiv auseinandersetzen oder die Gegebenheit der Fehlerhaftigkeit akzeptieren und sich damit arrangieren.

Die Verkettung der Abhängigkeit durchbricht die Unabhängigkeit. Darum wird die Strategie, sich aus der Abhängigkeit nicht zu befreien und gegen die Systemfehlerhaftigkeit anzukämpfen das eigentliche Ziel verfehlen.

Dein Hinweis mit einen 6er im Lotto als Alternative ist ein schönes Beispiel. Denn einen solchen wirst Du jedenfalls nur dann bekommen, wenn Du auch einen Lottoschein abgibst. Es bringt nichts, die Preferenzen zu analysieren. Wahrscheinlicher ist ein Lottogewinn, als die Parameter des Lottosystems verändern zu können.

Vor Jahren hätte ich Dir als Freund geraten, mal einen Ortswechsel zu machen und Dich ordentlich freizufi... Heute würde ich das vielleicht anders ausdrücken. Doch letztendlich läuft es auf das Gleiche hinaus.

Wann hast Du zum Beispiel das letzte Mal einen richtigen Fern-Urlaub gemacht? Oder wann bist Du das letzte Mal aus einem fahrenden Zug gesprungen, nur um Dir zu beweisen, dass Du das noch kannst?

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 18:13
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Verkettung der Abhängigkeit durchbricht die Unabhängigkeit. Darum wird die Strategie, sich aus der Abhängigkeit nicht zu befreien und gegen die Systemfehlerhaftigkeit anzukämpfen das eigentliche Ziel verfehlen.

Ich betrachte das nur als eine Etappe. Ich habe nicht vor, den Rest meines (Erwerbs)Lebens in der Bedürftigkeit zu verharren.
Leider ist das allerdings unter den gegebenen Umständen die einzige Möglichkeit, damit zu verhindern, das ich auch noch kahlgepfändet
werde und in der Folge meinen Arbeitsplatz verliere.

Erfreulicherweise habe ich noch die durchaus realistische Aussicht, trotz aller aktuellen Widrigkeiten, finanziell wieder zu auf die Füsse zu kommen
und nicht meinen Lebensabend in völliger Armut verbringen zu müssen.

Wann hast Du zum Beispiel das letzte Mal einen richtigen Fern-Urlaub gemacht?

Da sind wir schon wieder bei der Bürokratie. Da ich der sogenannten Erreichbarkeitsanordnung unterliege, die ihren Ursprung
um die Ereignisse von Florida-Rolf hat, muß ich für eine Abwesenheit erst wieder einmal bei der Behörde vorsprechen.

Überspitzt formuliert darf ich gerade mal so weit von meiner Wohnung weg, das ich gerade noch den Postkasten sehen kann.

Ich weiss zwar, worauf du hinaus willst...mittlerweile habe ich allerdings meine Ansprüche deutlich heruntergeschraubt.
Weder benötige ich brandneue Konsumprodukte, noch benötige ich ein Visa, um mich zu erholen. Unabdingbar ist allerdings
ein ausreichend gefüllter Kühlschrank. Für andere gehungert und das bildlich, habe ich lange genug.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 23:53
(@squallking)

Hallo Herr Debugged,

Ihre aktuellen Schilderungen nehmen mich sehr mit. Sie scheinen gefangen in einer für Sie sehr bedrückenden Lebenssituation, aus der Sie nicht so richtig wieder herauskommen.
Es ist schier unfassbar, nachzuempfinden, welch grausiges Drangsal Sie erleiden.
Sowohl physisch als auch psychisch.
Sie sind erwerbstätig, wohl nicht bedarfsdeckend, sodass Sie zu Ihrem Erwerbseinkommen öffentliche Leistungen erhalten müssen, welche verbunden sind mit zahlreichen Auflagen und zeitraubenden rechtlichen Auseinandersetzung ums Minimum.
Und ihre Schuldensituation hindert Sie zudem an Kariere und Vermögensaufbau.
Zusammengefasst sind Sie, wie Sie es nennen, "systembedingt", dirch die Umstände finanziell eingependelt zwischen Bedarfs- und Ertragsgrenze.

Was würden Sie, rein hypotetisch, erwarten, wie sich die Dinge entwickeln, wenn Sie sich zB vorübergehend, d.h. für einen mittelfristigen Zeiraum, arbeitsunfähig melden und diese für Sie frei werdende Zeit nutzen, Ihr Leben neu zu ordnen?
Was sind Ihre beruflichen Qualifikationen?

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 02:38




(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für die aufrichtige Anteilnahme.

Was würden Sie, rein hypotetisch, erwarten, wie sich die Dinge entwickeln, wenn Sie sich zB vorübergehend, d.h. für einen mittelfristigen Zeiraum, arbeitsunfähig melden und diese für Sie frei werdende Zeit nutzen, Ihr Leben neu zu ordnen?

Das wäre aber in der gegenwärtigen Situation das Schlechteste, was ich machen könnte. Dann laufen wieder neue Unterhaltsschulden auf.
Das ist das, was ich Hamsterrad nenne und mein Vorposter eine Zwickmühle.
Ich habe aber auch keine Lust mehr auf Post von den Vollstreckungsbehörden.

Eine gesundheitliche Ruhepause habe ich bereits hinter mir, ich war vor 3 Jahren für 6 Wochen in einer Klinik für Psychosomatik.
Man hat mir dort Ausdauersport empfohlen, damit ich auf Psychopharmaka verzichten kann. Danach war ich ambulant für 2 Jahre
in der hiesigen Psychoambulanz, um eine Verhaltenstherapie zu absolvieren. Die eine oder andere Erfahrung möchte man ja nicht
wiederholen. An meinen Verpflichtungen ändert das freilich nichts. Die finanzielle Situation ist aber gegenwärtig geordnet, da ich ein
Schuldenbefreiungsverfahren durchlaufe. Zwischenzeitlich habe ich schon alles im Rahmen meiner Möglichkeiten getan, um wieder
Struktur in mein Leben zu bringen. Abgesehen von den Schwierigkeiten mit dem Grundsicherungsträger bin ich zur Zeit nicht
unzufrieden. Gelegentlich ein wenig verbittert vielleicht, aber das kann ich ja niemanden zum Vorwurf machen. Ich bin ja nicht
ganz unschuldig an meiner gegenwärtigen Lage.

Was sind Ihre beruflichen Qualifikationen?

Ich bin im IT-Bereich tätig. Software-Engeneering. Erfreulicherweise habe ich einen sehr sozialen und fürsorglichen
Arbeitgeber. Es ist schon gut, wenn man noch eine Stütze in der gegenwärtigen Situation hat.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 03:26
(@squallking)

Hallo Herr Debugged,

ich danke Ihnen ebenfalls für die aufrichtigen Worten.
Diese lassen Ihre Situation in einem etwas anderen Licht erscheinen.

Sie sagen, daß Sie sich zur Zeit in einem privaten Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung befinden.
Ebenfalls haben Sie eine Beschäftigung in der IT, in welcher Sie aber nicht gut entlohnt werden.

Vielleicht lassen sich hier auf lange Sicht durch einen Wechsel Gehaltsverbesserungen für Sie erzielen.
Hinderung bzw. Demotivation für Sie wird wahrscheinlich gegenwärtig noch die laufende Insolvenz sein.
Besteht für Sie denn die Möglichkeit der Restschuldbefreiung?

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit würden währenddessen keine neuen Unterhaltsschulden auflaufen.
Diesbezüglich müsste allerdings eine Abänderung etwaig bestehender Unterhaltstitel veranlasst werden.

Sie haben ferner die Möglichkeit zur weiteren Entlastung eine gesetzliche Betreuung für sich zu veranlassen.
Denkbar wäre wegen partieller Geschäftsunfähigkeit in sozial- und unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten.

Insoweit würde das Betreuungsgericht nur mit Ihrer Zustimmung zeitweise einen Betreuer für Sie bestellen.
Dadurch wären Sie für einige Zeit von den diesbezüglichen bürokratischen Belastungen befreit.

Ihre "Erholung" ist ja nun auch schon wieder drei Jahre.
Und in der Zwischenzeit haben Sie wohl eine Vielzahl von Verfahren bestreiten müssen.

Weiterhin könnte vor diesem Hintergrund eventuell eine anerkannte Schwerbehinderung in Betracht kommen.
Auch in diesem Zusammenhang wäre die zeitweise Installation einer Betreuung sinnvoll.

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 04:03
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Rahmen der Parameter einer Gehaltsverhandlung (Ausbildung, Region, Branche, Alter etc.) ist meine derzeitige Entlohnung nicht überobligatorisch, aber durchaus noch akzeptabel. Mehr Geld heisst u. U. auch mehr Verantwortung. Außerdem wäre ein Wechsel der Stelle möglicherweise eine sogenannte unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit, wenn der neue Arbeitgeber oder ich in der Probezeit feststellen, das wir nicht zusammenpassen und ich als Folge zunächst ohne Arbeit wäre. Das kann im Ergebnis dazu führen, das unterhaltsrechtlich wieder fiktive Einkünfte herangezogen werden. Ergo neue Unterhaltsschulden.

Bei Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit gilt in der Rechtsprechung das Prinzip, das dies zunächst ein vorübergehender Zustand ist, erst ab 6 Monaten hat sich das verfestigt und wäre eine unterhaltsrechtliche
Argumentationsgrundlage für eine Unterhaltsabänderung. Das letzte Unterhaltsabänderungsverfahren, das ich angestrengt habe, dauerte 2 Jahre bis zur Entscheidungsreife. Wäre ich in dieser Zeit ohne Erwerb gewesen, so hätte ich bereits einen neuen 5stelligen Fehlbetrag angehäuft. Da sich an der Unterhaltshöhe auch nach der letzten Entscheidung nichts Wesentliches geändert hat, besteht hier ein Risiko, das sich das wiederholt und ich Fall der Erwerbslosigkeit über die Dauer des Verfahrens nur neue Schulden anhäufe.

Restschuldbefreiung wurde in Aussicht gestellt. Das Verfahren dauert noch etwa 2,5 Jahre.

Im Rahmen meiner psychosomatischen Behandlung wurde neben mittelgradigen Depressionen zwar auch noch eine unheilbare Angsterkrankung festgestellt, die ich mit der Verhaltenstherapie aber gut in den Griff bekommen habe. Für die Feststellung einer anerkannten Schwerbehinderung ist der Befund jedoch nicht ausreichend.

Einer Betreuung stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich bin selber Ersatzbetreuer für einen nahen Verwandten
mit geistiger Behinderung, aus nachvollziehbaren Gründen ohne Vermögenssorge.
Nach meinen Feststellungen behandeln einige gesetzliche Betreuer ihre Schützlinge recht stiefmütterlich, um das mal abgemildert zu formulieren. Ich bin mir nicht sicher, ob ich später nicht noch mehr Probleme hätte als vorher.

Erfolgversprechender erscheinen mir da zyklisch wiederkehrende Kurbehandlungen oder Rehaverfahren.

Trotzdem Danke für die Anregungen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 12:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

nachdem der User @squallking weder zum Thema Vater-Sein noch zum Thema Erwerbstätigkeit eigene Lebenserfahrung beisteuern kann, ist es vermutlich vergebliche Liebesmühe, ihm Geschichten aus dem richtigen Leben erzählen zu wollen: Er wird sie nicht verstehen, weil sie ausserhalb seines persönlichen Erfahrungshorizontes liegen.

Schon die blosse Bezahlung von ein paar Euro Kindesunterhalt an seinen Sohn oder gar den Aufbau einer persönlichen Beziehung zu diesem Kind hält dieser "Vater" für absolut unzumutbar - obwohl er selbst von Unterhaltszahlungen lebt, für die er nicht das Geringste tut. Von solchen Drückebergern musst Du Dir ganz sicher nicht erzählen lassen, dass Du nicht mit Behörden über "geringfügige Beträge" streiten, Dich selbst aus dem Erwerbsleben herausnehmen oder gar unter Betreuung stellen lassen solltest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 12:28
(@Slycite)

Im Rahmen meiner psychosomatischen Behandlung wurde neben mittelgradigen Depressionen zwar auch noch eine unheilbare Angsterkrankung festgestellt, die ich mit der Verhaltenstherapie aber gut in den Griff bekommen habe. Für die Feststellung einer anerkannten Schwerbehinderung ist der Befund jedoch nicht ausreichend.

Einer Betreuung stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich bin selber Ersatzbetreuer für einen nahen Verwandten
mit geistiger Behinderung, aus nachvollziehbaren Gründen ohne Vermögenssorge.
Nach meinen Feststellungen behandeln einige gesetzliche Betreuer ihre Schützlinge recht stiefmütterlich, um das mal abgemildert zu formulieren. Ich bin mir nicht sicher, ob ich später nicht noch mehr Probleme hätte als vorher.

Erfolgversprechender erscheinen mir da zyklisch wiederkehrende Kurbehandlungen oder Rehaverfahren.

Moin Debugged,

auch wenn ich Gefahr laufe in ähnlicher Weise wie der "Herr Squallking" von brille007 wegen vermeintlich fehlender Lebenserfahrungen durch den Kakao gezogen zu werden, möchte ich Dir dennoch mitteilen, dass ich die Anregungen von "Herrn Squallking" zumindest nicht abwegig finde, darüber alternativ nachzudenken.

Zur Betreuung: Deine Skepsis ist verständlich. Allerdings bestünde die Möglichkeit, einen Betreuer Deines Vertrauens, zB einen Rechtsanwalt, Steuerberater u.ä. zu betrauen. Hierdurch wären Deine Bedenken. eventuell zu beseitigen. Hierdurch wären sicher Entlastungen für Dich zu erreichen, die belastungen zu reduzieren.

Zur Schwerbehinderung bzw. Dauererkrankung: Du befindest Dich seit mehreren Jahren in stationärer und ambulanter ärtzlicher Behandlung.

Hast du denn schon einmal versucht, eine Schwerbehinderung anerkannt zu erhalten?

Eventuell können ja auch noch andere (physisch-vegetative) einhergehende Krankheitsbilder (zB koronare oder diabetische) in Addition kommen.

Zum Arbeitsplatzwechsel: Ich glaube, hier malst Du den Teufel an die Wand. Das kann Dir sicher nicht als Obliegenheitsverletzung zugerechnet werden, wenn Du Dich um eine besserbezahlte Anstellung bemühst und Dein neuer Arbeitgeber von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen würde. Ebenso übrigens Deine Befürchtungen im Falle von Urlauben bzw. Ortsabwesenheiten von der Grundsicherungsbehörde in bürokratische Mühlen verwickelt zu werden.

Rehabilitätionskuren sind als Bestandsteil einer langfristig angelegten Therapie sinnvoll.

Im übrigen möchte ich darin bestärken, Dich im Falle einer Geltendmachung Deiner körperlicher oder geistigen Verfassung bei der Überlegung, ob und in welcher Weise diese realisierbar sein könnte, nicht von voreingenommenen Begrifflichkeiten wie "Drückebergertum" im Zusammenhang mit einem partiellen Herausnehmen aus dem "Erwerbsleben" ebensowenig wie von Ratschlägen für Prozesstreiberei irritieren zu lassen.

Schließlich sollte es Dir um Dein eigenes gesundes und zufriedenes Leben gehen. Und ich finde, dass das Leben viel zu kostbar ist, als es sich in der Mühlen bürokratischer Apperate, die, wie Du ja selbst schon erkannt hast, gelegentlich unmenschliche Belastungen hervorrufen können, aufreiben zu lassen.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 13:52
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun gut, nachdem wir meine persönliche Situation und meine Krankenakte hinreichend beleuchtet haben,
können wir ja wieder zum Tagesgeschäft bei ALGII und Sozialabbau übergehen. Eine Drehtür in der Klapsmühle
kann ich mir ja immer noch einbauen lassen, das läuft mir nicht weg.

Ich stehe derzeit noch in Gesprächen mit der Presse, die evtl. über meine hier geschildertern Erfahrungen
berichten wird. Ein heiß geliebtes Thema ist es bei den Journalisten nach meinen bisherigen Eindrücken
allerdings nicht. Danach sollte dieses Kapitel jedenfalls vorerst erledigt sein.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 19:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nun gut, nachdem wir meine persönliche Situation und meine Krankenakte hinreichend beleuchtet haben, können wir ja wieder zum Tagesgeschäft bei ALGII und Sozialabbau übergehen.

Ich bitte alle darum.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 19:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Debugged.  :thumbup: :thumbup: :thumbup:  :applaus1:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 09:58
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt wird es richtig spannend. Heute hat mir die Mutter telefonisch mitgeteilt, daß das Jobcenter am Wohnort
der Kinder, die an mich ausgekehrten anteiligen Regelleistungen für unsere Kinder während der Besuche bei mir,
von ihr zurückerstattet haben möchte.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 23:17
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ups, das wird Beißreflexe auslösen.  🙂

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 23:31




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