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Krankengeldbezug, erhebliche finanzielle Einbußen auch im Umgangsrecht

 
(@marecello)
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Ich beziehe seit Anfang November Krankengeld.
Ich hatte bei Vollzeit ein Gehalt von 1410.- Euro/Monat netto.
Ich erhielt einen Bescheid über Krankengeld in Höhe von 38,25 Euro tgl. x 30 Tage sind 1147.50 Euro/ Monat.
Das sind 262,50 Euro/ Monat weniger Einkommen.
Kaltmiete beträgt 450.- Euro und Betriebskosten 130.- Euro mtl, Wohnort bei Heidelberg.

Kindesunterhalt beträgt 266.- Euro/ Monat wird regelmäßig bezahlt.
Umgangskosten, n u r Fahrkosten betragen 148,50 Euro im Monat.
Ich habe jedes WE unsere Tochter von Freitag bis Sonntagabend bei mir und hälftig in den Ferien.
Unsere Wohnung ist 85 qm groß und meine Tochter 5 Jahre jung, hat ein Kinderzimmer voll eingerichtet.

Ich beabsichtige eine ambulante Rehabilitation zu absolvieren, ich kann wegen meinen Rückenschmerzen Beruf nicht mehr ausüben.
Mein Arzt und ich haben gerade Widerspruch gegen die Ablehnung der ambulanten Rehabilitation eingelegt.
Ich denke, dass ich nach der ambulanten Rehabilitation wieder arbeiten gehen kann.
Ich bin 60 % behindert und habe seit 1999 einen Schwerbehindertenausweis.
Ich denke, dass ich etwa in 3 - 5 Monaten arbeiten kann, je nach Bearbeitung des Trägers.

Laut Gerichtsbeschluß habe ich ein 14 tägiges Umgangsrecht von Freitag bis Sonntagabend.
Da meine geschiedene Frau vom Jobcenter eine Teilzeitbeschäftigung annehmen musste und jedes WE arbeiten muss, habe ich mich sehr gerne bereit erklärt unsere Tochter, jedes WE zu mir zunehmen.
Unsere Tochter wohnt in Frankfurt.

Ich bin seit Juni 11 verheiratet, zur Zeit läuft das Visaverfahren zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug).
Meine Frau ist schwanger, Geburtstermin 03.2012.
Der Ausländerbehörde werden Anfang nächster Woche sämtliche Unterlagen für das Visaverfahren vorgelegt, die sie haben möchten.
Ich besitze eine Personenstandsurkunde die von der Deutschen Botschaft im Ausland beglaubigt und legalisiert ist.

Meine Frau ist noch nicht in Deutschland gemeldet.
Sie wird entweder im Dez. 2011 oder Anfang 2012 nach Deutschland nachziehen.
Ein Wohnungswechsel (wg. Miethöhe und Wohnraumgröße der Wohnung) wg. Miethöhe kann mir nicht zugemutet werden, wg. Zuzug meiner schwangeren Frau.

Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen, ALG 2 und BEBE?
Kann ich meine Frau (und Schwangerschaft) im ALG 2 Antrag angeben?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, welche Tipps habt ihr auf Lager?
Wie ist das mit den Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Fahrtkosten und Unterkunftskosten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2011 11:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

strukturierte Situationsdarstellung. Vielen Dank. Da macht das Antworten richtig Freude.

Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen, ALG 2 und BEBE?

Beantragen kannst du es, nur wird nix bei rauskommen. Dein Bearf ist 364 € Regelsatz plus Warmmiete. Du liegst mit deinem Krankgeld drüber. Wenn man allerdings deine Unterhaltspflicht gegenüber deiner von dir getrennt lebenden und in Zuzug befindlichen Frau einbezieht, könnte was bei rauskommen. Anlage BEBE greift erst bei Bezug von ALG-2.

Kann ich meine Frau (und Schwangerschaft) im ALG 2 Antrag angeben?

Jein. Nein, weil ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Ja, weil du ihr gegenüber auch eine Unterhaltspflicht hast, die dein Einkommen mindert.

Welche Möglichkeiten gibt es noch, welche Tipps habt ihr auf Lager?

Wohngeld beantragen. Ist ohnehin notwendig, bevor du den ALG-2-Antrag abgibst.

Wie ist das mit den Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Fahrtkosten und Unterkunftskosten?

Aktuell sind diese Kosten ohne Wirkung. Bei Beantragung von Wohngeld und ALG-2 ist es auf jeden Fall einzubringen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2011 12:56
(@marecello)
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Danke @DeepThought

Das bedeutet, dass ich bis Mittwoch letzter Tag diesen Monat, Wohngeld und ALG 2 beantragen soll?

Noch eine Frage zu einer Steuernachzahlung bei Antragstellung, zählt bestimmt als Einkommen und nicht als Vermögen (Schonvermögen).

Welche Auswirkungen haben Ausgaben (Überweisungen per Western Union) an meine Frau die noch im Ausland, für z.B. einen Deutsch Sprachkurs für
den Ehegattennachzug (Visaverfahren), oder Kosten für Frauenarzt, Sonografie der Frucht usw.

Dankeschön

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2011 13:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das bedeutet, dass ich bis Mittwoch letzter Tag diesen Monat, Wohngeld und ALG 2 beantragen soll?

Beide Sozialleistungen werden ab dem Tag der Antragstellung ggf. gewährt. Von daher: Gehe morgen hin. Der ALG-2-Antrag wird jedoch erst bearbeitet, wenn der Wohngeldbescheid vorliegt.

Noch eine Frage zu einer Steuernachzahlung bei Antragstellung, zählt bestimmt als Einkommen und nicht als Vermögen (Schonvermögen).

Stimmt, es ist Einkommen.

Welche Auswirkungen haben Ausgaben (Überweisungen per Western Union) an meine Frau

Die Zahlungen können als Unterhaltsleistung angesehen werden. Ich würde sie auf jeden Fall geltend machen. Läuft deine Frau nicht über deine Krankenversicherung?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2011 14:09
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Zahlungen können als Unterhaltsleistung angesehen werden. Ich würde sie auf jeden Fall geltend machen. Läuft deine Frau nicht über deine Krankenversicherung?

Meine Frau ist und lebt noch in Madagaskar, wir haben in Madagaskar geheiratet.
Visaverfahren ist demnächst abgeschlossen.

Die Krankenkasse zahlt nur nationale Behandlungen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2011 14:45