Hallo an alle,
meine Tochter (17) lebt bei mir, geht zur Schule.Jetzt ist sie im 3.Monat schwanger und soll einen eigenen AlgII-Antrag stellen, da Schwangere eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.Natürlich wird bei mir alles herausgerechnet und KdU sowie Kostgeld und ähnliches muss ich wieder von ihr einfordern.
Die ganze Sache verunsichert mich sehr: Wieviel Kostgeld ist angemessen? Und wer von uns hat nun den Anspruch auf das Kindergeld, bzw. bei wem wird es angerechnet?
Vllt. hat ja jemand Antworten für mich oder war selbst schon in dieser Situation und kann mir Tipps und Hinweise geben.Ich bin für alles dankbar.
MfG, May
Hi
Ich empfehle, mal z.B. in diesem Forum zu lesen und weiter rumzustöbern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.