Moin
Der Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung zum Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) - kurz HartzVI bzw. ALG2 - hat eine fachliche Stellungnahme hierzu verfasst. Er stellt die Mängel in der derzeitigen Fassung heraus und schlägt Alternativen vor. Auch verliert er nicht Übersicht bei der gegenwärtigen als auch zukünftigen Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen.
Interessant ist die Tabelle auf Seite 5. Vergleicht man die dort enthaltenen Zahlen mit den Zahlbeträgen der DT, fällt eine relative Übereinstimmung mit dem Mindestbedarf auf.
(Quelle)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.