Hallo ihr Lieben,
Ich habe schon in meinen alten Betrag mein problem geschrieben , dachte aber das es diesmal hierher wohl besser passt.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-19740.html
Und zwar , darf ich jetzt regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn halten bei der Ergänzungspflegerin.
Das problem ist der Umgang wird in Münster statt finden und ich lebe in Berlin somit kommen einige kosten auf mich zu die ich alleine nicht bestreiten kann ( Fahrkosten und Unterbringung)
Das ganze soll jetzt 1x im Monat über ein Wochenende statt finden, nun wurde mir gesagt ich soll bei meinem Jobcenter Umgangskosten beantragen mit der Anlage BEBE.
Jetzt weiß ich allerdings nicht da ja noch kein kontakt stattgefunden hat dort wie hoch die kosten sind bzw kann ich keine belege vorlegen.
Wäre es jetzt ratsam bei der Bahn zuschaun was mich die Fahrtkosten und ausdrucken und den Preis vom Hostel für 2 tage welches mir die Ergänzzungspflegerin geraten hat zwecks niedriger Preise , und dieses dann so abgeben?
Hat schon jemand erfahrung gemacht mit umgangskosten dieser Art?
Habe mich schon bei vielem durchgelsen nur da ging es meistens um kosten wenn das Kind zubesuch kommt.
Lieben Gruß
Moin,
es gelten grds. >diese< Hinweise. Den Kostennachweis kannst du jetzt noch nicht nachweisen. Also gehst du zur Bahn, holst die die Verbindungsdaten plus Kosten, gleiches für das Hostel. Du bist aufgrund des ALG-2-Bezuges nicht in der Lage, die Kosten vorzustrecken und wirst auf einen Vorschuss bestehen. Wenn du am Montag wieder in deiner Stadt bist, gehst du gleich in aller früh zum Jobcenter/zur ARGE und reichst die Abrechnung ein. Ja, gleich Montag früh und nicht erst Mittwoch oder in drei Wochen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!