Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich beziehe Teil Hartz 4, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft Leben und Berufstätig bin bei einer Zeitarbeitsfirma. Nun muss ich von Niedersachsen nach Nordrhein Westfalen ziehen, da meine Tochter die nähe von mir benötigt und es meiner Ex Frau auch gesundheitlich nicht so gut geht wie sie es äußert.
Nun wollte ich wissen, ob die ArGe mir meine Leistungen streicht, wenn ich hier einen auflösungsvertrag bekomme und dann in NRW erst für eine kurze Zeit ( was ich hoffe ) wieder voll Hartz 4 beziehen muss.
Über Hilfreiche antworten wäre ich sehr erfreut.
Martin.
Hallöe
vermutlich schon, lass dich doch einfach kündigen oder mach solange krank oder wie auch immer...
zur sicherheit würd ich einfach nachfragen , da dies sich sicherlich bestätigen lässt und du damit nen sonderfall wärst
grüßle iche