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Was wird bezahlt?/Weiterbildung

 
(@matshu)
Schon was gesagt Registriert

Hallihallo,

stehe nach meiner Scheidung vor zwei Jahren nun auch noch vor der Situation das mein Betrieb bald pleite macht....

Schaue jetzt schon mal nach Alternativen und interessiere mich für eine Weiterbildung. Von welcher Seite kann man da mit Unterstützung rechnen und was wird übernommen?

:yltype:

wer nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß, weiß weniger als der, der nichts weiß und nicht weiß, das er nichts weiß.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2013 22:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mats,

laut DIESEM Thread bist Du (mindestens) einem Kind unterhaltspflichtig. Die aktuelle Frage ist also nicht, wer sich an welcher Weiterbildung beteiligt, sondern ob Du Dir eine solche Weiterbildung überhaupt leisten kannst.

Deine Unterhaltspflicht wird durch die Pleite Deines bisherigen Arbeitgebers nicht ausgehebelt. Notfalls musst Du eben mit einer weniger qualifizierten Tätigkeit (mindestens) den Mindestunterhalt erwirtschaften, auch ganz ohne Weiterbildung und ggf. sogar per bundesweiter Bewerbung. Deine Tochter kann ja nicht das essen, wohnen und eingekleidet werden solange einstellen, bis Du Dich fortgebildet hast; die braucht ihren Unterhalt heute.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2013 22:24
(@matshu)
Schon was gesagt Registriert

Wow, mit einer solchen Antwort habe ich nicht gerechnet... habe eher in die Richtung gedacht, dass es ja auch meiner Tochter etwas bringt, wenn ich mich weiterqualifiziere und Chancen auf ein höhres Gehalt habe.

Also habe ich theoretisch keine Wahl, oder? Habe jetzt schon mal ein wenig gegooglt. Das was für mich passend wäre, ist sehr kostspielig  :crash:

wer nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß, weiß weniger als der, der nichts weiß und nicht weiß, das er nichts weiß.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2013 23:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

habe eher in die Richtung gedacht, dass es ja auch meiner Tochter etwas bringt, wenn ich mich weiterqualifiziere und Chancen auf ein höhres Gehalt habe.

Wenn Du schon so weit in die Zukunft denkst: Welche Idee hattest Du, wovon Deine Tochter bis zum Ausbruch Deiner Karriere leben sollte? Ersetze "Unterhalt" testweise einfach mal durch andere vertragliche Verpflichtungen wie Miete, Steuern oder Kfz-Raten: Denkst Du, dass es ein Konzept wäre, Vermieter, Finanzamt oder Autohändler zum Verzicht auf ihr Geld zu überreden mit der Begründung, später würden sie dafür vielleicht mal ein bisschen mehr bekommen?

Für Deine Tochter ist es vollkommen egal, ob Du Deine Kohle auf dem Bau oder als Herzchirurg verdienst; wichtig ist, dass welche kommt - und natürlich, dass Du Dich persönlich einbringst. Für Absichtserklärungen und Zukunftspläne kann sie sich nichts kaufen. Ziemlich genau das würde Dir auch ein deutsches Familiengericht sagen, falls die Frage dort erörtert werden sollte.

Natürlich hindert Dich ein Fortbildungsvorhaben nicht daran, einen Kredit aufzunehmen und den Unterhalt so lange eben auf Pump zu bezahlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2013 00:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich werde mal auf der Sachebene Unterstützung leisten:

Agentur für Arbeit/Jobcenter/ARGE haben natürlich das dringende Bedürfnis, dich so schnell wie möglich wieder von deren "Gehaltsliste" zu streichen. Solltest du in den Bezug von ALG-2 geraten /=Erstantragsteller) im Ersttermin ein Angebot zu unterbreiten. Die Spannweite geht von 4 Wochen Bewerbungstraining mit Vermittlungsunterstützung bis hin zu gezielter Qualifizierung. Je besser du im Erstgespräch deine Ziele vorlegen und untermauern kannst, desto höher ist die Bereitschaft, in den Fördertopf zu greifen.

Für dich ist es also wichtig, dich vorzubereiten. Dies kannst du im berufe-net ganz hervorragend. Hier findest du alle Ausbildungsberufe, Studiengänge plus Weiterbildungen und Qualifizierungen. Zur Zieldefinition in meinen Augen die erste und beste Adresse. Bei der Zielfindung ist zu beachten, dass eine Förderung Sinn machen muss. Sind z.B. derzeit keine Bürokaufleute nachgefragt, so wird eine Qualifizierung hierin eher nicht gefördert. Du musst auch den regionalen Arbeitsmarkt betrachten und ausarbeiten, welche Berufe überhaupt nachgefragt werden (siehe jobbörse) und in welchen davon du dich nach einer Qualifizierung/Weiterbildung einbringen kannst.

Wenn deine bisherige Tätigkeit nicht dein Ausbildungsberuf ist, könntest du über die Teilnahme an der Externenprüfung für die letzte Tätigkeit nachdenken. Beachtenswert auch: Hast du in den letzten 4 Jahren nicht in deinem Ausbildungsberuf gearbeitet, wirst du als "Ungelernt" eingestuft. Das tut jetzt etwas weh, hat aber für dich den Vorteil, dass die Bereitschaft einer Förderung deutlich höher ist.

Meine Empfehlung wäre: Wende dich an einen Weiterbildungsträger für Erwachsenenbildung vor Ort. Die können mit dir eine konkrete Planung machen (in der Hoffnung, du buchst dann bei denen). Auch kennen sie die Besonderheiten der regioalen Förderung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2013 17:44
(@matshu)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Entschuldigt meine etwas naive Fragestellung. Bis jetzt lief mein Leben echt gradlinig, war noch nie in dieser Situation und kennne mich mit Arbeitslosigkeit und so weiter wenig aus.
Auf keinen Fall will ich, dass meine Tochter darunter leidet!!!
Deshalb überlege ich tatsächlich, einen Kredit aufzunehmen. Bin jetzt 25 Jahre alt, müsste ja theoretisch auch noch Bafög kriegen. Habe jetzt ein Weiterbildungsinstitut gefunden, das mir zusagt: *Link auf Wunsch des Seitenbetreibers entfernt* . Kennt das jemand? So ne Weiterbildung über ein halbes Jahr scheint für mich gut zu bewältigen...

wer nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß, weiß weniger als der, der nichts weiß und nicht weiß, das er nichts weiß.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2013 09:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ob die Qualifizierung für dich passt, kann ich nicht beurteilen. Du musst, wie erwähnt, prüfen, ob du dadurch einen leichteren Wiedereintritt in das Arbeitsleben bekommst. Eine Weiterbildung auf Kredit ist eine gefährliche Sache und kann ich nicht empfehlen, so lange du als Arbeitnehmer beschäftigt sein willst/wirst.

Rufe die Weiterbildungsträger an und mache Termine vor Ort. Erkundige dich, ob ein, zwei, drei Tage als Schnupperkurs möglich sind. Prüfe Lernmethodik, Räumlichkeiten, Umfeld. Lass dir die Lehrunterlagen zeigen. Unterhalte dich mit Teilnehmern und quäle das Internet zu Meinungen sowohl zu Qualifizierung als auch zum Weiterbildungsträger.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2013 12:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MatsHu,

Bin jetzt 25 Jahre alt

Dann bring' bitte die Daten in deinem hiesigen Benutzerprofil in Ordnung (d.h. in der Menüleiste am linken Rand unter "Deine Daten"); denn ausweislich jener Daten wärest du bereits 43 Jahre alt - und gerade wenn es um Weiterbildung geht, spielt das Alter zumindest eine gewisse Rolle hinsichtlich der Frage, was sinnvoll ist und was nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2013 17:08
(@matshu)
Schon was gesagt Registriert

oooh, ja. habe die daten nicht so ernst genommen :redhead:

wer nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß, weiß weniger als der, der nichts weiß und nicht weiß, das er nichts weiß.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2013 14:37