Hi,
vor einer Weile hatte ich schon einmal einen Thread zu ALG2 und Kindesunterhalt gestartet.
Da sich daraus leider keine Erleichterung für meine Situation ergeben hat, hab ich jetzt nochmal neu recherchiert und weiss schon wieder nicht weiter.
Nochmal kurz zur Ausgangssituation:
Ich habe mit meiner Ex zusammen einen 3-Jährigen Sohn. Wir haben bis jetzt meist ein gutes Verhältnis gehabt und haben beide ein grosses Interesse daran, dass es dem Kleinen möglichst gut geht und er so wenig wie möglich mit der Trennung belastet wird.
Beruflich kommt meine Ex so grade eben über die Runden, dass sie keine Hilfe vom Staat benötigt.
Bei mir siehts leider anders aus.
Die Gründe dafür möchte ich jetzt nicht im Detail nochmal ausgraben, ist auf jedenfall nicht so, dass ich mit der Situation besonders glücklich bin.
Ich hab zwar einen Plan, wie ich aus der Hilfsbedürftigkeit rauskommen will, aber bis zur Umsetzung kann es noch etwas dauern.
Jetzt muss ich umziehen und hab die Gelegenheit, ein Zimmer mehr anzumieten, damit der Kleine endlich mal ein eigenes Zimmerchen hat.
Spätestens dann reicht das Geld, das ich mit meinem Nebenjob verdiene und was mir die ARGE zusätzlich überweist nicht mehr aus, weshalb ich jetzt nochmal recherchiert habe, was es für Möglichkeiten gibt, mehr Unterstützung zu bekommen.
Dabei bin ich vor allem auf zwei Punkte gestossen:
1. Temporäre Bedarfsgemeinschaft.
2. Mehrbedarf als Alleinerziehender.
Beides erfordert jedoch meines Wissens nach ein Wechselmodell, bei dem der Sohn jeweils mindestens 7 Tage am Stück bei einem Elternteil verbringt.
Das lässt sich ja jetzt einfach herstellen, in dem meine Ex mir das schriftlich gibt.
Ihre Sorge dabei ist jedoch, dass sie gehört hat, dass dann das Arbeitsamt Unterhalt von ihr einfordern kann.
Dazu konnte ich irgendwie noch keine konkreteren Urteile oder ähnliches finden, hat da jemand von euch Erfahrung gemacht oder weiss genaueres?
Wie meinem anderen Thread zu entnehmen ist, habe ich ja einen freiwilligen Titel unterschrieben, in der Hoffnung dadurch einen höheren Freibetrag bei meinem Nebenjob zu haben, so dass effektiv mehr Geld für den Sohn bei raus kommt, aber das hatte ja nichts gebracht.
Kann die ARGE dann eine Änderung des Unterhaltstitels fordern?
Ich bin solangsam echt am Ende meines Lateins.
Meine Ex hat eben auch noch ca. 30.000 Euro Vermögen von ihren Eltern geerbt und ich will sie jetzt auch nicht in die Pfanne hauen.
Aber der ständige Druck mich aus der Hilfsbedürftigkeit zu katapultieren, dabei a ständig Angst zu haben die Miete nicht bezahlen zu können und kein Geld für die Betreuung meines Sohns zu haben, während ich ihn betreue, damit sie ihrer Arbeit nachgehen kann...hilft mir auch nicht weiter.
Hi Pappa,
Deine Ziele sind erstmal gut, was das Kind angeht.
Bei mir siehts leider anders aus.
Die Gründe dafür möchte ich jetzt nicht im Detail nochmal ausgraben, ist auf jedenfall nicht so, dass ich mit der Situation besonders glücklich bin.
Wäre für uns hier aber sehr hilfreich, da wir Deine Vorgeschichte jetzt nicht alle kennen bzw. auch nicht immer in den alten Beiträgen schauen wollen.
Das Problem liegt ja oft schon in kruden "Arbeitsideen", zu Selbständigkeiten etc. wozu Dir hier die Mitglieder vielleicht auch noch hilfreiche Tipps geben können.
Ich hab zwar einen Plan, wie ich aus der Hilfsbedürftigkeit rauskommen will, aber bis zur Umsetzung kann es noch etwas dauern.
Dann las uns doch mal an diesem teilhaben - denn es sind auch unsere Steuergelder, die Du dir für diese Zeitplanung rausnimmst. Ganz ehrlich: Es geht darum, dass Du so schnell wie möglich in Arbeit kommst, um Deine finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können und nicht um tolle Pläne ausarbeiten zu wollen. Das kann auch aus einer laufenden Beschäftigung geschehen.
Jetzt muss ich umziehen und hab die Gelegenheit, ein Zimmer mehr anzumieten, damit der Kleine endlich mal ein eigenes Zimmerchen hat.
Ist das mit der ARGE auch so abgesprochen?
Wechselmodell würde bedeuten das Du mehr als 51 Prozent der Zeit Euer Kind betreust. Wie soll das mit einer vernünftigen Beschäftigung einhergehen, wenn Du jetzt schon Probleme auf dem Arbeitsmarkt hast? Deine Ex kann MIT Kind wohl derzeit ihren Lebensunterhalt decken.
"Rumtrickserei" im Sozialrecht finde ich persönlich nicht sinnvoll. Wenn Ihr euch etwas schriftlich gebt, interessiert das die ARGE im Regelfall überhaupt nicht. Es geht um die gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall und das Du Deine Hilfsbedürftigekeit so schnell wie möglich beendest. Gruß Ingo
Hi Ingo,
na gut, dann hol ich mal bisschen weiter aus, hatte gehofft mir kann jemand auf die schnelle mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen. Also so siehts aus:
Wir haben beide eine Schauspielausbildung absolviert.
Direkt nach dem Studium wurde meine Ex schwanger.
Das Kind war natürlich nicht geplant, aber da sie schon eine Abtreibung hinter sich hatte, stand eine zweite nicht zur Debatte.
Die Entscheidung eine Schauspielausbildung zu machen habe ich mittlerweile oft bereut, aber zu dem Zeitpunkt war mir ein geregeltes Einkommen und finanzielle Sicherheit eben noch egal.
Der Arbeitsmarkt für Schauspieler sieht folgendermassen aus:
Entweder man ist Dauerarbeitslos.
Oder man hat Glück und bekommt ein Engagement am Theater, wo man dann irgendwo in der Provinz zum Mindeslohn 12 Stunden täglich arbeitet.
Wenn man Pech hat, ist man nach spätestens zwei Jahren wieder arbeitslos.
Wenn man Glück hat, findet man irgendwo am anderen Ende der Republik wieder Arbeit und muss mit der ganzen Familie wieder umziehen.
Oder man probierts beim Film.
Und hechelt ständig Castings hinterher, nur um am Ende für 3 Drehtage im Jahr als Leiche im Tatort bezahlt zu werden.
Wie gesagt: Hätte ich damals gewusst, dass ich eigentlich lieber Papa bin als mich selbst zu verwirklichen, hätte ich was anderes studiert...
Aufgrund psychischer Problem hab ich auch bis zum Abschluss meines Studiums nach dem Abi shcon 10 Jahre gebraucht um ans Sziel zu kommen.
Die Entscheidung das aufzugeben war also nicht leicht, aber ich finde den Beruf Schauspieler einfach komplett familienuntauglich.
Natürlich gibts auch Schauspieler die Erfolg haben (Kann man hier in Deutschland aber fast an einer Hand abzählen) und es gibt auch Modelle, in denen es funktioniert.
In der Regel, wenn der Partner einen "normalen" Job hat.
Dass sich meine Ex nach 11 Jahren von mir trennt, konnte ich auch nicht ahnen.
Wie dem auch sei, ich hab dann erstmal angefangen in der Gastro bei einem Kulturbetrieb zuarbeiten, der gleichzeitig ein Theaterfestival veranstaltete. Dort war ich dann ganz schnell Organisationsleiter und hab mir zwei Jahre lang mit teilweise 90 Stunden die Woche versucht einen Job zu erarbeiten, für den ich meine Ausbildung vielleicht doch noch irgendwie verwerten könnte.
Leider musste ich mir nach 2 Jahren eingestehen, dass mein ganzer Arbeitseinsatz fürn Arsch war, da mich der Chef mit seinen Versprechungen auf einen Job nach Strich und Faden verarscht hatte.
Zu dem Zeitpunkt hab ich mich also angefangen umzusehen, was ich mit 33 Jahren jetzt komplett neu machen könnte.
Da ich ja ausser Schauspiel nichts gelernt hatte, gabs 3 Möglichkeiten:
1. Mich den Rest meines Lebens mit ungelernten Tätigkeiten rumzuschlagen (Gastro, Call-Center oder ähnliches).
2. Eine weitere Ausbildung oder ein Studium anfangen, die nochmal mindestens 2-3 Jahre in Anspruch nehmen würden und die mir von keiner Stelle finanziert werden würden.
3. Meine sonstigen Fähigkeiten auszuloten und versuchen irgendwo quereinzusteigen.
Hab mich dann für Option 3 entschieden und aufgrund Ermangelung eines Bildungsgutscheins in Eigenregie angefangen mich seit einem Jahr (mit 2-3 Monaten Zwangspause durch die Verarbeitung der Trennung) in 3D-Software einzuarbeiten.
Dafür hab ich ein Talent und es ist zumindest ein Arbeitsmarkt, der nicht ganz so überlaufen ist wie Schauspiel, hab dazu auch viel recherchiert und immer wieder gehört, das gute Leute immer gesucht werden, da es ein Wachstumsmarkt sei.
Neben meinem Nebenjob und der Kinderbetreuung, die als Teilzeit alleinerziehender Vater auch nicht ohne ist, hab ich in jeder freien Minute an meiner autodidaktischen Umschulung gearbeitet.
Mein Zeitplan von einem Jahr hat sich aber trotzdem als utopisch erwiesen.
Jetzt bin ich soweit, dass ich an meinem Portfolio arbeiten kann und mich damit bewerben kann.
Was ich aber auch festgestellt habe - offene Stellen in Festanstellung gibt es selten, wenn ich nicht hunderte von Kilometern von meinem Kind entfernt arbeiten will.
In dem Bereich arbeiten viele Leute als Freelancer.
Direkt in die Selbstständigkeit einzusteigen, macht mir aber natürlich auch Angst und der Sinn darin ist auch fraglich.
Zwischendurch bin ich auch immer wieder im Anzeigenmarkt gelandet und hab mich nach etwas umgesehen, wo ich zumindest mal für ein Jahr festangestellt arbeiten könnte, um bisschen was zurückzulegen und ggf. Entspannter mit ALG I in die Selbstständigkeit starten könnte.
Aber wie gesagt: Ausser Schauspiel bringe ich keine Ausbildung mit und soviele Stellen die da passen könnten, gibts auch nicht.
Gerade wenn der Geldmangel wieder besonders drückt, bin ich dann auch regelmässig wieder mit der Entscheidung ins hadern gekommen - schliesslich hab ich schon zwei mal viel zu viel Zeit und Energie in einen Karriereplan gesteckt, der dann im nichts verpufft ist.
Falls meine Ex jetzt irgendwann ihre Pläne umsetzt und von Hamburg nach Berlin zieht, bleibt mein Sohn auch noch bei mir und dann wird das mit der Kinderbetreuung und dem nebenbei an der Karriere arbeiten auch nochmal härter, zumal wir auch keinerlei Verwandte hier vor Ort haben.
Weshalb ich dann jetzt auch wieder damit geliebäugelt habe, nochmal was ganz anderes zu probieren, beispielsweise eine Ausbildung zum Erzieher.
Es ist nicht so, dass ich faul oder untalentiert wäre, aber ich hab schon ganz schöne Komplexe und trau mir oft nichts zu. Ausserdem zweifele ich auch ständig daran die richtige Entscheidung zu treffen und deshalb fehlt mir oft der Blick aufs wesentliche oder auf Lösungen meiner Situation.
Ich bin also auch gern über konkrete Tips oder Erfahrungsberichte von Vätern in einer ähnlichen Situation dankbar.
Nur bitte keine Hinweise auf den Steuerzahler, darauf bin ich echt allergisch.
Nicht jeder wird von seiner Erziehung und seinem Hintergrund mit den selben Mitteln ausgestattet um auf eigenen Beinen zu stehn und dafür leben wir ja in einem Sozialstaat, in dem es die Pflicht der Stärkeren ist, sich auch um die schwächeren zu kümmern.
Wenns nach mir ginge, wäre in meinem Fall die Stärkere eben auch meine Ex.
Natürlich ist es nicht ihre "Schuld", dass ich immer noch nicht für meinen Lebensunterhalt sorgen kann, aber sie hat irgendwann die Entscheidung getroffen, ein Kind mit mir haben zu wollen und rechtlich gesehen wäre sie auch dazu verpflichtet, für den Unterhalt zu sorgen, da sie im Gegensatz zu mir die finanziellen Mittel dazu hat.
Es geht mir auch nicht um sozial-trickserei, sondern einfach nur um eine Aufklärung darüber, welche Möglichkeiten und Konsequenzen es für mich gibt, solange ich mich in einer Hilfebedürftigkeit befinde.
Wenn es dann nicht anders geht, als dass ich meine Ex finanziell in die Verantwortung nehmen muss, dann kann ich mich immer noch entscheiden, ob mein Kind mehr unter einem dadurch angeknacksten Verhältnis der Eltern leidet, oder daran, dass sein Vater keine Zeit und keine Nerven für ihn hat, weil er ständig von Existenzängsten geplagt wird.
Ich hoff ich hab jetzt bisschen Unverständnis ausgeräumt.
Nochmal zurück zu den Antworten:
Ist das mit der ARGE auch so abgesprochen?
Noch nicht. Ich wollte vorher klären, ob ich darauf einfach so Chancen hätte, da die Miete nicht so viel höher ist als der "angemessene" Preis im Mietspiegel hier, oder ob es Sinn macht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft geltend zu machen.
Wechselmodell würde bedeuten das Du mehr als 51 Prozent der Zeit Euer Kind betreust.
Ja? Ich dachte Wechselmodell würde bedeuten, dass das Kind an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Tagen beim jeweiligen Elternteil ist und Erziehung und Erziehungskosten ca. hälftig geteilt werden?
So hab ich das zumindest hier verstanden: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=pm&nr=10829
Dass es de Facto eben vielleicht nicht 7 aufeinanderfolgende Tage sind, sondern abechselnd 3-4 Tage seh ich dann auch nicht als sozial-trickserei, wenn das Ergebnis dasselbe ist.
Die Aufteilung ist momentan eben auch darauf ausgerichtet, dass meine Ex ihren Jobs nachgehen kann, da ich in diesen Tagen meinen Sohn habe.
Sobald ich einen ausreichend bezahlten Job habe, um aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen, kann ich dann ja auch hoffentlich einen Babysitter für diese Zeiten bezahlen...
Also.
Ideen und Anmerkungen Willkommen! Entweder dazu, wie ihr das mit dem Quereinsteigen seht oder erfahren habt, oder zur rechtlichen Situation mit der ARGE.
Hi Pappa,
Danke für den umfangreichen Bericht - jetzt kann man sich ein besseres Bild von Dir und Deiner Situation machen.
Du reflektierst ja schon recht stark und machst Dir deine Situation bewußt. Das halte ich schon mal für sehr sinnvoll.
Auf jeden Fall bist Du mit Anfang / Mitte 30 nicht der Einzige hier, der noch mal eine komplett neue Ausbildung / Studium durchzieht. Das ist defenitiv möglich, verlangt aber auch viel Organisationstalent und Disziplin.
Vor meinem geistigen Auge bist Du schon ein sehr kreativer Mensch - könntest Du dich denn auch mit einer nichtselbständigen Arbeit anfreunden? Ich denke, dass hier Deine Aussichten auf verlässliche Strukturen etwas aussichtsreicher sind.
Die Idee mit der Erzieher-Ausbildung finde ich z.B. nicht verkehrt. Gerade männliche Erzieher werden gesucht. Und ich denke mal gerade Deine kreativen Kenntnisse könntest Du sehr gut in dem Bereich einbringen und die kleinen Menschen hätten eine Menge Spaß mit Dir. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, da hier aber aus meinem Wissen vieles schulisch läuft (also keine Bezahlung) müsste das vorher mal ermittelt werden. Wenn Du die Möglichkeit zu einem Praktikum in dem Bereich hast, probier es doch mal aus.
Das Problem bei Deinen auto-didaktischen Bemühungen hast Du ja selber schon erkannt. Dazu kommt, dass heute ohne entsprechende Ausbildungszertifikate von namhaften Trägern auch nicht viel läuft. Dazu stell ich mir die Frage, wie Du die doch sehr hochwertige IT-Technik dauerhaft bezahlen (un auf dem aktuellen Stand der Technik) halten willst. Gruß Ingo
Anbei mal ein Link zur Erzieherausbildung:
Trenne mal deine beruflichen Pläne und deine Bemühungen um eine Existenzsicherung. Schaffe eine klare Existenzgrundlage für dich und dein Kind und dann geht es auch leichter mit der beruflichen Neuorientierung.
Wenn ich es richtig verstanden habe ...
1) kannst du eine Wonhung anmieten mit Kinderzimmer
2) hast du Einkünfte, die aber nicht ganz zum leben reichen
3) bist du von der Mutter als Paar getrennt
4) besteht ein freiwilliger Unterhaltstitel (hier unbekannter Dauer)?
Dann sieht die Sache doch ganz einfach aus:
1) Miete die Wohnung an, wenn sie in den Angemesenheitsgrenze für 2 Personen liegt, denn nur so hast du kindgerechten Wohnraum
2) Treffe mit der Mutter eine schriftliche Umgangs-/ Betreuungsvereinbarung. Hier würde ich das sehr, sehr simpel erst mal so machen:
Wir als Eltern von.... wollen die Betreuung unseres Kindes so regeln, dass sich [Kind] monatdurchschnittlich bei jedem Elternteil an 15 Tagen aufhält und dort von dem jeweiligen Elternteil versorgt und betreut wird.
Wir organisieren das so, dass sich [Kind] immer eine Woche beim jeweiligen Elternteil aufhält. [Kind] wechselt immer am Sonntagabend um 19.00 Uhr.
Wenn ihr das anders organisiert, mußt du eben was anderes schreiben, solange im Jahresergebnis die 15 Tage durchgehalten werden. Natürlich muss das dann auch durchgeführt werden.
Soweit du jetzt bereits Aufstocker bist, brauchst du für den Umzug die Zustimmung zur Kostenübernahme für die Wohnung. Falls sie sich erstmal weigern, muss man härtere Geschütze anwenden, aber der Anspruch ist völlig klar.
Die Sorge der Mutter, dass sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden könnte, ist völlig unbegründet (oder vorgeschoben) denn das Kind ist bereits über 3 Jahre.
So, und wenn du dann einen Bescheid für dich+Kind antielig+halber Alleinerziehendenzuschlag +angemessene Wohnung hast, unter korrekter Anrechnung von Nebeneinkünften und Freibeträgen, dann hast du einen sichere Ausgangslage und kannst schrittweise voll beruflich planen.
Vorher - und oben - sind mir zuviel "wenns" und "danns" drin, und Spekulationen auf Bärenfell-Verteilungen, die noch nicht gejagt sind.
gruss
maxo
(PS: sehe garade in anderem Thread, dass du ja schonmla Antrag gestellt hast - und so wie es aussieht nach negativem Beschied die Flinte ins Korn geworfen hast, anstatt Widerspuch einzulegen - so kommst du natürliuch nicht weiter) Jetzt wäre ein Überprüfungsantrag erfoderlich.
@Ingo: Danke für die Blumen...;) Nützt natürlich alles nichts, wenns an der Selbstvermarktung mangelt. Daher ja auch der Wunsch, erstmal in festeren Strukturen einzusteigen.
Im 3D Bereich ist das mit dem Zertifikat allerdings ähnlich wie bei anderen auch nur entfernt kreativen Berufen: Da guckt kein Schwein nach. Das einzige was zählt, ist was man drauf hat. Oder zumindest, dass man glaubhaft vermitteln kann, dass man was drauf hat. Und in dem Bereich gibts auch noch kaum offizielle Ausbildungsmöglichkeiten, was ja ein Grund war, warum mir das als Quereinstieg geeignet schien.
Danke auch für den Link, werd ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen, wenn ich wieder die NErven dafür hab.
@Maxo:
Trenne mal deine beruflichen Pläne und deine Bemühungen um eine Existenzsicherung. Schaffe eine klare Existenzgrundlage für dich und dein Kind und dann geht es auch leichter mit der beruflichen Neuorientierung.
Sehr guter Tip. Genau das versuch ich gerade. Hast auch richtig gesehn, dass ich das vor einem halben Jahr schon mal versucht habe und dann zu schnell aufgegeben hab.
Die Konsequenz war dann eben: Die ganze Zeit wieder im Stress wegen der Existenzgrundlage und aufgrund fehlender Nerven dann wieder die ganze Zeit mit Hadern und zweifeln beschäftigt gewesen...
Wenn die Kosten der Unterkunft übernommen werden, dann hab ich schon mal eine Ecke mehr Luft, das war nämlich bei meinem letzten Umzug (Nach der Trennung) schon nicht der Fall, weil ich da voreilig unterschrieben hatte, ohne das vorher mit dem Amtz zu klären.
Auch ein Fehler, den ich jetzt nicht mehr machen werde.
Ob die Angst meiner Ex vor Unterhaltsansprüchen gerechtfertigt ist, konnte ich bisher eben noch nicht klar rausfinden. Aber wie meinst da das, dass ihre Angst unbegründet sei, weil das Kind shcon über 3 Jahre ist?
Es geht ja um den Kindesunterhalt und da hat das Kind ja ein bisschen länger drauf Anspruch.
Konkret hab ich auf jedenfall schon gelesen, dass Bei Hartz 4 Empfängern der Unterhaltsanspruch vom Jugendamt auf das Jobcenter übergeht, so denn der andere Elternteil unterhaltspflichtig ist.
Oder so ähnlich.
Daher: Wenn sie aufgrund von Vermögen oder Einkommen unterhaltspflichtig wäre (was der Fall ist, sie kommt mit ihrem Einkommen knapp über die Einkommensgrenze bei der Düsseldorfer Tabelle), dann könnte das das Arbeitsamt bei ihr einfordern.
So war das wohl auch bei einem Freund von ihr, der in der selben Situation war, also Wechselmodell und Hartz4 Empfänger.
Das Jobcenter hat dann dessen Ex um Unterhalt belangt. Was der Freund dann umgehend an seine Ex zurückgab, da das ja nicht das Ziel war.
Was ich eben nicht rausfinden konnte: Ob das generell bei einem Wechselmodell, das genau hälftig ist der Fall ist oder rechtens.
Und ob es eine Rolle spielt, dass zur Zeit ja schon ein freiwilliger Titel von mir an sie besteht.
Ich weiss, ist ganz schön speziell und kompliziert, aber so ist es eben, wenn man nach wie vor versucht gleichberechtigt Eltern zu sein, ohne sich gegenseitig oder dem Kind schaden zu wollen.
Wenn mir da keiner mit Erfahrungen oder Links weiterhelfen kann, dann werd ich versuchen, mich mal bei der Öffentlichen Rechtsauskunft hier in Hamburg beraten zu lassen.
Mit meinem Weiterbewilligungsantrag bin ich eh schon zu spät dran und muss mir wieder Geld für die Miete leihen, da kann ich jetzt genauso gut auch nochmal in Ruhe überlegen, was am sinnvollsten wäre, bevor ich wieder was halbgares beim Amt abgebe.
Noch eine Ergänzung...
Die Ex schlug aufgrund ihrer Bedenken vor, dass sie gegen mich Unterhaltsvorschuss geltend macht und mir dann das Geld zur Verfügung stellt, um das auszugleichen, was mir eben gerade zur vernünftigen Betreuung meines Sohns fehlt.
Den Unterhaltsvorschuss muss ich dann natürlich zurückzahlen, sobald ich ausreichend verdiene, was dann ja auch kein Problem sein sollte.
Wann das eintritt und wieviel Schulden ich damit anhäufe steht natürlich noch in den Sternen, aber sie meinte, bevor sie jetzt quasi für meine mangelnde Leistungsfähigkeit aufkommen muss, soll ich das doch als Investition in meine Karriere sehn.
Die Argumentation ist ja auch nicht komplett verkehrt, aber solange ich rechtlich ander Möglichkeiten habe, möchte ich die trotzdem ausschöpfen.
Moin pap.
Mit Deinen Fortbildungsambitionen ist Zeit die knappe Ressource.
Du brauchtst Zeit zum Generieren eigener Einkünfte und Zeit für Bildung.
Ein Kind über das Maß normalen Umgangs zu Dir zu nehmen, ist daher nicht so einfach.
In dieser Situation bietet sich an, Umgang in einem Maße wahrzunehmen, der dem Kind einen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Wohnungsgröße verschafft und KU-Ansprüche begründet. Schau nochmal in den anderen Thread, ich hatte Dir mW schon mal für Hamburger Verhältnisse vorgerechnet.
Such Dir in der Boomtown einen angenehmen Job, der Dir zumindest die Bedienung des KU-Titels ermöglicht und das Jobcenter nicht alzu nervös werden läßt. Bei Aufstockung maulen die immer!
Dann eine vorschriftsmäßige Wohnung für zwei Personen, nach SGB II-Fachanweisung für HH kalt 392 €, warm ca. 500 €, Umgangsregelung auf min 30% der Monatszeit fixiert.
Verdienstnachweis, Mietkosten, KU-Titel und verbindliche Umgangsregelung(wenn möglich sogar amtlich und gerichtlich gebilligt) legst Du mit einem neuen Antrag auf ergänzende SGB II-Leistungen dem Jobcenter vor. Die Unterbrechung jetzt hat sogar den Vorteil, daß Du ohne Zustimmung Wohnraum anmieten kannst.
Such Dir zeitgleich einen guten Anwalt für Familien- und Sozialrecht, der sofort hart und zielsicher schießen kann, wenn das Amt Zicken macht.
Wenn diese Basics in trockenen Tüchern sind, dann suchst Du Dir in dem HH-Riesenfeld für Bildung ein Deinen Begabungen und Neigungen entsprechendes Angebot.
Informiere Dich, ob dieses gefördert werden kann oder ob sich Bildung und SGB II-Leistungen sogar ausschließen.
Das Ganze sollte funktionieren, solange Deine Ex keine Sozialleistungen beansprucht.
W.
Moin Wildlachs,
danke für die Tips.
Zeit ist in der Tat das Problem.
In einem Jahr auf eigene Faust ne komplette Ausbildung als Autodidakt neben jobben und Kind war in der Tat etwas ambitioniert. Bei einer realistischen Einschätzung meiner Zeiteinteilung und meiner Kräfte werd ich vermutlich noch mindestens ein halbes Jahr bis ein Jahr so weiter machen müssen.
Ich hab ja zwischenzeitlich auch immer wieder überlegt einfach einen besser bezahlten Job zu suchen, aber bei meinen Qualifikationen ist das eben nicht so einfach.
Realistischer ist es einfach ein paar Minijobs zu machen, aber wenn ich dann mein Kind überhaupt noch sehen will, kann sich die Umschulung noch ne ganze Weile weiter ziehen, und ob ich dafür die Kraft habe, bezweifle ich dann doch.
Aber einen anderen Weg zu gehen und noch eine Ausbildung hintenran zu hängen, hat eben auch nur zweifelhafte Erfolgsaussichten, einfach weil ich dann vor dem selben Problem mit der Finanzierung und dem Zeitmanagement stehe.
Aber der Thread wird solangsam Off-Topic und ich will da jetzt auch nicht weiter rumjammern.
Zur Wohnung:
Anspruch auf eine angemessene Wohnung für zwei Personen hab ich meines Wissens nach nicht. Was ich in der Fachanweisung für Hamburg dazu finde sagt lediglich aus, dass es einen Spielraum von 10% gibt:
4.4 für getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts
Leben Eltern getrennt und üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden ist, ein eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 2 oder 3.1 von bis zu 10 % angemessen. Voraussetzung ist, dass das Kind sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhält und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommt.
Da komm ich aber wahrscheinlich knapp hin mit, wenn ich in die Wohnung der Schwester meiner Ex ziehe.
Was dann auch den Vorteil hat, dass er bei mir sein kann und ich trotzdem arbeiten kann, wenn sie sich mit um ihn kümmert.
Um einen Anwalt komm ich aber vermutlich nicht rum, wenn ich auch nur einen Cent mehr vom Amt haben will für die Kinderbetreuung.
Abgesehen von der unklaren Unterhaltssituation mit meiner Ex war die Aussage von meinem Sachbearbeiter zur temporären Bedarfsgemeinschaft schlicht falsch, nach dem was ich heut noch so recherchiert habe.
Und da ich den Anspruch ja schon beim letzten Antrag gestellt hatte, kann ich das unter Umständen mit anwaltlicher Hilfe auch noch rückwirkend geltend machen.
Ich geh Donnerstag früh mal zur ÖRA und wenn ich Glück hab, kann ich Donnerstag nachmittag dann beim Amt schon mit den richtigen Informationen aufschlagen.
Dass ich meine Zeit mit dem Kind zu Gunsten von Weiterbildung und Jobsuche reduzieren muss, wird dann aber wahrscheinlich auch nicht zu vermeiden sein.
Ich bin eben selbst ohne Vater aufgewachsen und hab dementsprechend auch einen ziemlich hohen Anspruch daran es besser zu machen...
Zur Wohnung:
Anspruch auf eine angemessene Wohnung für zwei Personen hab ich meines Wissens nach nicht. Was ich in der Fachanweisung für Hamburg dazu finde sagt lediglich aus, dass es einen Spielraum von 10% gibt:
Du scheint ein Meister in der Disziplin "Schuß ins eigene Knie" zu sein. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf eine 2-Kopf-Wohnung, wenn du denn eine hättest.
Die Fachanwesiung verstehst du falsch. Es heißt "entweder Berücksichtigung als zählender Kopf" oder als "10%-Ausweitung der darunterliegenden Wohnungsgröße".
Also: Wenn du derzeit nicht im Bezug des Amtes bist, miete eine angemessene 2-Personen-Wohnugn an und stelle anschließend den Antrag.
gruss
maxo
Jaja, Meister im Schuss ins eigene Knie bin ich durchaus...;)
Aber deshalb will ichs ja diesmal auch ganz genau wissen.
Ich hab mir meine Quelle nochmal genau durchgelesen, aber entweder bin ich blind oder hab eine andere Quelle:
http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html
Da find ich deine Erklärung auf jedenfall nicht.
Und nochmal zur Erläuterung:
Ich bin derzeit als Aufstocker im Bezug (Midi-Job mit 450 brutto), mein Bewilligungszeitraum läuft Ende August aus und die Unterkunft die ich mieten könnte besteht aus zwei kleinen Zimmern zur Untermiete in der Wohnung der Tante meines Sohns.
Wenn ich davon ausgehe, dass die Wohnfläche durch zwei geteilt wird (ca 70qm/2=35qm), dann komm ich mit den Mietkosten (exklusive natürlich Telefon/Internet/Strom) auch grade unter die Höchstgrenze für angemessen Wohnraum, sollte im Prinzip also so oder so kein Problem sein, dass mir das bei der Weiterbewilligung auch genehmigt wird.
Berechnung hab ich nach der Tabelle gemacht die ich auf einer anderen Seite gefunden habe:
Grundlage für die Berechnung der vorstehenden Höchstwerte ist ein Durchschnittswert, der sich aus den durchschnittlichen Nettokaltmieten über alle Baualtersklassen und Wohnungsgrößen des Mietenspiegels 2005 ergibt.1 Der Durchschnittswert (nettokalt) beträgt 6.26 Euro/m2. Für die kalten Betriebskosten sind durchschnittlich 1,80 Euro/m2 und für die Heizkosten durchschnittlich 0,80 Euro/m2 laut Betriebskostenspiegel 2005 (Deutscher Mieterbund) zu berücksichtigen.
Danach komm ich auf:
(6,26*35)+(1,8*35)=282,1 EUR Nettokaltmiete
+
(0,8*35)= 28 EUR Heizkosten
SUMME
310,1 EUR Warmmiete.
Mit der Tante hab ich mich auf einen Pauschalbetrag von 400 EUR inklusive Telefon/Internet/Strom geeinigt.
Nach meiner Berechnung sind dann meine Fixkosten durchs Amt gedeckt, auch wenn sie nur den Höchstsatz für eine angemessene Wohnung in der Grösse übernehmen, Lebenshaltungskosten bestreite ich dann wie bisher aus meinem Midijob.
Eine eigene Wohnung kommt aus zwei Gründen nicht wirklich in Frage für mich:
1. Wohnungsmarkt in Hamburg. Vor allem in dem Stadtteil, in dem mein Sohn in die Kita geht, sind Mietpreise im Rahmen der Angemessenheitstabellen für eine 2-Personenwohnung utopisch.
Genossenschaften hab ich auch schon alles durch, da gibts Wartezeiten von 2 Jahren und mehr und ich muss ja zum 1.Oktober aus der Wohnung hier raus.
2. Hab ich einen Schufaeintrag und damit eigentlich ausschliesslich Chancen auf ein WG-Zimmer.
Ich habe in der gleichen Fachanweisung gelesen ,-) und hebe das relevante hervor:
4.4 für getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts
Leben Eltern getrennt und üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden ist, ein eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 2 oder 3.1 von bis zu 10 % angemessen. Voraussetzung ist, dass das Kind sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhält und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommt.
D.h. wenn Kind unter der Woche dann
entweder Wohnung für 2 Personen angemessen (hier Nettokaltmiete bis 392,40 € bzw. 60qm)
oder
Wohnung für 1 Person + 10% (hier = 55qm oder 327+10% = 359,70€)
Dennoch brauchst du die Zustimmung zur Anmietung der "Untervermietungs-Wohnung". Sollte bei dem Preis machbar sein. Allerdings kommst du mit deinem Pauschalvereinbarung nicht durch, denn Telefon/Strom/Internet sind aus dem Regelsatz zu bezahlen, d.h. die wird dir das Amt korrekterweise wieder rausrechnen. Üblicherweise läßt sich das Amt den Hauptmietvertrag vorlegen und akzeptiert nur eine qm-weise Aufteilung von Nettomiete, Heizkosten und Betriebskosten.
Ja, Behörden Texte lesen können ist schon eine Kunst für sich...
Also Beispiel wäre: Beide Elternteile beziehen ALG2.
Das Kind ist beim einen schon in der Wohnungsgrösse berücksichtigt (Weil es dort über 50% der Zeit verbringt zum Beispiel).
Dann wird es beim anderen Elternteil nicht in der Wohnungsgrösse berücksichtigt, aber die Überschreitung des Höchstwertes wird berücksichtigt.
In meinem Fall bezieht meine Ex ja kein ALG2, also kann es bei ihr nicht berücksichtigt werden und könnte theoretisch bei mir berücksichtigt werden.
Das Problem besteht aber soweit ich es verstanden habe nach wie vor darin:
Das Kind wird nur bei mir in den KdU berücksichtigt, wenn es mehr als 50% bei mir verbringt.
Sobald das eintritt, fürchtet aber meine Ex, dass das Amt sich Unterhalt von ihr holt und das ist nach wie vor der Knackpunkt bei der ganzen Entscheidung.
Die Pauschalvereinbarung betrifft auch nur meine neue Vermieterin, sie zahlt eben inklusive alles 800,- und möchte gern die Hälfte haben, im Untermietvertrag werden die Kosten für Telefon/Internet/Strom nicht enthalten sein, sondern nur Nettokaltmiete und Heizkosten.
Den Hauptmietvertrag hat sie nicht, den darf das Amt aber auch nicht einfordern laut Gesetz, da das ein Vertrag von ihr mit ihrem Vermieter ist und nicht dem SGB II untersteht (oder so ähnlich).
Daher könnte ich jetzt theoretisch auch einfach die Nettokaltmiete höher ansetzen, aber erstens halt ich nichts von so Tricksereien und zweitens würde ich damit riskieren, dass der Mietpreis als nicht angemessen beurteilt wird.
Die Höchstgrenzen für Nettokaltmieten berechnen sich ja aus dem Preis pro Quadratmeter, zumindest wenn ich nach dem zitierten Text von meinem vorigen Post gehe.
Und da ich ja von der insgesamt 70qm grossen Wohnung nur die Hälfte bewohne, ergibt sich auch nicht die Höchstgrenze für einen Einpersonenhaushalt, die sich aus einer Grösse von 50qm berechnet.
Zumindest wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe.
Aber wie gesagt: Eigentlich hab ich schon ausgerechnet, dass ich mit den Fixkosten so klar komme.
Viel interessanter wär nach wie vor für mich, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, solange sie Angst vor Unterhaltsforderungen vom Amt hat, lässt sich meine Ex natürlich nicht darauf ein, mir irgendwas zu unterschreiben von einer 50/50 Regelung...
Also Beispiel wäre: Beide Elternteile beziehen ALG2.
Das Kind ist beim einen schon in der Wohnungsgrösse berücksichtigt (Weil es dort über 50% der Zeit verbringt zum Beispiel).
Dann wird es beim anderen Elternteil nicht in der Wohnungsgrösse berücksichtigt, aber die Überschreitung des Höchstwertes wird berücksichtigt.
Also, deine Logik muss ich nicht verstehe - sie ist schlicht falsch und ich weiß nicht warum du dir einen solchen nicht existierenden Zusammenhang zusammenreimst.
Ich kenne zig Fälle, wo bei beiden Eltern natürlich jeweils kindgerechter Wohnraum nach Köpfen der jeweilgen zweitweisen Bedarfsgemeinschaft bewilligt wird. Auch wenn es das Amt nicht gleich freiwillig tat.
Das Problem besteht aber soweit ich es verstanden habe nach wie vor darin:
Das Kind wird nur bei mir in den KdU berücksichtigt, wenn es mehr als 50% bei mir verbringt.
OMG - das ist totaler Unsinn!
Ein zusätzliche Kinderzimmer muss bei dir berücksichtigt werden, wenn "sich das Kind regelmäßig, wiederkehrend und nicht nur stundenweise, sondern mit Übernachtungen" bei dir aufhält. Es zählen alle Tage mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt bei dir. Das steht so in zig SG-Urteilen. Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob das 4 Tage im Monat oder 8 Tage oder 15 Tage pro Monat sind.
Sobald das eintritt, fürchtet aber meine Ex, dass das Amt sich Unterhalt von ihr holt und das ist nach wie vor der Knackpunkt bei der ganzen Entscheidung.
Nochmal und letztmals: die Angst ist unbegründet - es gibt keinen Rechtsgrund, mit dem das Amt etwas von ihr holen könnte.
Solange die Betreuungsverteilung bis 14/16 Tage ist überhaupt gar nicht. Evtl. könnte bei 15/15 Tagen Betreuung das Amt dich auffordern, die Zahlungen des Kindesunterhaltes einzustellen und die Beseitigung des Titel s verlangen. Aber es könnte sich nix von der Mutti holen!
gruss
maxo
Ok, wenn du zig Fälle kennst, dann hör ich mal mir auf Sachen zusammenzu reimen und kümmere mich rechtzeitig um Rechtsbeistand um dann ggf. mir nicht weiter ins Knie zu schiessen...
Naja, wie gesagt, Behördendeutsch macht mir immer Knoten im Kopf, auch wenn ichs sonst mit der Logik ja nicht unbedingt auf Kriegsfuss stehe.
Meine Ex ist auf jedenfall ein Meister darin mir ihre Gründe in den Kopf zu argumentieren, vor allem wenn sie Angst hat irgendeinen Nachteil zu haben.
Trotzdem hat sie mir von zumindest einem Fall eines Freundes erzählt, bei dem es genau so war: Eltern getrennt, der Papa ALG2, er hat Antrag auf hälftigen Mehrbedarf als Alleinerziehender gestellt und den auch bekommen, dafür wurde sie vom Jobcenter für den Unterhalt belangt und musste den auch zahlen.
Ich hab ihr dann auch gesagt, dass das Blödsinn ist, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wo da die gesetzliche Grundlage ist.
Ich hab dazu aber irgendwo im Netz dann doch was gefunden, find das aber auf Teufel komm raus nicht mehr.
Die Logik würde mir auch sagen, dass das Amt mich höchstens dazu zwingen kann, meinen freiwilligen Titel (den ich ja bisher nicht zahlen konnte, da die Anrechnung auf meinen Freibetrag beim Einkommen nicht berücksichtigt wurde) aufzugeben, aber wohl kaum, dass meine Ex jetzt einen Titel mir gegenüber erstellt.
Aber meine Logik und die Gesetzesgrundlage sind eben vielleicht doch anders...
Sorry wenn ich darauf so rumreite, aber mich verunsichert das alles immer so sehr, dass ich am Ende lieber den kürzeren ziehe und darauf hab ich jetzt endgültig keine Lust mehr.
.... meinen freiwilligen Titel (den ich ja bisher nicht zahlen konnte, da die Anrechnung auf meinen Freibetrag beim Einkommen nicht berücksichtigt wurde) aufzugeben, a....
Ja, und das darfst du auch nicht akzeptieren!!!
Hier ist ein Überprüfungsantrag erforderlich. Kannst dich ja mal so melden - das sprengt langsam glaub ich den Rahmen des Forums.
gruss
maxo
Ja, den Eindruck hab ich solangsam auch...wie gesagt, ich geh jetzt am Donnerstag mal zur Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg, wenn ich Glück hab klärt sich dann schon einiges....ich hab jetzt auch den ganzen Tag nichts anderes gemacht als recherchiert und brauch jetzt mal ne Pause....;)
Es zählen alle Tage mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt bei dir. Das steht so in zig SG-Urteilen.
Nach neuester Rechtssprechung sogar auch weniger:
Das Gericht hat außerdem klargestellt, dass eine temporäre Bedarfsgemeinschaft zwischen den Kindern und der Mutter auch an den Tagen besteht, an denen sich die Kinder nur kurz bei der Mutter aufgehalten haben, und den Rest des Tages in einer öffentlichen Einrichtung (Kindergarten bzw. Grundschule) betreut wurden. Entscheidende Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen gegen das Job-Center im Rahmen der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft ist, dass sich die Kinder an dem Besuchstag länger bei der Mutter als bei ihrem Vater aufhalten.
@diskurso
Danke für den Hinweis - interessant, was für Mütter alles möglich gemacht wird. Höchste Zeit, dass die 12-Stunden-Regel aufgebohrt wird. Alelrdings wird hier wohl das Jobcenter in Beschwerde gehen. Und ein guter Ansatz, um gleich mal einer Serie Überprüfungsanträge zu lancieren.
gruss
Maxo
Danke für den Hinweis - interessant, was für Mütter alles möglich gemacht wird.
Mhmm, wollte ich extra nix dazu sagen, aber genau das viel mir auch als erstes auf. 😉
Alelrdings wird hier wohl das Jobcenter in Beschwerde gehen.
Erst mal abwarten. :phantom: