Neuer Tag, neues Glück (oder Pech).
Hab jetzt eine Quelle gefunden, in der das mit dem Unterhalt auch steht. Zumindest soweit ich das verstanden habe:
Leitsätze
1. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft besteht in der Regel für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als zwölf Stunden in dieser Bedarfsgemeinschaft aufhält.2. Kindergeld ist nur dann als Einkommen eines minderjährigen Kindes zu berücksichtigen, wenn der Kindergeldberechtigte selbst Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft ist.
3. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den sorgeberechtigten Elternteil für die Zeit der Wahrnehmung des Umgangsrechts bei einem anderen Elternteil gehen auf den Grundsicherungsträger über und sind von diesem bei den Familiengerichten durchzusetzen.
Vielleicht kann mir da jetzt nochmal jemand bei der Übersetzung, bzw. Auslegung helfen.
So weit ich das jetzt verstanden habe, heisst das:
Zu 1. Der Sachbearbeiter hat mich "verarscht" und ich kann ggf. rückwirkend Ansprüche geltend machen (da muss ich mich dan bei der ÖRA konkret beraten lassen, davon hab ich keine Ahnung).
Zu 2. Kindergeldberechtigte ist die Mutter (zumindest nach der jetzigen Regelung, wie sich das bei einem 50/50 Modell ändern würde weiss ich nicht). Demnach ist es in der temporären Bedarfsgemeinschaft nicht zu berücksichtigen bei mir, da die Kindergeldberechtigte ja nicht selbst Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.
Zu 3. In der Zeit in der mein Sohn bei mir ist, hat die ARGE die Möglichkeit den Unterhalt für das Kind beim Familiengericht durchzusetzen gegenüber der Mutter.
Im Urteil selbst steht, dass das dann von den Familiengerichten entschieden werden muss, da hab ich also keine Ahnung, ob es dazu schon Urteile gibt.
Oder ob ich das jetzt überhaupt richtig verstanden habe.
Was das in der Praxis hiesse hab ich jetzt auch nicht verstanden - Würde sich die ARGE also den Unterhalt von der Kindsmutter holen? Wird mir der Unterhalt dann trotzdem angerechnet auf meinen Bezug oder dann eben nicht?
Freu mich auf Input um die Wartezeit bis zum ÖRA Termin zu verkürzen...;)
Und noch eine Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
Ein Unterhaltsanspruch würde aber meines Wissens nach jetzt nur bestehen, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes bei mir wäre, oder wir ein 50/50 Wechselmodell betreiben würden.
Da hab ich schon etwas dazu gefunden, dass dann der Mehrverdienende an den weniger verdienenden einen Prozentsatz des Kindesunterhalts leisten muss, und diesen Anspruch könnte die ARGE dann wohl geltend machen, wenn die Zahlung nicht sowieso schon erfolgt.
Die Einzige Lösung für mich, mehr Geld für das Kind zu haben ohne dass meine Ex Unterhalt zahlen muss ist also, das Modell weiter wie bisher zu belassen (also dass mein Sohn weniger als 50% bei mir lebt) und eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anzumelden.
So komm ich dann auf jedenfall auf ca. 100 EUR mehr, mit denen ich das Kind unterhalten ohne dadurch ständig selber unters Existenzminimum zu rutschen.
So. Statusupdate.
War heut morgen bei der ÖRA in Hamburg. Das war leider ein Schuss in den Ofen, die Dame war zwar sehr nett, hatte aber offensichtlich entweder keine Ahnung oder keine Lust ins Detail zu gehen und meinte ich soll erstmal machen und dann mit einer schriftlichen Ablehnung widerkommen.
Den Knackpunkt dabei, dass ich dazu eine Unterschrift meiner Ex brauche und die dazu nicht bereit ist, solange nicht 100% geklärt ist, dass sie dann nicht von der ARGE belangt werden kann, hat sie mehr oder weniger ignoriert.
Daraufhin hat meine Ex nochmal bei einer anderen Beratungsstelle angerufen und diesmal hatten wir Glück mit einer kompetenten Ansprechpartnerin.
Hier also die praktizierten Fakten:
Die Gesetzesgrundlage ist die, die ich im vorletzten Post zitiert habe.
Die Auslegung ist so: Die ARGE holt sich alles was ich mehr von ihr bekomme an Leistungen in Form von Unterhaltsansprüchen von meiner Ex wieder.
Und zwar in genau der Höhe.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen erhöhten Regelsatz aufgrund einer temporären Bedarfsgemeinschaft oder um den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende handelt.
Es spielt auch keine Rolle dabei, wieviele Tage der kleine bei mir ist.
Die Frau von der Beratungsstelle meinte auch noch dazu, dass sie dazu noch keine abschliessenden Urteile kennt und im zitierten Text heisst es ganz unten ja auch:
Ob auf die Beklagte (also das Jobcenter) überhaupt familienrechtliche Ansprüche der Kläger zu 2 bis 4 gegen ihren Vater gemäß § 33 Abs 1 SGB II übergegangen sind, war nicht zu entscheiden. Für die Geltendmachung derartiger Ansprüche sind die Familiengerichte zuständig. Es kann deshalb auch offen bleiben, ob die Rechtsansicht des LSG zutrifft, ein Anspruch der Kläger zu 2 bis 4 gegen ihren Vater scheitere schon daran, dass dieser Betreuungsunterhalt leiste, sodass ein Anspruch auf Barunterhalt (vgl §§ 1606 Abs 3 Satz 2, 1612 Bürgerliches Gesetzbuch) in jedem Falle ausscheide. Hierbei ist ggf zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Umgangsrecht der Kinder nicht nur einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert einräumt (vgl zuletzt BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - NJW 2008, 1287 und BVerfGE 108, 52), sondern auch betont, dass die Ermöglichung des Umgangs mit beiden Elternteilen vorrangig ein Recht des Kindes ist (BVerfG NJW 2008, 1287, 1289 RdNr 75), was eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile für die Kosten des Umgangs begründen könnte.
Es könnte also auch sein, dass da nochmal geklagt wird und das Ergebnis dann ein anderes sein wird.
Nach momentaner Praxis und Rechtssprechung ist es aber so wie oben geschildert.
Im Prinzip kann ich es aus der Perspektive der sozialen Gerechtigkeit auch nachvollziehen - Schliesslich könnte meine Ex entsprechend ihrem Verdienst (ca. 1300 netto) und Vermögen (ca. 30.000 EUR) ja tatsächlich zumindest einen anteiligen Unterhalt für ihr Kind bezahlen, da ich ihn eigentlich in etwa gleich viel betreue, warum sollte da also der Staat und damit der Steuerzahler dafür einstehen müssen.
Inwiefern man als Elternteil ja allein durch die Bereitschaft ein Kind grosszuziehen, das später mal ein Steuerzahler wird und für die Rente der jetzigen Generation schuften muss, vielleicht etwas besser gestellt werden sollte, als das zur Zeit der Fall ist, ist dann ja eine ganz andere Diskussion.
Ich kann ja auch verstehen, dass sie das Gefühl hat, sie würde damit ja nur meine Ausbildung oder Umschulung oder Jobsuche finanzieren, da ich ja aus meiner Hilfsbedürftigkeit kommen könnte, wenn ich mir einfach einen besser bezahlten Job suche.
Ich finde aber auch nach wie vor, dass das erstens zu kurzfristig gedacht ist und zweitens letzten Endes eben nur dem Kind schadet.
Klar, ich hab irgendwann Entscheidungen getroffen, die es mir jetzt schwer machen, für meinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Und klar, ich hab schon dafür solange gebraucht, dass ich jetzt in einem Alter bin, wo es eben nicht so einfach ist sich komplett umzuorientieren.
Aber egal wie ichs wende und drehe - mehr Druck und Stress hilft mir jetzt nicht die richtigen Entscheidungen für meine Karriere zu treffen und schneller ans Ziel zu kommen.
Längerfristig gedacht kann es ja durchaus sein, dass ich mit meiner aktuellen Karriere irgendwann doppelt und dreifach wie sie verdiene und das kommt dann letzten Endes sowohl ihr als auch dem Kind zu gute.
Und nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: SIe kommt sehr wohl für den Unterhalt auf für unseren Sohn und kauft ja auch das meiste an Bekleidung und Spielsachen und soweiter für ihn ein.
Aber eben alles in ihrer Zeit und nach ihrem Gutdünken.
In meiner Zeit muss ich eben mit meiner Unterfinanzierung wirtschaften, wenn ich ihm auch mal ein Eis kaufen will oder in den Zirkus oder mal paar Spielsachen für sein Zuhause bei mir.
Aber ich schweife wieder ab.
Bleibt also nach wie vor die Idee, dass sie Unterhaltsvorschuss beantragt und das Geld dann mir für den Kindesunterhalt zur Verfügung stellt.
Ob und wann ich den dann and das Jugendamt zurückzahlen muss, ist wohl in der Praxis auch noch eine schwammige Sache laut der Frau von der Beratungsstelle und hängt nicht nur von meinem zukünftigen Einkommen ab, sondern auch von der Lebenssituation.
Ich werd jetzt also erstmal meinen Weiterbewilligungsantrag abgeben und dann drauf bauen, dass mir wenigstens die Kosten der Unterkunft komplett bewilligt werden.
Und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Und dann eben mal wieder ein paar Nachtschichten einlegen und dank Trinkgeld zumindest etwas mehr zur Verfügung haben für mich und meinen Sohn.
Und mir getrennt davon dann mal überlegen, ob mir die Zeit und Ruhe, die ich mehr für meine Karriereplanung zur Verfügung habe, das Risiko wert ist mich auf unbestimmte Zeit zu verschulden.
So, ich danke für euer mitdenken und eure Tips und hoffe mein Erfahrungsbericht zu dem Thema hilft dem einen oder anderen, der sich in einer ähnlichen Situation befindet und über diesen Thread stolpert.
Moin PAP,
Die Gesetzesgrundlage ist die, die ich im vorletzten Post zitiert habe.
Die Auslegung ist so: Die ARGE holt sich alles was ich mehr von ihr bekomme an Leistungen in Form von Unterhaltsansprüchen von meiner Ex wieder.
Und zwar in genau der Höhe.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen erhöhten Regelsatz aufgrund einer temporären Bedarfsgemeinschaft oder um den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende handelt.
auch wenn hier immer wieder mal was anderes behauptet wird: Das ist ja auch logisch - sowohl mathematisch wie sozial. Ansonsten wären ja die Paare benachteiligt, die einfach unter einem Dach leben.
Inwiefern man als Elternteil ja allein durch die Bereitschaft ein Kind grosszuziehen, das später mal ein Steuerzahler wird und für die Rente der jetzigen Generation schuften muss, vielleicht etwas besser gestellt werden sollte, als das zur Zeit der Fall ist, ist dann ja eine ganz andere Diskussion.
"schuften" müssen Berufsgruppen wie Landwirte oder Bergleute. Die meisten anderen müssen einfach arbeiten gehen. Teilweise für's eigene Einkommen und das des eigenen Nchwuchses; teilweise auch für die Kosten derer, die Sozialleistungen beziehen - sehr oft lange bevor diese das Rentenalter überhaupt erreichen.
Ich finde aber auch nach wie vor, dass das erstens zu kurzfristig gedacht ist und zweitens letzten Endes eben nur dem Kind schadet.
Klar, ich hab irgendwann Entscheidungen getroffen, die es mir jetzt schwer machen, für meinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Und klar, ich hab schon dafür solange gebraucht, dass ich jetzt in einem Alter bin, wo es eben nicht so einfach ist sich komplett umzuorientieren.
Aber egal wie ichs wende und drehe - mehr Druck und Stress hilft mir jetzt nicht die richtigen Entscheidungen für meine Karriere zu treffen und schneller ans Ziel zu kommen.
naja, das ist relativ. Laut Deinem Profil bist Du 34; Deine Ausbildung und Selbstfindung dauert - mit Unterbrechungen - inzwischen also etwa 27 Jahre. Da ist es nicht unzumutbar, einfach auch einmal einen Job abseits der eigenen "Karriereplanung" anzunehmen, der Dir ein Leben auf eigenen Füssen und ohne Bezug von Drittleistungen erlaubt. Die Selbstfindung muss dann eben in der Freizeit stattfinden.
Längerfristig gedacht kann es ja durchaus sein, dass ich mit meiner aktuellen Karriere irgendwann doppelt und dreifach wie sie verdiene und das kommt dann letzten Endes sowohl ihr als auch dem Kind zu gute.
dieses "Argument" lesen wir hier öfters. Dein Kind kann sich von diesen vagen Karriereaussichten aber nichts kaufen; das hat heute Hunger und muss heute gekleidet, beherbergt und versorgt werden - und nicht erst in 10 oder 20 Jahren.
Bleibt also nach wie vor die Idee, dass sie Unterhaltsvorschuss beantragt und das Geld dann mir für den Kindesunterhalt zur Verfügung stellt.
das ist nicht die Intention von UHV. Was spricht dagegen, einfach einzusehen, dass Deine bisherige Karriereplanung in eine Sackgasse geführt hat und weder Schauspieler noch als IT-Fachkraft oder als Unternehmer Deine Berufung sind.
Jobpools wie >>>DIESER<<< werfen für Deine Umgebung aktuell knapp 16.000 offene Stellen aus; darunter sind mit Sicherheit auch zumutbare Fulltime-Jobs, die Dir ein Leben abseits der Sozialtöpfe und die Bezahlung des Mindestunterhalts für Dein Kind erlauben. Notfalls um den Preis, das die eigene Selbstverwirklichung erst einmal nicht die Hauptrolle spielt.
Oft hilft es, die eigene Sichtweise vom halbleeren zum halbvollen Glas zu wechseln. Sich nicht andauernd mit dem zu befassen, was (angeblich) nicht geht, sondern stringent und zielorientiert zu überlegen, was möglich ist. Ich habe dieser Tage einen schönen Spruch gehört: "Man muss Kinder nicht erziehen; die machen einfach nach, was ihre Eltern tun." Da ist viel dran. Ihr habt auch eine Vorbildfunktion und entscheidet damit ganz massgeblich darüber, wie lebenstüchtig Euer Kind einmal wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Eigentlich war das Thema für mich abgeschlossen, es ging mir nur nochmal darum, anderen Vätern oder Müttern in einer ähnlichen Situation mit konkreten, begründeten Aussagen weiterzuhelfen.
Dass ich trotzdem nochmal was emotionales dazu gesagt habe, ist wohl mein Fehler und gehört eigentlich nicht in diesen Thread.
Trotzdem generell:
Es steht dir frei, dir Meinungen und Urteile über andere Menschen zu bilden.
Ich finde es jedoch nachlässig, dies ohne Kenntnis des genauen Kontextes zu tun, nachlässig deshalb, weil dies auch ein Forum für Hilfesuchende ist, und MIR beispielsweise nicht damit geholfen wird, was du sagst.
Nicht jeder Mensch wird gleich geboren, nicht jeder Mensch wächst in den selben Verhältnissen auf.
Ich tue mein bestes, für mein Kind und seine Zukunft sorge zu tragen und es geht bei mir seit dem Tag seiner Geburt schon lange nicht mehr um Selbstverwirklichung und meine Karriereplanung ist sehr konkret.
Aufgrund des Drucks und der Lebensumstände ist mir die Umsetzung dieser Pläne JETZT noch nicht gelungen, aber ich geh auch nicht von einer Verwirklichung in 10 oder 20 Jahren aus, sondern von 6-12 Monaten.
Ich hab mich mit der Materie ausgiebig und umfassend befasst und die Chancen dazu stehen gut bis sehr gut.
Ob ich dazu in der Lage bin, die Chancen auch zu nutzen, hängt für mich sehr viel vom Vertrauen, dass mir mein Umfeld dazu gibt und das was meine Eltern da vielleicht aufgrund ihrer Lebensumstände nicht dazu beitragen konnten, muss ich mir eben woanders holen.
Dass die Gesetzesgrundlage logisch ist, hab ich selbst schon hier festgestellt.
Trotzdem nochmal grundsätzlich:
Wir leben in einer Sozialdemokratie, die meines Verständnisses in der meines Verständnisses nach die Stärkeren frei gewählt (da sie in dieser Sozialdemokratie leben) sich dazu verpflichten für die Schwächeren aufzukommen.
Das Stärke und Schwäche hierbei meist ausschliesslich über finanzielle Leistungskraft definiert ist, ist meines Erachtens nach falsch.
Demnach könnte man ja einfach sämtliche sozialen und kulturellen Einrichtungen einstampfen, da diese Leistungen dieser meist keine direkten finanziellen Auswirkungen auf das Gemeinwohl haben...
Aber wie gesagt.
Alles Off-Topic.
Keine Ahnung wie das hier gehandlet wird, aber falls niemand mehr etwas konstruktives zum eigentlichen Thema beizutragen hat, kann dieser Thread gerne geschlossen werden.
Moin,
Trotzdem nochmal grundsätzlich:
Wir leben in einer Sozialdemokratie, die meines Verständnisses in der meines Verständnisses nach die Stärkeren frei gewählt (da sie in dieser Sozialdemokratie leben) sich dazu verpflichten für die Schwächeren aufzukommen.
oops, wo steht das denn? Wir leben einfach in einer demokratischen Republik; das Attribut "sozial" kann man bestenfalls kreativ voranstellen, falls die SPD bei der nächsten Bundestagswahl die erforderlichen Mehrheiten abräumt.
Sehr wohl leben wir in einer sozialen Marktwirtschaft. Dass in einer solchen die Stärkeren für die Schwächeren aufkommen, ist zutreffend und gut. Allerdings sind die Schwächeren hier definiert als alte, kranke, behinderte und (vorübergehend) arbeitslose Menschen. Auch Kinder, die (noch) nicht selbst für sich aufkommen können, zählen dazu. Bei Letzteren sind die "Stärkeren", die in die Versorgerrolle einzutreten haben, aber nicht staatliche Institutionen und Kassen, sondern zuallererst die Eltern. Auch um den Preis, dass deren Selbstfindung und -verwirklichung mal ein paar Jahre zu kurz kommt.
Wer mit Mitte 30 - ohne gesundheitliche Einschränkungen - noch immer nicht in der Lage ist, für sich und seinen Nachwuchs zu sorgen, zählt nicht zu den "Schwächeren", die sich in einem geschützten Reservat aufhalten, über das man nicht reden darf.
Das Stärke und Schwäche hierbei meist ausschliesslich über finanzielle Leistungskraft definiert ist, ist meines Erachtens nach falsch.
Demnach könnte man ja einfach sämtliche sozialen und kulturellen Einrichtungen einstampfen, da diese Leistungen dieser meist keine direkten finanziellen Auswirkungen auf das Gemeinwohl haben...
naja, man müsste dann vor allem die Frage stellen, wie lange ein solches Sozialsystem (noch) funktioniert, wenn alle Deutschen (mindestens) bis Mitte 30 ihre "Karrieren" und ihre "Erwerbsbiografie" noch vor sich haben und für sich und ihre Kinder nur Geld entnehmen, aber keines einzahlen.
Keine Ahnung wie das hier gehandlet wird, aber falls niemand mehr etwas konstruktives zum eigentlichen Thema beizutragen hat, kann dieser Thread gerne geschlossen werden.
Diskussionen nehmen manchmal nicht den Verlauf, den der Opener beabsichtigt. Aber auch dann muss hier nichts "geschlossen" werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie gesagt, alles Off-Topic und als alter Forenjunkie bin ich da eigentlich kein Fan von, aber wie gesagt, selber Schuld.
Wir haben da unterschiedliche Meinungen von der wir uns gegenseitig im Rahmen einer Diskussion hier nicht abbringen werden, zukünftigen Hilfesuchenden bringt das auch nix, also klink ich mich hier aus.
Auf ein anderes mal zu einem anderen Thema!