AE und Arbeitsmarkt...
 
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AE und Arbeitsmarkt ??

 
(@PhoeniX)

Moin

Da ich gerade ein wenig an meiner Zukunft drehe und meine/unsere Chancen abwäge hat mich das Toppic: "Wie erkläre ich meinem Chef die Kinderpause?" Ein wenig ins Grübeln gebracht. Nicht die Geschichte an sich, sondern z.B. die Aussage von Deep :

Ich kann dir als AE-Vater meine Chancen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sagen: 0,00. "Was sind sie denn für einer?", "Und wenn ihr Kind krank ist.", "Wollen Sie kein Geld verdienen?", "Was ist mit Fortbildungen?"

Diese Problematik sehe ich nicht nur bei AE-Vätern, sondern auch bei AE-Müttern.

Sollte es wirklich so sein, das man als AE-Elternteil nicht mehr aus der SGB II Falle herauskommt?

Ich sitze zur Zeit z.B. auf ner 20 Stunden Woche fest. Das war ne Entscheidung vom JA, welche vom OLG für gut befunden wurde.

Meine LG ist den ganzen Tag zu Haus. Auch sie ist AE-Mutter und ein Säugling (6Monate) haben wir zusammen.

Jetzt wollen wir mit unserem Fallmanager (ARGE) darüber diskutieren, ob meine LGin vieleicht ne Ausbildung macht und ich meinen Job ganz an den Nagel hänge und einen auf Hausmann mach.

Wie stehen hierzu die Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Welche anderen Möglichkeiten (abgesehen vom freien Arbeitsmarkt) gibt es bezüglich der Ausbildung meiner LGin??

Gruß

Martin

Zitat
Geschrieben : 16.04.2007 09:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Martin,

Meine LG ist den ganzen Tag zu Haus. Auch sie ist AE-Mutter und ein Säugling (6Monate) haben wir zusammen

Diesen Satz verstehe ich nicht wirklich. Entweder sie ist deine LG, dann ist sie aber nicht AE oder sie ist AE, dann ist sie nicht deine LG, nur die Mutter eures gemeinsamen Kidens, das sie dann alleine hat... irgendwie drehe ich mich da im Kreis.

Was die Chancen eienr Ausbildung angeht. Wie alt ist deine LG? Denn schon alleine davon hängt ab, wie ihr Chancen stehen. Es gibt z.B. auch ein spezielles Programm des AA für Mütter, die wieder oder neu in einen Beruf eisnteigen wollen. Dabei bekommen sie ein bewerbungstraining, Computerkurs und müssen in verschiedenen Firmen Praktikas amchen, in der Hoffnung, das sie dann bei eienr Firma "kleben" bleiben. Eine Freundin macht das grade. Wenn du dich um die Kids kümmer nkannst, dürfte das ja auch kein Problem sein, oder?

Ich weiß aber im Moment leider auch nicht, warum du nur 20 Stunden arbeiten darfst? Wie kann ein Gericht sowas festlegen? *grübel*

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 09:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PhoeniX,

die von Personalern mir gegenüber getroffenen Aussagen basieren natürlich auf meinem Lebenslauf und da waren schon ein paar leckere, außerordentlich lukrative und verantwortungsvolle (inkl. Personalverantwortung) Jobs bei.

Die Personaler sind natürlich der Meinung, ich würde in meiner ehemaligen Gewichtsklasse einsteigen wollen, was sie mir wegen meines AE-Status aus unternehmerischer Sicht nicht zubilligen wollen. Wenn ich denen klar mache, dass mich Führungspositionen, die sie mir eh nicht geben wollen, nicht nur deshalb nur gering interessieren, denken sie, der Typ will nierdig einsteigen, an Stühlen sägen und sich hochprofilieren. Da bekommt man echt 'ne Krise, so verwickelt denken die bisweilen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 09:42
(@PhoeniX)

Moin

@Deep
Danke für deina Antwort.

@Tina
Sorry, ich weiß ich hab ein wenig unverständlich geschrieben.

Meine LGin ist 24 (seit Samstag) und wir leben zusammen. Ich habe AE-Status, weil meine
Tochter (5) bei uns lebt, meine LGin hat AE-Status, weil ihre Tochter(2,8) bei uns lebt und wir sind für die kleine (0,6) GSR-Erziehend.

Meine LGin hat keine Berufsausbildung, kann somit auch nicht in einen Beruf wieder einsteigen.

Das OLG Hamm hat nicht beschlossen, das ich nur noch 20 Stunden arbeiten gehen darf, sondern hat im Berufungsbeschwerdeverfahren die Empfehlung abgegeben, das ich mich an der Empfehlung des JA's orientieren soll, da alles andere eine Fremdbetreuung bedeuten würde. Da ich dieses umsetzte, wurde mir im schriftlichen Verfahren das ABR zugesprochen. Alles andere hätte bedeutet, das es eine persönliche Anhörung gegeben hätte und meine Tochter evtl. in ein Heim gekommen wäre. Laut Gutachten bin ich die einzige Person, zu der das Kind eine Bindung verspürt. Dieses zeigt sich auch immer wieder im Alltag. Meine LGin ist nicht unfähig, sondern sie wird immer wieder durch die Mutter in Mißkredit gebracht (diesbezüglich soll jetzt eine Therapie gemacht werden).

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 10:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok Martin,

jetzt hab ichs verstanden. Soweit ich weiß nehmen die auch Mütter, die keine Ausbildung haben. Ich glaub außer der "normalen" Ausbildung in einem Betrieb müßte es auch, grade für "etwas ältere" Lehrlinge auch die Möglichkeit einer "reinen" Schulausbildung. Frag mich jetzt nicht wie das genau heist. Am besten mal beim AA nachfragen. Die müßten das ja wissen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.04.2007 11:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

ich habe mit 29 noch mal eine Ausbildung angefangen, da war Lausebacke 17 Monate alt, ich allerdings noch nicht ae.
Ich denke, es kommt ganz auf den AG an. Meiner ist der Staat, und den hat nicht mal interessiert, ob ich einen Krippenplatz habe. Allerdings kann es einem auch passieren, dass eben die "Sache Kind" zu Deinem "Privatvergnügen" deklariert wird, wo Du halt schauen mußt, wie Du es gebacken bekommst.

Andererseits: Wäre es "schlimm", wenn eure drei Kinder in ca. 1/2 Jahr oder ab Beginn der Ausbildung der Mutter (LG) fremdbetreut würden? Ich sehe da an sich kein Problem....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 12:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin LBM,

der Staat benimmt sich als Gehaltszahler (Arbeitgeber mag ich in dem Zusammenhang nicht sagen) eben anders. Es kommt nicht auf Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und Kundenzufriedenheit an. Wenn ich das mal so überspitzt formulieren darf.

AEs haben es beim Staat leicht(er), weswegen dort mittlerweile eine erkleckliche Zahl von AEs zu finden ist,. In einigen Abteilungen findest du z.B. weder Vollzeitkräfte, noch Singles oder Verheiratete. Das ist auch der Grund, weswegen der Staat zu Interessen der freien Wirtschaft kein Verständnis entwickeln kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 12:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Deep,

da hast Du wohl recht. Wobei das mit der Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und Kundenzufriedenheit auch nicht ganz vom Tisch zu wischen ist, denn Zielvereinbarungen müssen auch "wir staatlichen" einhalten.

In meinem Bereich sind die Mitarbeiter vor allem eins: ALT!

Natürlich sind die Bedingungen auch gut: schon allein durch Gleitzeit und die Möglichkeit auch TZ zu arbeiten ist das für AE sehr attraktiv. Und das Geld kommt pünktlich, das hat schon was...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.04.2007 14:16
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Das OLG Hamm hat nicht beschlossen, das ich nur noch 20 Stunden arbeiten gehen darf, sondern hat im Berufungsbeschwerdeverfahren die Empfehlung abgegeben, das ich mich an der Empfehlung des JA's orientieren soll, da alles andere eine Fremdbetreuung bedeuten würde.

:exclam: echt cool vom OLG. ich hab meinerzeit auch alles in die wege geleitet, wollte arbeitszeit verkürzen, um betreuung sicherzustellen, wollte dass jugendamt auch  :rofl2: weißt du, was der richter gesagt hat: "gehen sie lieber weiter arbeiten, gefährden sie ihre stelle nicht"

hintergrund: aufstockungsunterhalt an ex

leicht ist es nicht, arbeite an exponierter stelle, aber es geht :), zugegeben, vieles kann ich auch so legen, um kleine (5) zu betreuen, bin in 2 jahren kein einziges mal zuspät in vollzeit-kita, die um 17:00 uhr zu macht, gekommen. sie lebt genau seit ihrem 3. geburtstag bei papi, der sonnenschein :). nach dem sommer steht die ganztagsschule an.

aber ergebnisse müssen stimmen für meinen AG, bedeutet aber auch, bis in die nacht vorm pc zu hängen. privates bleibt in firma strikt außen vor, so ist das nunmal.

aber hier erinnert mich doch vieles an die aussagen der ach so armen ae-mütter, die erst mal gar nix machen, und nicht zu potte kommen, subventioniert hauptsächlich vom ex oder seltener vom staat :exclam: auf dieses niveau sollten wir uns hier nicht begeben!

kein wunder, dass wir ae-väter keinen KU bekommen, in der regel vollzeit berufstätig sind, unsere blagen dennoch in der forschung vergleichsweise besser abschneiden - weil wir es gebacken bekommen!

martin, kaum ein beschluss/urteil ist für die ewigkeit bestimmt, weder vom jugendamt noch von gerichten, wär ja weltfremd.

lass dir von diesen faktoren nicht euer leben diktieren

lg

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

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Geschrieben : 16.04.2007 22:40
(@afrodite22de)

Hi....

Deine LG sollte sich beim Arbeitsamt mal über eine Teilzeit Ausbildung für junge Mütter erkundigen,diese gibt es meist für Mütter bis 25 Jahre,in manchen Bundesländern gibt es auch noch Klassen mit Müttern von 26-27 Jahren.
Dies hat mir eine Freundin erzählt,die grad selber ,solch eine Teilzeit Ausbildung macht und auch AE ist.

LG Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2007 22:30