AE und nicht leibli...
 
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AE und nicht leibliches Kind

 
 Ozzy
(@ozzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich weiß nicht, ob das Problem hier richtig ist. Wenn nicht, verschiebt es doch bitte. Hab aber nix passenderes gefunden.
Zum Problem, ich bin AE mit 3 Kinder, 5, 10 und 11. Soweit sogut und bekannt einigen  🙂
Der große ist nicht mein leiblicher Sohn, wie ich hier schon mal schrieb.
Nun wurde heute endlich der ALG II Antrag bewilligt, nach 12 Wochen!
Nun zum Problem. Mein Großer zählt NICHT zur Bedarfsgemeinschaft.
Finanziell nicht so tragisch, aber dadurch kommt er nicht in den Genuss des Bildungspakets.
Was wiederum bedeutet, seine Geschwister dürfen in den Sportverein, bekommen Essenszuschuss und Zuschuss zu den Schulsachen.
Bekommen Hausaufgabenhilfe etc.
Er nicht. Wie soll ich ihm das erklären?
Der Sachbearbeiter schätzt,das dies eine Lücke im Gesetzt ist, da ich kein Sorgerecht habe und auch kein ABR.
Selbst mit ABR denkt der Sachbearbeiter nicht, das er dazu gerechnet werden wird. Aber es würde die Sache weiter komplizieren, da die Prüfung ergeben würde, das die Mutter die Sorge zu tragen hat, er aber nicht dahin kann, da ich ja dann das ABR habe. Soweit klar?
Wie beurteilt denn die versammelte Sachkenntnis hier den Fall? Kennt jemand ähnliche Fälle oder weiß jemand, wo etwas anderes entschieden wurde?
Vielen Dank an euch erstmal.
Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2011 15:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Ozzy,

Finanziell nicht so tragisch, aber dadurch kommt er nicht in den Genuss des Bildungspakets.
Was wiederum bedeutet, seine Geschwister dürfen in den Sportverein, bekommen Essenszuschuss und Zuschuss zu den Schulsachen.

Aber irgendwo muss das Geld für den Großen ja herkommen? Bekommt er denn Unterhaltszahlungen? Dann ist das daraus zu zahlen. 

Bei allem Verständnis für die Situation - für diese (für Kinder sicher wichtigen Dinge) müssen anderen Eltern auch ganz normal bezahlen und nicht Vater Staat. Oftmals bieten die Kommunen bzw. die Schulen direkt noch Unterstüzung in anderer Form an, da dieses Bildungspaket eh ein bürokratisches Monster ist. Vielleicht kannst Du dort noch etwas erreichen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 16:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ozzy!
Du bekommst für den Großen KU von KM, ergo liesse sich das eine oder andere hieraus auch bestreiten, oder?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 17:50
 Ozzy
(@ozzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sorry, aber ich habe heute den Bescheid bekommen und von daher weiß ich nun, das ich nichts davon zahlen kann.
Die KU zahlt keinen Unterhalt, der KV zahlt den Mindestunterhalt, dazu das Kindergeld. Gesamt also 420 Euro.
Davon muss er quasi seinen Wohnanteil von 180 Euro zahlen, sein Essen, Klamotten, Klassenfahrten etc.
So die Definition der Arge.
Wenn man weiß, das die Förderung hier im Umkreis 30 Euro die Stunde kostet, ist das leider nicht drin.
Ich habe in der Vergangenheit alles bezahlt, das die KU ihr Geld und das Kindergeld selbst verbraucht hat.
Ist jetzt leider nicht mehr möglich, da ich nur noch aus Zeitgründen einen 380 Euro Job machen kann.
Ja, richtig, 380 Euro, weil noch Rente abgeht.
Ich werde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da mein Großer seinen Lebensmittelpunkt bei mir und seinen Geschwistern hat.
Egal, was irgendwelche Gesetze sagen. Obs am Ende mehr Geld gibt, ist egal. Er gehört zu unserer Gemeinschaft, Aus.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2011 22:37
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ozzy,

für Aussenstehende ist Dein Text leider schwer zu durchblicken:

- Wer oder was meinst Du mit KU? KU bedeutet normalerweise Kindesunterhalt.
- Wer oder was meinst Du mit KV? Laut Profil bist Du männlich, also meinst Du Dich mit dem KV?
- Was muss er für einen Wohnanteil bezahlen, wenn er bei Dir wohnt? Oder bist du eine Pflegestelle?
- Was für eine Förderung? Nachilfe?

Widerspruch ist sicherlich nicht verkehrt, ob er Abhilfe schaffen kann, ist eine andere Frage. Versuch doch mal die Situation noch einmal ausführlich darzustellen. Nenn am besten auch mal Deinen Vornamen, damit man hier Verwechslungen ausschließen kann (m / w). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2011 23:24
(@diskurso)
Registriert

Ich werde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da mein Großer seinen Lebensmittelpunkt bei mir und seinen Geschwistern hat.

So hätte ich vom Gefühl her auch argumentiert.
Wie nun die tatsächliche Rechtslage aussieht, solltest Du besser in einem speziell dafür zuständigem Forum erfragen.
Z.B hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

oder hier:
http://www.sozialhilfe24.de/forum/

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2011 23:28
 Ozzy
(@ozzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Diskurso,

da bin ich gerade dabei, Tacheles sei Dank 🙂

Hallo Ingo,

KU war vertippt, sollte KM heißen.
Nein, ich meine nicht mich, Thomas, mit KV. Wie ich schrieb, ist mein Großer nicht mein leiblicher Sohn. Den hat die KM mit in die Ehe gebracht im Alter von 7 Monaten.
Die KM zahlt für Sohn N. 172 Euro und für Tochter A. 156 Euro.
Für Sohn L. zahlt sie selbst nichts, sondern überweist mir das, was sie selbst vom KV bekommt, 272 Euro. Durch diesen Akt zahlt sie quasi damit auch ihre Hälfte vom KU für Sohn L.
Wohnanteil ist eine Erfindung des Gesetzgebers bei Sozialhilfe. Auch wenn das Kind nun einen anderen Namen hat, bleibt es für mich Sozialhilfe.
Die gesamten Kosten für die Unterkunft werden ermittelt und pro Kopf aufgeteilt. Da wir in einem Haus leben, waren das, habs nicht genau im Kopf, 150-180 Euro. Müsste runter ins Büro und jetzt keine Lust dazu 🙂
Nun wird der Bedarf ermittelt, der sich aus dem Regelsatz und den Wohnkosten ergibt. Den kann L. mit KU und KG gerade so bestreiten. Dort wurde wohl noch ein Berechnungsfehler seitens der Arge gemacht. Aber andere Baustelle.
Da die Kosten für die Unterkunft von mir gezahlt werden müssen, so oder so, bedeutet es faktisch, das ich einen Teil seines "Einkommens" dazu verwenden muss. Rechnerisch eben dieser pro Kopf Anteil.
Ansonsten müsste ich es ja vom Geld seiner Geschwister oder mir nehmen, was aber ja das mindeste zum Leben per Definition ist und daher nix da ist zum abzwacken.
Mal salopp formuliert.
Tatsächlich bekomme ich ja das ganze Geld, KG und KU, und zahle auch alles. Wie in anderen Familien, die normal hohe Einkommen/Gehälter haben.
Ich kaufe seine Hosen, Schuhe, Klamotten, Schulsachen etc. pp.

Förderung als Nachhilfe, richtig, hab ich vorhin vergessen zu erwähnen, war heute stressiger Tag.
Durch die Trennungsgeschichte sind beide schulpflichtigen Jungs massiv in der Schule abgesackt. Man muss sich vorstellen, wenn von heute auf morgen die Mutter nicht mehr "da" ist, nur noch sich im Kopf hat und kaum noch zu Hause.
Der jüngere ist bereits deswegen in Therapie, der Große ist etwas weniger dringlich, deswegen steht er auf der Warteliste, die 12 Monate beträgt...
Deswegen hat das alles nix mit Staatssäckl ausnehmen zu tun, sondern mit Wiederherstellung von gleichen Chancen.
Immerhin geht die KM arbeiten und zahlt so einen Teil über ihre Steuern wieder ein.
Eine Pflegschaft wurde vom JA mal angesprochen, aber bisher nicht weiter verfolgt. Offenbar traut sich keiner an dieses schwebende Eisen ran.
Mir wird jedesmal erklärt, wie schwebend und unsicher alles ist und rechtlich so völlig neben dem bekannten.
Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2011 01:14