alleingies sorgerec...
 
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alleingies sorgerecht- hochzeit- ex informieren??

 
(@krabbe77)
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hallo ihr lieben,

ichh abe das alleinige sorgerecht für meine sohn. nun möchte ich mittwoch meinen lg heiraten..muß ich den kindsvater darüber informieren ??

als wir damals zusammengezogen sind, meinte mein anwalt ich müßte ihm das auch mitteilen...

lg melly

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2010 23:37
(@brille007)
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Moin Melly,

nein, hier besteht keine Informationspflicht; für Euren Sohn ändert sich ja rechtlich nichts.

Anders wäre es, wenn mit dieser Hochzeit eine Adoption oder Einbenennung von Sohnemann (Annahme des Nachnamens Deines künftigen Ehemannes) verbunden wäre; da hat der Vater ein Mitsprache- und Vetorecht. Alles andere ist Dein "Privatvergnügen".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2010 23:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

möchtest du eine juristische oder eine moralische Auskunft?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2010 23:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

pfff - 21 Sekunden  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2010 23:58
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

beides bitte 😉

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2010 23:59
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hi
wieso ich dachte immer bei der einbenennung hat der das sagen der das sorgerecht hat und wenn melly das alleinige hat brauch sie nach meiner info und selbsterfahrung nicht den ex fragen

gruß frank

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 00:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch, nämlich wenn das Kind den Namen des Vaters trägt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 00:02
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Bei nichtverheirateten Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht:

Das Kind erhält den Familiennamen der Mutter, den sie zum Zeitpunkt der Geburt führt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die allein sorgeberechtigte Mutter dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilt (Namenserteilung durch die Mutter). Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung durch den Vater. Die Erklärungen über die Namenserteilung und die erforderlichen Einwilligungen müssen im Standesamt öffentlich beglaubigt werden.

Wenn später mit dem Vater des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht begründet wird, kann innerhalb von drei Monaten der Geburtsname des Kindes noch einmal neu bestimmt werden.

Somit wäre der KV DANN im Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 00:07