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Arztbesuche mit Kind

 
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein Sohn, 13 J. plagt sich seit zwei Wochen mit immer wiederkehrenden Magen-Darm-Problemen rum, deswegen war ich auch verschiedentlich beim Arzt.

Ich weiss, dass bei über 12-jährigen das Recht, das kranke Kind zu betreuen und zuhause zu bleiben entfällt, ich kann ihn auch problemlos allein zuhause lassen, aber gilt das auch für Arztbesuche ?
Ich wohne auf dem Land, unser Hausarzt ist 10 km entfernt und er kann ja da nicht allein hin. Ich habe immer schön brav, neben der Schulbefreiung auch von der Praxis die Bestätigung des Arztbesuches für den Arbeitgeber bekommen.
Jetzt will mein Arbeitgeber mir für die Arztbesuche mit meinem Sohn Urlaubstage abziehen.

Darf der das ?

Wenn ich lang geplante Arzt- oder Zahnarzttermine mit ihm habe, dann nehme ich auch frei, aber jetzt bin ich 2-mal erst gegen Mittag zur Arbeit gekommen, weil wir spontan zum Arzt mussten und jetzt sind 2 halbe U-Tage weg.

Gruss
mekmen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2015 13:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mekmen,

es tut mir leid, aber Du hast halt keine Arbeitsleistung erbracht und Dein Arbeitgeber darf Dir die Zeit auch abziehen bzw. als Urlaub verrechnen.
Damit das nicht passiert, müsste es eine gesetzliche Grundlage geben, die für solche Artzbesuche eine bezahlte Freistellung vorsieht, derartiges ist mir nicht bekannt. Ich glaube auch nicht, dass die Krankenkasse den Verdienstausfall in irgendeiner Weise kompensiert. Im Prinzip muss Dir der Arbeitgeber dafür nicht einmal freigeben. Vielleicht kannst Du die Stunden auch nacharbeiten? Ggf. könntest Du auch um unbezahlten Urlaub nachsuchen, wenn Du die Urlaubstage brauchst.

VG Susi

P.S. Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, was glaubt ihr welchen Zirkus die Arbeitgeber (und Männer) machen würden, wenn das eine Mutter bezahlt bekommen würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 16:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.S. Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, was glaubt ihr welchen Zirkus die Arbeitgeber (und Männer) machen würden, wenn das eine Mutter bezahlt bekommen würde.

Wieso, Mütter, bzw. BET, bekommen doch bis zu 10 Tage bezahlt. Oder waren es sogar 20?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 16:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Beppo,

nur wenn das Kind unter 12 ist. Ansonsten gibts nix, hier ist das Kind aber schon 13.

(<a href="http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php>" Erläuterungen </a>)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 17:14
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Ich habs mir fast schon gedacht. Ich war nur der Meinung mit einer Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass ich in der Praxis war, wäre das evtl. etwas anderes.

P.S. Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, was glaubt ihr welchen Zirkus die Arbeitgeber (und Männer) machen würden, wenn das eine Mutter bezahlt bekommen würde.

Susi, ich arbeite in einem Betrieb, in dem Männer in der Minderheit sind, ich habe eine Chefin und eine Personalchefin (allerdings beide kinderlos), ich habe Kolleginnen, die bei Kinderkrankheit home-office machen dürfen (sei ihnen ja auch herzlich vergönnt), aber ich darf als AE - Vater kein home-office machen, weil ich angeblich im Büro unabkömmlich bin. Das ist doch mal ne feine Art von umgekehrter Diskriminierung.

mekmen

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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2015 17:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mekmen,

in diesem Fall kannst Du Dich an die Gleichstellungsbeauftragte/Gewerkschaft/Personalrat wenden und um Vermittlung bitten.
Allerdings ist die Einrichtung eines Homeoffice immer vom good will des Arbeitgebers abhängig.
(Es ist außerdem ein Unterschied ob ein Arbeitgeber das Arbeiten zu Hause erlaubt oder ein Homeoffice einrichtet.)

VG Susi

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Geschrieben : 26.03.2015 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Susi, hatte ich schon wieder übersehen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 17:27
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Susi,

kleine sprachliche Unschärfe meinerseits: Mit home-office meinte ich tatsächlich das temporäre Arbeiten zuhause, weil ein Kind krank ist. Die Mütter dürfens, die Väter nicht, hier zumindest.
Ok, ich habe etwas unterschiedliche Aufgaben und Arbeitsbereiche, aber wie in vielen Büros kann man das Meiste an Telefonaten, mails etc. auch von zuhause erledigen, selbst die Weiterleitung meiner Nebenstelle nachhause ist ja nun wirklich kein Problem mehr.
Für Betriebsrat sind wir zu klein, Gleichstellungsbeauftragter: Da müssten wir 3 Männer hier im Betrieb uns mal zusammensetzen, wer das gegen die 8 Frauen machen will  😉

Aber meine Replik bezog sich auch eher auf den von dir herbeibeschwörten "Zirkus"

mekmen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2015 17:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mekmen,

ich meine das mit der Gleichstellungsbeauftragten todernst. Dafür brauchst Du keinen Männerbeauftragten, es geht um eine Gleichbehandlung wegen eines Kindes.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 17:47
(@fantastic)
Schon was gesagt Registriert

Du kannst dir doch Urlaub nehmen ?

sss

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2015 23:24