Ausweise für minder...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ausweise für minderjährige Kinder, eigenartige Erlebnisse

Seite 2 / 3
 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Jens,

innerhalb der BRD bist Du nur verpflichtet eine Ausweis zu besitzen, nicht aber ihn bei Dir zu führen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 12:04
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

och leutsch, ihr macht mich fertig.  😉 🙂 😉 🙂

also erstmal: wer die BRD verlässt und wieder einreisen will, braucht einen Reisepass oder ein Passersatzpapier (zbsp Personalausweis)

§ 1 PAuswG : auszugsweise: "... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...."

Das mit dem Personalausweis ab 12. LJ ist auch nur eine Halbwahrheit.  😉

Ich habe letzte Woche die Ausstellung eines Personalausweises an einen 8-jährigen für rechtlich "sauber" befunden und habe die Auffassung gestern vom BMI als Rundschreiben "bestätigt" bekommen. Als Deutscher im Sinne von Art. 116 GG bist du verpflichtet, ab 16. LJ einen PA zu besitzen. Haben kannst du ihn schon viel eher. Das Problem ist tatsächlich, dass die "neuen" Kinderpässe nur bis zum 12.LJ gelten. Und da sonst die Kiddis von 12-16 in der Luft hängen würden- dürfen auf Antrag auch an Personen unter 16 Jahren PA ausgestellt werden. Unter 16- heisst auch 2 oder 5 oder 6.....

Ich hoffe , ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Ihr merkt, es ist tatsächlich sehr kompliziert und deshalb meine mutige Aussage, nicht alle Einwohnermeldeämter kennen die Rechtslage. Wie auch, gibt jede Woche eine andere Auslegung. Naja, fast.

lg Nadine

also, kurz gesagt,Jens, du mußt deine Identität nachweisen und die deiner Kinder, wie, das ist dir überlassen

EDIT: das Rundschreiben BMI ist über die Länder an alle Behörden gegangen. Also ansich gleiche Auslegung in allen Behörden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 12:31
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

noch als Ergänzung. Habe ich gerade entdeckt: Fakt ist, ein Pass oder ein Personalausweis dienen der Identitätsfeststellung. Beispiel @LBM: ob LB Pass noch gültig ist, oder nicht (und nach einem Blick ins Gesetz ist er nicht mehr gültig) spielt keine Rolle- LB ist auf dem Bild nicht mehr zu erkennen und damit ist er ungültig. (§ 11 PassG) Mit einem neuen Bild, was auch nicht bei allen Dokumenten geht, wäre er dann wieder gültig. Aber momentan hat LB kein gültiges Dokument.

lg Nadine

PS: nur zu Richtigstellung, ich bin kein Krümelkacker  😉 🙂 😉 🙂 lese nur in Gesetzen, man möge mich also nicht ausstossen?  ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 12:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*äm*

Also warum werden dann Babys 10 Jahre gültige Dokumente ausgestellt? Ich meine, ich muss mich doch als Bürger darauf verlassen können, dass mein Ausweisdokument so lange gültig ist, wie die Gültigkeit ausgestellt ist? Einer erkennt LB vielleicht am Grinsen, der andere nicht?

Was ist mit mir? Auf dem Bild 2003 habe ich vielleicht ne rote Wallemähne, 2005 wechsle ich zu blond und raspelkurz und 2008 hab ich dann ne schwarze Gruftifrisur, jedes Mal erkennt man mich nicht wieder und jedes Mal müsste ich nen neuen Pass machen?

Ist ja nicht so, dass die Teile billig wären.

Ehrlich gesagt würde ich mich da ganz schön bockig stellen, wenn mir so eine Nase an der Grenze erklären würde, mein gültiger Kinderpass sei ungültig.

Deutschland ist wirklich wie ein Asterix-Comic.... (Passierschein A 38)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 13:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Würde also heißen ich könnt für meinen Sohn, 13J., jetzt einen Personalausweiß bekommen, da es den Kinderausweiß eh nicht mehr gibt, bzw. nicht mehr ausgestellt wird, u ein Kiderreisepass ja nicht zwingend nötig wäre, sofern es nur um die BRD geht oder evtl. nahes EU Land.

Ebenso für meine Tochter, 11J.,  könnte es einen Personalausweiß geben..

Was auch letztendlich die kostengünstigere Variante wäre, da Personalausweiße unter 21. gebührenfrei sind..

Könnt ich jetzt also zum Einwohnemeldeamt laufen u diese Dokumente beantragen..

und habe die Auffassung gestern vom BMI als Rundschreiben "bestätigt" bekommen. 

Kann man diese Info sich besorgen, bzw. an sie herankommen, damit man die Sachbearbeiter darauf verweisen kann??

nur zu Richtigstellung, ich bin kein Krümelkacker      lese nur in Gesetzen, man möge mich also nicht ausstossen? 

Wenn du die Gesetze nicht machst , sondern sie nur ließt ist das kein Krümelkacken  😉 ..ansonsten schon *g

Somit also völlig ok, das einzigste was ja auch letztendlich zählt, denn an diese netten Gestze müssen wir uns ja nun halten, bzw. nach ihnen uns richten..

@LBM

  Also warum werden dann Babys 10 Jahre gültige Dokumente ausgestellt?

Taj ganz einfach, weil irgendwann wer mal diese Bestimmung so verfasst hat an einem Schreibtisch..u nun irgendwer die an einem Schreibtisch geändert hat..

Das ansich das mit so einem Bild eh schwachsinn ist, sollte uns allen klar sein, weil einen Widererkennungswert hat so ein Bild absolut nicht.

Allerdings frage ich mich ehrlich gesagt auch grad, ob wirklich der Ausweiß ungültig ist, wenn er lt. Gestzt gültig ist u entsprechendes Gültigkeitsdatu bestizt, aber das Bild nicht aktuell ist..
Ein bischen schwammig ist das schon..sicherlich ist das Kind nicht zweifelsfrei zu erkennen..dennoch ist das Dokument ja doch gültig eigentlich..
Es müßte ja so im Gestz stehen das ein Lichtbild nicht älter als X-Jahre sein darf in so einem Ausweißdokument..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 13:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Jens,

Es müßte ja so im Gestz stehen das ein Lichtbild nicht älter als X-Jahre sein darf in so einem Ausweißdokument..

Das gibt es sogar. Bei der Ausstellung darf das Foto nicht älter als irgendwas sein...

Als ich meinen Ausweis ändern hab lassen war neben mir eine Mutter mit nem 16-jährigen Bengel. Der wollte nen Pass. War auch kein Problem, er hat unterschreiben, die KM hat unterschrieben.. nach der Unterschrift des Vater oder einem SR-Nachweis hat natürlich keiner gefragt. Nur beim Passbild gabs Probleme.

Dienette Dame guckte drauf, schaute sich den Jugnen an und meinte: Wie alt ist denn das Foto? Darauf hat er aber eine Brille und viel längere Haare... Anwort: Das Bild wurde vor 6 Monaten gemacht.... Ne , dann ist es zu alt und er muß eben neue machen lassen. Über den Marktplatz rüber wäre ein Fotogeschäft...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 13:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

das finde ich ja auch logisch. Aber wenn ich sage, ab Ausstellung 10 Jahre, kann ich mich doch nicht nach 3 Jahren damit rausreden, dass das Bild nicht mehr so aussieht, wie die Realität. Klar, als Erwachsener verändert man sich nicht mehr so, aber ich sehe auch nicht mehr aus wie auf meinem Ausweis 2003. Kann ich Dir beim UT gerne zeigen 😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 13:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na da wird ja sicher bald einer auf die Idee kommen und es verbieten, dass man sich optisch von seinem Ausweis unterscheidet.
Änderungen am jeweiligen Aussehen, sind dann nur noch alle 10 Jahre oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörden zulässig!  :phantom:

Als ich im letzten Jahrtausend mit'm Mopped durch Afrika unterwegs war hatte ich noch einen sehr chicken Vollbart  :redhead:.

Am Grenzübergang von Algerien in den Niger in der Südsahara forderte mich der fleißige Grenzsoldat auf, ich möge doch meinen Bart ab rasieren, da im Niger Bärte verboten seien.
Ich habe da einen ziemlichen Schreck bekommen, da ich befürchtete, ich würde an der nächsten Grenze für illegal erklärt werden, weil ich meinem Passbild nicht mehr ähnlich sehe.

Nachdem er sich über meinen Gesichtsausdruck zuende gefreut hatte, klärte er mich aber auf, dass er einen Scherz gemacht hatte.
Naja, die haben da in ihrer Festung sonst auch wenig zu lachen.
Sei es ihm gegönnt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 13:37
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@midnightwish

Das gibt es sogar. Bei der Ausstellung darf das Foto nicht älter als irgendwas sein...

Das ist klar..aber eben nur bei de rausstellung..aber nach der Ausstellung ist der Ausweiß evtl. gar bis 10 Jahre gültig, da kann ses schon vorkommen, das das Bild dem original nicht mehr sehr entspricht...


Naja u mit den biometrischen Ausweisen, die doch nun auch kommen sollen, ist das Bild eh nicht mehr nur das wichtigste denke ich, da hat man notfalls auchn noch andere Kriterien, nur ob man die mal eben so dann bei einer Kontrolle im Irgendwo überprüfen kann??


Wie gesagt hatte das Erlebniss auch in Frankreich, wieder an einem Flughafen (jaja, fällt langsam auf, das das meist an Flughäfen bei mir passiert *g ..wieso das da oftmals zustande kommt weiß ich auch nicht *gg  :rofl2: ) bzw. an einem Flughafen auf einem Parkplatz..

Dort wurde ich ebenfalls von der Gendamerie kontrolliert, u auch die Frage nach Ausweisen für die Kids kam, aber man gab sich zufrieden damit das ich sagte "..hab ich nich"

Wobei der Witz war, das dieser Urlaub ansich bald flachgefallen wäre, da meine liebe Ex die Unterschrift verweigert hatte für Kinderausweise und das Klageverfahren lief, aber noch kein Termin stand..u ich dann eben einfach ohne Ausweise gefahren bin *g

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 14:00
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

so, bin wieder da, um euch weiter zu deprimieren:  🙂

(wenn mir mal endlich jemand erklärt wie das mit dem zitieren geht wäre ich echt dankbar)

Hey

Würde also heißen ich könnt für meinen Sohn, 13J., jetzt einen Personalausweiß bekommen, da es den Kinderausweiß eh nicht mehr gibt, bzw. nicht mehr ausgestellt wird, u ein Kiderreisepass ja nicht zwingend nötig wäre, sofern es nur um die BRD geht oder evtl. nahes EU Land.

Ebenso für meine Tochter, 11J.,  könnte es einen Personalausweiß geben..

jeep.

Was auch letztendlich die kostengünstigere Variante wäre, da Personalausweiße unter 21. gebührenfrei sind..

fast, nur der erste unter 21 Jahren.

Kann man diese Info sich besorgen, bzw. an sie herankommen, damit man die Sachbearbeiter darauf verweisen kann??

naja, schlecht, darauf hinweisen und zur Not streiten, wenn sie es nicht wissen, sollen sie jemanden fragen, der es weiß

*äm*

Also warum werden dann Babys 10 Jahre gültige Dokumente ausgestellt? Ich meine, ich muss mich doch als Bürger darauf verlassen können, dass mein Ausweisdokument so lange gültig ist, wie die Gültigkeit ausgestellt ist?

den alten Kinderausweis von LB kannst du verlängern lassen, in dem du ein neues Bild einfügen lässt. das würde gehen. dann ist er auch weiterhin bis zum 10.LJ gültig

Generell:

§ 11 PassG besagt:
Ein Pass oder Passersatz (Personalausweis, Kinderausweis...) ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist
2........
3.......
Für @beppo: bei Hamburg steht es sogar direkt nochmal (gleicher Wortlaut) im Hamburgischen Personalausweisgesetz.

Vielleicht ein Vorschlag für die Praxis? " Herr Polizist, erkennen Sie mich auf dem Bild, ja, na dann ist der Ausweis noch gültig." Sorry, was anderes fällt mir dazu nicht ein.

So, ich hoffe, ich habe keine Frage vergessen.

lg Nadine
EDIT: na toll, das hat ja mit dem Zitieren echt geklappt. also meine Antworten befinden sich im Text. Ist also wie Ostereier suchen.  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 14:55




(@Wolkenhimmel)

den alten Kinderausweis von LB kannst du verlängern lassen, in dem du ein neues Bild einfügen lässt. das würde gehen. dann ist er auch weiterhin bis zum 10.LJ gültig

Danke Luca 🙂

Cool, d.h. ich gehe mit einem Foto meiner Süßen zum  Bezirksamt und die ändern das? Muss ich meine Tochter dazu mitnehmen? Und kostet das was? Vermutlich nicht viel, oder?  :question:

LG Wolkenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:01
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

@wolkenhimmel

hast du einen Kinderreisepass oder einen Kinderausweis? mit Bild oder ohne? wie alt ist das Kind?

ich suche das richtige Schreiben des BMI

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:14
(@Wolkenhimmel)

Hallo Luca,

meine Tochter ist 6, sie hat einen Kinderausweis mit Bild.

Ausgestellt wurde der Ausweis, als sie 6 Monate alt war... ich erkenne sie schon noch...  :redhead:

Danke noch mal!! 🙂

Wolkenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:18
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo wolkenhimmel,

ich muss dich doch enttäuschen. ich habe mal im Archiv gekramt, weil aktuelle Rechtssprechung zu Kinderausweisen ist ja seit Jahren nicht mehr.

Es dürfen keine 2 Lichtbilder im Kinderausweis angebracht werden. Wobei ich mich frage warum du eins mit Lichtbild hast (unter 10 Jahren waren die ohne Lichtbild). Damit fällt eine Verlängerung in "deinem" Fall tatsächlich flach.

Bei den neuen Kinderreisepässen geht das mit einem 2 oder 3 Lichtbild.

Sorry.

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:35
(@Wolkenhimmel)

Danke trotzdem!  🙂

Wir wohnen in Berlin, und für die Einreise nach Polen brauchte man seinerzeit einen Ausweis mit Lichtbild.

LG Wolkenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:39
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

@wolkenhimmel

das mit dem Lichtbild und Polen stimmt.

Wenn ich ehrlich bin, ich muss auch jedesmal immer sicher nachlesen. Es gibt einfach soviele Regelungen. Und das Papier, was in den letzten Jahren beschrieben wurde. Da blickt kaum einer mehr durch.

Ganz nebenbei- die Kinderausweise werden fast nirgends mehr anerkannt- außerhalb der EU. Deshalb gibts ja die Kinderreisepässe. Was nur absolut eine totale Katastrophe ist, im neuen "richtigen" Reisepass köönen keine Kinder mehr eingetragen werden. Also selbst, wenn mein Kind einen eigenen Pass hat, aber einen anderen Nachnamen trägt, wie will ich beweisen, dass es meins ist??!

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:44
(@Wolkenhimmel)

wie will ich beweisen, dass es meins ist??!

Das ist bei uns so, wir haben auch nicht denselben Nachnamen. Zu dem Zweck trage ich immer eine beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde mit mir rum....

LG Wolkenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:52
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist das, was ich viele Post vorher meinte.

Die Rechtslage ist die eine Sache. Die andere, ob es mir hilft, wenn ich mich darauf verlasse. Du mußt keine Urkunde mit dir rumschleppen, aber wenn du beweisen willst, dass es dein Kind ist, bleibt dir schlicht nichts anderes übrig.

so ist das in DL.

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich war nun in der letzten Woche bei unserem Einwohnermeldeamt, inklusiver aller nötigen Unterlagen.

Es schaut nun so aus das ich für meine Sohn  (13) einen Personalausweiß bekommen kann, als auch für meine Tochter (11) .. und das Gebührenfrei mit 6 jähriger Gültigkeit

Alles also kein Problem..bis auf unsere Bilder, aus dem Automaten..da das ganze gescannt wird u auf dem elektronischen Wege nach Berlin übermittelt wird, bleibt da nicht mehr viel übrig, die Qualität der Bilder ist hier also noch entscheident..d.h. nochmal neue Bilder beim Fotografen machen lassen *gr

Aber dann sollte es gehen..

Natürlich ist auch der Nachweiß übers SR nötig..

Was mir aber nicht klar war, die Kinderreisepässe sind auch nur bis zum 12 Lebensjahr gültig, ich glaub das ist hier bisher auch noch nicht so ganz rüber gekommen...!!

Letztendlich heißt es, Personalausweiß ist ab 16 Pflicht, aber um die Lücke zwischen 12 u 16 zu füllen für Reisen, wäre ein Perso nötig oder eben ein "normaler" Reisepass (der ein entsprechendes biometrisches Lichtbild benötigt).

Und  natürlich besteht keine Ausweispflicht für unter 16jährige innerhalb der BRD, so wie es mir die netten Kripobeamten aus Bayern klar machen wollten..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2008 12:06
 elwu
(@elwu)

Natürlich ist auch der Nachweiß übers SR nötig..

Hallo,

das geht auch mit dem vom anderen Elternteil unterschriebenen Zustimmungsformular (Kopie seines bzw. ihren Personalausweises muß auch dabei sein): Sorgerechtsnachweis habe ich nicht benötigt. Tochting hat daher seit sie 14 ist sowohl Reisepaß als auch Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer müßte ich erst nachsehen, soll ich?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2008 14:26




Seite 2 / 3