Hey
das geht auch mit dem vom anderen Elternteil unterschriebenen Zustimmungsformular
NEIN!!
Und das fand ich auch gut so...
Es wird die persönliche Unterschrift vor Ort benötigt..heißt es müssen beide Eltern dort erscheinen und sich per Ausweis ausweisen und eigenhändig dort unterschreiben..spätestens bei Abholung der Ausweise...sofern eben GSR besteht...
Hat nur ein Elternteil das SR, dann wird eben das entsprechende Urteil etc. benötigt..!!!
Also so wie du es beschreibst geht es nicht, u der Nachweis des ASR ist dann ja auch ok, sonst kann ja genau das passieren was nicht passieren soll..das jemand behauptet das ASR zu haben ohne das er es wirklich hat...u auch die persönliche Unterschrift vor Ort finde ich so ok, somit ist jeglicher Mißbrauch ausgeschlossen..
Gültigkeit ist 6 Jahre dann...
Gruß
Jens
NEIN!!
Hallo,
in Ludwigsburg ging das genau so, da kannst du neinen wie du magst.
/elwu
Hey
in Ludwigsburg ging das genau so, da kannst du neinen wie du magst.
Schön...
Dürfte doch aber logisch sein, das es nicht wirklich richtig sein kann, wer will die Richtigkeit so überprüfen?
Vermutlich mußten dann auch die Kids nicht persönlich unterschreiben vor Ort, oder?
Und wer oder wie will man überprüfen wer das ASR inne hat, wenn das ASR nicht nachgewiesen werden muß?
Da könnt dann ja jeder kommen und einfahc behaupten er hat ASR u benötige somit nicht die Unterschrift des anderen Elternteils...
GSR wird keiner nachweisen müssen, das ist klar, das erfolgt ja schon sozusagen mit der zweiten Unterschrift, die aber doch logischerweise nur persönlich gegeben werden kann..oder?!
Gruß
Jens
Dürfte doch aber logisch sein, das es nicht wirklich richtig sein kann, wer will die Richtigkeit so überprüfen?
Vermutlich mußten dann auch die Kids nicht persönlich unterschreiben vor Ort, oder?
Und wer oder wie will man überprüfen wer das ASR inne hat, wenn das ASR nicht nachgewiesen werden muß?
Da könnt dann ja jeder kommen und einfahc behaupten er hat ASR u benötige somit nicht die Unterschrift des anderen Elternteils...
GSR wird keiner nachweisen müssen, das ist klar, das erfolgt ja schon sozusagen mit der zweiten Unterschrift, die aber doch logischerweise nur persönlich gegeben werden kann..oder?!
Hallo,
ich halte Ton und Inhalt deines Beitrags für dermassen daneben, dass ich die Sache als erledigt betrachte. Diverse direkt aneinandergereihte rhetorische Fragen und Mutmaßungen unter selektivem Ignorieren des bisherigen Vorbringens des Anderen, das ist IMO ein sehr schlechter Stil, der nicht mal so tut als ob er auf einen Dialog abzielt.
Schönen Sonntag noch,
/elwu
Hey @elwu
ich halte Ton und Inhalt deines Beitrags für dermassen daneben,
Mußt dich nicht gleich angegriffen fühlen..
Wo sind das Mutmaßungen..wie bitte soll denn das ASR nachgeweisen werden wenn nicht per Nachweis über selbiges?
Das du evtl keine Nachweis darüber brauchtest liegt wohl einzig darin das beide Eltern das SR inne haben..
Mein Hinweiß war aber allgemein gehalten...über den Nachweiß des SR..
Das du den dann nicht brauchtest ist klar..kann aber kaum allgemein gelten..
selektivem Ignorieren des bisherigen Vorbringens des Anderen
Heißt also das wenn du sagst es reicht eben eine Zustimmungserklärung, dann reicht das eben ??
Egal ob es logisch ist u woanders eben anders läuft..
Wie gesagt, die Fakten hab ich mal niedergeschrieben..
So denk ich ist es auch völlig richtig wie es laufen soll, wenn andere Einwohnermeldeämter das anders machen ist es ja schön, aber obs ok ist und richtig, ist wohl was anderes..
..ind dem Sinne
Gruß
Jens
Hallo,
um nur kurz etwas dazu zu sagen, habe mich ja bereits mehrfach dazu geäußert:
Rechtlich oder danach, was der Gesetzgeber festgelegt hat- habt ihr beide Unrecht. Danach, was in den Einwohnermeldeämtern praktiziert wird, habt ihr beide Recht.
Also streiten ist in diesem Falle sinnlos.
lg Nadine
moin, zusammen,
in Ludwigsburg ging das genau so, da kannst du neinen wie du magst. /elwu
und in nord-niedersachsen auch vor ca. 1 jahr.
kopie(n) von umgangselternteil's perso/reisepass brauchten auch nicht sein, da (original-)unterschrift auf dem meldeformular (von vor ca. 5 jahren) als vergleich genommen wurde, angebl. ist das (= der unterschriftsvergleich) der einzige grund für diese kopien ?!!
klar mussten die kids zur unterschrift mitkommen.
edit: das ganze bei GSR.
gruss
ulli
p.s. habe gehört, dass demnächst jede stadt- und gemeindeverwaltung sich ihre eigenen ausweisverordnungen selbst machen darf :knockout: :knockout:
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Wühle mich gerade quer durch alle Topics...
"Eigenartig" fand ich in unserer Situation folgendes:
Als die Kinder meines LG (damals 4 und 10) bei uns wohnten (bevor das ABR per Gerichtsbeschluss auf die Mutter übertragen wurde), bekam mein LG ohne Unterschrift der Mutter rein gar nichts. Keinen Eintrag der Kinder in seinen RP, keine Kinderausweise - null.
Aber kaum waren die Kinder bei ihr, konnten sie beim nächsten Sommerurlaub nagelneue Kinderausweise mitbringen - ohne Unterschrift des Vaters. Dafür wollte Madame nachträglich noch die Hälfte der Kosten (Passbilder und -gebühren) haben...
Das find' ich dann schon mehr als "eigenartig". Es scheint eine Art verbleites Gesetz in deutschen Amtsstuben zu sein, dass Frauen grundsätzlich mal alles und auch allein machen dürfen, Männer hingegen gar nichts. :knockout: