Hi fories,
hab gestern meinen steuerbescheid erhalten, und mich hat der schlag getroffen:
1. betreuungskosten werden nicht anerkannt, weil unter dem gesetzlichen Betrag, ich habe in 2005 ca. 1000,00 € für ganztagskita bezahlt, auf die ich wg. vollzeit-job angewiesen bin :exclam:
Frage: gabs da net ein BGH - Urteil, das die tatsächlichen Kosten anrechnet?
2. Unterhaltsklage ist aufm weg, zieht sich aber endlos hin, gegenseite beteuert, betreuungskosten steuerlich absetzbar. verweigert kürzung um betreuungskosten mit allen mitteln.
Frage: die sache ist tituliert, soll ich eigenmächtig kürzen? (OLG Hamm-Bezirk), anwalt rät mir ab :question:
3. mausi ist seit juni 05 bei mir. das finanzamt geht aber von september aus, obwohl sie offiziell seit august bei mir gemeldet ist, dementsprechend hat es den entlastungsbetrag für alleinerziehende zu niedrig angesetzt.
Frage: Kindergeld und Steuerklasse II habe ich seit august, kann ich rückwirkend zum juni den entlastungsbeitrag geltend machen?
demnächst werden wegen landeskürzungen die kiga-beiträge um ca. 20% steigen, es ist echt lächerlich, NRW will das familienfreundlichste BRD-land werden :knockout:
klar werde ich widerspruch einlegen, gegen den bescheid :gunman:
bin noch auf der suche nach leidensgenossen, ae+unterhaltszahler. ex ist wieder in klinik, und meine hoffnung schwindet, dass es sich bessert.
nuja, mausi hat sich prächtig entwickelt, hat bald ihren 5. geburtstag, dann sind wir bereits ein jahr zusammen 🙂 das ist das wichtigste..
viele liebe grüße
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Hallo rick67,
in welcher Position hast Du denn im Rahmen der ESt-Erklärung die Kinderbetreuungskosten angesetzt (außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten in Anlage N)?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti