Hallo zusammen,
meine Problematik mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht ist ja hier bekannt.
Nun, mein Sohn hat eine Glucose-Allergie, d.h. er darf nur bestimmte Nahrungsmittel und Getränke bekommen. Meine Tochter ist gerade dabei, trocken zu werden.
Immer wenn mein Ex-Mann die Kinder über´s Wochenende holt, muß ich leider feststellen, daß er unseren Sohn nicht richtig ernährt und unsere Tochter macht plötzlich wieder in die Windel.
Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, daß er über´s Jugendamt oder über meinen Anwalt Auflagen bekommt? Er meinte nämlich dazu: "Die besondere Ernährung für unseren Sohn sei ihm zu kostspielig, und unsere Tochter auf´s Töpfchen zu setzen sei ihm zu anstrngend".
Kann mir jemand einen Rat geben?
Liebe Grüße Daniela
Oh Mann, dacaho, Du hast ja ein ganz schön dickes Päckchen zu tragen.
Und was ist das nur für ein Vater? Er begreift nicht, wie viele Väter es gibt, die ihre Kinder nicht sehen dürfen/können und er tritt diese Möglichkeit derart mit den Füßen. Der ist ja so unbestechlich, dass er noch nicht einmal Vernunft annimmt.
Dass es ihm zu anstrengend ist, seine eigene Tochter auf Töpfchen zu setzen, hmmmmmm. Vielleicht sollte er ein volljähriges Kind adoptieren, das auch schon fest im Berufsleben steht. Dann muss er sich um nichts mehr kümmern. Dabei sind es doch genau diese Momente, diese Fortschritte unserer Kinder, die das Elternsein erst so richtig schön werden lassen.
Seinen Sohn gesundheitsgefährdend zu ernähren ist schon der Hammer. Liebt er denn seine Kinder nicht (mehr)? Du hast doch auch die Kosten der Spezialernährung zu tragen, und das, obwohl -wie bekannt- er ja kaum Unterhalt zahlt.
Ich würde auf jeden Fall über den Anwalt versuchen einzuwirken. Das geht ja schon in Richtung Körperverletzung. Zur Not muß über das Jugendamt/Gericht das Umgangsrecht ausgesetzt werden.
Wichtig ist, diesen Vorgang schriftlich auch ihm gegenüber zu dokumentieren, da ja noch das Thema "Sorgerecht" zwar erst einmal entschieden ist, Du aber eine andere Lösung im Auge hast. Das hat aber wiederum keinen Einfluss auf sein Verhalten bei der Ausübung des Umgangsrechts. Und wenn es nicht klappt, dann sollte erst einmal betreuter Umgang statt finden. Ich finde so etwas zwar überhaupt nicht gut, aber in Deinem speziellen Fall kann ich nicht anders.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi dacaho,
ich würde dir raten, die/den zuständigen kinderarzt einzuschalten.
ein gespräch unter 4-6 augen kann mehr bewirken als schreiben von den behörden.
mir persönlich haben diese gespräche mehr gebracht als böse schreiben von behörden und anwälten.
wenn er diesen vorschlag nicht annimmt solltest du zum wohl der kinder hart durch greifen.
mel
me, das nächste Mal bitte etwas aufmerksamer auf das Thread-Datum gucken. In diesem Fall ist schon ein halbes Jahr vergangen und wir können davon ausgehen, dass eine Lösung wie auch immer geartet besteht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!