hm weiß garned wo ich anfangen soll...
also Oktober letzten Jahres kam der Anruf meines Exmannes das unsere gemeinsame Tochter zu mir ziehen möchte.
Kein Problem für mich nur mußte ich mir aufgrund dessen eine größere Wohnung nehmen und der Umzug mußte irgendiwe ja auch finanziert werden. also schlug ich ihm vor das ich dann ab sofort keinen unterhalt mehr zahlen würde um so alles zu finanzieren.
Ich verdiente zu der Zeit knapp 850 € und mußte davon knappe 150 € an unterhalt jeden monat bezahlen.
Er war damit sofort einverstanden und seid ende Januar lebt meine nun 14 jährige Tochter glücklich und zufrieden bei mir.
Ich hatte einen Ex auch mehrmals gebeten sich mit dem richter der das ganze Unterhaltsverfahren damals geleitet hat in Verbindung zu setzten und ihm die ganze sachlage zu schildern.
Scheinbar hat er es jedoch nicht getan denn heute bekam ich eine
LADUNG ZUM ANTRITT DER FREIHEITSSTRaFE
Himmel Herrgott nochmal ich bin am Ende und weiß ned weiter.
Einen Anwalt kann ich mir nun überhaupt nicht leisten bei meinem Verdienst.
Weiß jemand von euch was ich tun muß oder kann denn für mich steht jetzt alles auf dem Spiel . habe das gefühl mein ganzes Leben bricht zum zweitenmal zusammen wie damals nach der Scheidung.
LG
Diana
UIuiui. Diana,
hört sich ja böse an.
Ihr hättet beim eine Abänderungsklage einreichen sollen.
Geh sofort zum JA und schildere die Lage.
Und einen Anwalt kannst Du Dir sicher auch leisten, da Du Prozesskostenhilfe bekommst.
Setz Dich mit einem Anwalt der Familienrecht in Verbindung und mache schnellst möglich einen Termin. Dort bekommst Du auch das Formular für die Prozesskostenhilfe.
Ich würde auch schnell beim zuständigem Gericht anrufen und mit dem Richter sprechen und ihm auch die Lage schildern.
Ich denke das sind erstmal die wichtigsten Schritte die Du schnellstens machen mußt.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Noch ne Frage: Gab es einen Titel für den Unterhalt?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
öhm Titel du meinst Urteil ja das gabs alles was über 700 Euro verdient wurde nußte ich bezahlen an unterhalt.
Ist es ein vollstreckbares Urteil?
Wenn ja, warum wird dann nicht gepfändet?
wenn nein, warum wirst du nicht erst in Verzug gesetzt?
Entweder stimmt an der Gerschichte irgend etwas nicht, oder du hast mit dem Nichtzahlen eine (dir bekannte?) Auflage nicht erfüllt, welche unmittelbar, bei Nichtbeachtung mit einer Haftstrafe verknüft ist.
So einfach kommt man nu auch nicht ins Gefängnis.
Du schreibst, dein Ex habe es nicht getan (sich mit dem Richter in Verbindung zu setzen), aber irgendwem muß er ja was gesagt haben, oder woher soll der Absender der Ladung (wer oder was ist das überhaupt) denn gewußt haben, daß du keinen Unterhalt mehr zahlst.
Wo ist deine Tochter pol. gemeldet?
Fragen über Fragen - (Kopfkratz und wech)
Haddock
ja es ist ein hin und her in der geschichte ..
nein es wurde nichts gepfändet...
hatte vor längerem einen Brief von dem richter bekommen in dem er darauf hinwies das nach ihm vorliegenden angaben meines ex ich keinen unterhalt mehr zahlen würde. ich hab daufhin meinen ex angerufen und ihn gefragt was das soll?
er meinte nur er müsae alle paar monate so einen wisch ausfüllen wa ich wann und wieviel gezahlt habe.und er hat diesen brief halt wahrheitsgemäß beantwortet wohl aber weiß der geier warum dort in diesem brief nichts von unserer vereinbarung verlauten lassen.
ich habe ihn dann nochmals darum gebeten sich mit dem richter in verbindung zu setzen um endlich die sachlage zu klären. aber wie gesagt er scheints ned gemacht zu haben.
die tochter ist polizeilich bei mir gemeldet
Er muss alle paar Monate vom Richter nen "Wisch" ausfüllen, ob er den Unterhalt auch bekommen hat???????????
Was soll denn das sein?????
Hab ich ja noch nie was von gehört! Ich jedenfalls habe noch nie so einen "Wisch" bekommen, ob der Unterhalt auch regelmässig eingeht!
Ich glaub da hat er Dir aber nen gehörigen Bären aufgebunden.
Leite SOFORT alle sein und erkläre die Lage! Verlaß Dich blos nicht auf deinen EX!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Diana,
habe jetzt ein wenig mitgelesen.
Du hast eine Anfrage bekommen, dass du Unterhalt offenstehen hast.
Das sind Briefe, die du auch beantworten musst. Da hättest du doch dann die Sachlage schon aufklären können.
Ich denke du musst schnell einen Anwalt aufsuchen. Verlasse dich nicht auf deinen Ex, er muss ja nicht deine Post beantworten. Da stehst du in der Verantwortung.
Es ist ja nun so, daß du nicht geantwortet hast ( so verstehe ich es zumindest) und die Ladung ist nun das Ergebnis.
PKH bekommst du, also nicht wegen der Anwaltskosten jetzt nicht reagieren. Das macht die Sache nur schlimmer. Suche dir einen Anwalt und lass dir helfen.
Ist ganzt schön verzwickt die Situation.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ja so wars ich hab mich halt da auf die zusage meines ex verlassen ...nur wie finde ich jetzt einen wirklich guten anwalt ... 🙁
Hi,
das ist ne gute Frage.
Eigentlich ist am besten einen Anwalt auf Empfehlung aufzusuchen. Sonst musst du halt in deinem Ort einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.
Vielleicht kommt hier jemand aus deiner Gegend und kann dir einen empfehlen?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi,
für die Titulierung ist das Familiengericht zuständig.
Für die Beitreibung das Vollstreckungsgericht bzw. der Gerichtsvollzieher.
Bei Verletzung der Unterhaltspflicht ist das Strafgericht zuständig.
Also wenn überhaupt, müsste dem ganzen ein Verfahren nach §170 StGB voraus gegangen sein und die Ladung ist vom Strafrichter. Das FamG wäre dafür überhaupt nicht zuständig.
Anders kann ich mir das jedenfalls nicht erklären.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Diane,
in der Ladung muss doch irgendetwas stehen, warum Du geladen wirst, oder?
Unterhalt musst du wohl nicht zahlen, wenn deine Tochter bei Dir lebt.
Aber irgendetwas Gravierendes scheinst Du uns nicht zu schreiben, oder ich verstehe nicht worum es hier eigentlich geht...Vielleicht kannst Du ja noch einmal ausführen, was dieses Schreiben genau von Dir will.
LG
Biga
Hey!
@Diana1967
heute bekam ich eine
LADUNG ZUM ANTRITT DER FREIHEITSSTRaFE
Also wenn du das bekommen hast, ist vorweg schon einiges gelaufen ..
In was für einer Sache hast du denn die Ladung zum Strafantritt bekommen? .. und bis wann mußt du dich bei der nächstgelgenen JVA gemeldet haben?
Läuft das Datum außerdem ab, wird der Richter sofort Haftbefehl erlassen und du wirst gesucht und dem Vollzug zugeführt .. und dann ist nichts mehr zu tun..
Jeder Tag der jetzt verstreicht ist ein verlorener Tag, wobei ob du jetzt noch um die Haftstrafe herum kommst??
Am besten noch gestern zu deinem RA ...
Aber dennoch entweder verschweigst du hier etwas, oder du hast wirklich alles irgnoriert , denn vor solch einer Ladung muß noch einiges kommen, bis es soweit kommt ..
Wie lang ist denn die Haftstrafe..und wie gesagt bis wann mußt du dich gemeldet haben und in welcher Sache? Und was ist vorher gelaufen .. und ich glaub anstatt hier in einem Forum zu schreiben hättest du mal heute lieber handeln sollen ..
Und wenn der Haftbefehl erlasen wurde ist es eh völlig zu spät, dann wird man dich bald dem Vollzug wie gesagt zuführen...
Also worauf willst du noch warten?
Und was ist mit deiner Tochter dann?? Die wird dann wohl zum KV wieder wechseln ..
Und die Sache wie ihr sie geregelt habt mit dem KV war nun nicht ne super Idee so ..
Aber wie gesagt da fehlt noch eine ganze Masse ..
Gruß
Jens
soderle hier mal ein kurzer zwischenbericht
ich brauche nicht zu oben genanten termin erscheinen.hab ne super anwältin gefunden die sich der sache angenommen hat.
es ist wohl einiges schief gelaufen von seiten der staatsanwaltschft sowie aber auch meinerseits und meines exmannes .
zum einen hat mein ex nicht weitergeben das wir uns untereinander geeinigt haben was den unterhalt angeht.
zum anderen ist der Beschluß uber die aufhebung der bewährung an meine alte adresse gegangen sodas ich nicht daruaf reagieren konnte.
jetzt wird das verfahren wieder aufgenommen da der damilge Richter wohl auch fehler bzgl des unterhaltes gemacht hat.so wie es aussieht hätt ich wohl laut meiner anwältin nichts zahlen müßen da mein ex *steuerberater*sehr sehr viel mehr verdient als ich.
naja ich werd euch auf dem laufenden halten
danke für eure Hilfe
Diana
Hey!
zum anderen ist der Beschluß uber die aufhebung der bewährung an meine alte adresse gegangen sodas ich nicht daruaf reagieren konnte.
HM!!
Das heißt ja das du schon lange vor dieser Sache schon wegen was auch immer verurteilt zu einer Freiheitsstrafe worden bist, die auf Bewährung ausgesetzt worden ist ..
Und wenn dann wegen einem weiteren "Delikt", worauf auch ein Urteil ergangen sein muß, die Bewährung aufgehoben wurde, oder du hast einfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen, wodruch die Bewährung aufgehoben wurde, dann ist es auch kein Wunder das du eine Ladung zum Strafantritt bekommst ..
Und du hast schon dort gegen allgemeine Bewährungsauflagen verstoßen, in dem du dem Gericht nicht deine neue Adresse mitgeteilt hast u somit dir die Bewährungsaufhebung nicht zugestellt werden konnte, bzw nicht richtig, was wiederum ein weiter Grund gegen die Weiterführung der Bewährung wäre...
Und das mit dem KU, das hättest du schon selber dem Richter mitteilen müssen, insbesondere da du Bewährung hast .. was meinst du denn was eine Bewährung ist .. und sich da auf den Ex zu verlassen ist schon "sträflich" ..
es ist wohl einiges schief gelaufen von seiten der staatsanwaltschft sowie aber auch meinerseits und meines exmannes .
Dem ist wohl eher nicht so, schief gelaufen ist da dann nur noch was bei dir?
Du hast die Bewährung, bnzw schon ein Urteil über eine FS die zur Bewährung ausgesetzt wurde .. da ist das deine eigene Schuld, denn verantwortlich bist du da einzig u allein für dich selber!
Und beim KU ist es völlig egal was der KV verdient, wenn du Unterhaltspflichtig bist dann bist du es, es könnte höchstens sein das du nicht Leistungsfähig bist ..
Sei also demnächst lieber sehr auf der Hut in Bezug auf deine Bewährung .. da kann sehr schnell wie du siehst nach hinten los gehen ...
Kann dann von Glück sagen das du nicht die FS antreten mußt, wobei du mit einer weiteren Strafe rechnen mußt, wenn du Pech hast ..
Nu kümmere dich um deine Angelgeheiten, insbesondere was die Bewährung angeht, selber!!
Ist nunma sehr wichtig u wenn die Bewährung aufgehoben wird ist es meist schon zu spät!
Kann man jetzt nur hoffen für dich das du da einen guten RA hast .. !!
Alles Gute !
Gruß
Jens
bevor man so harsche worte wie du sie hier ausspricht wählt sollte man den menschen denken der hier schreibt.man kann sich auch etwas anders ausdrücken.
!. ja ich bin zum unterhalt verurteilt worden.
2. hatte ich dem damaligen richter gesagt warum ich ned mehr zahle.
als dann ein brief kam in dem ich aufgefordert wurde weiter zu zahlen hab ich meinem ex gesagt er möchte bitte auch seine sicht der dinge klar stellen.
3. hat sich der brief in dem es um die aufhebung ging um ganze 2 tage mit meinem umzug überschnitten.
4. hatte ich meine neue adresse beim zuständigem amtsgericht hinterlassen.
Hey!
Das sollten keine harschen Worte sein..sollte dir nur die Ernsthaftigkeit der Sache und der Bewährung darstellen ...
Und trotzt allem ist es falsch gelaufen .. und gegen DICH ist die Ladung ergangen ....
War nur ein gut gemeinter Tipp ..
Und bei der Sache kann mansich nciht anders ausdrücken, weil das eben so die Realität ist, so wird es ausgelegt und so kommt es dann zu einer Ladung ..
Und das ganze ist nun mal leider kein Kinderspiel oder etwas was man mal so eben auf die leichte Schulter nehmen sollte, grad weil du auch die Verantwortung für deine Tochter hast u mal nicht so eben eine FS antreten kannst ..
Und bis zur Aufhebung einer Bewährung, also das dir das schriftlich mitgeteilt wird, da kommt nunmal vorher auch noch einiges ..
Von daher hättest du damit rechnen müssen das da evtl. etwas kommen kann ...
Sollte ja auch nur ein Tipp sein das ganze etwas "peinlich genauer zu handhaben" bevor es wieder Probleme gibt ..
Und ich sagte "wünsche dir Glück" ..auch in der Hinsicht das du da ohne weiteres herauskommst u keine weiteren Auflagen erhälst..
[Editiert am 3/5/2005 von JensB2001]
😉 is ojk komm grad von meiner anwältin und die hatte nur positive nachrichten.der richter hat den fall abgenommen bekommen vom staatsanwalt persönlich.
Das verfahren wird neu aufgenommen und zu meinen gunsten laut staatsanwaltschaft beendet.es wird auch keine weiteren auflagen geben die gegen mich sprechen. :thumbup:
Hi,
der richter hat den fall abgenommen bekommen vom staatsanwalt persönlich.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein Staatsanwalt einem Richter (Familienrichter oder gar Strafrichter?) ein Verfahren entzogen.
Ist das so korrekt?
Darf ich mal fragen, welches Land Schauplatz dieser Ereignisse war?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse