Hi,
lebe seit August 2004 getrennt von meiner Frau. Kinder(10+12) leben bei mir im "noch gemeinsamen" Haus.
Ich erhalte Kindergeld, jedoch keinen Kinderunterhalt von meiner "noch" Frau.
An der im im letzten Jahr nachzuzahlenden Steuerschuld für 2003 hat sie sich nicht beteiligt:
Argument: Wer viel verdient muß auch die Steuern zahlen.
Dieses Jahr hat sie es abgelehnt, eine gemeinsame Steuererklärung für 2004 zu machen. Sie will diese für sich machen.
Was kann und muß ich beachten... möchte möglichst kein Geld aus dem Fenster werfen.
Wie sieht das aus mit Steuervorauszahlungen, die ich immer geleistet habe... wie komme ich an die Beteiligung bei der Steuer durch Sie heran.
Bitte um Info bzw. Hilfe...
Besten Dank im Voraus
Andreas :phantom:
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Hallo Pegasus1962!
Bei getrennter Veranlagung hat erst einmal jeder seinen Teil der Steuerlast zu sehen. Deine Steuerzahlungen und deine ESt-Erklärung haben mit ihr erst einmal nichts zu tun.
Wenn ich recht verstanden habe, dann spielst du auf den steuerlichen Ausgleich an. Je nach Rück- oder Nachzahlung ist dieses Thema aber eine unterhaltsrechtliche Sache und hat der ESt-Erklärung nicht zu tun. Das heißt, das ihre und deine Steuernachzahlung (pos. oder neg.) beim Unterhalt verrechnet werden kann.
An der im im letzten Jahr nachzuzahlenden Steuerschuld für 2003 hat sie sich nicht beteiligt:
Argument: Wer viel verdient muß auch die Steuern zahlen.
Zusammen veranlagt? Ist jedenfalls Quatsch, siehe oben geschriebenes...
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)