Heute im Bundestag Nr. 128
1. Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll überprüft werden
Rechnungsprüfungsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll überprüft werden. Dafür hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen ausgesprochen, indem er einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) einstimmig zur Kenntnis nahm. Laut BRH steht der Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro nur Alleinerziehenden zu, deren Haushalt mindestens ein Kind angehört, für das sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ziel des Entlastungsbetrages sei es, Alleinerziehende wegen "höherer Kosten für ihre Lebensführung" zu entlasten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im Lohnsteuerverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt. Dabei müssen die Steuerpflichtigen schriftlich versichern, dass sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. In der Praxis wird dies laut BRH jedoch sowohl von den Gemeinden als auch von den Finanzämtern ungeprüft übernommen und es werden keine Abgleiche mit dem Einwohnermelderegister durchgeführt. Da eine Hausgemeinschaft durch die Gemeinden und die Finanzbehörden nicht oder allenfalls mit erheblichem Aufwand feststellbar sei, sei eine gerechte und gleiche Besteuerung nicht gewährleistet. Es sei nicht sichergestellt, dass die Steuerentlastung nur den Alleinerziehenden zukommt. Der BRH empfahl deshalb, auf eine Aufhebung der steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden hinzuwirken. Eine Förderung solle außerhalb des Steuerrechts gewährt werden. Das Bundesfinanzministerium kündigte an, den Vorschlag mit den Ländern und den anderen Ressorts zu erörtern.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na Mahlzeit...
Die Finanzämter prüfen nicht nach aus eigener Unachtsamkeit und die Folge: der ohnehin geringe Entlastungsbeitrag wird gestrichen (das der "Ersatz" vermutlich ein Witz sein wird, ist eigentlich schon vorweg klar... 😡 )
mein Vorschlag: Man könnte ja die STkl 2 streichen und die StKl 3 an Kinder im Haushalt und nicht an den Ehezustand knüpfen. Dazu brauchts keine Nachforschung, ob da im Haushalt doch noch jemand lebt ausser einem Kind, der Geld verdient 😉
ok...ich weiß ich bin gerade im Land der Utopien...schade eigentlich...
Grüße
patchen
mein Vorschlag: Man könnte ja die STkl 2 streichen und die StKl 3 an Kinder im Haushalt und nicht an den Ehezustand knüpfen.
Ich würde noch weiter gehen und die III gestaffelt nach Kinderzahl modifizieren, aber diese Entkopplung der Familie von der Ehe ist für CDU und angeschlossene Kreise ein noch zu großer Schritt. Schließlich ist die III das Aushängeschild staatlicher Umsetzung der verfassungsmäßig gebotenen Förderung der Ehe. Ich lese aber in der Verfassung "Ehe und Familie", und eine sich bedingende Abhängigkeit kann ich da nicht erkennen. Mtw könnten kinderlose Eheleute ja einer Familie mit 1 Kind steuerlich gleichgestellt werden, wenn man wollte, könnte man schon eine Lösung dafür finden.
Moin,
vielleicht wäre das englische oder auch österreichische Modell da einfacher, beide kennen nämlich keinerlei Steuerklassen. Ein bestimmter Sockelbetrag ist steuerfrei, auch wenn mehr verdient wird; danach steigt die Steuerlast in Stufen an.
In Österrecih wird ein Alleinerzieherabsatzbetrag gewährt (neben deutlich höherem Kindergeld), dieser ist auch als Negativsteuer absetzbar (d.h. bekommt man den auch ohne Steuerleistung).
Daneben gibt es analog dazu einen Alleinverdienerabsetzbetrag, der bei einem Verdiener pro Ehepaar (der andere darf meines Wissens bis zur Sozialversicherungsgrenze dazuverdienen) angerechnet wird.
Daneben ein einfaches Sytem der Fahrtkostenerstattungen, besonderer Ausgaben und Unterhaltsleistung (hier ist KU absetzbar), besondere Sachen wie z.B. Arbeitsmitteln oder "Katastrophenaufwendungen" (nein, damit sind keine Ex/ kein Exerich gemeint), und gut ist der Lack. Ich brauche für meine Steuererklärung knapp 20 Minuten, wird elektronisch gemacht und meist nach einer Woche ist das Geld auf dem Konto.
Gruß, Xe
ach wisst ihr,
als ich - wider willen - alleinerziehend wurde,
verlor ich durch den wechsel von III zu II 400,- eus.
da tun die 35,- eus von II zu I auch nicht mehr weh. 🙂
vatter staat weiss damit bestimmt was besser anzufangen, als ich 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Ich würde noch weiter gehen und die III gestaffelt nach Kinderzahl modifizieren, aber diese Entkopplung der Familie von der Ehe ist für CDU und angeschlossene Kreise ein noch zu großer Schritt.
Wohl vor allem die angeschlossenen Kreise (=Lederhosenfraktion aus Bayern), weil es die Planspiele mit dem Familiensplitting bei den Vordenkern der CDU (=Pofalla, Merkel, ...) ja gibt. Ob aber deren Familiensplitting an einen Trauschein gekoppelt sein soll, da kotzen die sich noch nicht so richtig aus.
Im Kern ist das aber das mit der nach Kinderzahl gestaffelten Entlastung unabhängig vom Trauschein genau die Idee dieser Petition, die Ihr ja hoffentlich alle unterschrieben habt:
Petition zur steuerlichen Abziehbarkeit von Kindesunterhalt
Für eine gerechte Besteuerung müsste man nämlich garnicht jahrelang über Familiensplitting diskutieren, ginge viel einfacher...