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Ganztagsschule bei getrennt lebenden, bei berufstätigen Eltern

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(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Wir beide Eltern leben in getrennten Wohnungen im Abstand 250m voneinander - und beide insgesamt im Abstand 500m zur Schule unseres Kindes. Noch sind wir verheiratet und ich habe meiner Frau auf deren Anfrage hin mitgeteilt, dass ich die Scheidung nicht möchte. Einen neuen Partner hat meine Frau nicht.
Meine Frau hat mich verlassen und das Kind mitgenommen, d.h. auf ihre neue Wohnadresse angemeldet bekommen. Ich musste das so geschehen lassen, weil ich berufstätig bin und mich nicht um (die schulischen Belange) des Kindes kümmern kann. Eine neue Partnerin gab und gibt es bei mir nicht. Bei Arbeitszeiten von 6:00 bis 18:00 ist an eine (schulische) Versorgung und Beaufsichtigung des Kindes bei mir alleine einfach nicht zu denken.

Die Schule ist eine OGS - also Schule mit integriertem Hort bis 16:00
Die Eltern müssen gemäss der städtischen Satzung entweder
a) einen gemeinsamen Einkommensnachweis erbringen;
oder
b) wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, die Verdienstbescheinigung des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, und eine Bestätigung des anderen Elternteils, dass soundsoviel KU gezahlt wird, bringen

Für das erste Schuljahr hatten wir beide Eltern nach hitziger Diskussion b) genommen.
-> Wir machten das Kreuzchen zum Zwecke der Hortplatz-Reservierung bei 'Mutter Alleinerziehend'. (Auf dem Anmeldebogen wird nicht abgefragt, ob die Eltern (noch) verheiratet sind.)
-> Zur Berechnung des Elternbeitrags gab meine Frau dann ihre Verdienstbescheinigung ab und ich gab beim Schulamt eine Erklärung ab, dass ich monatlich den Mindestsatz 120,- für's Kind bezahle.

Jetzt müssen wir bis 3.12.2010 erneut unser Kind für den Schul-Hort angemeldet haben. In einen ersten Teil bekommen wir dann eine Bestätigung. Im einem zweiten Teil geht es dann um unsere Verdienste/Berufstätigkeit/Arbeitszeit.

Meine noch-Frau möchte es wie bisher handhaben. Sie gibt sich als Alleinerzeihende an, gibt ihre Verdienstbescheinigung ab - und ich lediglich meinen Nachweis über gezahlten KU. Der KU ist übrigens eine mündliche Abmachung zwischen uns, kein Anwalt, kein Gericht.

Jetzt habe ich aber Bedenken. Ob ich nicht doch darauf bestehen sollte, dass meine noch-Frau nicht wirklich Alleinerziehende ist?
Das hätte zur Folge, dass ich auch meinen Verdienst angeben muss, oder wir unsere gemeinsame letzte Einkommens-Jahressteuererklärung; und der Elternbeitrag (den meine Frau überweist) wahrscheinlich auf das doppelte ansteigen wird.
Eventuell erhalten wir eine Aufforderung zur Nachzahlung?

Meine Frau verkündete dieses Jahr bei einem Besuch bei meinen Eltern, dass sie plane, sich eine Wohung in 25-30km Entfernung zu kaufen. Allerdings scheint sich das Blatt etwas gewendet zu haben, aus ihrer Erbschaft ist nicht viel geworden, und sie ist nicht die reiche Frau geworden, die sein wollte bzw. schon immer froh verkündete. Von dem Erbe ist ihr meines Wissen nur ein 8 Jahre junger Volvo V50 geblieben, weil ihre Anwalts- und Notarkosten den geerbeten Wohnungsanteil aufgefressen naben.

Meine Unterschrift auf einem Papier, auf dem steht, dass meine Frau Alleinerziehende ist, kann ich nicht geben. Denn auch tatsächlich ist sie mit der Erziehung des KIndes nicht allein. Unsere Tocher ist so gut wie jedes WE bei mir. 1x unter der Woche begleite das Kind zur Schule.
Gut, so eine Unterschrift wird aber auch nicht verlangt.

Meine Befürchtung ist die:
In Abstimmumg mit dem Jugendamt habe ich den Kontakt zu meiner Frau ganz abgebrochen - es sei denn, es geht um Angelegenheiten des Kindes. Denn wir haben Spannungen, weil sie sich scheiden lassen möchte, ich aber nicht. Und sich die Spannungen nicht anders, als durch den völligen Kontaktabbruch, beseitigen lassen. Das JA hat mir auch bestätigt, dass meine Frau bisher keinen Scheidungsantrag eingereicht hat.

Ich befürche, dass ich mit dieser Alleinerziehenden-Schiene vom Kind immer weiter weg gebracht werden kann. Und dann, wenn meine Frau (~ 30km)  tatsächlich wegzieht, das Kind wieder "mitnehmen" möchte/könnte. Schon klar, sie braucht meine Zustimmung.

(die ich nicht gebe, weil unser Kind sich gut eingelebt hat und nicht schon wieder den Wohnort wechseln soll. Ausserdem braucht und liebt mich unsere Tochter sehr. Meine Frau behält ihre Gefühle (vorm Kind) für sich - und unser kind kann auch nicht über seine Gefühle mit der Mutter sprechen. Unser Kind tankt jedesmal, wenn sie das WE bei mir ist,  auf.)

Aber vielleicht kommt sie dann bei den Behörden durch damit, dass sie (nachweislich) angeben kann, sich schon immer in der Hauptsache als quasi Alleinerziehende um's Kind gekümmert zu haben?

Oder muss ich mir keine Gedanken machen? Denn so eine schul-Hort- technische Sache ist kein Vorgriff/Vorentscheidung auf meinen Anteil des Sorgerechts?

Ich habe mir vor 1 Jahr vom Familiengericht bestätigen lassen, dass ich/wir das geteilte und gleichwertige Sorgerecht (Standard bei Verheirateten) haben.

Gruss sonny 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2010 12:18
(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:
Oder muss ich mir keine Gedanken machen? Denn so eine schul-Hort- technische Sache ist kein Vorgriff/Vorentscheidung auf meinen Anteil des Sorgerechts? Und des Aufenthaltsbestimmungsrechts?

Was ist, wenn ich Vater einem neuen Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter (eben in der Entfernung)  nicht zustimme?
Ich denke (und da hat meine Frau schon so kleine Andeutungen gemacht) - dass sie trotzdem umziehen möchte/wird und mir das Kind ganz 'übergeben' möchte. Und dann hätte ich ein Problem, s.o.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2010 12:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sonny,

du mußt ein wenig unterscheiden. Der Status AE hat so gar nicht mir SR oder ABR zu tun.

Ihr beide lebt getrennt, das Kind lebt bei der KM und ist dort gemeldet. Defacto ist sie also alleinerziehend. Das magst du nicht so sehen, ist aber so. Zumal du ja selber schreibst, das sie die Haupterzeihung wahrnimmt, da du lange arbeitest.

Klar kannst du darauf bestehen beim Hort gemeinsam berechnet zu werden. Dann dürftest du deinen Anteil an den Hortkosten zuzahlen. Evtl. stellt deine Ex dann aber auch bei der Überprüfng fest, das die 120 € KU auf die ihr euch geeinigt habt meilen weit vom tatsächlichen Mindestunterhalt weg ist und du durchaus mehr KU zahlen könntest.

Sofern keiner der Elternteile das ABR bantragt bleibt es bei beiden (genauso wie das GSR)

Sollte die KM wegziehen wollen kann sie das theoretisch ohne dein Einverständnis nicht. Tut sie es trotzdem wird ihr kaum etwas passieren. Bittet sie um deine Zustimmung und du verweigerst diese kann sie eine Entscheidung bei Gericht herbeiführen, die meist mit der Übertragung des ABR auf einen Elternteil endet.

Ich verstehe allerdings nicht, warum du einer Sscheidung nicht zustimmst. Eure Ehe ist vorbei, warum dann an diesem Wörtchen kleben? Wenn sie die Scheidung einreicht kannst du zwar widersprechen, aber nach 3 jahren wirst du geschieden, ob du willst oder nicht=

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 12:34
(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

Der Mindest-KU ist diese 120,-

Mein Netto ist 1300,-   (bei 220h Arbeiststunden/Monat) Jetzt, nach etwas mehr als einem Jahr, habe ich keine Reserven anlegen können. Ich lebe sparsam, gehe fast nie aus, ausser 2x monatl. mal Wellness-Sauna, und hatte Reparaturen am PKW, den ich für meinen Fahrten zur Arbeit unbedingt brauche. Allerdings gebe ich ~50€ an einem WE aus, wenn unsere Tochter bei mir ist (Essen/Restaurant, Spielhallen, etc.)
Ich denke, sehr viel mehr in Sachen KU liesse sich bei mir nicht herausquetschen.
Aber da hast du natürlich recht, eine Überprüfung muss nicht unbedingt sein.

Ehe vorbei:
Ich gehöre halt zu den seltenen Exemplaren, die ihre Frau noch lieben - und ihre Trennung, trotz heftigster Proteste und Bitten meinerseits, eben von ihr ausging. Ausserdem haben Dritte in unsere Ehe hineingewirkt und meine Frau gegen mich beeinflusst; mit mir würde sie immer "Probleme" haben. Ich sehe nach einer jahrelangen Distanz durchaus Potential zu einer Ehetherapie.
Es ist nicht die körperliche Nähe, die ich mit meiner Weigerung anstrebe. Ich möchte lediglich in Frieden, aber in 2 getrennten Bereichen, meine Familie erhalten. Unser Kind möchte uns beide "zusammen" haben.
Sollte meine Frau aber eines tages einen neuen Partner haben, so könnte ich dann eventuell doch kippen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2010 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei den 120 € irrst du. ich weiß ja nicht wo du sie her hast. Die DDT spuckt unter Anrechnugn des hälftigen KG folgende Werte aus:

Einkommen bis 1.500 € ber. netto : 225 € (0-5 Jahre), 272 € (6-11 Jahre), 334 € (12-17 Jahre), 304 € (ab 18)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sonny,

mit Deinem Festhalten an der Ehe bzw. der Verweigerung der Scheidung verhinderst Du saubere Lösungen; etwa so wie ein Feuerwehrmann, der Benzin ins Feuer schüttet und treuherzig sagt "ich weiss auch nicht, warum das Löschen solche Probleme macht..." Dir wurde bereits mehrfach gesagt, dass man Ehe oder Zuneigung nicht erzwingen kann; dass aber bereits die Annahme, das wäre möglich, wirkliche Lösungen verhindert. Insofern ist Deine Sturheit auch ein echter Nachteil für Euer Kind.

Was den Kindesunterhalt angeht, wird Dir ein Rechtsanwalt bei Gelegenheit vorrechnen, dass dieser nicht bei 120 EUR, sondern bei 272 EUR pro Monat liegt; ggf. noch aufzustocken um die Hortkosten. Solange Dir ein Selbstbehalt von 900 EUR bleibt, ist das aus Sicht des Gesetzgebers in Ordnung. Fleisskärtchen oder Preisnachlässe für "ich will das doch alles gar nicht" gibt es auch dort nicht. Mit neuen Partnern hat das alles nichts zu tun; Deine Ex-Frau kann keinen oder drei auf einmal haben; ganz wie sie möchte. Du wärst wirklich besser beraten, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken als auf der Fortsetzung der Vergangenheit zu bestehen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:16
(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

§1: Scheidung ist immer schlecht.

Das muss mal jemand hier im Forum ganz oben ans schwarze Brett hängen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2010 13:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sonny,

der Mindest-KU ist eben mitnichten das, was du bezahlst, sondern das, was der Gesetzgeber in seiner Weisheit im § 1612a BGB dazu erklärt hat.
Und das sind z.B. für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, 272,- €. Kindergeld noch nicht eingerrechnet.

Und dass du deine Frau noch liebst, und um deine Ehe kämpfen möchtest, ist verständlich, jedoch solltest du deine Sinne dafür schärfen, wie lange dieser Kampf noch sinnvoll ist.
Und die Signale, die du hier hin weiter leitest, lassen für uns Ausssenstehende den Schluss zu, dass es sich vermutlich nicht lohnt, zu sehr für die Vergangeheit zu kämpfen.
Kämpfe lieber für eine vernünftige Zukunft.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö,

ich kenne auch Familien wo die Trennung und Scheidung die bessere Idee als die Heirat war. Dadurch waren sie erst in der Lage vernünftig Eltern für das Kind zu werden. Und Kinder können auch mit Patchworkfamilien glücklich und gesund aufwachsen. Es liegt in der Hand der Erwachsenen. Kindern ist es völlig egal, ob die Eltern einen Trauschein haben, nur zusammenleben, ein Scheidungsurteil oder nur so getrennt sind. All diese Formalitäten sind für Kinder nicht wichtig und Scheidungskind zu sein ist heutzutage ebenso wenig ein Makel wie uneheliches Kind zu sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

§1: Scheidung ist immer schlecht.

Also das kann man so nicht sagen.
Schließlich gibt es genug Leute, die sich an Scheidungen gesund stoßen.
Anwälte z.B.

Aber die sicherste Methode, eine Scheidung zu verhindern ist, nicht zu heiraten!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:25




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Beppo: Überleg dir das mit dem KG nochmal  😉

Ab 6 Jahre sind die 272 @ der Zahlbetrag

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Beppo: Überleg dir das mit dem KG nochmal  😉

Das habe ich mir überlegt.

Zu diesem Betrag kommt das Kindergeld noch hinzu, es ist also bisher nicht eingerechnet.
Ich finde, ich habe das richtig formuliert!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja stimmt, ist nut mißverständlich zu lesen  :redhead:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

§1: Scheidung ist immer schlecht.

Das muss mal jemand hier im Forum ganz oben ans schwarze Brett hängen.

das wird - glücklicherweise - nie passieren, denn es stimmt nicht. Worin sollte irgendeine Form von Lebensglück liegen, wenn man eine vor Jahren getroffene Entscheidung, die sich als nicht mehr richtig erweist, unter Krampf aufrechterhalten soll, nur damit irgendein Dogma gewahrt bleibt? Wer wünscht sich wirklich, jeden Morgen neben einem Menschen aufzuwachen, der gar nicht da sein will, wo er gezwungenermassen sein muss?

Scheidung kann da die beste aller Entscheidungen sein und den Weg in ein neues Leben ermöglichen. Glücklicherweise auch gegen den Willen des anderen Ehepartners.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:42
(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

@brille

Habe mir deine Vita durchgelesen.  
Nun verstehe ich, warum du zu meiner Frage wegen Schule, Hort und Kind nichts beitragen möchtest.

Was Organisatorisches:
Mag sein, dass man dir an anderer Stelle dankbar ist - was ich auch nicht in abrede stellen möchte. Aber bei mir, und vor allem hier gibt es keinen zu ergründenden Nebenkriegsschauplatz, der ja doch gefunden werden muss(jedenfalls aus deiner Sicht)?
Also ich bin dir nicht dankbar dafür, dass du immer noch nicht §1: Scheidung ist immer schlecht. ans schwarze Brett gepinnt hast.
Vielleicht kommt ja durch eine Fristsetzung meinerseits Bewegung in die Sache?  😉

In der Sache sonny./.brille:
Deine Ausführungen zu meiner Ehe/Weigerung sind nicht schlüssig. Aber das hatte ich dir bereits detailiert mitgeteilt. Spricht für deinen Sportsgeist, dass du hartnäckig bleibst. Dass dein Text ohne Substanz sei, behaupte ich jedoch nicht, denn du greifst auf deine Erfahrungswerte zurück.
Aus deiner Warte macht es durchaus Sinn, zu hinterfragen, ob nicht doch vielleicht so rein zufällig an meiner "Weigerung" irgendwelche (noch nicht ausgesprochenen) Interessen dahinterstecken.
 
Weisst du, das hat sogar mein Hexilein mal früher gesagt. = eine Form der emotionalen Erpressung; ausnahmsweise mal eine, die nicht unser Kind mitreinzieht.

Damals wusste sie aber noch nicht, dass man im Leben NIE was wirklich geschenkt bekommt. Kurz und gut, von ihrem Geerbten ist nicht mehr viel da. Aber nicht nur deswegen, weil es so wenig ist, hat es nichts mit meiner "Weigerung" zu tun. Sondern weil Hexilein da wohl von Anfang an bei mir von falschen Annahmen ausging.  Naja, sie hatte bestimmt 10 "EinfüstererInnen" - du kennst das.

mfg sonny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2010 08:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sonny,

Vielleicht kommt ja durch eine Fristsetzung meinerseits Bewegung in die Sache?  😉

Fristsetzung wofür und wem gegenüber?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 08:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus sonny61!

Also ich bin dir nicht dankbar dafür, dass du immer noch nicht §1: Scheidung ist immer schlecht. ans schwarze Brett gepinnt hast.

Ich kann bisher beim besten Willen nicht erkennen, warum wir im Forum Deine ureigene und private Meinung plakatieren sollten. Wir wissen nun, was Du von Scheidungen hältst. Andere User mögen anderer Meinung sein, und das ist gut so. Leider wird weder Deine noch die Meinung anderer User das deutsche Familienrecht beeinflussen können.

Wenn VS.de als Plattform für Deine Meinungskundgebung(en) Dir nicht geeignet erscheint, kannst ja in Gesichtsbuch.de gehen, dort gibt es ein "Gefällt mir"-Button zu Deinen Pinnwandeinträgen. Alternativ kannst Du aber auch hier im Unterforum "Scheidung/Trennung" Dein §1 je nach Interesse ausdiskutieren...oder auch nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 10:34
(@sonny61)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben nun beide unsere Arbeitsbescheinigungen. Ich Vollzeit, sie 30h Teilzeit.
Zur Hexi rübergegangen, um Kind abzuholen und mit Kind heute morgen zur Schule.
Wir müssen schon dahinter sein, denn es gibt zu viele Anmeldungen, die Schule muss schon aussortieren.

Mir fällt das gerade auf, dass es ja auch Eltern geben kann, wo beide in Vollzeit sind...  :note:  Mal sehen, was Hexe dazu am WE sagt.
Denn: Kommendes WE wollen wir die Angelegenheit gemeinsam zuende bringen und unsere Papiere komplett geschlossen abgeben.

Für den Elternbeitrag ist es massgeblich entscheidend, ob wir meine Frau als alleinerziehend deklarieren - oder auch nicht.
Ich stelle mich jetzt insgeheim darauf ein, dass wir , falls sich mal was bei uns ändern sollte und , wenn wir meine Frau ständig als Alleinerziehende angegeben haben, und so weniger Elterngeld zahlten - ich/wir eventuell nachzahlen müssen.

Somit
- Antrag für Schule: beide berufstätig, meine Frau alleinerziehend, unsere beiden Arbeitsbescheigungen.
- Antrag ans Amt: meine Frau alleinerziehend, von mir eine Bestätigung über mein gezahlten KU 120€

Ganz wohl ist mir bei der Sache so nicht. Aber wenn es keine Nachteile für mich und das Kind hat, dann machen wir es meinetwegen so. Wie gesagt, eine Nachzahlung stufe ich nicht als Nachteil ein. Denn wenn eben die OGS nach Tabelle so und so viel kostet, dann bezahlen wir das selbstverständlich auch (nach), genauso wie andere Eltern.

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2010 11:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sonny,

Na dann ist ja alles in allerbester Ordung. Nachdem nun weder du noch dein Kind in dieser Angelegenheit Nachteile haben, solltest du den Nachteil eures Kindes in Bezug auf den Unterhalt noch korrigieren udn deiner Ex den korrekten Betrag von 272 € anbieten.

Gruß Tina

P.S.: Ich warte noch auf die Antwort auf meine Frage von heute morgen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 11:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach ja. Meist übliche Reihenfolge bei zuvielen Anmeldungen im Hort:

1. Alleinerziehende, wenn diese (Teilzeit)berufstätig sind
2. Familien in denen beide Elternteile berufstätig sind
3. alle übrigen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 11:44




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