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ganztagsschule + fragliche zustimmung der ex (gsr)

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hallo fories,

nächstes jahr steht für unsere kleine die einschulung an. grundsätzlich haben ex und ich uns für eine ganztagsschule entschieden. nun hab ich zweifel, ob sie das noch mitträgt. wir haben gsr und das kind lebt bei mir.

heute sagte sie, dass sie das nicht unbedingt wolle 😡 einerseits kann ich ihre argumentation nachvollziehen, mir wäre es auch lieber, ich hätte als vollzeit berufstätiger ae-papi mehr zeit für die kleine ...

die entscheidung steht an, weil ex im maßgeblichen zeitraum für monate in stationäre therapie geht.

es gibt leider keine alternative. fahre ich stunden runter, gefährde ich mittelfristig meinen job. wie uli muss ich horrende unterhaltsleitungen an erwerbsunfähige ex zahlen.

die strategie dahinter ihres überaus fähigen anwalts ist klar: uns (kind und mich) finanziell an die wand drücken, in der hoffnung, das KM mir irgendwann aus der erwerbstätigkeit zum strick dreht...

meine frage: was, wenn ex keine zustimmung zur ganztagsbetreuung gibt? kann ich das so machen, wie viele ae-mütter, einfach machen? - sorry, ist aber vielfach so  :puzz:

wollte mal eure meinung einholen, bevor ich den amtlichen weg beschreite

dank im voraus

lg

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 23:34
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo rick,

ich würde es einfach machen. Nicht so viel fragen. Es gibt doch gar keine Alternative zur Ganztagesschule.

Solllte sich die Schule "querstellen" und die Unterschrift der Mutter fordern, kannst du immer noch den "amtlichen" Weg beschreiten.

Bei mir hat sich das GSR "amtlicherseits" so ausgewirkt, dass meine Unterschrift nur zur Ausstellung des Kinderreisepasses gebraucht wurde. Zur KiGa-Anmeldung oder zur Ummeldung nach dem Umzug (ohne meine Kenntnis) wurde meine Unterschrift nicht benötigt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 23:52
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo Rick !

Ich gebe Schmusepapa Recht!
Es gibt gar keine Alternative zur Ganztagsschule!
Fakt ist:
-Die Kleine geht schon von Anfang an in einen Ganztagskindergarten (mit ihrer Zustimmung)
-Du gehst Arbeiten
-Sie hat mehrere Klinikaufenthalte hinter/vor sich

Mag sein,daß sie wirklich ein schlechtes Gewissen hat und ihre Bedenken dazu äußert,ich glaube aber nicht daß sie Dir daraus einen Strick drehen kann....dazu bedarf es weitaus mehr daß sie die kleine wieder zu sich holen könnte!

Mach Dir keinen Kopf und melde sie einfach an!

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 07:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schreib doch deiner Ex, dass du euer Kind an der Ganztagsschule wie besprochen anmelden wirst. Anmeldetermin voraussichtlich: , Einschulungsuntersuchung voraussichtlich:

Und zähle nochmal die Gründe auf, warum die Ganztagsschule.

Dann ist sie doch dran zu reagieren.

Mach dich im vorfeld gleich noch schlau was eine außerschulische Betreuung kostet. Und frag an ob sie sich an der Hälfte der Kosten beteiligt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 10:36
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@AnnaSophie
rick schreibt von horrenden Unterhaltszahlungen an die Ex. Da dürfte eine Kostenbeteiligung ihrerseits wohl nicht drin sein.... oder?!

@rick
Ich würde sie einfach davon in Kenntnis setzen, dass wie besprochen die Kleine bei der Ganztagsschule angemeldet wird. Gar nicht lange drumrum machen. Damit macht man meistens nur schlechte Erfahrungen.
Und schätzungsweise.. egal wie Dus machst. Zu meckern wird sie immer was haben.

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 12:32