Gegenseitiger Kinde...
 
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Gegenseitiger Kindesunterhalt wenn eine Partei Harz IV bekommt?

 
(@nachtelf)
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Servus Gemeinde,

wollte keinen eigenen Tread eröffnen da ich denke das dieses Thema sicher schon mal vorgekommen ist, ich über die Suchfunktion allerdings nicht fündig wurde (knappe Stunde gesucht *schwör*).

Weiss jemand einen Tread der sich mit dieser Thematik befasst damit ich mich reinlesen kann?

Shortstory:
Situation momentan:
seit 8 Jahren alleinerziehender Vater mit 3 Kindern (11, 11, 15), voll berufstätig
Mutter Harz 4, noch nie Unterhalt bezahlt (Trennung vor 8 Jahren)
Situation ab kommenden Freitag
ältestes Kind zieht zu Mutter

Wie sieht das nun mit Unterhalt aus? Sie ist "nicht Leistungsfähig"    :gunman:  (leider sind Hasstiraden nicht erlaubt denn hier würde mir einiges zu einfallen *runterschluck*)

Wie berechnet man den gegenseitigen Kindesunterhalt oder zahle am Ende nur ich und sie für die 2 Zwerge bei mir nicht und ich hab Pech gehabt?
Es besteht ein Unterhaltstitel gegen sie und es sind da auch schon Sachen aufgelaufen.
Mir geht es nicht darum meinem Großen nicht zu geben was ihm Unterhaltsrechtlich zusteht (auch wenn er mit seinen altersbedingten Hormonschwankungen mich zur Weissglut bringt), war nur bisher ein finanzielles Vabankspiel die letzten Jahre und die neuesten Entwicklungen würden es noch weiter verschärfen

Die Stelle wo ich Lesestoff finde würde mir schon helfen.

Gruß Nachtelf

(der in 4 Stunden wieder los muß  ;( )

Du hast keine Chance. Nutze sie!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 02:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nachtelf,

nein, Deine Ex ist als Hartz4-Empfängerin nicht leistungsfähig. Das berührt nicht Deine Verpflichtung, für das dann bei der Mutter lebende Kind KU zahlen zu müssen, im Rahmen Deiner eigenen Leistungsfähigkeit. Der Anspruch jedes Kindes ist gesondert zu betrachten. Dein Selbstbehalt erhöht sich aber für jedes Kind, das bei Dir lebt und das keinen Unterhalt erhält.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 07:18
(@nachtelf)
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Lausebackesmama,
danke für die schnelle Antwort.

Wie verhält es sich wenn der Unterhalt zur Lebensführung des Kindes nicht ausreicht und meine Ex ergänzend auch für den Großen (der dann bei ihr lebt) Harz IV beantragt?
Kommt ausser dem Unterhalt auch noch die die ARGE zu mir um sich da Gelder zu holen?  :question:

Dann brauch ich nicht mehr arbeiten gehen und kümmer mich lieber von zuhause um meine 2 Kleinen und beantrage auch Harz IV  :knockout:

Emotional angespannt Grüßt

Nachtelf

Du hast keine Chance. Nutze sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 10:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nachtelf,

nein.
Ich bin nicht der Fitteste in Sachen Unterhalt, aber die Nummer läuft so:

Dein KU-Anteil für den Großen wird nach Deinem Einkommen berechnet. Nettoeinkommen, minus dem üblichen. Sollte KM HARTZIV beantragen, wird dieser KU der Bedarfsgemeinschaft gegen gerechnet, sie bekommt also nicht unbedingt viel mehr. Ich weiß jetzt gerade nicht, ob sich ein Betreuungsbonus auf den KU auswirkt, hoffe da noch auf fachlich versiertere Stimmen aus dem Forum.

Allerdings befreit es die KM nicht davon arbeiten zu gehen. Sie ist gesteigert Erwerbsobliegenheitspflichtig ... mit welchen Begründungen konnte sie sich bisher davor drücken?
Ist ein bisheriger KU betitelt worden?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 11:34
(@nachtelf)
Schon was gesagt Registriert

Bisheriger KU ist betitelt hat aber vorraussichtlich Verluste hinnehmen müssen.

Andere Baustelle gehört aber zum Bereich des geschuldeten KU
(Vorraussichtlich da meine Ex in Privatinsolvenz ging vor 3 Jahren... ob sie allerdings wirklich im Verfahren ist oder nicht konnte mir noch niemand sagen. Die Beistandschaft die ich darauf angesetzt habe hat bis heute noch keine Info für mich gehabt denn man staune... angeblich muss sie sich kümmern da es um die Gelder der Kinder geht und von denen höre ich nichts bis vor 2 Tagen. Da habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht und eine Re-Mail vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters bekommen das er sich des Falles sofort annimmt und mich dann kontaktiert... Wenn die Privatinsolvenz greift ist der KU bis zu diesem Zeitpunkt hinfällig. Ab dem Zeitpunkt läuft, meines Wissens nach, aber schon wieder Verzug... also ca. 3 Jahre)

Das dieser Unterhalt von der ARGE eingerechnet wird ist mir schon klar da dort eine Bedarfsgemeinschaft entsteht. Was ist aber mit den Geldern die die ARGE speziell wegen meinem Großen zahlen muß? Suchen die sich nicht jemanden der diese Kosten rückführt? (Wäre dann ja logischerweise ich da ich eines der Elternteile bin und dann auch noch mit Arbeit...)

Das mit der

Sie ist gesteigert Erwerbsobliegenheitspflichtig

ist ja wohl ne Lachnummer...

Sie ist scheinbar in einem Prozess gegen das Arbeitsamt da sie seit einer OP den Daumen nicht mehr richtig bewegen kann und nicht mehr in Ihren Beruf als Altenpflegerin arbeiten kann... Wegen was und wie der Prozess läuft entzieht sich allerdings meiner Kenntnis . Interessant wäre natürlich was passiert wenn sie diesen "imaginären" Prozesss gewinnt und eine Nachzahlung bekommt... wie ich das gewahr werde kann ich allerdings nicht sagen... hab ich die Beistandschaft auch gefragt und bin immer noch gespannt auf die Antwort  :gunman:

Seltsamerweise kann sie aber nebenher in einer Kneipe bei einer Freundin aushelfen... ganz seltsam das ganze... allerdings 250km weit weg, also von meiner Seite her nicht prüfbar was da wirklich läuft.  :exclam:

Gruß

Nachtelf

Du hast keine Chance. Nutze sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 14:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nachtelf,

neben den üblichen Abzügen, wie z.B. pauschal 5% Erwerbskosten und bis zu 4% zusätzliche Altersvorsorge kannst du zumindest den Unterhalt der Stufe 1 für deine beiden jüngeren abziehen, evtl. zuzügl. Betreuungsbonus.
Dann ist der KU-Betrag vielleicht nicht mehr ganz so hoch. Und du hast schon recht. Da der mindest KU-Satz den Väter bezahlen müssen immer noch deutlich höher ist, als das was die Arge zu zahlen bereit ist, fließt alles, was darüber liegt in den Gulli.

Aber solange die beiden noch 11 sind, müsstest du doch zumindest Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen können.
Außerdem könntest du die dann bei Madame zur Jagd blasen lassen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 15:05
(@mam64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich kann dich beruhigen. Die Arge holt sich bei Dir nichts zurück.
Verstehe das auch nicht, ist aber so.

In meinem Fall kann Vater von 4 Kids im Moment nur 100 Euro KU zusammen für die Kids bezahlen.
Hat aber Vermögen, nicht mal davon muss er Unterhalt bezahlen.(  das Geld ist  aus unserem Hausverkauf, liegt aber bei seiner LG auf dem Konto!!!!) Meins musste ich an Arge zurückzahlen, bzw wurde mir angerechnet.

Wenn ich wenigstens aus dem Vermögen 7oo Euro bekommen könnte, wüde ich aus der Arge fallen. Habe ich denen von der Arge auch erzählt. Intressiert nicht.!!!
Auch später musst Du nichts befürchten, von Dir holt sich die Arge nichts, da Du nicht mit Deiner Ex in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.

L.G.
mam64

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 11:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Interessant wäre natürlich was passiert wenn sie diesen "imaginären" Prozesss gewinnt und eine Nachzahlung bekommt... wie ich das gewahr werde kann ich allerdings nicht sagen...

Ist sie in der Insolventz, fließt es in die Verteilungsmasse. Ist sie es nicht, ist damit der rückständige KU auszugleichen ... wenn Du nichts davon erfährst ...

Das dieser Unterhalt von der ARGE eingerechnet wird ist mir schon klar da dort eine Bedarfsgemeinschaft entsteht. Was ist aber mit den Geldern die die ARGE speziell wegen meinem Großen zahlen muß? Suchen die sich nicht jemanden der diese Kosten rückführt? (Wäre dann ja logischerweise ich da ich eines der Elternteile bin und dann auch noch mit Arbeit...)

Mehr wie der KU kann nicht kommen. Und wie meine Vorschreiber bereits vermerkten, ist der KU meist höher wie der Betrag der ARGE und somit gibt es da nichts nachzufordern, solltest Du den MindestKU bezahlen. Aber auch wenn nicht, dann bist Du nicht Leistungsfähig und die ARGE kann auch hier nichts fordern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 11:59
(@nachtelf)
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Beppo:
Wieso nur 5% Erwerbskosten? Habe einfache Fahrtstrecke 56km.... macht ca. 2240km im Monat. Spritbedarf bei meinem alten Auto ca. 10 Liter/100km
Das sind ca. 10% und das ohne Verschleiss  :rofl2:
Was ist der "Betreuungsbonus"?
UVG erhielt ich von 06/2000 bis 06/2006 seither für die Zwillinge nichts mehr... bei meinem Großen fiel das UVG 08/2005 schon weg da er da 12 geworden ist.
Das Jugendamt hat damals auch zur Jagd geblasen aber scheinbar nur mit einer kleinen Tröte.

Mam64:
Danke für die Info

Kasper:
Aber wie sollte ich davon erfahren... es gibt zwar die Mitteilungspflicht aber wie du schon geschrieben hast "..."

Hatte schon jemand den Fall der Privatinsolvenz des Unterhaltsverpflichteten?
Wer sollte hierbei Welche Informationen von wem bekommen?

Für die Rechencracks hier... finde in der DDT nicht wie Schulden (oder welche) reingerechnet werden und wie das mit überdurschnittlichem Fahrweg aussieht.

- ca. 50000€ Brutto im Jahr, Steuerklasse II
- 2 Kinder für die es seit Jahren weder UVG noch Unterhalt noch sonst etwas gibt
- Mietkosten knapp 650€/Monat
- Schulden noch aus der Ehe (damals Haus gebaut) ca.250€/Monat
- Schulden durch Fahrzeug für Arbeit ca.80€/Monat
- seit Jahren keinerlei Rücklagen mehr (von was auch?)
- Riester (750€ im Jahr durch Gehaltsumwandlung des Urlaub und Weihnachtsgeldes)
- Dispo seit Umzug nach Norddeutschland (wegen Arbeit) genutzt und "pö a pö" Richtung 0€ arbeitend

Kann man dadurch das die Kinder gar keinen Unterhalt oder sonstiges bekommen Mehrkosten veranschlagen da man den Unterhaltsteil des anderen Elternteiles voll übernehmen muss?

Gespannt auf die Rechnung

Nachtelf

Du hast keine Chance. Nutze sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 14:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich gilt, Unterhalt VOR Schuldentilgung ... je nachdem in welchem Zusammenhang Kredite zu sehen sind, können die sich ganz (eher seltener) oder gar nicht (schon öfters) auf die Unterhaltsberechnung auswirken. Besonders kritisch wird es, wenn nicht der Mindest KU nach DT gezahlt wird. In solchen Fällen, werden schnell Gründe gefunden, warum der Kredit nicht anerkannt wird.

Bezüglich der Klage ... könnte man nicht durch Aushang das Aktenzeichen feststellen und dann dort mal anrufen, ob nicht vielleicht schon eine Entscheidung gefällt wurde ...?
Kennst Du jemanden aus dem ORt der KM?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 14:20




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nachtelf,

das mit den Fahrtkosten ist regional sehr unterschiedlich.
Müsstest du mal in den OLG-Leitlinien deines Fürstentums nachlesen.

Oft werden 0,30 € für die ersten 20 Km und 0,20 € für alles darüber angenommen, wenn du mit den 5% nicht hin kommst.
Manche versuchen auch, dich auf den ÖNV zu vertrösten, dass wirst du in deiner Situation aber kaum akzeptieren müssen.

Betreuungsbonus ist auch so ne diffuse Sache, die man (Frau) manchmal angerechnet bekommt, da du ja nicht nur Barunterhalt bezahlst sondern auch betreust.
Theoretisch müsste der genauso hoch sein, wie der KU-Betrag, denn angeblich sind Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ja gleichwertig. Das ist aber nur Theorie. Du solltest das in deinen Berechnungen und Anträgen aber ruhig so rein nehmen. Streichen müssen die es.

Die Zinsen für das Haus kannst du i.d.R. abziehen, bzw. mit Wohnvorteil verrechnen.
Die Tilgung kannst du bis zu 4% vom Brutto (also 2.000,- p.A.) als Altersvorsorge abziehen, sofern nicht schon durch Riester oder Ähnliches aufgezehrt (also noch 1.250,- p.A.)
Wieso eigentlich Miete und Haus? Wenn du nicht im eigenen Haus wohnst aber noch Schulden abträgst entfällt natürlich der Wohnvorteil.

Schulden fürs Auto zählen nicht. Sind in der Pauschale mit drin.
Dispo kannst du versuchen, ist aber eher unwarscheinlich.

Den nicht erhaltenen KU kannst du natürlich auch abziehen.
Auch da versuchen sie die Väter meistens zu besch* indem nur Zeile 1 anerkannt wird. Würde ich aber gegenan zetern, wwarum sollen die Kinder bei dir weniger bekommen, als bei ihr?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 14:33
(@mam64)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

es gibt im Internet eine Seite wo Du nachforschen kannst ob eine Insolvenz beantragt wurde.
Weiß im Moment leider nicht genau wo. Werde heute abend mal stöbern.

L.G.
mam64

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 15:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Du kannst es <<<Hier>>> versuchen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 15:41
(@nachtelf)
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Danke Mama64 und Jemmy
anhand der Seite wurde ich nicht fündig... bin mal gespannt was die Beistandschaft herausfindet die nächsten Tage

---------------.
Wie das mit dem Prozess gegen/mit dem Arbeitsamt aussieht weiß ich allerdings immer noch nicht. Die ARGE muss da ja informiert sein... kann ich persönlich dort anfragen?
----------------
Beppo:
Wegen der Miete... Schulden sind noch vom ehemaligen Haus und wurden hälftig geteilt...

Wenn du nicht im eigenen Haus wohnst aber noch Schulden abträgst entfällt natürlich der Wohnvorteil.

Also ist es dann ein "Schuldenvorteil"?  :rofl2:
Aber im Ernst... zahle Miete und meinen Teil von den Schulden aus dem Haus das vor/wärend der Scheidung mit Miesen verkauft wurde.

Den nicht erhaltenen KU kannst du natürlich auch abziehen.

Das hörte ich allerdings bisher immer anders. Nicht gezahlter KU könne nicht gegengerechnet werden da es um die Gelder der Kinder geht und das Geld ihnen geschuldet wird... nicht der KM...
DAS würde mich ja ganz aus der Pflicht nehmen da sie für die Zwillinge gar nicht zahlt.... Hab ich das richtig verstanden?

Gruß

Nachtelf

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 00:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, wenn die Hausschulden eheprägend sind, hast du einen Shuldenvorteil.
Um den wirst du allerdings wahrscheinlich kämpfen müssen.

Und nochmal ja, der KU für die 2 ist natürlich abzugsfähig, denn du bezahlst den ja zusätzlich zu deiner Betreuungsleistung.

Die Begründung, dass das nicht ginge weil es an die Kinder geht ist putzig: Das ist doch bei "normalem" KU auch so! Der geht doch auch an die Kinder und wird dennoch abgezogen.
Wer hat denn das gesagt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 04:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo:  Vielleicht verwechselt das Nachtelf mit der nicht möglichen Aufrechnung, von der ich oben schrieb.

Dass von der Verteilermasse nun alle drei Kinder berücksichtigt werden und der KU daher nicht so berechnet wird, als gäbe es nur dieses eine Kind, das bei der KM lebt, ist ja wieder eine ganz andere Sache.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 07:28
(@nachtelf)
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Hallo Beppo,
danke für die Klarstellung. Wenn dem so ist und der Unterhalt gegengerechnet werden kann dann liegt das ja auf alle Fälle über dem was ich bekommen müsste.
Werde mich mal auf die Suche nach einem § oder Urteil dazu machen. Kam mir gar nicht in den Sinn da ich es, wie gesagt, anders gehört habe.
Um solche DInge klarzustellen Frage ich ja extra hier.... viele Ohren hören mehr.  :exclams:

Hi LBM,
das die 2 Kleinen bei der Berechnung mit erfasst werden habe ich verstanden  :redhead:. Trotzdem Danke

Gruß

Nachtelf

... der nachher seinen Sohn verabschieden wird... und dann erst mal mit den Zwergen wieder zur Ruhe kommen muß.
... und immer noch auf Antwort der Beistandschaft wartet

Du hast keine Chance. Nutze sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 14:29
(@nachtelf)
Schon was gesagt Registriert

So...
was ich bisher ergoogelt habe bedeutet das der KU nicht gegeneinander verrechnet werden kann. Leider aber nirgends ein Urteil darüber gefunden.
Natürlich kann ich bei einer eventuellen Berechnung den KU und den BU für meine 2 "abziehen" (aber eben nicht gegen den Unterhalt des Großen verrechnen)  ;(

Denke das ich jetzt noch diese Woche abwarte ob die Beistandschaft sich meldet und was die zu der Insolvenz ect. zu sagen haben, denn ich bin sehr gespannt aus welchen Gründen sie nicht ihrer "erhöhten Unterhaltspflicht" nachkommen kann. Ansonsten hört es sich gut an. Mein Großer scheint "gut angekommen" zu sein und ich hoffe natürlich das für ihn dort alles so läuft wie er es sich wünscht und das es ihn persönlich weiter bringt.

Gruß und Dank in die Runde

Nachtelf

PS: Sollte jemand noch zusätzliche Infos finden wäre ich über Weiterführung des Treads dankbar...

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 21:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nachtelf

was ich bisher ergoogelt habe bedeutet das der KU nicht gegeneinander verrechnet werden kann. Leider aber nirgends ein Urteil darüber gefunden.

Das verwundert nicht. UH-Ansprüche sind eben individuell und daher nicht verrechenbar, aufwiegbar oder sonstwas. Jeder  Berechtigte hat seinen eigenen Anspruch, ohne dabei direkt abhängig von anderen Ansprüchen zu sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 21:21