Hallö ihr Lieben.
Ich bin seit dem 17.Okt. stolzer Besitzer einer Generalvollmacht, die mich befähigen sollte, meinen Sohn im Auftrag der KM in allen Angelegenheiten der Personen/Vermögenssorge sowie in Angelegenheiten des allt. Lebens und von bes. Bedeutung zu vertreten.
Bei der polizeilichen Ummeldung gab es keine Probleme. Aber im Laufe der Zeit fallen mir immer mehr Steine in den Weg, die ich auch mit Hilfe der GV nicht aus dem Weg geräumt bekomme. So bei der Antragsstellung auf "Hilfe zur Erziehung"- 2 Jugendämter haben mich bezüglich dieser Hilfe falsch beraten. Ich habe den Antrag eingereicht und erst bei der Kostenstelle gab es den Hinweis: Hm... nur der Inhaber der Personensorge ist Antragsberechtigt". Eine Therapie für meinen Sohn läuft aber längst nur gibt es wegen der zweimaligen Ablehnung noch immer keine Kostenfinanzierung.
Oder: Ich werde, da ich eine Strafanzeige erstattet hatte(nicht gegen die KM sondern gegen einen Peiniger der meinem Sohn übles angetan hat) nicht informiert, weder von der Kripo noch von der Staatsanwaltschaft. Mit dem Hinweis: Da es sich bei der GV um eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen KM und KV und JA handelt, wird auf dem postalischen Weg nur die Personensorgerechtsinhaberin informiert. Argumente wie, mein Sohn hat aber seinen Aufenthalt bei mir und wir müssen doch informiert werden um Termine warnehmen zu können oder im Zusammenhang mit der Therapie meines Sohnes und weiteren Involvierten wie Kinderschutzteam und Schulpsychologin müssen wir doch wissen, wie weit die Ermittlungen sind, werden geduldig angehört. Aber kommentiert mit: Es tut uns leid, wir machen die Gesetze nicht, wir müssen uns an die Vorschriften halten, wir wünschen ihnen alles Gute....."
Ich bin super glücklich, daß mein Sohn(7) bei mir ist und wir versuchen echt unser Bestes. Wir bekommen Verständnis, Unterstützung, Mitleid, Trost usw. aber wenn ich wegen den oben beschriebenen Zuständen extrem am Rotieren bin um Hilfe für meinen Sohn auf den Weg zu bringen oder auf Grund umständlicher Bürokratie unter ne Art Dauerfrust 😛 zu erkranken drohe, stehts mir manchmal bis ganz OBEN.
Hat denn Jemand hier im Ether ganz ähnliche Erfahrungen mit ner GV gemacht und kann mir n paar Tips geben?
Lieben Gruß
Moin Capinsky,
mit einer GV habe ich keine Erfahrung, kann dir hingegen zur Vorgehensweise der Behörden sagen, dass deren Vorgehen normal ist. Ich meine, durch die GV bist du ermächtigt, beim JA Anträge verbindlich zu stellen. Ferner solltest du versuchen, als Nebenkläger aufzutreten, dann bekommst du auch die Infos.
Aber so eine GV passt nicht in den Erfahrungsschatz der Behörden und sie ignorieren alles Lebensfremde.
Allerdings kommt bei mir die Frage auf, wenn die KM dir eine derart vollumfängliche GV gibt, warum sie dir nicht gleich das GSR einräumt? Dann wären diese ganzen Themen vom Tisch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin und Thanx erstmal.
Die KM ist unter keinen Umständen bisher bereit gewesen, mit mir das gem. Sorgerecht auszuüben. Einstweilige Anordnung wurde vom Fam. Gericht abgewiesen und den Hauptantrag mußte ich zu Gunsten der GV freiwillig zurückziehen um meinen Sohn schnellstmöglich aus der Gefahrenzone zu bekommen. War ein Deal, ohne den die KM die GV nicht unterzeichnet hätte.
Wie meinst denn das, mit als Nebenkläger auftreten (wo und wie?) um an Infos zu kommen??
Lieben Gruß
Moin,
Wie meinst denn das, mit als Nebenkläger auftreten (wo und wie?) um an Infos zu kommen??
Deinen Ausführungen entnehme ich, deinem Sohn ist etwas wirklich grausames widerfahren. Du als Elternteil hast die Möglichkeit, so die Straftat von Amts wegen verfolgt wird, als Nebenkläger aufzutreten und damit an der Verfahrensentwicklung teilzunehmen. Ferner wirst du den Verhandlungen neben dem Staatsanwalt sitzend beiwohnen.
Sprich hierüber mit deinem RA, der wird alles in die Wege leiten. So weit ich weiß, reicht es aus, dich als Nebenkläger gegenüber der Staatsanwaltschaft "anzubieten".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
:question: Moin und Thanx.
Hab mich soebend bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft erkundigt und deine Ausführungen treffen mit derer überein. Termin beim Anwalt steht und meine Unklarheiten sind beseitigt. Nur gabs auch diesmal den Komentar, als ich mich nach einem Rechtsbeistand für meinen Sohn erkundigte,:"... reichen sie den Antrag auf Beistellung eines Zeugenbeistandes im Ermittlungsverfahren ein, mehr als ablehnen kann das Gericht nicht. Mit ihrer GV können sie ihren Sohn vor Behörden vertreten und das Gericht kann!!! ihrem Antrag stattgeben, rein rechtlich muß aber der Personensorgeinhaber einen Anwalt für meinen Sohn bei Gericht bestellen.
Ich werds auch hierbei probieren, wie weit mich die GV bevollmächtigt.
Ich denk in letzter Zeit immer häufiger darüber nach, nochmals nen Antrag auf Übertragung des SR beim FamGericht einzureichen. Hab nämlich grad vom JA erfahren, dass die KM der Einladung (oder Bestellung zum JA) nicht nachgekommen ist, um den Antrag für die Kostenübernahme der Therapie zu unterzeichnen. Man shit und wieder zieht ne Woche mit Ungewissheit ins Land.
Naja muß mich wohl wie immer erstmal begnügen und weiterhin abwarten.
Lieben Gruß und so.... :question: