Moin,
vorab: auch bei mir kommt manchmal etwas Irritation auf über Dinge, die Ex sagt, trotz all der Dinge, die so gelaufen sind läßt man sich halt noch überraschen.
Vor einer Woche (solange hält der Zustand bereits an) wurde mir von Ex mitgeteilt, daß sie eine Ausbildung vom Arbeitsamt erhält - zur Bauschweißerin (sie ist 158 cm groß und 42 kilo schwer, also beste Vorraussetzungen...).
Ihr Vorschlag war, daß Tochter diese 3 Jahre zu mir kommen soll.
Die Eckdaten sind relativ simpel: zwar ist mit KU nicht zu rechnen, aber die österreichsiche Familienbeihilfe liegt mit 180 Euro, der Alleinerzieherabsetzbetrag mit nochmals knapp 50 Euro und der Tatsache, daß unter diesen Umständen lt. Wiener Wohnen sofort eine Gemeindewohnung bezogen werden kann im Rahmen des Machbaren, dazu kommt ein nicht weiter von mir zu zahlender KU von 257 Euro. Der finanzielle Rahmen ist also da. Zwei Beförderungen wurden von mir bereits abgelehnt, diese sind immer noch offen.
Kurze Sondierung mit dem Arbeitgeber bracht sofortige Unterstützung, auch in Form eines Sonderdienstvertrages mit wirklich betreuungsfreundlichen Arbeitszeiten. Schlagartig haben sich auch einige Kollegen und Kolleginnen bereit erklärt, mit allem möglichen auszuhelfen, von Zeit über Geld (daswar schon peinlich) bis hin zu Tips. Vielen Dank, Leutz. 🙂
Tochter ist demnächst 6 Jahre alt (daher auch der KU von oben), wäre also zum Zeitpunkt des von Ex angedachten Rückkehrens 9 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt wäre sie mitten in der Volksschule, und zwar der österreichischen - die Systeme sind zwar ähnlich, aber nicht identisch, was bei Tochter zu massiven Schwierigkeiten führen könnte.
Umgekehrt sehe ich das Kontinuitätsprinzip, eine Entführung nach Haager Abkommen liegt eh nicht vor, GSR soll meiner Meinung nach aufrechterhalten werden (mit Ausnahme ABR, da Tochter hier gemeldet werden soll,sie wird rein aus Vorsicht auch keinen Zweitsitzbei Ex behalten, da dieses für das Arbeitsamt nicht zu einer Zahlung verpflichtet - keine Bedarfsgemeinschaft). Mein Angebot war weiter, daß ich die Kosten für einen Nachtzug oder Flug (gibts ab 19 € hier) im Monat zwecks Umgang trage (in Form eines Tickets,nicht Bargeld).
Ich traue meinem eigenen "Radar" im Moment nicht,weil ich sonst übereilt handle - und wenn Ex das dann platzen läßt,weil ihr die Vorteile aufgehen,die ihr dann flöten gehen, abgrundtief enttäuscht bin. Ich brauche Meinungen, und Ratschläge,wie ich das wasserdicht bekomme und möglichst die drei Jahre umgehe,denn einen nochmaligen Umzug halte ich dann nicht für sinnvoll.
Gruß, Xe
Moin Xe,
mittlerweile 10 Mal habe ich es gelesen und ich vermisse etwas. Frag mich jetzt nicht, was es ist. Ich weiß es selbst nicht. Es kommt mir "zu glatt" vor. Wohl weiß ich, dass du einvernehmlich mit der Ex einiges wieder regeln kannst, dich für ihr Belange einsetztes. Nun kann ich mir aber vorstellen, dass da mehr seitens deiner Ex hintersteckt?!
Du bist natürlich emotional berührt (und das dir 😉 ), da es nicht um Sächliches wie Unterhalt geht, sondern um dein Kind. Und um die Chance, dein Kind zu dir zu nehmen, besonders eingedenk der Unzulänglichkeiten auf Seiten der Ex.
Ich kann mir derzeit kein schlüssiges Bild machen. Du weißt, ich helfe dir jederzeit und gern - klingel einfach durch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Xe,
ich brauche auch noch ein wenig Verdauungszeit.
Was mir so spontan einfiel: Rechtlich gesehen spräche nach drei Jahren die Kontinuität für Dich. Wenn es Deiner Ex aber mit dem Schweißen zu viel würde, sie bräuchte eure Kurze nur nach einem Besuch einzubehalten. Du weißt, alle Institutionen wären sofort auf ihrer Seite.
Ist "Kontinuität" nicht nur ein Privileg der Mütter?
LG Uli (Daumendrück für Dich/Euch)
Moin Deep,
genau das liegt mir auch quer, irgendwie ist es zu "ruhig" im Vergleich zu den früheren Grabenkriegen. Das "Dumme" an der Sache ist, auf der einen Seite macht es Sinn, was sie vorschlägt (auch das ist in gewisser Weise überraschend), auf der anderen Seite will ich das auch wasserdicht haben. Denn offen gesagt, unserer Tochter dann nach 3 Jahren, dann im Alter von 9, wieder einen Umzug in ein komplett anderes System (denn die Unterschiede zwischen DE und AT sind teilweise gewaltig, selbst ich als Erwachsener und jemand, der bereits in verschiedenen Staaten nicht nur als Tourist war hat da seine Probleme) ist einfach nicht zumutbar.
Moin Uli,
ich möchte nicht berechnend klingen, aber bei dem, was meine Tochter betrifft, will ich das doppelt und dreifach sichter haben. Exakt aus diesem Grund zahle ich Ex ja den Umgang hier, neben der Tatsache, daß ich denke, daß sie sonst keinen Umgang aus finanziellen Gründen haben würde, ist es wesentlich schwieriger, Tochter hie reinzupacken und mitzunehmen als sie einfach dazubehalten.
Gruß, Xe
Als Gedankensplitter, Xe, kam mir noch in den Sinn: Die Umschulung, du hast es selbst als körperlich schwer zumutbar gedeutet, könnte von ihr ungeachtet der Konsequenzen abgebrochen werden.
Nehmen wir an, das passiert innerhalb der ersten drei Monate. Was wäre dann?
Es gilt eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen mit dem gesetzten Ziel nicht offen erkennbar aber später druchführbar. Ob die Ex dazu willens ist, wenn sie das Werk vor sich sieht und mit zittriger Hand den Kugelschreiber führt, ist fraglich. Sie scheint einige "helle" Momente zu haben und davor gruselts mir.
Vielleicht ist sie gar willens, die Lütte bei dir zu belassen und plant dieses so!?
Spielarten in jede Richtung sind möglich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
vielleicht wäre hier eine information wichtig, wie die umschulung gestaltet wird.
es gibt z.b. umschulungen, da wird im ersten jahr nur theorie durchgezogen und erst im zweiten jahr ist es dann fast wie eine ganz normale ausbildung. einmal die woche schule und den rest praxis in einer firma.
vielleicht hilft dir das ein wenig weiter.
gruß und frohe weihnachten
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hi,
ich denke Uli hat schon recht: mach eine rechtlich verbindliche Regelung daraus. Etwa in der Form: Kind kommt für ZUNÄCHST die nächsten drei Jahre zu Dir und Ex macht Umschulung. Wohnsitz bei Dir und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht. KEINE Aussagen über was ist nach der Umschulung. KEINE Aussage über zeitliche Begrenzung.
Und greif zu! Pack Dir die Kurze und sorge für feste soziale Bindungen, denn mit neuen Jahren wird sie schon gefragt werden.
Aber sei auch vorsichtig. Ich halte das auch für sehr, sehr glatt und vermute auch irgendwo einen Haken. Wenn nicht haste halt Glück!
Michael