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ist das rechtens? Mir wird f. d. Horteigenanteil fiktiver Unterhalt zugerechnet

 
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe hier mal ein kleines Problem, und würde gerne wissen, was ihr dazu denkt/wisst.

Hintergrund: mein Sohn ist bei mir gemeldet, geht zur Schule und hat Anspruch auf einen Hortplatz. Letztes Jahr bin ich in einen anderen Stadtbezirk umgezogen, und habe zum ersten mal mit dem jetzigen Amt zu tun.

Ich beantragte zusammen mit den nötigen Einkommensnachweisen die Weiterbewilligung der Kostenerstattung für den Hortplatz.

Ich bekam folgende Antwort (Hervorhebung von mir):
"Guten Tag,
hier erhalten Sie den Kita-Gutschein für Ihren Sohn.
Da Sie Ihren Sohn gemeinsam mit der Mutter betreuen und somit Kosten für den Unterhalt sparen, wird ein angemessener Unterhalt fiktiv angesetzt.

Falls Sie noch Fragen haben, so kommen sie bitte in meine Sprechstunde.
(...)"

In der zum Bewilligungsbescheid gehörenden Familieneigenanteil-Berechnung kann ich lesen, dass man mein Einkommen soweit aufgepustet hat, dass ich einen 38% höheren Eigenanteil zahlen soll.
Ich verstehe insbesondere nicht die Sache mit dem fiktiven Unterhalt (welcher Art Unterhalt das sein soll, lässt man offen) nicht.

Ich habe vor, Einspruch einzulegen - bitte lest noch meine Antwort (noch nicht abgeschickt) und schreibt mir, ob das vernünftig ist, oder ich auf dem Holzweg bin.

Also hier meine vorbereitete Entgegnung (auch hier:Hervorhebungen von mir für die Querleser)
"Sehr geehrte xyz,

zunächst lassen sie mich meinen Dank für die schnelle Erledigung meines Antrages auf Weiterbewilligung des Kita-Gutscheines für Sohni ausdrücken. Die mit der Übersendung einiger Originale verbundenen Unannehmlichkeiten behördlicherseits bitte ich mir nachzusehen, verbunden mit meiner Zusage, dass solches nicht mehr vorkommen wird.

Nun habe ich aber ein kleines Problem mit dem Bescheid: Obwohl ich Brutto nur eine Gehaltserhöhung von 40,00€ verzeichnen durfte, hat sich mein Eigenanteil für Sohnis Hortunterbringung um über 38 % auf XXX,xx€ erhöht, verglichen mit dem Eigenanteil in der letztjährigen  H5-Bewilligung durch das Amt abc.

Ich frage mich, wie sich
1. die Kosten für eine ÖPNV Zeit-/Abo-Karte zu meiner Arbeit binnen eines Jahres von 90,50€ (Bescheid 2006) auf 67,40 € (Bescheid 2007) verringern können, obwohl durch unseren Umzug in die Nähe von Sohnis Schule die Entfernung zu meiner Arbeitsstelle sogar noch größer ist;
2. die von Ihnen angerechneten, aber von mir nicht geltend gemachten X,xx€ Arbeitsmittel zusammensetzen;
3. warum das von mir gemeldete monatl. Weihnachtsgeld von (100%)€ im FEA-Berechnungsbogen auf (177%)€ anwuchs, obwohl die erforderlichen Lohn- und dazugehörigen Korrekturabrechnungen vorlagen und zuguterletzt,
4. auf welcher gesetzlichen oder gleichwertigen Grundlage mir ein fiktives Unterhaltseinkommen von 164,00€ zugeschrieben wird? Insbesondere eingedenk der Tatsache, dass sich an Sohnis Umgangsregelung seit bald 3 Jahren nichts gravierendes geändert hat, kann ich nicht erkennen, warum ich, wie sie schreiben wegen der Umgangszeit der Mutter Unterhalt spare. Wird denn auch bei sog. alleinerziehenden Müttern ohne Unterhalt fiktives Einkommen seitens des Amtes geltend gemacht, weil der dazugehörige Vater sich um das Kind kümmert? 

Bitte helfen sie mir zu verstehen, und beantworten diese aufgeworfenen Fragen.

Ich möchte gerne meinen Eigenanteil zu Sohnis Hortunterbringung leisten, aber mit der derzeit gültigen FEA-Berechnung kann ich nicht einverstanden sein, und lege hiermit, um keinen Rechtsnachteil wegen des Verstreichens von Fristen zu erleiden, vorläufig Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid vom xx.xx.07 ein.
Ich behalte mir vor, wenn ich die FEA-Berechnung verstanden habe bzw. meine Fragen ausgeräumt sind, den Einspruch zurückzuziehen.
(...)"

Gruß
Haddock

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 00:22
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Haddock,

du bist doch alleinerziehend, oder? Das Amt geht von einer 50:50-Regelung aus. Ich würde denen nun schreiben, dass du alleinerziehend bist und dass ihre Annahme einer gemeinsamen Betreuung schlichtweg verkehrt ist.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 00:27
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Eskima,

das kann schon sein, dass die das annehmen, nur eigentlich habe ich den Eindruck, dass der Staat eine 50/50 Betreuung im Allgemeinen ignoriert.
Im zu Grunde liegenden Gesetzestext ist nur ein ausschließlicher oder überwiegender Aufenthalt des Kindes beim Antragsteller vorgesehen.

Es ist zwar so, das mein Sohn annähernd zu gleichen Teilen bei uns Eltern ist (wobei er eben ein bisschen mehr bei mir ist), aber einen Unterhaltsvorteil kann ich da immer noch nicht erkennen.

Danke für deine Antwort.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 00:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

na, dann würde ich an deiner Stelle mal nach der Rechtsgrundlage fragen, aber kurz und knapp  😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 01:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also wenn ich das lese würde ich schlichtweg sagen, man versucht es mal einfach..mehr is das nicht..das was man da wohl versucht geht einfach nicht du hast alle Einkünfte nachgwiesen und gut..fiktiven Unterhalt einfach anzunehmen mal einfach so, kanns wohl nicht sein..

Also leg "Widerspruch" ein ... und bitte Widerspruch und nicht Einspruch, bei einem ganz fuchsigen kann er das gleich ablehnen... denn auf einen Verwaltungsakt kann man keinen Einspruch erheben..sondern nur Widerspruch einlegen..

Steht auch so in der Rechtsmittelbelehrung drin..denn letztendlich könnte man sonst die Frist verstreichen lassen von Seiten des Amtes und gut..weil Einspruch, schön und gut..aber das gibt es nunmal nicht, auch wenn ansich jeder weiß was gemeint ist und man davon ausgehen sollte das auch das Amt weiß um was es geht, aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen..

Und lass das "vorläufig" weg ..

Frage am Rande, schreibst du in offiziellen Briefen immer "Sohni" ? Vielleicht solltest du allgemein einfach mehr etwas "behördlich sachlicher schreiben" ..nur meine Einstellung..aber sowas regt dort meist etwas zum schmunzeln an .. davon abgesehen das es letztendlich nur quer gelesen wird ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 01:19
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Jens

in Briefen - auch offiziellen schreibe ich normalerweise den Vornamen (angewöhnt, weil ich das leidige "mein/unser Sohn"-Thema umschiffen wollte). Wenn es so richtig offiziell läuft, dann mit seinem Nachnamen.
Mir ist fürs Post nichts anderes als Sohni eingefallen - aber du hast Recht: klingt blöd. :knockout:

In Sachen Einspruch/Widerspruch: Danke für den Hinweis - ist ein typischer Flüchtigkeitsfehler von mir, und wird selbstredend korrigiert.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 01:26
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

seit einiger Zeit ist die Antwort da.

Auf meine Fragen nach Rechtsgrundlagen der Zurechnung eines Kindesunterhaltes, den mein Sohn nicht bekommt - da er in Form von Betreuung geleistet wird - bekam ich keine Antwort.
Nur eine Belehrung, das Eltern ihren Kindern unterhaltspflichtig sind. Lebt das KInd mit nur einem ET zusammen, muss der andere Unterhalt zahlen. Ist das nicht möglich hätte ich das Recht Unterhaltsvorschuß zu beantragen.

Ausserdem gehen die von falschen Fakten aus: sie schreiben: als mein Sohn noch bei seiner Mutter gemeldet war (Er war seit der Trennung noch nie bei der Mutter mit 1. WS gemeldet) sei ihr auch der Regelunterhalt angerechnet worden. Ich hätte dafür das Kind betreut, und somit zu seinem Lebensunterhalt beigetragen.

Die Frage nach dem Abzug des Arbeitsweges ist geklärt, auch wenn die dazu ebenfalls Blödsinn schreiben: Ihre Fahrtkosten sind geringer, da ihr Fahrtweg kürzer ist  :knockout: (sachlich schlicht falsch - aber Schwamm drüber)

Es wird mir eine Neuberechnung des Eigenenanteils angeboten, wenn ich die tatsächlichen Abrechnungen vorlege (im Dezember) - natürlich nicht, ohne mir zu droghen, dass es unter Umständen auch zu Nachzahlungen kommen kann 😡 als wenn ich dass nicht wüsste und als wenn es kein Pflicht gäbe, eine Veränderung der Einkommensverhältnisse zu melden.

Parallel dazu habe ich die Paragraphen durchforstet und rein gar nichts gefunden, wonach Kindesunterhalt fiktiv in das Familieneinkommen eingerechnet wird, weil der Unterhalt in Form von Betreuung geleistet wird.

Ich weiß nun nicht mehr was ich machen soll.
1.Möglichkeit: Zahlen und etwas zurückbekommmen nach Korrekturberechnung
2. Nochmal nach der Rechtsgrundlage der fiktiven Anrechnung des Kindergesunterhaltes fragen. Und Gefahr laufen einen Prozess anstrengen zu müssen.

Wie ist es denn die Praxis bei anderen nahezu 50/50 Eltern?

Muß wohl noch ein paar Tage drüber schlafen

Gruß
Haddock

edit: Für die Fachkundler mal die Paragraphen:
Der §9 des Hamburger KiBeG regelt die Berechnung des Familieneigenanteils. Dort wird Bezug genommen auf §82 des 12.Sozialgesetzbuches, worin in §8 "andere Einkünfte" wiederum  Bezug auf §19 EStG genommen wird
Parallel wird die Berechnung des Familieneigenanteils in der Hamburgischen Verordnung FamEig VO §3 geregelt, in welcher wiederum auf § 82 XII.SozG Buch und damit auch auf §19 EStGverwiesen wird.
-> Kein Wort zu Kindesunterhalt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2007 01:13
 biga
(@biga)
Registriert

Moin Haddock,

bei mir (NRW) wurde nur mein Einkommen gerechnet plus Kindesunterhalt (der wurde trotz 50:50 gezahlt, da wir eine eigene Regelung dazu hatten, was Versicherungen, Kitabeitrag etc. betraf)  Das Einkommen berechnete sich allerdings nach der Einkommenssteuererklärung.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 13:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Haddock!

Für Lausebackes Kitaplatz wurde nur mein letzter Steuerbescheid zugrunde gelegt. Unterhalt (den ich auch nicht bekomme) wurde nicht mit einbezogen.

Meiner Meinung auch richtig so: Es wird nach dem Einkommen der Eltern gefragt, Unterhalt ist aber m. E. der des Kindes. So müßte im Umkehrschluss auch nach den weiteren Einkünften des Kindes (zB Kapitalerträgen) gefragt werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 17:03
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, LBM

ich hatte auch schon erwogen so zu argumentieren. 🙂
Aber der Begriff "Familieneigenanteil" ist wahrscheinlich nicht von ungefähr gewählt - für die Berechnung desselben wird wohl auch ein "Familieneinkommen" herangezogen.

Was mich einfach ärgert, dass die Sachbearbeiter einfach machen, aber keine Gesetze oder Verordnungen, die dieses legitimieren nicht nennen können! 😡
Das weckt in mir den Verdacht dass es dafür eben keine nachprüfbaren Richtlinien gibt.

Aber für einen Prozess fehlt mir die Energie, die Versicherung und auch die Zeit.

Mal sehen was die Zeit bringt.
Wahrscheinlich werde ich nochmal ultimativ nach §, die das
Verfahren der Behörde stützen, fragen.

Gruß

Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2007 22:20




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieviel macht das denn vom Betrag her aus? Ich würde auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben, dass sie Dir das bittschön belegen sollen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 23:40
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es handelt sich um 30€ im Monat  :redhead: - ich weiß, es ist nicht die Welt, aber es sind immerhin 360 € im Jahr.
Irgendwie gehts es mir auch ums Prinzip.

Behördlicher Willkür sollte entgegen getreten werden.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2007 23:49
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es ist mir bewusst, dass mein Prob ein vergleichweise Kleines ist - im Vergleich zu denen, welche man hier sonst so gewohnt ist.
Trotzdem würde ich mich über Kritik und Anregungen freuen.

Allerdings - ich habe mir deswegen den ganzen Sonntag um die Ohren geschlagen - mute ich dem geneigten Leser yehr viele Paragraphen etc. zu, sodass ich auch nicht böse bin, wenn es euch zu anstrengend ist, das zu lesen.

Hier mein Entwurf, der zum JA gehen soll:

Sehr geehrter X ,
Lassen sie mich bitte zunächst einige sachlich falsche Punkte in Ihrem Schreiben vom xx.xx.xxxx korrigieren:

Sie schrieben: „Ihre Fahrtkosten sind geringer, da ihr Fahrtweg kürzer ist“. Das ist falsch. Der Arbeitsweg ist 5-9 km länger (vorher Musterstr. 100 jetzt Jedermannsplatz 222 nach Musterstadt) je nach dem, ob ich die Autobahn befahre oder nicht.

Sie schrieben: „..XYZ lebt teilweise bei Ihnen und teilweise bei seiner Mutter, ...“. Das ist insoweit richtig, wenn sie dies auf alle Kinder getrennter Eltern anwenden, welche Umgang mit den Elterteilen pflegen. Sollten sie damit eine genau Hälftige Aufteilung meinen, ist das falsch, denn XYZ hält sich überwiegend bei mir auf. Ich führe seit über 2,5 Jahren ein genaues Zeit-Tagebuch für XYZ, sollten sie Interesse haben lasse ich ihnen eine Kopie gerne zukommen.

Sie schrieben: „...(XYZ) ist aber jetzt bei Ihnen gemeldet“. Wäre das Wort „jetzt“ nicht, gäbe es Nichts zu korrigieren. So aber stelle ich fest: XYZ war seit der Trennung von uns Eltern durchgehend mit Hauptwohnsitz bei mir, dem Vater gemeldet. Dies kann ich lückenlos mit Meldebestätigungen belegen. Meines Wissens war er erst seit etwa Mitte/Ende XXXX überhaupt mit Nebenwohnsitz bei seiner Mutter gemeldet.

Sie schrieben: „Auch als XYZ noch bei seiner Mutter gemeldet war...“. Siehe oben: XYZ war belegbar seit der Trennung nicht mit erstem Wohnsitz bei seiner Mutter gemeldet.

Zu Ihren Ausführungen an sich:

Ich habe verstanden, dass meine Lohn- und dazugehörigen Korrekturabrechnungen offenbar nicht transparent genug waren, und sie dadurch ein falsches Bild bekommen haben. Ich werde Anfang 2008, wie von Ihnen vorgeschlagen, mit den dann vorhandenen Abrechnungen um eine Neuberechnung des FEG bitten.

In der Frage des fiktiv angesetzten Einkommens für XYZ haben sie mir keine gesetzlichen bzw. exekutiven Grundlagen genannt.

Um mir einen Standpunkt zu erarbeiten habe ich in die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen eingelesen: In der FamEigVO vom 26.04.2005 wird im §3 (Einkommensermittlung) geregelt, dass § 82 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt. Es ist keine Begründung zu erkennen, nicht vorhandene Bezüge (Unterhalt) festzusetzen. Für die, von ihnen zum Ansetzen eines fiktiven Einkommens offenbar zugrundegelegten Annahme Naturalunterhalt (hier: Betreuung) = geldwerter Vorteil/Sonstige Einkünfte gibt es in diesem Gesetz keine Substanziierung! Die im § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 des XII Buches Sozialgesetzbuch (BSHG§7 6DV) für diesen Fall geregelte Bewertung von Sachbezügen besagt: „Für die Bewertung von  Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind die auf Grund § 17 Abs. 2 des vierten Buches Sozialgesetzbuches für die Sozialversicherung zuletzt festgesetzten Werte der Sachbezüge maßgebend. ..“. Im angesprochenen 4. Buch wird ausschließlich auf Bezüge von einem Arbeitgeber abgestellt. XYZ ist aber in keinen Arbeitsverhältnis, und hat damit auch keinen Arbeitgeber. Außerdem gibt es den Bezug „Betreuung“ nicht. Für diesen Fall heißt es im § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 des XII Buches Sozialgesetzbuch (BSHG§7 6DV): „..; soweit der Wert der Sachbezüge nicht festgesetzt ist, sind der Bewertung die üblichen Mittelwerte des Verbrauchsortes zu Grunde zu legen.“ Ich stelle fest, das die Bewertung von Betreuung in diesem Sinne nicht abhängig vom Einkommen des Betreuenden sind, und damit die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle – die eben darauf beruht – m.E. nicht rechtens ist.

Ich nehme zwar an, dass sie ihre FEG-Berechnung auch vor diesem Hintergrund nicht ändern werden, aber ich bitte Sie trotzdem zu dem Punkt des Anrechnens Fiktiven Einkommens von XYZ die das legitimierenden Verordnungen und Gesetze zu nennen.

Das würde u.U. vermeiden, dass ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen muss.
Mit freundlichem Gruß

So,
puah, mich würde vor allem interessieren, ob ich mit Kanonen auf Spatzen schieße. Ob ich mich nicht lieber fügen sollte.
Hätte ich eine RSchutzvers. ginge ich zum Anwalt - aus Prinzip und um einen Präzedenzfall zu schaffen. Habe ich aber nicht.

Danke für die Aufmerksamkeit

Gruß
Haddock

PS: Schreiben wird vorerst nicht abgeschickt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2007 21:47
(@kruemel1)

Hallo haddock,

aaalso jetzt hab ich mal meinen Bescheid für den Anteil für den Kiga Platz von Junior rausgekramt inwieweit daß mit dir vergleichbar ist keine Ahnung schauen wir mal  😉

Also unter Einkommen werden berechnet :

1.2 Mein Gehalt
1.5.1 Kindergeld
1.7 Unterhaltsvorschuß

Davon können dann Abgesetzt werden:

2.1Fahrtkosten (bei mir würde auch ein Job-Ticket angerechnet werden)
2.1Arbeitsmittlepauschale sind hier 5.20 Euro
2.3 Versicherungsbeiträge (Hausrat-Haftpflicht und so) hab ich allerdings nicht
2.3.2 gefördete Altersvorsorgebeträge sind bei mir 60,20 Euro (Riesterrente)

Dann kommt unter 2.5 noch eine Sonderabzug Regelung 2004 zum Einsatz, den erhält man wenn man mit einem Kind unter 7 oder  zwei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt und alleine für Pflege und Erziehung sorgt.

Einkommensgrenze nach § 79 BSHG

4.1 Grundbetrag f. Haushaltsvorstand
4.3 Unterhaltsber. Kinder
4.5 Kosten der Unterkunft

Bei dieser Berechnung liege ich 4 ganze Euro über der Einkommensgrenze, aber da daß ein Minimalbetrag ist muß ich nur den Grundbetrag für die häusliche Ersparnis entrichten.

In meinem Bescheid gibt es zwei Berechnungen ganz normal und dann gesondert eine Berechnung für Erwerbstätige.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Liebe Grüsse

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2007 22:50
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

um das hier mal zum Abschluss zu bringen:

Ich habe mich entschlosse, den höheren Eigenanteil zu zahlen.

Trotzdem habe ich an das Amt eine Richtigstellung der sachlich falsch dargestellten Fakten geschickt, sowie meine Sicht des "fiktiven Kindeseinkommens" anhand meiner rausgesuchten Paragraphen dargelegt - selbst auf die große Gefahr hin, dass es da sowieso keinen Interessiert.

Danke für eure Anteilnahme und Hilfe.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2007 00:32