Kinder auf die Elte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kinder auf die Eltern verteilt - beide SteuerKl. 2 ??

 
(@gutglaeubig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe hier, eine Antwort auf die Machbarkeit für unser angedachtes Modell zu erhalten.

Wir haben 4 Kinder (12,14,20,21) - alle nicht aus dem Haus und Kindergeldempfänger.

Wir trennen uns und wollen die Kinder auch räumlich aufteilen (12 + 21, 14 + 20). Bei jedem sollen zwei Kinder wohnen und auch gemeldet sein.

Bisher erhält der Vater das gesamte Kindergeld, da er in einer Behörde arbeitet.

Wenn ich als Mutter jetzt zwei Kinder (mindestens aber das 12jährige) ummelde, die anderen aber bei ihm gemeldet bleiben, können wir dann beide die Steuerklasse 2 bekommen? Würde ich dann das Kindergeld ebenfalls separat für die beiden bei mir wohnenden Kinder beantragen/erhalten?

Einen Kindesunterhalt untereinander wollen wir nicht festlegen, da wir mit dieser Aufteilung die Lasten halbwegs gleich aufteilen würden.

Habe im Netz leider keine Hinweise zu diesem Modell gefunden. Nur zum Wechselmodell, welches jedoch unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht gerecht ist.

Freue mich über Euer Feedback.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2024 17:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @gutglaeubig,

Geschrieben von: @gutglaeubig

Wenn ich als Mutter jetzt zwei Kinder (mindestens aber das 12jährige) ummelde, die anderen aber bei ihm gemeldet bleiben, können wir dann beide die Steuerklasse 2 bekommen? Würde ich dann das Kindergeld ebenfalls separat für die beiden bei mir wohnenden Kinder beantragen/erhalten?

Das Kindergeld solltest du dann selbstverständlich für die beiden Kinder beantragen, die bei dir leben, d.h. unabhängig von der Freibetrags-Geschichte. Was die eigentliche Frage betrifft, das hier scheint ziemlich aktuell zu sein (aktualisiert im Februar 2024): https://www.steuern.de/alleinerziehende

Und dort heißt es unter "Tipp: Doppelter Entlastungsbetrag durch clevere Haushaltszuordnung", dass das möglich sei. Es geht dort um den Fall von zwei Kindern, und es heißt, wenn man ein Kind mit Hauptwohnsitz beim alleinerziehenden Vater und ein Kind mit Hauptwohnsitz bei der alleinerziehenden Mutter anmeldet, dann könnten beide Elternteile den Alleinerziehenden-Freibetrag für das betreffende Kind geltend machen.

Grundlage ist wohl ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nämlich BFH, Urteil v. 5.2.2015, Az. III R 9/13. Da ging es eigentlich um einen anders gelagerten Fall, aber die wesentliche und grundsätzliche Botschaft dieses Urteils lautete:

§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.

Wobei § 24b EStG der Paragraph ist, in dem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geregelt ist. Der BFH stellt hier klar, dass der Satz "Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist" ohne Wenn und Aber gilt; es sei denn, es liegt der Ausnahmefall vor, der im nächsten Satz beschrieben wird: "Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, (...)".

Nach meinem Verständnis bedeutet dies: Wenn zwei Kinder bei dir und zwei Kinder beim Vater mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, und wenn die Kinder nicht beim jeweils anderen Elternteil mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, dann müsste es möglich sein, dass jeder von euch beiden den Freibetrag für Alleinerziehende bekommt. Das Finanzamt kann dann nicht daran rütteln, weil für jedes Kind der Wohnsitz eindeutig ist, und damit § 24b Abs. 1 Satz 2 für jeden von euch beiden erfüllt ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 19:32
(@gutglaeubig)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Hallo Malachit, vielen Dank!! Das hat mir sehr geholfen. Schönes Wochenende!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2024 08:06
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

... kann ich aus Erfahrung bestätigen, dass es möglich war 2mal zweitklassig zu sein 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2024 11:58