Kur ohne Kinder
 
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Kur ohne Kinder

 
(@wotan)
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Hallo Ihr Lieben.

Am 2.Oktober soll ich zur Kur fahren auf Grund meiner Erkrankung (drei Herzinfarkte). Mein Sohn ist Dreizehn und meine Tochter wird Zwölf. Bei meiner Tochter steht nach den Ferien ein Schulwechsel an (5. Klasse). Seit 7 Jahren erziehe ich die Kinder alleine. Auf meine Frage hin, ob sie in der Zeit meiner Kur bei der Mutter sein wollen, haben sich beide Kinder mit "Nein" entschieden. Meine Ex und ich haben das gemeinesame Sorgerecht und das Wechselmodel für die Kinder in Bezug auf die Wochenenden. Meine Idee ist es, die Kinder in der Wohnung zu belassen, allerdings unter Aufsicht. Im Sinn habe ich ein Familienentlastenden Dienst oder Ähnliches. Wer von Euch kann mir Tips, Hinweise oder Adresse mitteilen. Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.

lg  Wotan

Mit dem JA stehe ich auf Kriegsfuß (ein Thema für sich)!

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2012 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wotan,

ketzerische Frage: Wenn Eure Kinder morgen keinen Bock mehr auf ihre Schule haben - würdest Du dann auch einen Antrag auf einen steuerfinanzierten Privatlehrer stellen?

Ihr habt GSR; insofern ist die Frage der Betreuung während Deiner kurbedingten Abwesenheit bereits geklärt: Sie sind bei der Mutter. Ob den Kids das so passt, ist sekundär; in jedem Fall ist es kein Anlass für eine steuerfinanzierte Familienhilfe. Ein wochenlanger, in weiten Teilen unbeaufsichtigter Aufenthalt von 12- und 13-jährigen Teenies allein in der väterlichen Wohnung ist keine wirkliche Option. Dafür braucht man auch kein Jugendamt, sondern nur die nötige elterliche Verantwortung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2012 15:33
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Wotan,

wenn der Kurbetrieb das Mitnehmen der Kinder wirklich nicht möglich macht, kann der Kurträger (bei dir die Rentenversicherung?) eine Familienhilfe bezahlen.
Wir hatten das aber nur tagsüber als Haushalts- und Betreuungshilfe.
Die örtlichen Verbände z.B. der Caritas oder der Landfrauen hatten sehr kompetente Damen und haben komplett über den Rentenversicherer abgerechnet.
Bei dir geht es aber auch um die Übernachtung.
Da können teilweise Vertraute deine Kinder gegen Kostenersatz betreuen.
Erster Schritt für dich: Beim Rentenversicherer (oder bei dem, der die Kur bezahlt) anrufen und die Möglichkeiten abfragen.
Ein Beispiel findest du unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/cae/servlet/contentblob/38820/publicationFile/17365/pdf_haushaltshilfe.pdf
da heisst es 'Haushaltshilfe'.
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2012 15:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Komisch,

schlägt hier ein Vater mit der Fragestellung "KM geht in Kur, kann ich in der Zeit die Kinder betreuen" auf, dann wird im wie selbstverständlich gesagt: In dieser Zeit hast du natürlich das REcht und die Möglichkeit die Kinder bei dir zu haben und zu betreuen. Da wird nicht die Frage gestellt:"WOllen denn deine Kinder überhaupt zu dir?"

Das erwarte ich dann auch in diesem Fall. DIe Kinder können und sollten in dieser Zeit von der KM versorgt werden.

Andere Frage: WÜrdest du, bei deiner KRankheitsgeschichte, deine Kinder auch fragen, ob sie im schlimmsten Falle deines Ablebens zur Mutter möchten, oder ob du dich im Voraus darum kümmern sollst, dass sie weiterhin in eurer Wohnung von wem auch imemr betreut werden.

Meine Ex und ich haben das gemeinesame Sorgerecht und das Wechselmodel für die Kinder in Bezug auf die Wochenenden.

Was bitte ist ein WM in BEzug auf die WE? Wchseln die Kinder wöchentlich am WE für die WOche zwischen euch oder dürfen sie jedes E abwechselnd bei dir und ihrer Mama sein?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2012 21:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

schlägt hier ein Vater mit der Fragestellung "KM geht in Kur, kann ich in der Zeit die Kinder betreuen" auf, dann wird im wie selbstverständlich gesagt: In dieser Zeit hast du natürlich das REcht und die Möglichkeit die Kinder bei dir zu haben und zu betreuen. Da wird nicht die Frage gestellt:"WOllen denn deine Kinder überhaupt zu dir?"

Das erwarte ich dann auch in diesem Fall. DIe Kinder können und sollten in dieser Zeit von der KM versorgt werden.

Es zeigt sich bei diesem und auch ähnlichen Anlässen, dass dieses Denken nicht geschlechtsspezifisch ist sondern wohl eher an dem Fakt hängt, wer betreuender Elternteil ist.

Und das beruhigt mich immer wieder, auch wenn es unterm Strich immer traurig ist, dass nicht ein Geschlecht per se "schlecht" ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2012 21:24
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

....erstmal Danke für die regen Beiträge. Das mit dem Rententräger werde ich in die Wege leiten.

Zu den übrigen Kommentaren möchte ich sagen, das hier einiges unangebracht ist und am Ziel vorbei schießt. Das Jugendamt hat in der Vergangenheit versagt und versagt noch. Die Mutter wurde über drei Jahre vom JA angeleitet, da sie auf Grund ihrer Herkunft und Bildung Defizite hatte und auch noch hat. Im Falle meines Ablebens ist klar geregelt, dass das JA sich der Kinder annimmt. Es wurde auch Testamentarisch festgelgt von mir. Wer die genauen Hintergründe nicht kennt, sollte sich lieber geschlossen halten. Ich komme aus dem wahren Leben. Manche Mütter machen ihre Kinder zu seelischen Krüppel. Ein Kommentar vom JA war mal: "Tja, Herr K...... da haben sie nun mal Pech gehabt, das sie diese Frau kennen gelernt haben. Sie ist einfach unreif! Vielen Dank für diesen Kommentar und dem phrasenhaften Geschwafel.

Trotz alledem war ich hier immer gut aufgehoben. So mancher User besitzt noch einen klaren Verstand und kann kompetente Antworten gebe.

lg  Wotan  😉

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2012 23:04
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Kommentar vom JA war mal: "Tja, Herr K...... da haben sie nun mal Pech gehabt, das sie diese Frau kennen gelernt haben. Sie ist einfach unreif!

Hi Wotan,
und obwohl das JA sich so despektierlich gegenüber deiner Ex äußert, führst du als schwerkranker Mann ein Wechselmodell durch?!?!

Meine Ex und ich haben das gemeinesame Sorgerecht und das Wechselmodel für die Kinder in Bezug auf die Wochenenden.

Respekt!  :thumbup: Das schafft nicht jeder.
Kein Wunder, dass du mit so einem JA unzufrieden bist.
Hilfreich sind solche Äußerungen bei der Gestaltung eines funktionierenden Wechselmodells ja wirklich nicht. 

Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen eine oder zwei Papa-Wechselwochen ausfallen zu lassen, während du zur Kur bist?

Statt des von dir skizzierten wöchentlichen Wechsels
- Papa-Woche - Mama-Woche - Papa-Woche - Mama-Woche - Papa-Woche

könnte der der Umgang eben so stattfinden:

- Papa-Woche - Mama-Woche - Mama-Woche - Mama-Woche - Papa-Woche

Als Mutter einer Teenager-Tochter und erwachsener Stief- bzw. Zieh-Kinder finde ich die Vorstellung, zwei Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren ohne feste Bezugsperson in der väterlichen Wohnung zu lassen, sehr beunruhigend. Als 9- und 10-Jährige oder als 15-und 16-Jährige wären die beiden mit wenig Aufsicht und Führung weniger gefährdet als in diesem heiklen Alter. Mit Jugendlichen dieses Alters fühlen sich auch zuvor herzgesunde Eltern häufig infarktgefährdet. Ich finde es gut, dass du etwas für deine Gesundheit tun willst.

Falls die KM ohne deine stetige Unterstützung und Entlastung außerstande sein sollte, gut für euren Nachwuchs zu sorgen, kann das Jugendamt (auch wenn du es nicht sonderlich magst) vielleicht auch noch eine andere Lösung finden.

Eine Freundin von mir hat in einer vergleichbaren Situation Kurzzeit-Pflege vom JA für ihre Kinder bekommen.
D. h. ihre Kinder wurden während der 10 Wochen ReHa der Mutter in einer Pflegefamilie am Wohnort der Mutter untergebracht. Schule, Hobbies etc. konnte alles beibehalten werden. Nur der Schulweg war geringfügig anders. Der Vater war in diesem Fall nicht bereit, als Betreuer für einen so langen Zeitraum einzuspringen, da er einerseits weit weg gewohnt hat und andererseits mit Schichtdienst schon für den normalen Umgang ziemlich jonglieren musste. Eine so lange Auszeit hätte ihn in ernste Schwierigkeiten an seinem Arbeitsplatz gebracht. Mit der Pflegefamilie lief der Umgang mit den Kindern an den WE während der ReHa so weiter wie sonst mit der KM.

Eine andere AE-Mutter, die verwitwet war und deshalb auf den Vater als Betreuer verzichten musste, hat es geschafft, ihre Kinder zur selben Zeit ebenfalls in eine eigene Kur zu verschicken. Da ging es aber nur um 3 Wochen. Und die Kinder waren 1½ Jahre nach dem Tod des Vaters und allen sich daraus ergebenden Änderungen (Trauer, Umzug, Schulwechsel, sozialer Abstieg etc.) ebenso kurbedürftig wie die Mutter nach dem Tod des Ehemannes. Das war medizinisch völlig gerechtfertigt. Allerdings waren die Kinder für eine Mu-Ki-Kur bereits zu alt. Und die Mutter brauchte tatsächlich eine Kur ohne Kinder, um wieder zu Kräften zu kommen und sich in der neuen Situation ohne Alltagsdruck wieder gut zu organisieren.

Ich wünsche dir von Herzen, dass du deine Kinder so gut unterbringen kannst, dass du von der heilsamen Wirkung deiner Kur profitieren kannst. Wenn du voller Sorge um die Kinder wegfährst, kannst du gleich zuhause bleiben.

Die besten Wünsche von 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2012 00:01
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggi62.

Wenn ich eine Lösung gefunden habe für die Kinder, laß ich es Dich wissen. Unbeaufsichtigt kommt absolut nicht in Frage. Werde mit dem Rententräger sprechen und mit dem Familienentlastenden Dienst der Diakonie. Kinderschutzbund ist auch noch eine Alternative.

lg.. Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 12:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ich hab's noch nicht verstanden: Warum können die Kids nicht von ihrer Mutter betreut werden?  :question:  :question: :question:
Gruss Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 14:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Toto,

Auf meine Frage hin, ob sie in der Zeit meiner Kur bei der Mutter sein wollen, haben sich beide Kinder mit "Nein" entschieden.

weil der TO die Entscheidung darüber seinen 12 bzw. 13jährigen Kindern überlässt, statt - wie man es als Elternteil nach Rücksprache mit dem anderen Elternteil tun sollte - ihnen zu sagen, DASS sie während seiner Kur von der Mutter betreut WERDEN.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 15:01




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

weil der TO die Entscheidung darüber seinen 12 bzw. 13jährigen Kindern überlässt, statt - wie man es als Elternteil nach Rücksprache mit dem anderen Elternteil tun sollte - ihnen zu sagen, DASS sie während seiner Kur von der Mutter betreut WERDEN.

es ist eine auch hier im Forum immer wieder zu beobachtende Unsitte, faktisch nicht diskutable Elternentscheidungen von Kindern treffen zu lassen und sich dann dahinter zu verstecken mit der Begründung "ich weiss gar nicht, was Ihr alle wollt - die Kinder wollten es eben so!"

Im vorliegenden Fall wären auch nach meiner Ansicht die Antworten sehr anders ausgefallen, wenn eine Mutter hätte in Kur gehen wollen und die Betreuung der Kinder für diese Zeit - angeblich auf Wunsch der Kinder - statt den Vater zu fragen - in die Hände Dritter gelegt hätte, die am Ende noch von der Allgemeinheit finanziert werden sollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 20:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Im vorliegenden Fall wären auch nach meiner Ansicht die Antworten sehr anders ausgefallen, wenn eine Mutter hätte in Kur gehen wollen und die Betreuung der Kinder für diese Zeit - angeblich auf Wunsch der Kinder - statt den Vater zu fragen - in die Hände Dritter gelegt hätte,

Ich kann gar nicht soviele Antworten finden, die den TO bei seiner Suche nach einer Alternaitive beraten und unterstützen. Und das ist gut so  😉
Mir fehlt noch eine plausible Erklärung, warum der TO diesen Weg gehen will!?

Immerhin gibt es ja wohl so was wie ein Wechselmodell

Meine Ex und ich haben das gemeinesame Sorgerecht und das Wechselmodel für die Kinder in Bezug auf die Wochenenden.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Wotan damit ein Modell meint oder nur den regulären Umgang.

Fragen über Fragen. Wotan?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 22:01
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum können die Kids nicht von ihrer Mutter betreut werden?  :question:  :question: :question:
Gruss Toto

Seit 7 Jahren erziehe ich die Kinder alleine.

Die Mutter wurde über drei Jahre vom JA angeleitet, da sie auf Grund ihrer Herkunft und Bildung Defizite hatte und auch noch hat.

hi toto,
wenn ein schwer herzkranker vater mitten in deutschland schon vor 7 jahren nach einer trennung seine 5- und 6-jährigen kinder vom gericht zugesprochen bekommen hat dann muss bei der km schon einiges im argen liegen.
das ein wm halbwegs funzt solange der vater in steter rufbereitschaft im hintergrund präsent ist. das heißt noch lange nicht das diese frau auch ohne die unterstützung ihres ex mit zwei pubertierenden klar kommt.
das jugendamt wird ja nicht ohne grund jahrelang unterstützung gewährt haben. hier muss ich gar keine details kennen um die kinder während der kur des vaters lieber im heim als bei der km zu sehen.

hi wotan, das mit dem heim mein ich ernst.  kinderheime sind heute nicht mehr so schlimm wie sie früher waren. und für ein paar wochen eh nicht.
gute besserung!

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 12:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin How,

nimm mal die Schwarz-Weiss-Brille ab.

wenn ein schwer herzkranker vater mitten in deutschland schon vor 7 jahren nach einer trennung seine 5- und 6-jährigen kinder vom gericht zugesprochen bekommen hat dann muss bei der km schon einiges im argen liegen.

würdest Du das umgekehrt auch so sehen: Wenn in einem ABR-Verfahren die Mutter das ABR bekam, ist damit automatisch auch die Erziehungs-Unfähigkeit des Vaters "amtlich festgestellt"?

das ein wm halbwegs funzt solange der vater in steter rufbereitschaft im hintergrund präsent ist. das heißt noch lange nicht das diese frau auch ohne die unterstützung ihres ex mit zwei pubertierenden klar kommt.
das jugendamt wird ja nicht ohne grund jahrelang unterstützung gewährt haben. hier muss ich gar keine details kennen um die kinder während der kur des vaters lieber im heim als bei der km zu sehen.

doch, die Details sollte man UNBEDINGT kennen. Die Mutter ist mitsorgeberechtigt; es gibt kein "Sorgerecht zweiter Klasse".

Ganz generell: Ich wundere mich immer wieder darüber, welche (angeblichen) Sozial- oder Bildungsdefizite Väter oder Mütter bei ihren Ex-Partnern nach Trennungen plötzlich feststellen und für Fragen der zukünftigen Betreuung (oder auch in Unterhaltsfragen) berücksichtigt sehen wollen. Diese Defizite haben sie Jahre zuvor aber komischerweise nicht daran gehindert, mit dem jeweils anderen in die Kiste zu steigen und Nachwuchs auf Kiel zu legen. Daraus resultiert die Verpflichtung, auch nach einer Trennung den betroffenen Kindern beide Eltern zu erhalten; auch und gerade, wenn man vorher nicht genau hingeschaut hat.

Im vorliegenden Fall war das Kern-"Argument", dass die Kinder das nicht wollten (garniert mit ein paar Gründen, warum sie es nicht "wollen sollen"). Das enthebt den ABR-Elternteil jedoch nicht der Verpflichtung, zuallererst mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil zu klären, wie im konkreten Fall zu verfahren ist und nicht einfach zu beschliessen, dass der "Kindeswille" das Sorgerecht des anderen Elternteils mal eben (und noch dazu auf Steuerzahlerkosten) einfach aushebelt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 13:35
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

würdest Du das umgekehrt auch so sehen: Wenn in einem ABR-Verfahren die Mutter das ABR bekam, ist damit automatisch auch die Erziehungs-Unfähigkeit des Vaters "amtlich festgestellt"?

hi martin,
deine frage ist rein akademisch. das ist einfach nicht vergleichbar. eine mutter muss sich wirklich einiges erlauben damit ein vater in so eine lage kommt wie wotan jetzt ist.
ein richter der die kinder der mutter und die unterhaltspflicht dem vater gibt muss dabei gar nicht groß wachwerden. das ist tagesroutine an jedem ag. so ein beschluss sagt garnichts über den vater und dessen erziehungs-qualitäten aus.

wenn ein richter in deutschland bereits vor 7 jahren der "armen" km die kinder "weggenommen" hat um sie einem schwer herzkranken kv zu überlassen dann ist da schon damals die kacke am dampfen gewesen.
3 jahre familienhilfe o.ä. spendiert die stadtverwaltung der km auch nicht aus jux und tollerei. welche details über die km würdest du gerne lesen?

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin howi,

es bringt niemanden weiter, hier den altbekannten Geschlechterkampf mit umgekehrten Vorzeichen weiterzuzelebrieren nach dem Motto "wie gut, dass es endlich mal eine Frau trifft!"

eine mutter muss sich wirklich einiges erlauben damit ein vater in so eine lage kommt wie wotan jetzt ist.

und das weisst Du jetzt genau woher?

wenn ein richter in deutschland bereits vor 7 jahren der "armen" km die kinder "weggenommen" hat um sie einem schwer herzkranken kv zu überlassen dann ist da schon damals die kacke am dampfen gewesen.

Du kennst die Krankenakte und den Krankheitsverlauf? Das war schon vor 7 Jahren so? Ich lese das nirgends...

Menschen mit Deiner Fähigkeit zu kritiklosen Vorurteilen könnten allerdings auch das genaue Gegenteil herauslesen - zum Beispiel: "Der Vater hatte drei Herzinfarkte - ist das nicht der beste Beweis dafür, dass er mit der Erziehung seiner Kinder heillos überfordert ist?"

welche details über die km würdest du gerne lesen?

zum Beispiel, dass ihr das Sorgerecht wegen erwiesener Erziehungsunfähigkeit aberkannt bzw. das ASR auf den Vater übertragen wurde. Solange das nicht der Fall ist, hat er die anstehenden Fragen in Sachen "wer betreut die Kinder während meiner Kur?" zuallererst mit der mitsorgeberechtigten Mutter zu besprechen und zu klären und nicht das Votum der Kinder über alles zu stellen. Ansonsten ist er kein Jota besser als die hier allseits bekannten Boykott-Mütter.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 14:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wotan, es ist zwar schon etwas später aber ich nicht, dass du einen Grund hast, hier gegen einige Leute zu pesten, nur weil sie die von dir nicht erwähnten Hintergründe nicht kennen.

Es ist ja wohl legitim anzunehmen, dass eine Mutter normalerweise durchaus in der Lage ist, sich vernünftig um die Kinder zu kümmern.
Zumal sie das ja scheinbar auch schon im Rahmen eures WM tut ohne die Kinder gleich aufzufresssen.
Die Frage, warum das nicht gehen soll ist also durchaus legitim.
Es steht dir natürlich frei, auch weiterhin über die Hintergründe zu schweigen, nur ist das sicher kein Grund für unsachliche Angriffe.

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2012 17:14