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Lebensmittelpunkt der Kinder festlegen!?

 
(@papanorman)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und wir aben uns so geeinigt, dass sie den kleinsten 14 Monate alten Sohn und ich die beiden größeren 3,5 und 4,5 jährigen Kinder behalten. So weit so gut, aber ich möchte dazu gerne etwas in der Hand haben.
Also waren wir nun am Montag und eben gerade beim Jugendamt um dort unsere Einigung mitzuteilen und den Lebensmittelpunkt unserer Kinder zu hinterlegen. Doch weit gefehlt, dort sagte man uns, dass dies nicht Aufgabe des Jugendamtes sei und das es reichen würde wenn wir ein solches Schriftstück zu Hause aufsetzen und unterschreiben würden!?

Reicht das wirklich aus? Hierbei geht es lediglich um den zukünftigen LMP der Kinder, nichts weiter!

Die SA sagte weiterhin, dass es eigendlich ausreichen würde, wenn die Kinder bei mir in der neuen Wohnung angemeldet wären, nur die neue Wohnung beziehen wir vorraussichtlich erst zum 01.11. und dieser Nachweiss vom Einwohnermeldeamt liegt mir zu weit in der Zukunft verborgen...

Kann mir jemand weiterhelfen und sagen ob diese schriftliche Einigung zwischen mir und der KM ausreicht? Oder ist so ein Schreiben nichts Wert und sie könnte mir dennoch bis zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt jederzeit meine Kinder wegnehmen?
Sie zieht jetzt am Samstag aus und ich verbleibe mit meinen beiden Jungs allein in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung. Sie bleibt hier ebenfalls vorerst gemeldet, wohnt aber erstmal bei Bekannten.

mfg Norman

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2007 12:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PapaNorman,

die wichtigste Frage: Habt ihr das GSR?

Ein Schriftsück das ihr beide unterschreibt ist in etwa so sinnvoll wie die Zeitung von gestern. Wenn sich einer von beiden nicht mehr dran halten will hat derandere kaum Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Wenn irh euch beide einig seid, dann könnt ihr so eine Vereinbarung von einem Notar beglaubigen lassen oder noch besser das ABR in einer Verhandlung im beiderseitigen Einverständis für die Kinder jeweils auf einen von euch übertragen lassen.

Zum Thema Einwohnermeldeamt. Mach dich schon mal darauf gefasst, das du dazu die Unterschrift deiner Ex brauchst, wenn du die Kinder ummelden willst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 12:46
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen.

Ich sehe das genauso wie das JA. Alles darüber hinausgehende wie Notar oder Verhandlung zur ABR-Übertragung ist rausgeschmissenes Geld. Ihr habt euch geeinigt, könnt und solltet das auch schriftlich fixieren und gut. Sobald einer von euch mit dieser Regelung nicht mehr einverstanden ist und ihr euch auf keine neue Regelung verständigen könnt (ist ja deine Angst) geht das vor Gericht zur ABR-Entscheidung mit unvorhersehbarem Ausgang.

Ob du da vorher viel Geld ausgibst, um dir den "LMP" zusichern zu lassen, oder das schriftlich hast, interessiert dann auch keinen, weil der Lebensmittelpunkt per Definition bei dem ist, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, und nicht bei dem, der ein Schriftstück aus vergangenen Zeiten besitzt. Eine ABR-Übertragung im Vorfeld fällt evtl aber nicht zwingend mehr ins Gewicht, da auch das ABR auf Antrag neu geregelt werden kann.

Ein Schriftstück kann nicht schaden, wichtig ist aber wie ihr es tatsächlich macht. Je länger die betr. Kinder den LMP bei dir haben, je besser der Umgang der Geschwister untereinander / zur Mutter klappt, desto höher sind deine Chancen im Falle eines späteren Streites, daß die Regelung nicht abgeändert wird. Ich kann deine Unsicherheit/Ungeduld verstehen, aber du wirst erst durch mit der Zeit geschaffene Tatsachen eine gewisse Verläßlichkeit in die Sache kriegen, und eine 100%ige Sicherheit, daß sich der LMP der Großen für immer bei dir befinden wird, wirst du wohl nicht bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 17:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur skorpion,

wenn so eine Regelung vor Gericht getroffen wurde nennt sie sich Vergleich und lässt sich eben nicht mal so schnell wieder kippen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 18:11
(@papanorman)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

erstmal Danke für Eure Antworten und Sorry für mein langes Fernbleiben!

Aber seit meinem Post ist nun recht viel passiert und ich renne von Amt zu Amt und bekomme ganz nebenbei noch einige Schuldenauflistungen der letzten 2 Jahre zugesand, von denen ich bissher nichts wusste! Kindergarten wurde im vorigem Jahr fast nie bezahlt b.z.w. die Ermäßigung wurde wegen fehlender elterlicher Mitwirkungspflicht abgelehnt, jedesmal weil die KM es nicht fertigbrachte die Anträge im gesetztem Zeitraum abzugeben!
Aber das ist erstmal "nebensächlich" und nicht Bestandteil dieses Treads.... zumal ich damit rechnen muss das sie hier fleißig mitliest!

Die KM ist seit letztem Samstag ausgezogen und hat mir dies auch schriftlich gegeben, inklusive der einverständlichen Regelung, dass die Großen bei mir und der Kleine bei ihr ihren Lebensmittelpunkt haben. Ihr werdet es nicht glauben, aber allein dieses Schriftstück ist bei den momentanen Behördengängen Gold wert und ich kann nur Jedem in meiner Situation empfehlen sich eine solche Vereinbarung schriftlich geben zu lassen!

Ich habe in der letzten Woche beantragt, dass meine Füchse nun 8 anstatt wie bissher 5h in die KITA gehen, wurde auch promt aufgrund meiner Vereinbarung mit der KM und dem Nachweiss vom Arbeitgeber genehmigt. Nun habe ich die Ermäßigung des KG-Platzes beantragt und die wollen von mr einen Ablehnungsbescheid vom Hartz4 Amt haben! Ich verdiene ca. 1200€ netto und habe in naher Zukunft auch noch das KG und das UVG, H4 werde ich keinesfalls bekommen oder gar benötigen, aber die verlangen nun so ein Schreiben! Die Bearbeitung wird wie beim AfA ca. 6-8 Wochen dauern, aber ohne diesem Schreiben kann ich weder die Ermäßigung noch UVG oder Sonnstiges beantragen!

Hinzu kommt noch, dass ich noch in der Wohnung der KM lebe, also habe ich Probleme den sehr wichtigen Schein vom Einwohnermeldeamt zu bekommen, der bescheinigt, dass ich mit meinen Kindern in einem Haushalt lebe! Das ist absolut Kacke und bremst so ziemlich alle Anträge bei den Ämtern aus...

Mitlerweile habe ich aber einen Anwalt (der schärfte Hund aus der Stadt 😉 ) und bei dem habe ich am kommendem Mittwoch den nächsten Termin.
Ich halte Euch aber auf dem Laufendem, vieleicht kann ich dadurch doch dem einem oder anderem Papa helfen!?

mfg ein tieftrauriger aber mittlerweile hoffnungsvoller PappaNorman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2007 20:48