Meine Tochter soll ...
 
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Meine Tochter soll mir weggenommen werden

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(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. Ich komme gerade vom Jugendamt. Aber alles der Reihe nach.

Ich bin ein alleinerziehender Papa eine fast 6-jährigen Tochter. Vor knapp 7 Jahre habe ich meine Jugendliebe geheiratet. Meine jetzige Ex-Frau brachte eine leibliche Tochter mit in die Ehe. Etwa ein Jahr nach der Hochzeit kam dann unsere, jetzt bei mir lebende Tochter, auf die Welt. 5 Jahre später hat meine Frau (36) ein Verhältnis zu einem 19-jährigen angefangen und die Ehe für beendet erklärt. Bei dem Auszug hat meine Ex-Frau ihre leibliche Tochter mitgenommen unsere gemeinsame Tochter ist bei mir geblieben. Sie hielt es für das Beste. Meine Ex-Frau zog etwa 120 KM von unserem jetzigen Wohnort weg.

Nun, nach dem wir geschieden sind, wurde ich zum Jugendamt zu einem gemeinsamen Elterngespräch eingeladen. Im Gespräch erklärte meine Frau, dass sie unsere gemeinsame Tochter zu sich nehmen will. Unsere Tochter soll nun bei Ihrer Mutter aufwachsen. Es se wichtig, dass die Geschwister gemeinsam aufwachsen. Ich arbeite Vollzeit und bin in etwa 40 Stunden in der Woche am Arbeiten, wobei ich Gleitzeiten habe und meine Arbeit recht flexibel gestalten kann. Zur Zeit ist es so, das meine Tochter am Tag in der Zeit von 06:00 bis 08:00 von meinen Eltern betreut wird (Doppelhaus) und ab und an ab 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Argument meiner Frau ist, dass die Betreuung inakzeptabel ist. Wobei wie gesagt, die Betreuung ist immer nach Bedarf.

Ich weiß im Moment nicht wie ich die Frage formulieren soll, vielleicht entwickelt sich das im Gespräch. Also, ich lebe seit 2 Jahren mit meiner Tochter in der neuen Wohnung, wir schaukeln gemeinsam unsere Tage und unternehmen wirklich viel. Ich lebe für meine Tochter und habe absolut kein Privatleben was ich aber auch genieße.

Im Gespräch bei dem JA habe ich eindeutig zu verstehen gegeben, dass ich für alle möglichen Umgangsformen offen bin und meine Tochter aber bei mir lassen werde. Jeden möglichen gerichtlichen Schritt werde ich in Erwägung ziehen, weil ich überzeugt bin, dass es meiner Tochter bei mir gut geht. Wir haben in den zwei Jahren alles auf die Beine gestellt, unsere Wohnung eingerichtet, machen Urlaub, viele Ausflüge. Meine Tochter geht vom ersten Tag der Trennung an in den Kindergarten und ihr mangelt es an nichts.

Ich habe einfach nur Angst, dass meine Prinzessin zu meiner Frau kommt und dort untergehen wird :(.

Die frage, die ich nun habe:
-Worauf achten die Richter bei der Entscheidung wo das Kind leben soll?
-Was ist wichtig?
-Wenn ich jetzt anfange etwas zu verändern, wird es mir zu Lasten ausgelegt (Anmeldung bei Vereinen etc.)?

Ich bin im Moment leicht verwirrt, weil mir der Boden unter den Füßen weggezogen wird 🙁

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 15:08
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also erst mal kann Dir das Jugendamt (keine akute Gefährdung vorausgesetzt) Dir Euer Kind nicht wegnehmen. Dazu bedarf es einen gemeinsamen Willen der Sorgerechtsinhaber oder im Streitfall einen richterlichen Beschluss.
Wenn das Jugendamt sich hier auf die Seiter der Kindsmutter stellen sollte, so würde ich an Deiner Stelle dort nur noch mit einem RA aufwarten.

Wie ist denn die Umgangszeit derzeit mit der KM geregelt? Woher kommt plötzlich Ihr Entschluss? Ist die KM zufällig "bedürftig" geworden?

Grüße

papi74

Ps. Mitgliedschaften in Vereinen usw. erhöhen ja noch die Verwurzelung bei Dir ;-).

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 16:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was letzlich ein Gericht entscheidet, kann Dir hier keiner voraussagen, aber die sogenannte Kontinuität bei der Betreuung spielt eine Rolle, so wie ich es sehe betreust Du Deine Tochter seit 5 Jahren alleine? Das ist Dein größtes Plus. Gab es in dieser Zeit Umgang mit der KM?
Du solltest einen plan haben wie Du die Tochter betreust, wenn sie (bald?) in die Schule kommt. Wenn es im Interesse der Tochter ist, dann solltest Du sie natürlich bei Vereinen und dgl. anmelden. Wichtig ist, dass es gut für Deine Tochter ist. Deine Tochter hat doch bestimmt auch Freunde im Kiga, die mit ihr in die Schule kommen, auch das ist ein Plus dafür, dass sie weiterhin bei Dir leben soll.

Ein Wechselmodell über 120 km funktioniert nicht. Bestehenden Umgang würde ich erst einmal so lassen wie er ist. Deine Ex könnte auf die Idee kommen Dein Kind zu manipulieren und ihr "Flöhe" ins Ohr zu setzen, wie toll es doch bei Mama ist, sieh Dich vor. Gegen Standardumgang kannst und sollst Du Dich nicht wehren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 16:13
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es se wichtig, dass die Geschwister gemeinsam aufwachsen.

Das kann doch nicht das Einzige sein, was KM in die Waagschale wirft?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 16:23
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

- meine Ex ist auf einmal "bedürftig" geworden
- die Kleine ist seit 2 Jahren bei mir
- ich habe eine minijoberin (angemeldet) etc. als Kinderbetreuung angestellt
- meine Tochter ist zur Zeit bei keinem Verein oder Ä. angemeldet.
- der bisherige Kontakt bestand nur über das Jugendamt (Regelung des Umgangs etc.)

bisheriger Umgang:

- meine Ex hatte alle zwei Wochen Kontakt zu der Kleinen (Wochenendbesuche; Abholung im Kiga und Sonntags zurück zu mir)
- seit etwa zwei Wochen hat meine Tochter ein eigenes Handy und telefoniert alle 2 bis 3 Tage mit der Mama

Umgang ist nicht das Problem, viel mehr unterstütze ich den Umgang. Auch die Urlaubsplanung etc. haben wir Heute besprechen können.

Die KM pocht auf einmal drauf, dass es meiner Tochter bei ihr besser gehen würde. Der Kontakt zu ihrer Schwester ist das worauf die KM besteht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 16:28
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Es gehe auch darum, dass die KM die Kleine anscheinend besser betreuen könnte und jederzeit für sie da sei. Ich muss am Tag (ungefähr drei Stunden zzgl. Kindergartenzeit) überbrücken. Dies sei in ihren Augen nicht akzeptabel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 16:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papa1978
Herzlich Willkommen

Ok, dass JA hat (vermutlich auf Initiative der KM) zum Gespräch geladen. Da die KM jedoch 120km entfernt wohnt, eine Frage. Meinst Du das JA bei Dir am Wohnort?
Du hast nicht gesagt, ob und dann wie sich das JA zu diesem Thema positioniert hat. Könntest Du das noch nachholen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.03.2015 16:32
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Willkommensgruß.

Ja, das Gespräch ist auf die Initiative der KM erfolgt. Das Gespräch war Heute. Ja, das Jugendamt ist hier bei uns vor Ort.

Im Gespräch haben wir vieles geklärt. Ich werde z.B. meine Arbeitszeiten anpassen -der Vorschlag kam von mir. Die Besuchsregelung angepasst (was vorher absolut unproblematisch war), es war eher proforma nochmal.  Im Gespräch habe ich aber auch zu verstehen gegeben, bzw. eindeutig Postion bezogen, dass die Kleine bei mir bleibt und ich jeden Schritt gehen werde, auch wenn ich meine Existenz gefährde, um die Kleine bei mir zu behalten. Die KM wird auf jeden Fall einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Die KM will, dass die Kleine noch vor der Einschulung (Anfang September) zu ihr zieht.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 16:43
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Die KM wollte auch psychologische Betreuung für die Kleine, sowohl ich, als auch das JA hielten es für unangebracht und uns wurde angeraten davon Abstand zu nehmen.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 16:45
(@papa1978)
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Hat jemand die Erfahrung, ob die Veränderungen, die ich jetzt vornehmen möchte, noch im Rahmen der anstehenden Gutachten / Überprüfungen etc. Auswirkungen haben ... Weiß da jemand was?

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 16:47




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo papa1978,

ich denke, dass Du den Ernst der Sache nicht verstehst. Natürlich zeigt sie sich JETZT kooperativ und verständnisvoll, jede Stunde Umgang, den sie hat, ist eine Chance für sie.
Was die KM will ist ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Rahmen dieses Verfahrens, da auf guten Willen der KM nicht gebaut werden kann, wird es mit Sicherheit Begutachtungen geben, wenn Du also etwas verändern willst, dann mach es jetzt, solange Du noch Zeit hast. Außerdem sind die letzten beiden Jahre Dein größter Trumpf.

VG Susi

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Geschrieben : 12.03.2015 16:54
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem war, dass wir zwei Jahre nicht miteinander reden konnte. Die KM hat einen ziemlich eifersüchtigen Partner und jeglicher Kontakt lief bisher unpersönlich über das JA und eMails. Aber auch so konnte der Umgang geregelt werden, wie gesagt, umgangstechnisch gibt es kein Problem.

Heute kamen das erste mal die Kritikpunkte von der KM. Ich hab halt Angst, dass die KM mit dem Trumpf, "die Geschwister sollen zusammen aufwachsen" die Kleine mir wegnehmen will. So wie ich das rausgehört habe, geht es ihr auch um den Unterhalt den ich dann an sie zu zahlen habe.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 17:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

von der Faktenlage hast Du gute Chancen, dass Deine Tochter bei Dir bleibt. Geschwister zu trennen ist nicht unbedingt das Problem.
Nur, die KM will die Tochter bei sich haben und sie  kann mit mehr oder weniger subtilen manipulativen Mitteln sehr schnell erreichen, dass die Tochter zu ihr will, weil es da so toll ist und Dir wird irgendetwas angehängt, das ist das Problem.

VG Susi

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Geschrieben : 12.03.2015 17:24
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Genau darum geht es. Ich habe einfach nur angst, dass mir als Vater irgendetwas unterstellt wird und ich im Endeffekt nichts Gegenteiliges beweisen kann. DAS ist so das was mir Angst macht... Ich weiß nicht wie ich mich das nächste halbe Jahr gegenüber der KM verhalten soll und was auf mich zukommen könnte. Und nach dem Motte "das Kind gehört zu der Mutter" sehe ich meine Chancen als Vater relativ ...

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 17:29
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Welche Aspekte spielen den bei so einer Begautchtung eine Rolle?
Weiß da jemand was in groben Zügen?

Ist eigentlich gegen jede Familiengerichtsentscheidung eine Beschwer zugelassen?

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 17:30
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschwister zu trennen ist nicht unbedingt das Problem.

Hinzu kommt, dass die Geschwister ohnehin bereits seit zwei Jahren nicht unter dem gleichen Dach wohnen.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 12.03.2015 17:30
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten ... zumindest habe ich jetzt etwas Hoffnung schöpfen können.
Ich will nur so sicher wie es nur geht auftreten und meine Handlungen auf die zukünftige Verhandlungen und Entscheidungen abstimmen.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 17:34
(@papa1978)
Schon was gesagt Registriert

Weiß den jemand welche Aspekte bei so einer Begutachtung geprüft werden?

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 18:12
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Papa 1978,

Bei dem Auszug hat meine Ex-Frau ihre leibliche Tochter mitgenommen unsere gemeinsame Tochter ist bei mir geblieben. Sie hielt es für das Beste.

DAS ist dein größter und wichtigster Trumpf. Warum sollte denn jetzt auf einmal falsch sein, was deine EX bei ihrem Auszug für richtig hielt, und was sich 2 Jahre lang bewährt hat

Es gehe auch darum, dass die KM die Kleine anscheinend besser betreuen könnte und jederzeit für sie da sei. Ich muss am Tag (ungefähr drei Stunden zzgl. Kindergartenzeit) überbrücken. Dies sei in ihren Augen nicht akzeptabel

Auch das war doch in den Augen deiner Ex die letzten 2 Jahre kein Problem. Dann kann es jetzt auch keins sein. Du hast für die Zeit wo du nicht da bist, eine gute Lösung gefunden. Solange es deiner Tochter damit gut geht, geht es deine Ex eigentlich garnichts an, wie eure Tochter betreut wird, wenn du z.B. arbeiten musst

Ich hab halt Angst, dass die KM mit dem Trumpf, "die Geschwister sollen zusammen aufwachsen" die Kleine mir wegnehmen will.

Hast du deine Ex mal gefragt, weshalb das denn in den letzten beiden Jahren kein Problem war?. Die Geschwistertrennung sehe ich auch nicht als Problem, besonders weil ja der Umgang funktioniert.

Wenn deine Tochter Lust auf einen Verein hat, würde ich das machen. Aber nur, wenn sie selber es möchte. Mädels in dem Alter mögen gerne Reiten  😉

Hoffentlich versucht die KM nicht, eure Tochter mit Versprechungen zu locken. Sowas wie: "Wenn du zu mir ziehst bekommst du einen Hund oder eine Playstation, ein ganz cooles Handy oder irgendwas anderes ganz tolles was du dir schon immer gewünscht hast" Achte darauf, was euer Kind nach den Umgängen erzählt...

So wie ich das rausgehört habe, geht es ihr auch um den Unterhalt den ich dann an sie zu zahlen habe.

Ich schätze mal, darum geht es in erster Linie  :gunman:

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 18:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Im Gespräch haben wir vieles geklärt. Ich werde z.B. meine Arbeitszeiten anpassen -der Vorschlag kam von mir.

Die Kleine lebt seit 2 Jahren bei Dir - und es läuft. Wozu muss was angepasst werden? Wegen der anstehenden Einschulung?
Der Umgang hat bisher zu aller Zufriedenheit ebenfalls funktioniert. Wozu muss hier was geändert werden?

Für mich hört es sich so an, als ob die KM auf einmal ihre grosse Sorge für die Kleine entdeckt hat und Du Dich deshalb bewegen sollst. Hat das mit der plötzlichen "Bedürftigkeit" zu tun? In der Wahl der Mittel scheint sie nicht fein zu sein:

Die KM wollte auch psychologische Betreuung für die Kleine, sowohl ich, als auch das JA hielten es für unangebracht und uns wurde angeraten davon Abstand zu nehmen.

Oder gibt es einen Grund für den Wunsch der KM zur psychologischen Betreuung?

Deine Frage wegen einer Begutachtung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen. Ob das Gericht überhaupt solch eine Möglichkeit für angebracht hält, kann niemand vorhersagen. Mach Dich bitte nicht wuschig und bleib ruhig. Die MA beim JA scheint es ganz ähnlich zu sehen. Da das Mädel seit zwei Jahren bei Dir lebt und nicht vorgetragen wurde, dass es dem Kind nicht gut bei Dir geht, wieso sollte ein Gericht da was dran ändern wollen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 18:27




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