Nachzahlung der Hor...
 
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Nachzahlung der Hortkosten

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(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !Hätte da mal eine Nachfrage, in der Hoffnung das mir diesbezüglich jemand weiter helfen kann.

Also es geht darum.Ich bin seit März 06 geschieden.Mein geschiedener Mann hat für unser gemeinsames Kind einen Hortplatz beantragt, dem ich aber nicht zugestimmt habe und auch nicht unterschrieben habe.Nun hat er diesen Hortplatz im November 06 gekündigt, aber ich bekomme ein Schreiben vom Bezirksamt wo ich entnahm, das ich für alle Kosten (monatliche Rückstände) aufkommen soll,da er nichts bezahlt hat, er aber der Antragssteller ist.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren gemeinsamen Sohn habe ich .

Nun  meine Frage: Muss ich für diese Kosten (Nachzahlung aufkommen?)

Mfg djarmila

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2006 16:24
(@bm-rk)
Registriert

Hallo und willkommen bei vatersein,

ich kenn mich nicht wirklich aus....glaube aber, das es folgendermaßen aussieht:

- du hast nichts unterschrieben
- und bis Februar 06 verheiratet gewesen (danach eben nicht mehr).

Für Verträge musst du somit nicht mehr aufkommen. Es sei denn, sie sind vorher geschlossen worden. Und selbst du ist es mehr als fraglich, da du ja nix unterschrieben hast...somit kein Vertragsparter bist.

Deine Adresse hat das Amt wohl eher über den Wohnsitz des Kindes "ermittelt".

Das es um die Unterbringung eures Kindes geht, ist IMO nebenrangig.

Aber es gibt bestimmt Leute hier, die nicht nur glauben...sonder auch wissen. *g*

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2006 16:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn der Antrag/Anmeldung zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem er das normale GSR inne hatte, war der Platz für das Kind. Da KU für das Kind ist und hieraus auch ein Hort zu bezahlen ist, kann man davon ausgehen, dass der KU-Verwalter/Empfänger die Verpflichtung aus dieser Anmeldung erfüllen muss.

Aus welchem Grund kann das Kind diesen Platz nicht wahrnehmen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2006 23:23
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

danke erstmal für deine Antwort.Was ist GSR und KU ?

Mit diesen Kürzel kann ich leider nichts anfangen.

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 00:38
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo djarmila,

KU = Kindesunterhalt
GSR = gemeinsames Sorgerecht

Und hier noch der Link bzgl.
>Abkürzungen<

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 03:16
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Schmusepapa

vielen Dank erstmal für deine Info 🙂

man kann ja och net alles kennen.

Mfg djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 03:21
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

wenn ich das nun richtig verstehe, muss der Antragssteller net für die Kosten aufkommen, sondern der KU Empfänger? Der Kindesvater leistet aber keinen KU.Ich beziehe Unterhaltsvorschuss vom Amt.

Der Kindesvater hat Arbeit und ist der Antragssteller, net ich .
Der Antrag für den Hortplatz wurde von ihm unterschrieben, jedoch waren wir da net mehr verheiratet, sondern schon geschieden.Von daher nochmals meine Frage, wer muss für diese Kosten (Nachzahlung) aufkommen?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Mfg djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 03:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen,
meines Erachtens muss der Antragsteller=Vertragspartner (Vertragsrecht) bezahlen.
Gegenbeispiel: Dein EX bezahlt sicher nicht das Auto, welches Du Dir bestellst, oder?

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 12:25
(@bm-rk)
Registriert

Hi Kasper,

der KU - Empfänger muss zahlen?

Ich hab echt keine Ahnung, aber dann könnte ja der KU-Zahlende einen Luxushort für das gemsame Kind "beantragen" und der KU-Emfpänger muss zahlen....
...da glaub ich nicht dran...

haben wir denn keine Juristen hier...?

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 13:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen!

Also ICH könnte mir nirgends aus dem BGB herleiten, dass Djarmila zahlen muss für etwas, was der Ex "bestellt"! Das wäre ja wohl auch völlig  :knockout: :knockout: :knockout:

Mal davon abgesehen muss man auch für die Schulden eines Partners nicht einstehen, wenn dieser alleine für etwas unterschrieben hat. Grundsätzlich ist jeder erwachsene Mensch mündig und selbst geschäftsfähig und wenn er etwas unterschreibt oder sonst wie einen Vertrag eingeht, kann man auch nur IHN und niemanden sonst haftbar machen.

@Djarmila: ICh würde einen netten Brief zurückschreiben und zuckersüß darum bitten, die Rechtsgrundlage genannt zu bekommen, aufgrund der DU für die vertraglichen Pflichten Deines Ex-Gatten aufkommen sollst.

Die spinnen die Römer! Aber versuchen kann man es ja mal. So ähnlich bei uns das JA, um meine Einkommensverhältnisse zu erfragen. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage ist übrigens seit 16 Monaten keine Reaktion mehr erfolgt. Komisch, ne?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 15:05




(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.Ich finde es auch eine bodenlose Frechheit vom Amt mir sämtliche Unterlagen zu zuschicken und zu schreiben, das ich nun die Nachzahlung bezahlen muss.Ich hatte diese Dame von Amt mitgeteilt, das ich keinen Antrag unterschrieben habe, denn ich wollte diesen Hortplatz nicht, da ich zu Hause bin und mein Kind hier zu Hause selbst betreuen kann, denn mein Ex wollte uneren Sohn in den Hort unterbringen, da er beruflich viel zu tun hat und wenn unser Sohn dann bei ihm ist in der Woche er nicht viel Zeit dann für ihn hat.Diese Dame vom Amt meinte dann zu mir, da ich ja das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, müsse ich auch die Kosten zahlen.Ich finde es absolut nicht korrekt was man hier mit mir macht und ich werde nichts dafür zahlen.

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 16:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte einmal darauf hinweisen, dass ich eine Einschränkung mit einer Frage eingebaut habe.

Im übrigen hat der Ehepartner für Rechnungen einzustehen, die durch Verträge entstehen und dem täglichen/normalen Leben zuzuordnen sind. Heißt: der betreuende Partner darf, auch wenn er kein Einkommen hat, eine Zeitung abonnieren und der andere muss zahlen bzw. es wird vom gemeinsamen Einkommen bezahlt. Da es sich z.B. um eine Fernsehzeitung handelt, ist sie ja für alle.
Ein Kinderhort könnte soetwas sein. Deshalb die Frage: vorher oder nachher.

Wenn bereits alles geregelt war und Du ein ABR hast, könnte man es so auslegen, dass Du nichts davon wusstest und es keine entsprechende Einwilligung gab.
ABER:
was spricht dagegen, dass er diesen Platz nicht wahrgenommen hat? Es KÖNNTE ja auch sich so darstellen, dass es eine Absprache für diese Anmeldung gab? Wie weit liegt der Hort entfernt?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 18:27
(@bm-rk)
Registriert

Hallo, nochmal ich *g*!

Ich finde es auch eine bodenlose Frechheit vom Amt mir sämtliche Unterlagen zu zuschicken und zu schreiben, das ich nun die Nachzahlung bezahlen muss

Ich denk mal, das "Amt" hat einfach nur die Adresse und den dort lebenden Erziehungsberechtigten angeschrieben....Böswilligkeit würd ich (noch) nicht unterstellen.

Grundsätzlich kann man nicht für das herrangezogen werden, wenn man nicht unterschrieben hat, also kein Vertragspartner ist.

Bei Ehepartner ist das ein biserl anders...vom Grundsatz her aber genauso!
(Die Banken lassen eben gerne mitunterschreiben...aber dann ist da ja auch eine Unterschrift)
Weiter ist es doch so, dass Ehepartner sich gegenseitig (auch bei Schulden) unterstützen sollen. Eben das Grundpinzip einer Ehe (oder?)

Aber der Vertrag mit dem Hort ist doch nach der Trennung bzw. nach der Scheidung erfolgt...oder...

Informier das Amt...klär sie auf, schriftlich.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 19:09
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

erstmal möchte ich nochmals erwähnen, das ich seit März diesen Jahres geschieden bin und meine eigene Wohnung habe.

ICH HABE DIESEN ANTRAG NICHT UNERSCHRIEBEN,SONDERN ER !

Wie kann das möglich sein das ich dann für alle Kosten aufkommen soll?
Mein geschiedener zahlt keinen Kindesunterhalt und nichts.Beteiligt sich an keine Kosten was das Kind anbetrifft, alles bleibt auf mich hängen.

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 19:30
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

`n Abend zusamen,

@ djarmila
Frage:
Die Anmeldung für den Hortplatz ist ja nach Deiner Schilderung offensichtlich nicht einvernehmlich vorgenommen worden ?
Welche Umgangsregelung steckt denn dahinter, dass der KV während seines Umgangs diesen Platz benötigt ?
Könnte auch einer von Euch beiden nach dem Motto: Das woll`n wir doch `mal sehen, ob das Kind in diesen Hort geht. gehandelt haben oder noch handeln ?

Zum Vertragsrecht:
Vertragspartner sind die Unterschriftsleistenden.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 19:47
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Jochen,

also es ist folgendermaßen:

Mein Ex hatte im Sommer beruflich viel zu tun und meinte das wenn das Kind in der Woche bei ihm ist, dann hätte er nicht so die Zeit und es wäre dann von seiner Seite aus besser, wenn das Kind in den Hort geht.Ich dagegen meinte gleich, das ich ja eh zu Hause bin und unser Kind dann nach der Schule erstmal nach Hause kommen könnte, und er dann das Kind halt nach der Arbeit hier von mir aus zu Hause abholen könne. Er hat sich dann aber doch dafür entschieden das Kind in den Hort zu geben und hat somit diesen Antrag gestellt. Nun aber bekomme ich alle Rechnungen zugeschickt und bin echt hier am verzweifeln. 🙁

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 19:57
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mit dieser Argumentation kannst Du doch an den Hort schreiben.
Das Kind war gegen Deinen ausdrücklichen Willen und ohne Dein Einverständnis dort. Die vertraglichen Konsequenzen hat demnach allein der KV zu tragen, dessen postalische Anschrift Du mitteilst.

Aber jetzt:
Wärest Du denn mit der Hortunterbringung einverstanden wenn "ER" löhnt ?
Und:
Wieviel ist denn bisher aufgelaufen ?
Und:
Vielleicht haben es die Damen und Herren schon erfolglos bei ihm versucht ?
Zitat:
.....Kindesvater leistet aber keinen KU......
Zitat Ende

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 20:24
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jochen,

also die Lage ist folgendermaßen:

Ich habe es bereits dem Hort mitgeteilt, und die meinten ich solle mich mit dem Kindesvater in Verbindung setzen, was ich auch tat.Nun meinte er zu mir, das er natürlich für die Kosten aufkommen wird, und wollte mir das schriftlich bringen das er alleine die Kostennachzahlung übernimmt.Doch nun plötzlich als unser Sohn ihn heute anrief, sprach er kurz mit mir, und meinte er hätte sich mal alles durch gerechnet und könne nur die hälfte von dem zahlen was das Amt fordert. Also so geht das ja wohl net.

Ich bin echt fix und fertig 🙁

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 20:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Abend Djarmila,
ich finder den Rat von LBM

@Djarmila: ICh würde einen netten Brief zurückschreiben und zuckersüß darum bitten, die Rechtsgrundlage genannt zu bekommen, aufgrund der DU für die vertraglichen Pflichten Deines Ex-Gatten aufkommen sollst.

eigentlich ganz brauchbar. Spiel den Ball erst wieder ans Amt zurück , die werden sich schon melden ... oder auch nicht!

Liebe Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 21:19
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Marco,

das habe ich ja auch vor, einen Brief zu schreiben, nur ich habe die letzte Mahnung bekommen und möchte absolut keine Unannehmlichkeiten.

Wieso nur soll ich das zahlen, ich habe doch nichts unterschrieben 🙁  ;(

Ich habe nicht mal mehr Freude an Weihnachten, mir ist das alles vergangen.

Diese Frau beim Amt bleibt bei ihrem Standpunkt, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht also muss ich zahlen.

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 21:28




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